Wer hat Schuld? Diskussionsrunde.
Hier mal ein mehr oder weniger interessanter Fall für die Fachleute.
Ein Kunde kommt zu mir. Sein Fahrzeug steht in der und der Werkstatt mit Frontschaden durch Unfall im Begegnungsverkehr. Ihm ist eine junge Frau frontal ins Auto gefahren weil diese jemanden ausgewichen ist der ihr beim Schneeräumen den Schnee vor´s Auto geworfen hat und sie im Schreck nach links in den Gegenverkehr ausgewichen ist.
Der Kunde hatte Bilder von der Unfallörtlichkeit gefertigt auf der deutlich Schnee auf der Frontscheibe des gegnerischen Fahrzeuges zu erkennen war.
Wetterbedingt waren die Fahrstreifen verengt und die gefahrenen Geschwindigkeiten niedrig, sodass niemand verletzt wurde, die Schäden allerdings recht hoch.
Gutachten wird erstattet und zur Versicherung gesendet. Eine Woche später erhält mein Kunde ein Schreiben mit dem Inhalt das durch die Versicherung max. 50% des Schadens beglichen würden, die restlichen 50% müsse sich der Kunde vom Hauseigentümer, der den Schnee geworfen hat, holen. Dieser hätte den Unfall grob fahrlässig herbei geführt und sei diesbezüglich mit in der Haftung.
Was meint ihr?
Gruß Peter
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Fängt schon mit der Frage an ob der Schaufler überhaupt eine Privathaftpflicht hat.
Ob der Schipper eine Privathaftpflicht hat, oder nicht, ist für die Frage seiner Haftung ohne jeglichen Belang!
Dessen Haftung richtet sich nach § 823 BGB - und nicht danach, ob er versichert ist, oder nicht.
26 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von sv-p.s
Da dieser Herr unter 01 steht, argumentiert die Versicherung der jungen Frau verständlicher Weise damit das er schuldhaft diesen Unfall herbei geführt hat und eigentlich allein Verantwortlich wäre.
Das ist nicht verständlich, sondern schlicht falsch!
Es gibt hier von der Versicherung der guten Frau nur genau diese zwei Möglichkeiten
1. Der Unfall war für die Dame unabwendbar (dieser Nachweis wäre von ihr selbst zu führen und dürfte angesichts der Sachlage auch nicht gelingen).
Dann bestünde gar keine Haftung - die Versicherung könnte ablehnen und auf den Schneewerfer verweisen.
2. Die Mitschneebeworfene trifft eine Mithaftung (und wenn es nur aus der Betriebsgefahr heraus ist) -ganz egal wie hoch bzw. zu welchem Prozentsatz.
Und da 2. angesichts der Schilderung die sehr viel wahrscheinlichere Variante ist, muss die Versicherung der Mitschneebeschmissenen den Schaden zu 100% im Rahmen der gesamtschulderischen Haftung regulieren.
Ganz oder gar nicht ist hier die Devise - dazwischen gibt es rein gar nichts!
Und angesichts der Schilderung hier ist "Ganz" die richtige Lösung.
Also ich finde das schon alles ganz logisch, was die Versicherung da schreibt.
Beispiel:
Rote Ampel. An der Haltelinie Fahrzeug A (steht | Kundin des TE), dahinter Fahrzeug B (steht auch | Die "Beworfene"😉. Von Hinten kommt nun Fahrzeug C (der Schneeschipper) und fährt auf B auf. Duch die Wucht des Aufpralls wird Fahrzeug B auf Fahrzeug A geschoben.
Den Schaden an Fahrzeug A zahlt in diesem Fall je auch die Versicherung von C und nicht die von B obwohl der Schaden von B erzeugt wurde. Die Ursache war aber Fahrzeug C.
MfG Zille
Das meine ich auch das es letztendlich darauf hinauslaufen wird.
Mit dem "verständlich" meinte ich auch nur das man es ja erst einmal versuchen kann und ich diesen Versuch durchaus verstehe. Das es anders kommen wird sehe ich auch und mein Kunde macht sich da auch wenig Sorgen das er seinen Schaden nicht reguliert bekommt.
Gruß Peter der langsam wieder das Holz seines Schreibtisches sehen kann
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Also ich finde das schon alles ganz logisch, was die Versicherung da schreibt.
Ich finde das weder logisch, noch korrespondiert es mit der herrschenden Gesetzeslage (siehe meinen letzten Beitrag).
Der Gesetzgeber hat sich bei der gesamtschulderischen Haftung nämlich durchaus etwas gedacht.
Es kann und darf nicht das Problem des Geschädigten sein, wer in welchem Umfange und Prozentsatz zu haften hat und dass einer die Schuld auf den anderen schiebt.
Deshalb kann der Geschädigte seinen Anspruch bei einem der Beteiligten geltend machen und zwar zu 100% - der Internausgleich zwischen den Verursachern ist nicht mehr das Problem des Geschädigten!
Und das ist auch gut so.
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Zitat:
Original geschrieben von sv-p.s
Gruß Peter der langsam wieder das Holz seines Schreibtisches sehen kann
Glückwunsch........🙁
Gruß
Delle
Zitat:
Ganz oder gar nicht ist hier die Devise - dazwischen gibt es rein gar nichts!
Doch, der Schaufler bzw. dessen Haftpflicht erklärt sich bereit x % des Schadens zu tragen, dann deckt die Haftpflicht des anderen Autos nur den Rest.
Normal ist aber der Weg dass die Haftpflicht des Autos den Schaden ganz reguliert und dann entsprechend des Verschuldens des Schauflers bei dem Regress fordern wird. Das ist aber dann nicht mehr das Problem des Geschädigten.
