Wer kann mich helfen (Vertrag nach Diebstahl und Unfall auf 240%)

Ich bin neu im Forum und komme hier nicht zurecht, wie man und wo man
zum Beispiel eine Versicherungsfrage stellen kann.
Könnt Ihr mir helfen?🙂

Beste Antwort im Thema

Hallo Walter,

stelle bitte deine Frage, ich gebe alles und werde versuchen dir helfen. Und wenn ich das nicht kann, sorge ich dafür, das dir hier jemand hilft.

Versprochen !

Ich finde das echt Klasse, dass du mit dem Comuter so super umgehen kannst.

Respekt Walter, ich hoffe dass ich in deinem Alter auch noch so fitt bin wie du 🙂

Liebe Grüße von Delle

ps. Willkommen hier bei MT

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liegt denn seitens der VS eine begruendung vor und habt ihr ueberhaupt schonmal kontakt mit der VS aufgenommen?
es werden sich aber sicherlich auch noch die spezialisten mit deiner frage befassen.

Hi Walter1938,

was sagt denn die Versicherung warum sie den Vertrag "hochgestuft" haben?

Grüße
Steini

PS: Ich werde den Titel gleich ein wenig der eigentlichen Frage anpassen, denn nur durch eine passende Überschrift schauen auch noch andere Nutzer hier in das Thema.

Dass der Vertrag hier belastet wurde, ist nicht zu beanstanden, denn die Versicherung wurde in Anspruch genommen und hat die Ansprüche des Geschädigten reguliert.

Dabei ist es dem Geschädigten völlig egal, wer das Fahrzeug gelenkt hat, denn ihm geht es -ganz zu recht- nicht um den SFR des Halters, sondern darum, dass er nicht auf seinem Schaden sitzen bleibt.

Die Versicherung muss regulieren, obwohl 7 Abs. III StVG dem Halter die Haftung bei sog. Schwarzfahrten nicht auferlegt, denn der Fahrer hat schuldhaft einen Schaden verursacht, für den er dem Geschädigten haftet und die Versicherung haftet mit, denn der Fahrer ist mitversicherte Person.
Und wenn die Versicherung eintreten muss und Aufwand hat, ist sie freilich berechtigt, den Vertrag zu belasten.

Dass der Versicherer im Innenverhältnis dem nicht berechtigten Fahrer gegebnüber leistungsfrei ist, steht auf einem anderen Blatt:
Er wird versuchen, den Betrag, den sie dem Schwarzfahrer "vorgestreckt" hat, zurück zu bekommen.

Würde es der Versicherung gelingen, ihren gesamten Aufwand vom nichtberechtigten Fahrer zurück zu bekommen, wäre der Vertrag freizustellen.
Wenn das nicht gelingt, und davon ist wohl leider auszugehen, bleibt es bei der Belastung.

@Walter: Du kannst allenfalls versuchen, den finanziellen Schaden durch den Rabattverlust vom Fahrer zu bekommen. Aber da wirst Du das gleiche Problem haben wie die Versicherung: Das Früchtchen ist wohl pleite.

Gruß
Hafi

irgendwie eine recht "grauenhafte" vorstellung.

korrigiert mich bitte, aber wenn ich mein auto angemeldet verkaufe und der käufer direkt danach einen unfall baut, wird mein SF nicht steigen und die VS reguliert den schaden. oder?

wirds mir allerdings geklaut, ein unfall gebaut und nachher gefunden bekomme ich ein beschädigtes fahrzeug und habe jahrelang hoehere rechnungen.

( am besten es handelt sich dabei noch um einen nicht erkannten betrug und der dieb schädigt fahrzeuge aus seiner gang und die sahnt dann noch die versicherungssummen ab ^^)

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Hallo Harry,
in dem "Verkaufs-Fall" geht es ja um etwas ganz anderes. Da ist der Erwerber bereits mit der Übergabe in den Vertrag des Veräußerers eingetreten. Der Vertrag läuft also mit einem neuen Versicherungsnehmer (VN) weiter.

Wenn der neue VN einen Unfall baut und das Fahrzeug war -was der Verkäufer beweisen muss- bereits vollständig übereignet und übergeben, betrifft es eben nur noch den Vertrag des Käufers. Der aktuelle Versicherer kann den Unfall dem Nachversicherer melden und der Käufer dort eben entsprechend schlechter eingestuft werden. (Wenn er Glück hat, passiert es nicht.)

In Walters Fall ändert sich aber an dem Vertrag nichts.
Er bzw. sein Sohn war zum Unfallzeitpunkt Halter, Eigentümer und Versicherungsnehmer und den Schaden, den das Früchtchen verursacht hat, müssen sie von ihm zurückfordern.

Dabei dürfte der Versicherungsschaden unter Umständen das kleinere Problem sein.
Das Fahrzeug ist ja auch hinüber...

