ForumEscort & Orion
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Ford
  5. Escort & Orion
  6. Wer haftet für Schaden durch neuen defekten Keilrippenriemen

Wer haftet für Schaden durch neuen defekten Keilrippenriemen

Themenstarteram 28. Juni 2010 um 4:32

Hallo,

ich habe vor 3 Wochen bei meinem Escort einen neuen Keilrippenriemen draufmachen lassen.

Vor ein paar Tagen bin ich stehen geblieben, weil sich vom Keilrippenriemen was abgelöst hat, in die Abdeckung vom Zahnriemen ein Loch gehauen hat und Brocken unter den Zahnriemen gekommen sind. Dann ist der Motor ausgegangen.

Zum Glück sind die Ventile nicht kaputt gegangen.

Schaden 600 Euro, wer haftet nun dafür, der Hersteller des Keilrippenriemen?

MfG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von rolf39

Nice-DJ schrieb ja auch von einer Werkstatt, nicht vom Billigheimer.

@Rolf: Wenn du keine Ahnung hast, solltest du die Klappe halten.

15 weitere Antworten
Ähnliche Themen
15 Antworten

So Freunde,

es verhält sich folgendermaßen:

Wenn der Flachriemen, Keilrippenriemen oder wie auch immer, durch eine Werkstatt erneuert wurde und dazu eine Rechnung erstellt wurde, ist allein die ausführende Werkstatt Ansprechpartner.

Dies ergibt sich aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung/Gewährleistung oder wie auch immer Ihr das hier nennt. Das ergibt sich aus dem mit dieser Werkstatt abgeschlossenen Werkvertrag.

Jedenfalls gibt es eine sogenannte Beweislastumkehr - für alle, die noch nie davon gehört haben. Diese beruht auf der oben erwähnten Sachmängel...

Innerhalb der ersten 6 Monate muss dann der Verkäufer (in diesem Fall die Werkstatt) nachweisen, dass kein durch sie zu vertretender Fehler ursächlich ist - und das bezieht sich auf den gesamten Vertrag. Also auch das E-Teil. Bringst Du das E-Teil mit, hat der Händler bei Materialfehler nichts mehr mit der Sache zu tun und würde nur für Einbaufehler aufkommen müssen.

Wenn dort eine Herstellerfehler vorliegt, ist das das Problem der Werkstatt - diese muss sich dann an den Hersteller wenden, um Ansprüche geltend zu machen - und braucht den Kunden nicht zu interessieren. Denn der Vertrag besteht ja zwischen der Werkstatt und dem Kunden.

Wenn sich die Werkstatt allerdings querstellt, hilft nur der Gang zum Rechtsbeistand. Mit den zu erwartenden Unannehmlichkeiten .... Dann wird es spätestens der Richter klären.

Aber so sieht es aus. Und ich hoffe, dass war verständlich genug. Übrigens, sollte zum Beispiel eine äußere Einwirkung vorliegen, z.B. wenn während der Fahrt ein Gegenstand in den Riementrieb fliegt, wäre das Pech. Aber der Nachweis muss - in den ersten 6 Monaten - nicht vom Kunden erbracht werden ;-)

Zu meiner Sicherheit möchte ich nur noch kurz erwähnen, dass dies hier keine Rechtsberatung ist. Dafür bitte zum Rechtsbeistand.

Viele Grüße,

Lutra

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Ford
  5. Escort & Orion
  6. Wer haftet für Schaden durch neuen defekten Keilrippenriemen