Das ist das gleiche wie an der Ampel, der erste kann seinen Schaden komplett beim Zweiten geltend machen. Dass sich die Versicherung des zweiten dann an den dritten wendet ist für ihn uninteressant da ja faktisch nur der Zweite bei ihm draufgefahren ist. Das machen die Versicherer aber i.d.R. nach Schadensmeldung eh unter sich aus wenn die Schuldfrage klar ist. Wenn nicht ... Anwald(t)
Zitat:
Original geschrieben von sv-p.s
Gruß Peter der langsam wieder das Holz seines Schreibtisches sehen kann
Tja, man sollte mehr als einmal im Jahr Staub putzen 😁
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Doch, der Schaufler bzw. dessen Haftpflicht erklärt sich bereit x % des Schadens zu tragen, dann deckt die Haftpflicht des anderen Autos nur den Rest.
Und warum sollte man sich als Geschädigter darauf einlassen?
Wenn mir doch das Gesetz die Möglichkeit gibt, meinen Schaden zu 100% bei einem der Verursacher geltend zu machen, dann tue ich das und werde einen Teufel tun, mich selbst noch um die Haftungsverteilung bzw. die Haftungsquotierungen zu kümmern.
Das können die Beteiligten im Innenverhältnis klären, wenn mein Schaden bezahlt worden ist.
Ich werde mir genau einen der Beteiligten herausgreifen und bei diesem den Schaden vollständig geltend machen - so wie hier geschehen.
Und dann - genau dann - gibt es für diesen Beteiligten bzw. dessen Versicherung nur noch die Devise "Ganz oder gar nicht"!
So wie twelerider es sagt würde ich es auch machen und zwar an den der am kapitalkräftigsten ist. Wie die Vermögensverhältnisse des Schneewerfers aussehen weiß niemand, bei der Frau steht die Haftpflicht dahinter und das ist eher ein Garant für eine Regulierung. Also wieso soll ich mich mit einem Thema bzgl. an wenn ich mich mit welcher prozentualer Beteiligung wenden kann auseinander setzen, wenn ich doch einen direkten Ansprechpartner, die Versicherung des Fahrzeug B habe! Die junge Frau ist ihm ins Auto gefahren, nicht der Schneewerfer.
Gruß Peter der Morgen nur noch wenig tun wird und für heute auch gleich das *Staubtuch* zur Seite legt 😉
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Anwald(t)
Kommt man mit 131.000 Google-Hits eigentlich schon in den Duden 😕
Oder wohnt ein Anwald am Wald 😕 (Aber wie heißen dann die die Links-am-Wald wohnen?)
Oder doch ein eingetragenes Warenzeichen? Anwald(tm) 😕
Und wie sagt man wenn es zwei oder mehr sind? Anwälder 😕
Hach. Fragen über Fragen.
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
2. Die Mitschneebeworfene trifft eine Mithaftung (und wenn es nur aus der Betriebsgefahr heraus ist) -ganz egal wie hoch bzw. zu welchem Prozentsatz.Und da 2. angesichts der Schilderung die sehr viel wahrscheinlichere Variante ist, muss die Versicherung der Mitschneebeschmissenen den Schaden zu 100% im Rahmen der gesamtschulderischen Haftung regulieren.
😕😕😕😕😕
Das versteh ich jetzt nicht wirklich!!!
Streubst du dich nur gegen die Hauptschuld beim Schneewerfer weil er kein Fahrzeugführer ist, oder wie?
Nach deiner Auffassung wäre ich ja in folgendem Beispiel aus der (Haftungs)Sache raus:
ich fahr trotz Pflicht zur Vorfahrtgewehrung in eine Kreuzung rein, halte aber noch rechtzeitig an. Ich nehm dir damit deine Vorfahrt und du ziehst nach links in den Gegenverkehr.
Laut deiner Aussage trifft deine VS dann ja die volle Haftung (100%)! Und von meiner VS wird dann etwas zurück geholt?!
Laut meiner Auffassung trägt doch MEINE VS die 100% Haftung und holt sich ggf. bei deiner VS einen Teil zurück.
Dürfte dann doch auch hier beim Schneewerfer der Fall sein, oder?!
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
😕😕😕😕😕Zitat:
Original geschrieben von twelferider
2. Die Mitschneebeworfene trifft eine Mithaftung (und wenn es nur aus der Betriebsgefahr heraus ist) -ganz egal wie hoch bzw. zu welchem Prozentsatz.Und da 2. angesichts der Schilderung die sehr viel wahrscheinlichere Variante ist, muss die Versicherung der Mitschneebeschmissenen den Schaden zu 100% im Rahmen der gesamtschulderischen Haftung regulieren.
Das versteh ich jetzt nicht wirklich!!!
Streubst du dich nur gegen die Hauptschuld beim Schneewerfer weil er kein Fahrzeugführer ist, oder wie?
Habe ich denn nicht deutlich gemacht, dass es auf den prozentualen Haftungsanteil bei der gesamtschuldnerischen Haftung nicht ankommt?
Habe ich denn nicht klar und deutlich gesagt, dass es einen internen Ausgleich zwischen den Beteiligten gibt, NACHDEM der Geschädigte seinen Schaden von einem der Gesamtschuldner ersetzt bekommen hat?
Und noch eines: Es handelt sich hier NICHT um meine Auffassung, sondern um die Gesetzeslage.
Wenn ich meine "Auffassung", Vermutungen oder meine persönliche Meinung hier kundtue, so kennzeichne ich die Beiträge entsprechend.