Werteverlust bei unverschuldetem Unfall
Mich würde mal interessieren, ob die Versicherung des Gegners, der den Unfall verursacht hat, auch für den Werteverlust meines Autos aufkommt. Mein Auto ist ja dann ein Unfallwagen und im Wert stark gemindert.
24 Antworten
Tag,
man kann das nicht so einfach pauschal beantworten, als Faustregel gilt je neuer das Fzg desto größer auch die evtentuelle Wertminderung.
Bei einem 500€ Auto gibts sicherlich nix mehr, bei einem 1 Jahr altem Fzg mit einem WBW von 20.000€ gibt es sicherlich was.
Üblicherweise sollte das jedoch im Gutachten ausgeschrieben sein...
Grundsätzlich ist der Anfall einer sog. merkantilen Wertminderung möglich. Es handelt sich aber um eine Einzelfallentscheidung, die nicht gernell anirgendwelchen Zahlen festgemacht werden kann. Es gab einmal eine Fausformel, die sagte, wenn das Fahrzeug jünger als drei Jahre ist und nicht mehr als 100.000 km drauf hat, gibt es eine Wertminderung. Mittlerweile gibt es aber auch andere Urteile, die bei älteren Fahrzeugen eine Wertminderung zugesprochen haben. Im Einzelfall kann Dir da ein unabhängiger Fachgutachter (der keiner Versicherung gegenüber weisungsgebunden ist und von Dir selbst ausgewählt werden darf) weiterhelfen. Du kannst ja mal bei "Dellenzaehler" anfragen, vielleicht kann der Dir weiterhelfen, wenn es ein aktuelles Problem ist.
@ Saraneus
Setz doch mal ein paar Zahlen hier rein wie:
Modell
Baujahr
Km-Stand
bisher Unfallfrei?
Höhe des Unfallschadens
Dann läßt sich Deine Frage eher beantworten.
Danke für die hilfreichen Antworten.
Ich kann euch (und mich 😁) beruhigen, es handelt sich nur um einen fiktiven Fall. Weil ich mir jetzt einen A6 angeschafft habe, mach ich mir darüber Gedanken. Die gewünschten Infos zum Auto:
- Modell: 2005 (EZ 09/2004)
- Baujahr = EZ
- 57500 km
- unfallfrei
- Schaden: fiktiv z.B. 4000 € (?) wegen Seitenaufprall
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Die Frage der Wertminderung ist immer eine Einzelfallentscheidung. Hierbei ist dann unter anderem die Marktgängigkeit des Fahrzeuges, der entstandene Schaden und der damit verbundene Reparaturweg (geschraubte oder geschweißte Teile - instandsetzen oder erneuen) und vor allem der Einfluß bei möglichen Wiederverkauf zu berücksichtigen.
Bei den von dir genannten Daten ist das Eintreten einer merkantiellen Wertminderung schon sehr wahrscheinlich der Fall.
Zitat:
Original geschrieben von KSV
...und vor allem der Einfluß bei möglichen Wiederverkauf ...
Vor allem?
Eigentlich einzig und allein.
Die vorgenannten Faktoren haben halt ggf. einen Einfluss darauf.
Die mit dem Zusatz merkantil versehene Wertminderung wird so genannt,
weilsie den Handel betrifft.
hallo
hatte vor kurzem einen unverschuldeten unfall, reparaturkosten: ca. 2000 euro lt. gutachter.
lt gutachter kein wertverlust.
fahrzeug ist 16 Monate alt, 56000 km gelaufen, neupreis: 26000euro
darauf habe ich gefragt, ob ich den unfall beim verkauf auch nicht angeben muß, weil ja kein wertverlust
vorhanden ist, die antwort des gutachters war aber, dass ich den schaden angeben muss, und damit habe ich
doch wohl einen wertverlust: wenn ein interessent die wahl zwischen 2 gleichen autos hat, einer
unfallfrei, der andere mit einem unfall, wird sich der interessent bei gleichem preis doch sicher
für das unfallfreie auto entscheiden.
verstehen tue ich das ganze deshalb nicht, meiner meinung nach ist auf jeden fall ein wertverlust vorhanden,
wenn ich den schaden angeben muss !!!
