Wertminderung auch ohne Gutachten?

Hallo,

nach einem leichten Auffahrunfall, verursacht durch den Unfallgegner wurde der Wagen vom Hondahändler wieder instandgesetzt.
Da die Reparatur eher wie ein Bagatellschaden aussah, haben wir die Abwicklung des Schadens mit der Versicherung dem Händler übertragen.

Die Versicherung schrieb dann nach unserer Schadensmeldung auch, daß keine Bedenken gegen die Ausführung der Reparaturarbeiten bestehen würden.

Die Reparaturrechnung beträgt nun doch 1019 Euro, ohne MwSt.
Es wurde nicht nur der Stoßfänger hinten ersetzt, sondern auch das Heckblech, Crashbox vom Stoßfänger, lackiert und Unterbodenschutz und Hohlraumschutz aufgetragen.
Material für 370 Euro und 646 Euro für Leistungen.

Der Honda Jazz 1.2 Trend wurde am 1.12.2010 als Tageszulassung mit 0 KM beim Hondahändler für 12500 Euro gekauft und hatte dann zum Unfallzeitpunkt am 28.12.2010 gerade mal 1315 Km runter.

Eine Wertminderung möchte ich bei der gegnerischen Versicherung einfordern.

Ist die Voraussetzung einer Wertminderung dafür auch ohne Gutachten eines Sachverständigen gegeben?
Wenn ja, welche Forderung ist angemessen?

Viele Grüße

gaspolo

P.S. Nächstes Mal gehts erst zum Gutachter.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Amanda123
Meines Wissens gibt es bei Bagatellschäden keine Wertminderung.
Du kannst für die Dauer der Reparatur Nutzungsentschädigung einfordern (sofern kein Leihwagen abgerechnet worden ist).
 
Worin siehst du den Wert deines Wagens denn gemindert?

Dann, wenn er ihn verkaufen würde.

Oder würdest du für ein neues Auto mit einem reaprierten Unfallschaden den selben Preis bezahlen, wie für eines ohne........🙄

Auch dann, wenn er das Auto in Zahlung gibt und sich ein neues kaufen würde.

Im übrigen ist das hier kein Bagatellschaden mehr.

Gruß

Delle

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Zitat:

Original geschrieben von xAKBx



Zitat:

Original geschrieben von twelferider


Das sollte nicht nur bei einem Verkauf angegeben werden, das muss sogar angegeben werden.

Hier handelt es sich klar um einen offenbarungspflichtigen Schaden beim Verkauf und auch beim nächsten Schaden

Richtig - das wird der TE beim nächsten Schaden dem dann besichtigenden Gutachter auch sicherlich wahrheitsgemäss so als Vorschaden angeben.

Dank Dir für die Einschätzung, Herr Delle :-)

Wieder was gelernt hier - ein prima Forum.
Ich glaube, niemand von uns wünscht sich freiwillig einen Schaden am Auto ... 🙄

Zitat:

Original geschrieben von Harry999


[OT]
denkt bei der farbwahl bitte auch an die tagmodus nutzer ^^
das gruen ist (bei mir) grässlich lesbar, danke
[/OT]

Wieso Tagmodus - bei uns ist es schon dunkel draussen 😎

Hallo,

danke ans Forum für die tolle Unterstützung.

Die Versicherung hat heute eine Wertminderung von 300 Euro überwiesen.

Grüsse
Gaspolo

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Sehr ordentlich, so muss das sein 😁

Danke für die Rückmeldung 🙂

Gruß

Delle

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