Wer hat Schuld?
Hallo!
Mein Freund hatte gestern einen Autounfall und jetzt überlegen wir, wer denn nun Schuld hatte. Mein Freund fuhr auf einer Bundesstrasse (100kmh waren erlaubt). Etwas vor ihm fuhr ein Krankenwagen. Der Unfallgegner war rechts rangefahren, um den Krankenwagen durchzulassen, setzte dann den Blinker links, um wieder auf die Strasse zu fahren und fuhr los, obwohl mein Freund von hinten kam. Mein Freund konnte noch auf ca. 30kmh runterbremsen, fuhr dem anderen aber hinten drauf.
Wer ist nun schuld bzw. tragen beide eine Teilschuld?
20 Antworten
Hi,
mein Tipp wäre für die Schuldfrage 40 dein Freund und 60 der losgefahrene.
Begründung: derjenige der sich in den laufenden Verkehr einordnet hat auf diesen zu Achten aber die besondere Verkehrssituation (Krankenwagen) hätte von deinem Freund eine besondere Beachtung der Verkehrssituation velangen können (Geschwindigkeitsreduzierung, erhöhte Bremsbereitschaft und auch die Rücksichtnahme von evtl. dem Krankenwagen ausgewichenen Fahrzeugen).
cu
pp
Das sehe ich anders. Ich versuche mal zu erläutern, wieso.
Die Frage, dass andere einem Krankenwagen Platz zu machen haben, ist klar geregelt. Allerdings ist es Situations abhängig, und damit auch vom jeweiligen Autofahrer abhängig, wie er das macht. Der eine verlangsamt seine Geschwindigkeit stark und fährt weit rechts ran, ein anderer nutzt vielleicht rechts vorhandenen Platz aus, um den Krankenwagen Platz zu machen und hält seine Geschwindigkeit bei.
Wie man sich im Detail verhält ist auch nicht so wichtig, sondern dass dem Krankenwagen Platz gemacht wird.
Daraus ergibt sich natürlich, dass der Verkehr in dem Moment, wo der Krankenwagen vorbei ist, "chaotisch" ist. Wie man sich hier konkret zu verhalten hat, ist m.W. auch nicht konkret in einem Gesetz geregelt. Generell gilt aber immer der §1 der StVO, der von jedem Verkehrsteilnehmer ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht verlangt.
Wenn also ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer einem Krankenwagen ausgewichen ist, und sich jetzt mit deutlich langsamerer Geschwindigkeit wieder auf die eigentliche Fahrbahn begeben muss, dann darf der nachfahrende nicht mit höherer Geschwindigkeit versuchen, an dem vorderen vorbei zu kommen (egal, ob auf der Straße theoretisch 100 erlaubt ist, das spielt dabei keine Rolle).
Meiner Meinung nach hat dein Freund sich eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr schuldig gemacht und sollte lieber damit rechnen, 100% der Schuld zu bekommen.
Ist der Unfall denn von der Polizei aufgenommen worden?
@ytna:
Meinst Du nicht, dass Deine Meinung ein wenig zu kategorisch ist?
Wenn der "Kollege" sich an das Sonderfahrzeug "angehängt" hätte und seine Position halten wollte (was wir nicht wissen), gäbe ich Dir dahingehend recht, dass er so ziemlich alles falsch gemacht hat, was man machen kann. Ob es ein gefährlicher Eingriff ist ... fraglich.
Das anfahrende Fahrzeug (sofern es wirklich stand) hat aber genauso gegen §1 verstoßen, denn der Unfall wäre voraussichtlich nicht passiert, wenn er nach dem Schulterblick einfach stehen geblieben wäre und hat somit auch hinreichend viel falsch gemacht, denn im Gegensatz zum Thema "Platz machen" ist das Thema anfahren und Spurwechsel klar geregelt.
Da wir nicht wissen, wie es wirklich war, tippe ich mal auf 50:50 plus ggf. jeweils ein Pünktchen.
Grüßle
Chris
Deswegen fände ich es auch wirklich interessant, ob der Unfall von der Polizei aufgenommen wurde, und was im Ergebnis dabei herauskommt.
Wie gesagt, ich würde an seiner Stelle lieber mit dem schlimmsten rechnen. Vielleicht hat er ja Glück, und es kommt besser für ihn!
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Re: Wer hat Schuld?
Zitat:
Original geschrieben von *Mäcki*
Hallo!
Mein Freund hatte gestern einen Autounfall und jetzt überlegen wir, wer denn nun Schuld hatte. Mein Freund fuhr auf einer Bundesstrasse (100kmh waren erlaubt). Etwas vor ihm fuhr ein Krankenwagen. Der Unfallgegner war rechts rangefahren, um den Krankenwagen durchzulassen, setzte dann den Blinker links, um wieder auf die Strasse zu fahren und fuhr los, obwohl mein Freund von hinten kam. Mein Freund konnte noch auf ca. 30kmh runterbremsen, fuhr dem anderen aber hinten drauf.
Wer ist nun schuld bzw. tragen beide eine Teilschuld?
Bei einer Blaulichtfahrt befinden sich Fahrzeuge im Sondereinsatz. Nicht umsonst ist es nicht erlaubt, sich an ein solche Fahrzeuge "dranzuhängen". Jeder Verkehrsteilnehmer ist gesetzlich Verpflichtet, diesen Fahrzeugen im Sondereinsatz platz zu machen. Sei es durch möglichst weit rechts fahren oder gar am Fahrbahnrand zum passierenlassen stoppen.
Diese Sonderregelung des Passierenlassens gilt aber nur für das Einsatzfahrzeug mit Blaulicht.Also nicht für NACHFOLGENDE Privatrambos.
