Wertminderung nach Unfallschaden - Lauter unterschiedliche Berechnungsmodelle
Hatte einen Unfallschaden und einen darauf spezialisierten Anwalt beauftragt. Jetzt bekam ich gerade die Wertminderung überwiesen.
Habe mich gewundert, dass es nicht mal die Hälfte des vom TÜV-Gutachter errechneten Betrags war.
Auf einer Seite für Onlineberechnung der Wertminderung habe ich mal die ganzen Daten eingegeben und gesehen, dass die unterschiedlichen Berechnungsmodelle extrem voneinander abweichende Minderwerte ermittelt haben. Die meisten Formeln haben deutlich höhere Beträge ermittelt.
Das bis dahin unfallfreie Fahrzeug war zum Zeitpunkt des Unfalls 35 Monate alt, der Schaden oberflächlich, erforderte am Ende aber die Neulackierung der ganzen Fahrzeugseite. Die Reparaturkosten haben knapp 10% des Neupreises ausgemacht. Die überwiesene Wertminderung war aber nicht mal 0,5% vom Neupreis bzw. 1,2% vom Wiederbeschaffungswert.
Darf sich die Versicherung oder der Versicherte die Berechnungsmodelle denn frei wählen?
Habe mal beim Anwalt angefragt, wieso der Betrag so gering ist. Bin aber an einer Crowd-Meinung interessiert, um zu wissen, was sonst üblich ist.
6 Antworten
Zitat:
@olli27721 schrieb am 19. August 2025 um 21:32:59 Uhr:
Meine Erfahrung = knapp 10% der Schadenssumme
Hängt vom Alter des Fahrzeuges, Vorschäden und Art und Umfang der Reparatur ab.
Ähnliche Themen
Die merkantile Wertminderung hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab. Je älter das Fahrzeug desto weniger, ab 10 Jahren fällt eine Wertminderung weg. Ist der Schaden am VW Polo oder am Lambo ?
Ist nur ein Stoßfänger beschädigt oder das Seitenteil der Karosserie eingedrückt. Hat er 30000 KM gelaufen oder 130000 KM.
Die Berechnungsmethoden sind teilweise aus den 70er Jahren und heute nicht mehr anzuwenden.
Berechnungsmethoden geben nur Anhaltswerte. Hier ist also Sachverstand gefragt.
Frag also den Sachverständigen wie er argumentiert.
Hat die Versicherung denn irgendwas am Gutachten beanstandet/ für fehlerhaft erklärt o.ä.?
Oder einfach kommentarlos weniger überwiesen als das Gutachten vorgibt?