Wertminderung bei zu hohem Leergewicht
Hallo,
bei einem zugesagten Leergewicht von 1.255 kg (völlig leer, ohne Grundausstattung) hat der WW 1.345 kg.
Er hat damit ein um 90 kg = 7,2 % zu hohe Leergewicht.
Wer hat damit Erfahrung? Was kann vom Händler verlangt werden?
Wertminderung? Wenn ja, wie viel?
Beste Antwort im Thema
Googel mal nach Ulrich Daehn (RA). Der inseriert in CCC und/oder Caravaning und schreibt bei den Camperfreunden (als Rantanplan). Der hat sich auf solche Fragen spezialisiert.
34 Antworten
Hallo Bellkanto, ich würde dir vorschlagen im Umgang mit diesem Problem den Sprachgebrauch zu ändern und die Prozentangabe nicht in Differenz vom Leergewicht zu benennen, sondern von der Zuladung. 20% Abweichung von der genannten Eigenschaft ist selbst für jedem Richter, der seine Ferien im Hotel verbringt jenseits jeder Toleranz.
Andererseits zum Aufbau des Seelenfriedens und zur Erhaltung deiner Freude an deinem WW solltest du beachten, dass trotz dem, dass der unterlegene Fendt mehr Zuladung hatte die meisten WW einiges unter 200kg Zuladung haben und du mit den verbleibenden 355kg immer noch zur Oberschicht der Zulader auf dem Campingplatz gehörst.
Man sollte immer einen Verkehrsrechtschutz haben das so etwas mit abdeckt.
Einmal die Sache einen Anwalt übergeben und sich nicht mehr drumm kümmern müssen.
Ohne Anwalt ,der richtige Fristen setzt,halten die Dich nur hin und Du wirst veralbert.
Gruss Dieter
@reidi, manchmal genügt es auch wenn der Händler eine Rechtsschutzversicherung hat mit einem Anwalt, der ihn vor der eigenen Dummheit schützt. Ist mir so ergangen bei einem Vorzelt, bei dem Mehler wohl das falsche Schnittmuster erwischt hat.
Zitat:
Original geschrieben von Tempomat
Also ich denke bei ein wenig gutem Willen des Herstellers müßte eine Auflastung um 100kg immer drin sein, wo sollte das Problem liegen?
genau das verstehe ich auch nicht. Die Version mit 2,50 Breite hat nämlich die 1.800 kg.
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Zitat:
haben und du mit den verbleibenden 355kg immer noch zur Oberschicht der Zulader auf dem Campingplatz gehörst.
350kg hört sich viel an, ist aber schnell zusammen. Gasflaschen, Campingstühle, Tisch, Fahrräder...
Und jetzt habe ich halt nicht 450 kg sondern "nur" 350 kg.
Ob andere weniger haben ist ja nicht mein Problem.
Hallo Belcanto, es wird aber zu deinem Problem, wenn du trotz Vergleich/Minderung wegen den fehlenden 90kg keine Freude mehr an deinem WW hast. Ich wollte dir damit nur eine positiven Sichtweise vermitteln, weil in einem solchen Fall schnell einmal die Probleme und der Ärger rund herum grösser werden als das eigentliche Grundproblem.
Zitat:
Original geschrieben von maurus
Hallo Belcanto, es wird aber zu deinem Problem, wenn du trotz Vergleich/Minderung wegen den fehlenden 90kg keine Freude mehr an deinem WW hast. Ich wollte dir damit nur eine positiven Sichtweise vermitteln, weil in einem solchen Fall schnell einmal die Probleme und der Ärger rund herum grösser werden als das eigentliche Grundproblem.
ok, nein darüber bin ich schon weg.
Ich habe schon gelernt, dass es wichtigere Dinge wie 90 kg Zuladung gibt. Daher wollte ich ja auch keinen Rechtsstreit. Bei allen Streitigkeiten (ausser es geht um eine vorsätzliche Schädigung, Straftaten etc.) sollte man aus meiner Sicht immer versuchen, dass man eine Lösung bekommt, mit der beide Parteien leben können. Dies gilt im beruflichen und im privaten Leben noch viel mehr.
Der WW entspricht voll unseren Vorstellungen. Wobei ich mehr ein Hymer (NOVA) Fan bin. Die "Chefin" fand den Hymer aber zu unpraktisch.