Zitat:
Original geschrieben von trollfahrer
hallo
hatte vor kurzem einen unverschuldeten unfall, reparaturkosten: ca. 2000 euro lt. gutachter.
lt gutachter kein wertverlust.
fahrzeug ist 16 Monate alt, 56000 km gelaufen, neupreis: 26000euro
darauf habe ich gefragt, ob ich den unfall beim verkauf auch nicht angeben muß, weil ja kein wertverlust
vorhanden ist, die antwort des gutachters war aber, dass ich den schaden angeben muss, und damit habe ich
doch wohl einen wertverlust: wenn ein interessent die wahl zwischen 2 gleichen autos hat, einer
unfallfrei, der andere mit einem unfall, wird sich der interessent bei gleichem preis doch sicher
für das unfallfreie auto entscheiden.
verstehen tue ich das ganze deshalb nicht, meiner meinung nach ist auf jeden fall ein wertverlust vorhanden,
wenn ich den schaden angeben muss !!!
Bei der Schadenhöhe und den angegebenen Eckdaten wird dein Fahrzeug sicherlich einen merkatilen Mindertwert erfahren.
Hast du den Sachverständigen selber beauftragt, oder kommt der von der Versicherung ?
Hallo Dellenzähler,
Sachverständiger ist von mir beauftragt worden.
ich war selber überreascht, dass kein wertverlust ausgewiesen wurde, habe deshalb extra noch einmal
nachgefragt, ob das richtig sei. die schlussfolgerung für mich war eigentlich:
wenn kein wertverlust, ist der schaden so unerheblich, dass ich ihn auch beim verkauf nicht angeben muss,
aber auch da hat mir der Sachverständige widersprochen.
Viele Grüße und gute Fahrt
Gerd
Zitat:
Original geschrieben von trollfahrer
Hallo Dellenzähler,
Sachverständiger ist von mir beauftragt worden.
ich war selber überreascht, dass kein wertverlust ausgewiesen wurde, habe deshalb extra noch einmal
nachgefragt, ob das richtig sei. die schlussfolgerung für mich war eigentlich:
wenn kein wertverlust, ist der schaden so unerheblich, dass ich ihn auch beim verkauf nicht angeben muss,
aber auch da hat mir der Sachverständige widersprochen.
Viele Grüße und gute Fahrt
Gerd
Das solltest du so aber nicht im Raum stehen lassen. Wir sollten darüber noch mal reden......
Bin zwar kein Sachverständiger, sondern Anwalt, aber auch ich meine, dass bei dieser Konstellation ein merkantiler Minderwert auftreten muß. Bei einem Schaden von 2000,00 EUR kann man sicher nicht von einem nicht offenbarungspflichtigen Bagatellschaden ausgehen. Die genaue Beurteilung überlass ich aber lieber dem Dellenzaehler :-)
hallo,
es handelt sich um einen mini
schaden ist vorne rechts kotflügel und haube und felge, zu sehen ist so gut wie gar nichts ausser
spuren an der felge, allerdings merkt man beim öffnen der motorhaube, dass etwas verzogen ist.
Zitat:
Original geschrieben von bernhard70
Bin zwar kein Sachverständiger, sondern Anwalt, aber auch ich meine, dass bei dieser Konstellation ein merkantiler Minderwert auftreten muß. Bei einem Schaden von 2000,00 EUR kann man sicher nicht von einem nicht offenbarungspflichtigen Bagatellschaden ausgehen. Die genaue Beurteilung überlass ich aber lieber dem Dellenzaehler :-)
Der hat da schon eine Idee...... 😁😁
Mal sehen, was hieraus wird.
Gruß Delle