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Wer darf Fahrzeug behalten?

Themenstarteram 5. Oktober 2019 um 10:16

Frage:

Ex ist Darlehensnehmer. Auto wurde auf mich angemeldet mit Zustimmung der Bank das ich dieses Fahrzeug zur Benutzung überlassen bekommen habe.

Jetzt sind wir getrennt. Fahrzeug und alles was damit verbunden ist, zahle ich.

Wer darf das Fahrzeug so mit behalten?

Liebe Grüße und danke schonmal für hilfreiche Antworten.

Beste Antwort im Thema

Ist das eine rechtliche oder eher moralische Frage?

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Es sollte konkret geklärt werden in wessen Eigentum das Fahrzeug letztendlich geht.

Sonst zahlt man für eine andere Person das Fahrzeug ab.

Im Zweifel die Zahlungen einstellen, oder noch besser zur Verbraucherberatung gehen und eine anwaltliche Erstberatung in Anspruch nehmen, kostet nicht viel....

Zitat:

@Blackmen schrieb am 5. Oktober 2019 um 21:49:03 Uhr:

 

Sonst zahlt man für eine andere Person das Fahrzeug ab.

Genau das sehe ich hier kommen.

Also TE, bevor Du noch mehr Geld verlierst, kläre ab, in wessen Eigentum das Fzg übergeht,wenn die letzte Rate gezahlt ist. Im Augenblick denke ich,dass der Ex als Kreditnehmer dies seinen wird.

Die NutzungsÜberlassung stellt meiner Meinung nach keinen EigentumsÜbergang dar.

Gruß M

Das Nutzungsrecht ist eben genau KEINE Eigentumsüberlassung. Sonst wäre es ja eben kein Nutzungsrecht.

Wenns blöd läuft steht das Auto zwar auf dem Hof des TE und er fährt damit aber die Ex verkauft das Auto, die papiere hat sie ja und der TE kann sehen wie er von der Arbeit nach Hause kommt.

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