Wertminderung bei zu hohem Leergewicht
Hallo,
bei einem zugesagten Leergewicht von 1.255 kg (völlig leer, ohne Grundausstattung) hat der WW 1.345 kg.
Er hat damit ein um 90 kg = 7,2 % zu hohe Leergewicht.
Wer hat damit Erfahrung? Was kann vom Händler verlangt werden?
Wertminderung? Wenn ja, wie viel?
Beste Antwort im Thema
Googel mal nach Ulrich Daehn (RA). Der inseriert in CCC und/oder Caravaning und schreibt bei den Camperfreunden (als Rantanplan). Der hat sich auf solche Fragen spezialisiert.
34 Antworten
Zitat:
und seie es dass du argumentierst dass du die 12 kisten bier nicht in den urlaub mitnehmen kannst die du geplant hattest und das das bier am CP nun halt mal um 30% mehr kostet. und bei rund 4 urlauben im jahr mal einer geplanten nutzung von acht jahren ergibt das eben 30% von 12 kisten bier mal 4 urlaube mal 8 jahre
oder dass du die fahrräder und das schlauchboot nun nicht mitnehmen kannst und daher leihräder nehmen und das boot leihen musst. kostet hochgerechnet xxx€
oder sonstawas in der art ...
es muss nachvollziehbar, nachkalkulierbar und der üblichen lebenserfahrung entsprechend sein
Danke. Habe ich auch in dieser Richtung (vor allem mit den fahrrädern) überlegt. Wenn Du jetzt aber das mal rechnest, dann kommen da nur geringe Summen raus.
Die eingeschränkte Urlaubsfreude durch Leihfahrräder lässt sich ganz schwer in Euros ausdrücken.
Wahrscheinlich ist die optimale Lösung, die Kosten für eine Auflastung zu nehmen (sagen wir mal 4.000 Euro) und dann sich auf die Hälfte zu vergleichen.
Da der Händler das mit der AUflastung schon geprüft hat, kann diese nicht einfach gemacht werden. Ein Achsentausch würde nicht ausreichen. Eine Achse alleine dürfte schon bei 1.500 liegen.
PS
Bis jetzt habe ich aber schon mal wieder an Lebenserfahrung gewonnen. Den nächsten WW kaufe ich mit meiner Waage. Wahrscheinlich werde ich halt hoffen müssen, dass so 5 % Mehrgewicht von der rennkontrolle noch akzeptiert werden und ich werde meine (Gas)Stahlflasche gegen eine Aluflasche austauschen.
Im WW haben wir bereits die Holzschiebetür zu den Kinderstockbetten ausgebaut (ist nur eingehängt) und gegen einen Vorhang (dunkel) ersetzt. Wir brauchen die tür nicht und machen den vorhang auch nur morgens zu, wenn wir aufstehen und die Kinder noch schlafen. Falls ein Kind dann aufwacht, kann es aus dem Bett steigen und fühlt sich nicht so eingesperrt wie hinter einer Wand.
Eine weitere Möglichkeit wäre, wenn ich die beste Ehefrau von allen zu Hause lassen würde. An manchen tagen erscheint mir diese Idee sogar sympathisch😁. Wahrscheinlich werde ich sie aber doch nicht realisieren.
Zitat:
Original geschrieben von Belcanto
...
Eine weitere Möglichkeit wäre, wenn ich die beste Ehefrau von allen zu Hause lassen würde. An manchen tagen erscheint mir diese Idee sogar sympathisch😁. Wahrscheinlich werde ich sie aber doch nicht realisieren.
hallo
naja, zum glueck waren da ja jetzt die 😁 dabei .-..
ansonsten muesste man dir ja nicht zu einer lösung deines gewichtsproblems sondern zu einer loesung deines eheproblems alles gute wuenschen ...
;-))
lg
g
Wie währe es wenn Du einfach auf erfüllung der zugesicherten Eigenschaften pochst?
Mit Fristsetzung.
Am besten mit anwaltlichen Brief!
Du mußt Dich nicht rechtfertigen wieviel kästen Bier Du mit in den Urlaub nehmen willst ;-))
Gruss Dieter
Zitat:
Original geschrieben von reidi
Mit Fristsetzung.Am besten mit anwaltlichen Brief!
Gruss Dieter
Ich sage noch einmal Ulrich Daehn!
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Zitat:
Original geschrieben von Franjo001
Ich sage noch einmal Ulrich Daehn!Zitat:
Original geschrieben von reidi
Mit Fristsetzung.Am besten mit anwaltlichen Brief!
Gruss Dieter
habe mir da alles durchgelesen. sehr kompetent. ich warte noch eine Woche auf das Angebot des Händlers. Mir liegt ein nachweis vor, dass das Problem dem Händler bekannt ist und er an einer Lösung arbeitet.