Jeder Verkehrsteilnehmer kennt diese Regelung, und weiss also, dass sich die "Platzmacher" wieder hinter dem Blaulichtfahrer einordnen. M.E. hat Dein Freund einen verbotenen Überholvorgang auf dem Fahrstreifen des vorausfahrenden versucht (leider nur Platz für 1 Auto), was natürlich gründlich in die Hose gegangen ist. Wäre er, wie beim Überholen üblich, auf die linke Spur gewechselt, hätte der sicher fröhlich einen Vogel gezeigt.
Ich rate Deinem Freund zu einer freiwilligen Nachschulung.
Gruss, Günther.
Mein Freund ist bestimmt kein Privatrambo! Ich glaube, jeder von uns ist schonmal in gewissem Abstand hinter einem Krankenwagen gefahren. Und somit hätte das jedem passieren können! Mir ist es neu, dass man ohne auf den Verkehr zu achten einfach auf die Straße fahren darf!?
Wie waren den die Abstände?
Freund zum RTW?
Wie weit war das RTW weg als der Kollege eingefahren ist?
Abstand von deinem Freund bis zu dem Typen als dein Freund ihn das erste mal (Blinkend) gesehen hat?
Zitat:
Original geschrieben von *Mäcki*
Mir ist es neu, dass man ohne auf den Verkehr zu achten einfach auf die Straße fahren darf!?
Eben da liegst du völlig falsch. Es ist ja gar nicht so, dass der Verkehr ganz normal geflossen wäre und irgendein einzelner sich von rechts in den fließenden Verkehr hineingedrängt hätte.
Der gesamte Verkehr ist gezwungen gewesen, Platz zu machen, auszuweichen und ggf. abzubremsen, um den Krankenwagen durchzulassen. Und für den Verkehr, der sich danach wieder sortieren MUSS, kannst du eben nicht mit den Standard-Verkehrsregeln aufwarten. Die einzige Regel ist m.E. hier, dass sich jeder vorsichtig und rücksichtsvoll verhalten muss, um es ALLEN wieder zu ermöglichen, sich wieder in den Verkehr einzugliedern.
Zitat:
Ich glaube, jeder von uns ist schonmal in gewissem Abstand hinter einem Krankenwagen gefahren.
Keine Ahnung, was du damit meinst. Einem Krankenwagen, der ohne Blaulicht und Martinshorn unterwegs bist, kannst du natürlich hinterher fahren.
Wenn der aber mit Sonderrechten unterwegs ist, dann darfst du dich natürlich nicht an den "hinten dran hängen".
Jetzt verrat doch mal. Ist der Unfall von der Polizei aufgenommen worden oder nicht? Oder ist das ein Geheimnis???
Zitat:
Original geschrieben von *Mäcki*
Mein Freund ist bestimmt kein Privatrambo! Ich glaube, jeder von uns ist schonmal in gewissem Abstand hinter einem Krankenwagen gefahren.
Bei mir ist das sicher schon einige Dutzend male vorgekommen. Und immer habe ich soviel Abstand gehalten und die Geschwindigkeit reduziert, um allen "Platzmachern" vor mir das gefahrlose Einfädeln wieder zu ermöglichen. In gleicher Häufigkeit musste ich mich selber hinter dem Einsatzfahrzeug einordnen, OHNE von Nachfolgenden auf die Hörner genommen zu werden.
Und jeder, der andere Verkehrsteilnehmer in solch eindeutigen und vorhersehbaren Situationen gefährdet (oder gar noch Rammt) ist in meinen Augen ein Privatrambo. Und so etwas hat im öffentlichen Strassenverkehr nichts verloren.
Gruss, Günther.
Nur mal so nebenbei ....
Krankentransportwagen im Einsatz haben keine Sonderrechte, da sie lt. Rettungsdiensgesetz keine Notfalltransporte übernehmen dürfen.
Sollte z.B. ein Krankenwagenfahrer einen anderen Verkehrsteilnehmer durch seine Fahrweise schädigen, trifft ihn zu 100% die Schuld ...
Zitat:
Original geschrieben von wvn
Nur mal so nebenbei ....
Krankentransportwagen im Einsatz haben keine Sonderrechte, da sie lt. Rettungsdiensgesetz keine Notfalltransporte übernehmen dürfen.
Sollte z.B. ein Krankenwagenfahrer einen anderen Verkehrsteilnehmer durch seine Fahrweise schädigen, trifft ihn zu 100% die Schuld ...
ACK
allerdings nehme ich mal an, dass *Mäcki* nicht von einem KTW sondern einem Rettungswagen redete, der hoffentlich "Bild und Ton" an hatte, denn sonst ist es mit den Sonderrechten auch nicht weit her - oder hab ich da was falsch in Erinnerung?
Grüßle
Chris
Es gibt das Wegerecht für Einsatzfahrzeuge:
Andere Verkehrsteilnehmer müssen dem Fz platz machen.
Dieses gilt nur bei Blaulicht in verbindung mit dem Horn!!
Außerdem gibt es noch die Sonderrechte diese sind unabhängig von der Beleuchtung oder des Martinshorns. Diese Sonderrechte haben Polizei RTW oder Feuerwehr immer wenn, blöd gesagt, Gefahr im verzug ist egal ob Blaulicht oder Horn an. Durch diese Sonderrechte dürfen sich die entsprechenden Fahrer über die StVo hinwegsetzen ohne bestraft zu werden.
In beiden Fällen tragen die Fahrer für Ihr Handeln die volle Verantwortung.
@Karloenzo: Danke!