Moin, moin Belcanto,
ich kann Dir versichern, dass Du bestimmt nicht als einziger mit dem Problem einer falschen Leergewichtsangabe konfrontiert wirst. Die Prospekte sind leider nichts weiter als bunt bedrucktes Papier. Beispielsweise wiegt mein Caravan lt. Prospekt 1240kg leer, auf der Waage sagenhafte 1456kg, 216kg Mehrgewicht ohne Gas, Wasser, Elektro. Das zulässige Gesamtgewicht ist aber nur 1500kg, ich dürfte damit nicht einmal betankt vom Hof des Händlers fahren.
In der Zulassung Teil 1 ist eine Leermasse (G) von 1160-1420kg eingetragen, na hallo, ab Werk wird eine Toleranz von 22,5% "mitgegeben". Einzige Zusatzausrüstung des TEC war ein Gasboiler 10l statt Elektroboiler 3l.
Ich kann allen nur raten vor Kauf mit einer kleinen Achslastwaage das wahre Gewicht zu ermitteln und eine Maximalauflastung, die im übrigen wieder Geld kostet, einzuplanen. Das Probleme ist mir von allen LMC, TEC bekannt. Fahrzeuge anderer Hersteller habe ich bisher nicht gekauft.
Viele Grüße
Moin Belcanto,
ich wollte nur mal ein paar Ergänzungen aus ähnlichen Fällen dazu geben.
1700 kg / 1800 kg Gesamtgewicht
Z.B. bei Tabbert ist es so, dass die 1500 kg / 1600 kg Versionen auf 1700 kg aufgelastet
werden können. Auf 1800 kg kannst Du nicht nachträglich auflasten, weil eine komplett anderes
Fahrgestell nötig ist. Eventuell ist das bei Deinem WW auch so.
100 kg bis 200 kg Übergewicht zum Wagengewicht fahrfertig sind wirklich keine Seltenheit,
eher die Regel. Gründe hierfür können sein:
- Es wird grundsätzlich die nackte Variante angegeben, die in der Praxis niemand kauft.
Schon die z.B. Fliegengitter, (mal soll nicht glaube aus AKS) Ersatzradhalterung
größerer Kühli wiegen was.
- Es kann bei einem neuen WW durchaus, sein dass im Holz noch ein paar Kilo "Restfeuchte"
vorhanden sind.
Die optimistischen Prognosen über den Ausgang eines Rechtstreits teile ich aufgrund meiner
Erfahrungen nicht. Die Kaufverträge sind in diesem Punkt, schon aus dem Wissen, dass die
Gewichte am absoluten Minimun angegeben sind, meist wasserdicht.
Denn eins ist klar, ein baugleiches Fahrzeug des Herstellers wird ein ähnliches Übergewicht
haben und somit würde der Hersteller reihenweise Klagen verlieren.
Trotzdem
Kopf hoch
Zitat:
Original geschrieben von WO16
Moin, moin Belcanto,Die Prospekte sind leider nichts weiter als bunt bedrucktes Papier.
Viele Grüße
Da irrst Du aber gewaltig,in Prospeckte wird ein Produkt mit bestimmten Eigenschaften beworben.
Darauf hin kaufst Du das Produkt dann auch mit den angepriesenen Eigenschaften.
Und wenn diese angepriesenen Eigenschaften nicht vorhanden sind ist das ein Mangel.
Denn ohne diese angepriesenen Eigenschaften hättest Du dieses Produkt eben nicht gekauft.
Da gibt es schon einige höhere Urteile drüber.
Gruss Dieter
Zitat:
Original geschrieben von reidi
Da irrst Du aber gewaltig,in Prospeckte wird ein Produkt mit bestimmten Eigenschaften beworben.Zitat:
Original geschrieben von WO16
Moin, moin Belcanto,Die Prospekte sind leider nichts weiter als bunt bedrucktes Papier.
Viele GrüßeDarauf hin kaufst Du das Produkt dann auch mit den angepriesenen Eigenschaften.
Und wenn diese angepriesenen Eigenschaften nicht vorhanden sind ist das ein Mangel.
Denn ohne diese angepriesenen Eigenschaften hättest Du dieses Produkt eben nicht gekauft.
Da gibt es schon einige höhere Urteile drüber.
Gruss Dieter
genau.
erst einmal danke für die vielen Antworten und Tipps.