Hafi

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Hallo Harry,

In Walters Fall ändert sich aber an dem Vertrag nichts.
Er bzw. sein Sohn war zum Unfallzeitpunkt Halter, Eigentümer und Versicherungsnehmer und den Schaden, den das Früchtchen verursacht hat, müssen sie von ihm zurückfordern.

Dabei dürfte der Versicherungsschaden unter Umständen das kleinere Problem sein.
Das Fahrzeug ist ja auch hinüber...

Hafi

Müssen nicht die Versicherungen den Schaden durch Diebstahl, falls TK Versichert  ersetzen? Wenn ja gehören m.e. auch die Folgeschäden durch einen höheren Versicherungsbeitrag dazu, weil.....

Art und Umfang des Schadensersatzes 249 BGB
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

....und somit dem Halter des Fahrzeuges kein Nachteil entstehen dürfte, dieser Schaden durch Hochstufung ist aber ein materieller Schaden aufgrund des Diebstahls.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Art und Umfang des Schadensersatzes 249 BGB

Bei Kaskoschäden hat der Geschädigte nur Ansprüche auf vertraglich vereinbarte Leistungen, AFAIK betrifft § 249 BGB Ansprüche bei Haftpflichtschäden.

Zitat:

Original geschrieben von bits1011



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Art und Umfang des Schadensersatzes 249 BGB
Bei Kaskoschäden hat der Geschädigte nur Ansprüche auf vertraglich vereinbarte Leistungen, AFAIK betrifft § 249 BGB Ansprüche bei Haftpflichtschäden.

Erstens das.

Und zweitens ersetzt die Kasko gerade keine Folgeschäden, sondern den reinen Fahrzeugschaden. (Sonst könnte sie sich kaum noch jemand leisten...)

Hilft aber Walter alles nichts, denn er hat keine Kasko...

Zitat:

Original geschrieben von bits1011



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Art und Umfang des Schadensersatzes 249 BGB
Bei Kaskoschäden hat der Geschädigte nur Ansprüche auf vertraglich vereinbarte Leistungen, AFAIK betrifft § 249 BGB Ansprüche bei Haftpflichtschäden.

Bei Teilkaskoschäden kommt es aber zu keiner Hochstufung.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545



Zitat:

Original geschrieben von bits1011


Bei Kaskoschäden hat der Geschädigte nur Ansprüche auf vertraglich vereinbarte Leistungen, AFAIK betrifft § 249 BGB Ansprüche bei Haftpflichtschäden.

Erstens das.

Und zweitens ersetzt die Kasko gerade keine Folgeschäden, sondern den reinen Fahrzeugschaden. (Sonst könnte sie sich kaum noch jemand leisten...)

Hilft aber Walter alles nichts, denn er hat keine Kasko...

Gehe ich recht in der Annahme wenn mir jemand mein Fahrzeug klaut und es innerhalb von 14 Tagen zu 13 Unfällen kommt das isch dann auf 680 %( scherz) hochgestuft werde?

Der Diebstahlschaden wird doch über die Teilkasko abgewickelt das er die nicht hat konnte ich noch nicht lesen.

Zitat:

Original geschrieben von Walter1938


Hallo, Pepperduster
Jetzt weiß ich durch Deine Hilfe, dass ich auf der richtigen Seite bin -
Danke!
Meine Frage lautet:
Vor knapp einem Jahr wurde mein Sohn sein Auto geklaut. Der Dieb
hat mit diesem Auto 3 Unfälle gemacht und die Polizei konnte ihn auch stellen. Mein Sohn hat sein Auto (mit großen Schäden) zurück bekommen.
Bei der Versicherung wurde mein Sohn auf 240% höher gestuft.
Frage: Ist das Rechtens und wie kann er wieder auf seine vorherigen %
kommen?
Wer kann helfen?
Auto war nur Haftpflicht versichert

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545



Zitat:

Original geschrieben von Walter1938



Auto war nur Haftpflicht versichert

Danke habe ich jetzt gelesen, den zusätzlichen Satz müsste der TE wohl nach meiner Frage ob das Auto TK Versichert ist zugeschrieben haben, bereits gelesene Beiträge lese ich nicht nochmal.

Nö, dass stand da von Anfang an drin, habe mich heute morgen auch gewundert, wieso Du direkt nach dessen Post mit Teilkasko kommst.

Zitat:

Original geschrieben von stoppelfreund


Nö, dass stand da von Anfang an drin, habe mich heute morgen auch gewundert, wieso Du direkt nach dessen Post mit Teilkasko kommst.

Nö, ich hatte den Beitrag auch mit verfolgt, da stand zuerst nichts von "nur Haftpflicht" 🙂

Iss ja aber jetzt auch geklärt 🙂

Grüße
Steini

Sorry, da hab ich wohl erst nach der Änderung ein Auge darauf geworfen. Nix für ungut.

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