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Wer hat hier Vorfahrt? (Vorbeifahren an parkenden Autos)

Themenstarteram 10. Februar 2019 um 15:27

Hallo,

ich schon viele Jahre aus der Fahrschule, Tochter gerade erst.... darum suchen wir in unserem Hickhack nach Schlichtung

Meine Tochter (oranger Pfeil) fuhr in einer 30er Zone als sich folgenden Situation bildete:

Ihre Fahrspur ist von parkenden Autos blockiert und bereitet sich auf das Vorbeifahren vor (es gab zu diesem Zeitpunkt keinen Gegenverkehr). Kurz bevor sie auf die andere entgegenkommende Fahrspur wechseln will um vorbeizufahren, schert ein Auto (gelbe Pfeile) aus einer links gelegenen Tiefgaragenausfahrt (ca. in Höhe des 2ten geparkten Autos) auf diese in Richtung ihr entgegenkommende Fahrspur ein . Dadurch musste sie stark bis zum Stillstand abbremsen und kam ca 1,5 m vor dem ersten auf ihrer Fahrspur parkenden Auto zum Stillstand.

Ich persönlich wäre nicht aus der Ausfahrt gefahren, aber wie sieht es Verkehrsrechtlich aus ? Wer hat Vorrang ?

Gruß Reinhard

Beste Antwort im Thema

Wenn der Weg in der Engstelle blockiert wäre, muss der aus der Einfahrt kommende warten. Der Verkehr auf der Straße hat Vorfahrt.

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Dazu eine taktische Überlegung.

Wenn es kracht, wird immer zuerst geguckt, gegen welche Verkehrsregel verstoßen wurde. Ist sie gefunden, wird der Verstoß als primäre Unfallursache angenommen und die daraus resultierende Schuld für den einen oder anderen Beteiligten erst mal bis auf weiteres "festgeklopft". Da gibt's dann den Tatvorwurf und das Bußgeldverfahren (und alle zivilrechtlichen Folgen und manchmal sogar strafrechtliche).

Ohne, wie gesagt, die Situation vor Ort zu kennen: Ich gehe fest davon aus, dass im Fall des TE der Ausfahrende den Vorwurf bekommen würde, gegen § 8 bzw. § 10 StVO verstoßen zu haben.

Das Ding ist dann erst mal Fakt. Nun steht es demjenigen natürlich frei, der Auffassung zu sein, dass er eigentlich bereits fertig eingebogen war, also seinerseits Benutzer derselben Straße wie der Entgegenkommende war, und dieser durch unachtsames Vorbeifahren an dem Hindernis den Unfall verursacht habe, mithin Verstoß gegen § 6 StVO. Das mag dort sogar die Wahrheit sein.

Nur hat man den taktischen Nachteil, jetzt gegen die amtliche bestehende Entscheidung aktiv vorgehen zu müssen, ggf. vor Gericht. Wenn es denn alles stimmt, wird man vielleicht auch zu seinem Recht kommen - hat aber Aufwand und ein Kostenrisiko.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 10. Februar 2019 um 17:53:26 Uhr:

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 10. Februar 2019 um 17:49:19 Uhr:

Was korrekt schon in der ersten Antwort stand.

Der Ausfahrende kann da manchmal regelrecht gear***t sein. Du fährst rechtsrum raus, weil alles frei ist, und plötzlich kommt dir einer entgegen - nicht nur wegen Vorbeifahrens an einem Hindernis wie hier, sondern z. B. durch einen Überholvorgang. Schwer einsichtig, aber: Er hat Vorfahrt.

Es kommt eben darauf an, ob der Einfahrende die Situation erkennen konnte oder nicht. Im Zweifel muss er warten. Wie lange derjenige nun auf der Straße unterwegs sein muss, um nicht mehr als "Einfahrender" i.S.d. §10 StVO zu gelten, wäre die nächste Frage. Denn ab dann hat er Vorfahrt.

Zu deinem letzten Punkt und ohne gerichtliche Entscheidung wäre meine Erklärung: das Einfahren ist mit erkennbar abgeschlossenem Richtungswechsel beendet - also wenn alle Räder die entsprechende Spur nutzen und das Fahrzeug "gerade" (der Spur folgend) ist.

Völlig richtig. Bei den hohen Sorgfaltsanforderungen, die beim Anfahren von § 10 StVO aufgestellt werden, ist es auch eigentlich ausgeschlossen, dass es bei deren Beachtung zu einem Unfall kommt. Immerhin muss jeden Gefährdung anderer (objektiv) ausgeschlossen sein. Ich weiß gar nicht, wie oft es uns im Alltag beim "Anfahren" i.S.d. § 10 StVO gelingt, dass diese Voraussetzung erfüllt ist. Da liegt die A*-Karte immer bei dem, der "anfährt".

 

Grüße vom Ostelch

Deine Tochter hat in der von dir beschriebenen Situation den Vorrang. Der hier aus der Tiefgarage einbiegende VT hat deine Tochter passieren zu lassen.

Es gibt doch auch irgendwo eine Vorschrift, dass an Engstellen der Vorrang für die freie Seite nicht gilt, wenn der Andere schon in die Engstelle eingefahren ist. Und dann gibt es immer noch §1.

Ganz recht, aber das ist eine etwas andere Diskussion und der Vorfahrtfrage an der vom TE geschilderten Stelle m. E. nachrangig.

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