Ein Problem belibt aber. Wie ist die Höhe einer Wertminderung zu berechnen, wenn der WW ein zu hohes Leergewicht hat?
Nochmal. Ich bin mit meinem WW (fast) glücklich. Aber ich fühle mich auch etwas ver..., da ich ja diesen Typ wegen der hohen zuladung gekauft habe und ich bin auch überladen, wenn ich alles was ich möchte mit nehme (Zelt, Stangen, Nägel etc. schon im Auto). Daher ist meine Ulraubsfreude etwas "getrübt".
Daher stellt sich jetzt die Frage, ob ich auf Rückabwicklung "klage" oder eine Minderung des Kaufpreises möchte.
Eine rückabwicklung düfte für den händler wohl die negativste Möglichkeit sein, da der Nutzungsaufwand im Verhältnis zur Verzinsung des Kaufpreises gering ist.
Bsp. Kaufpreis 18.000 Euro (nur ein Bsp.), Nutzungsdauer 15 Jahre (manche Anwälte gehen sogar von 20 jahren aus):
Nutzungspauschlae pro Monat 100 Euro. Dagegen muss der Händler mir eine Verzinsung des Kaufpreies zahlen. Sagen wir mal 4 %. Sind dann 60 Euro imm Monat. Damit zahle ich dann nur 40 Euro pro Monat. Damit dürfte der Händler ziemlich schlecht fahren. Ich möchte aber eigentlich keine unfaire Lösung. Vielleicht möchte ich ja in 3 jahren einen neuen WW wieder kaufen und da sollten wir uns noch alle in die Augen schauen können.
Beruflich habe ich schon genug um die Ohren und versuche daher ein harmonisches Privatleben zu haben.
Bloß wie komme ich zu einer fairen Lösung? Weil mit 20 % weniger Zuladung wie versprochen habe ich ja schon einen Nachteil. Es ist also die Frage, was dieser Nachteil "wert" ist?
Natürlich könnte ich auch eine Rückabwicklung versuchen und dann einen anderen WW kaufen. Falls die geringen Gewichtsangaben aber ein Branchenproblem sind, so werde ich wohl wenige Modelle finden, die eine höhere "echte" Zuladung haben.
Zitat:
Original geschrieben von Belcanto
...
Ein Problem belibt aber. Wie ist die Höhe einer Wertminderung zu berechnen, wenn der WW ein zu hohes Leergewicht hat?
....
hallo
haette der andere WW den du NICHT genommen hast weil er eine geringe nutzlast hatte weniger gekostet?
wenn ja, die differenz ist es JEDENFALLS die angenommen werden muesste soferne die ausstattung vergleichbar ist.
darüber hinaus wird es natuerlich doof
an sich bist du zwar in der besseren situation (solange der händler nicht insolvent wird) aber das ws du forderst muss irgendwie nachvollziehbar sein.
und seie es dass du argumentierst dass du die 12 kisten bier nicht in den urlaub mitnehmen kannst die du geplant hattest und das das bier am CP nun halt mal um 30% mehr kostet. und bei rund 4 urlauben im jahr mal einer geplanten nutzung von acht jahren ergibt das eben 30% von 12 kisten bier mal 4 urlaube mal 8 jahre
oder dass du die fahrräder und das schlauchboot nun nicht mitnehmen kannst und daher leihräder nehmen und das boot leihen musst. kostet hochgerechnet xxx€
oder sonstawas in der art ...
es muss nachvollziehbar, nachkalkulierbar und der üblichen lebenserfahrung entsprechend sein
lg
g
Klär doch nochmals genau die Möglichkeit einer Auflastung ab. Im Schlimmsten Fall muss die Achse oder das ganze Fahrgestell gewechselt werden. Damit hättest du auch einen Anhaltspunkt für die Wertminderung.
Zitat:
Original geschrieben von maurus
Klär doch nochmals genau die Möglichkeit einer Auflastung ab. Im Schlimmsten Fall muss die Achse oder das ganze Fahrgestell gewechselt werden. Damit hättest du auch einen Anhaltspunkt für die Wertminderung.
die Idee hatte ich auch schon. Bei solch umfassenden Änderungen geht es ganz schnell um 3.000 Euro und mehr. Mit einer solchen Forderung hast Du aus meiner Erfahrung heraus aber vor Gericht keine Chance. Ausgenommen, Du bekommst einen Richter der Camper ist und das gleiche Problem hat...