Welchen Rechtsstatus hat die Autobestellung?
Hallo Leute! Ich hab da mal ein Problem bzw. eine Anfrage. Am 07.03.09 bestellte ich einen VW-Golf Bifuel mit allen Drumm und drann. Der Preis soll 20.800,00€ sein. Liefertermin unverbindlich 07.2009! in dem Preis ist eine Prämie von VW 2500,-€ sowie, die s.g. Abwrackprämie in Höhe von 2500,-€ enthalten. Soweit also ein "wasserdichter" Vertrag gem. BGB. Nun meine Frage: Ich hab in der letzten Zeit ein Haufen Gruselgeschichten gehört, daß die Abwrackprämie abgeschafft, bzw. gekürzt werden soll :-(. Vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hab ich per E-Mail eine Bestätigung über Vorgangsnummer XXXXXX Mit Kaufdatum 07.03.2009.
Darunter der Schriftsatz
"Wir haben ihren Antrag auf Reservierung der Umweltprämie, den Sie über die Seite http://www.ump.bafa.de eingegeben haben entgegengenommen. Bitte beachten Sie, dass diese Eingangsbestätigung noch nicht den beantragten Reservierungsbescheid darstellt. Zum Zeitpunkt ihres Versandes hat noch keine Bearbeitung Ihres Antrages im BAFA stattgefunden. Über Ihren Antragist im BAFA also noch nicht entschieden worden. Erst nach Prüfung der Angaben im Antrag erfolgt eine Entscheidung über Ihren Antrag. Abschließend kann über ihren Antrag allerdings erst entschieden werden, wenn die Bundesregierung sich zu einer Aufstockung der Haushaltsmittel verpflichtet hat. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle"
Puhh: Da ist nun ein Problem die Lieferung kann vo VW erst ab 23. Kalenderwoche erfolgen. Ich würde ja gern früher aber VW kann offenbar nicht eher. Also bin ich nicht Schuld wenn ich nicht oder nur weniger für mein altes Auto bekomme.
Würde es meinetwegen mein Rechtsstatus ein wenig erhöhen, wenn ich per "Einschreiben mit Rückschein" dem Autohaus mitteile, daß sie gefälligst sofort liefern oder die staatliche Abwrackprämie, bzw. deren Kürzung zu Lasten des Autohauses geht. Und ich dann auf den Preis 20800,-€ bestehe. Ich hab ja schließlich auch noch eine vom 16.03.09 wo auch der Liefertermin Juli 2009! genannt ist. Die Bestellbestätigung beginnt mit den Worten: "Für ihre Bestellung danken wir Ihnen. Wir werden diese zu den Verk.-/ und Zahlungsbedingungen ausführen."
Dann ist noch mal alles aufgeführt und untern ger Gesammtwert von 20800,-€ angegeben.
Wenn jemand hier einen Guten Rat hat, wie ich das drehen soll, daß ich die mögliche Kürzung den Autohaus zuschiebe her damit.
Beste Antwort im Thema
Liefertermine sind in der Regel unverbindlich.
"Unverbindlicher Liefertermin XX.XX.XXXX."
Sollte das in deinem Vertrag stehen, kannst du dir deinen ganzen Formulierungen sparen
Gruß
Frank
11 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Didi2453
Hallo Leute! Ich hab da mal ein Problem bzw. eine Anfrage. Am 07.03.09 bestellte ich einen VW-Golf Bifuel mit allen Drumm und drann. Der Preis soll 20.800,00€ sein. Liefertermin unverbindlich 07.2009! in dem Preis ist eine Prämie von VW 2500,-€ sowie, die s.g. Abwrackprämie in Höhe von 2500,-€ enthalten. Soweit also ein "wasserdichter" Vertrag gem. BGB. Nun meine Frage: Ich hab in der letzten Zeit ein Haufen Gruselgeschichten gehört, daß die Abwrackprämie abgeschafft, bzw. gekürzt werden soll :-(. Vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hab ich per E-Mail eine Bestätigung über Vorgangsnummer XXXXXX Mit Kaufdatum 07.03.2009.
Darunter der Schriftsatz
"Wir haben ihren Antrag auf Reservierung der Umweltprämie, den Sie über die Seite http://www.ump.bafa.de eingegeben haben entgegengenommen. Bitte beachten Sie, dass diese Eingangsbestätigung noch nicht den beantragten Reservierungsbescheid darstellt. Zum Zeitpunkt ihres Versandes hat noch keine Bearbeitung Ihres Antrages im BAFA stattgefunden. Über Ihren Antragist im BAFA also noch nicht entschieden worden. Erst nach Prüfung der Angaben im Antrag erfolgt eine Entscheidung über Ihren Antrag. Abschließend kann über ihren Antrag allerdings erst entschieden werden, wenn die Bundesregierung sich zu einer Aufstockung der Haushaltsmittel verpflichtet hat. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle"
Puhh: Da ist nun ein Problem die Lieferung kann vo VW erst ab 23. Kalenderwoche erfolgen. Ich würde ja gern früher aber VW kann offenbar nicht eher. Also bin ich nicht Schuld wenn ich nicht oder nur weniger für mein altes Auto bekomme.
Würde es meinetwegen mein Rechtsstatus ein wenig erhöhen, wenn ich per "Einschreiben mit Rückschein" dem Autohaus mitteile, daß sie gefälligst sofort liefern oder die staatliche Abwrackprämie, bzw. deren Kürzung zu Lasten des Autohauses geht. Und ich dann auf den Preis 20800,-€ bestehe. Ich hab ja schließlich auch noch eine vom 16.03.09 wo auch der Liefertermin Juli 2009! genannt ist. Die Bestellbestätigung beginnt mit den Worten: "Für ihre Bestellung danken wir Ihnen. Wir werden diese zu den Verk.-/ und Zahlungsbedingungen ausführen."
Dann ist noch mal alles aufgeführt und untern ger Gesammtwert von 20800,-€ angegeben.Wenn jemand hier einen Guten Rat hat, wie ich das drehen soll, daß ich die mögliche Kürzung den Autohaus zuschiebe her damit.
Das letzte, was ich gehört habe, ist dass die Abwrackprämie unverändert hoch bleiben soll.
IANAL: Was ich aber komisch finde, ist dass die staatl. Abwrackprämie im Kaufvertrag erwähnt wird. Steht da irgendwas drin, dass der Händler einspringt, wenn du die Abwrackprämie nicht bekommst?
Also IMHO hast du sonst im Zweifelsfall ein Problem und der Händler dürfte fein raus sein.
Und bevor der Sperr-Mod wieder kommt, möchte ich dich schon mal vorsorglich darauf hinweisen, dass hier irgendwo auch ein Finanzierungsforum gibt :-)
notting
Danke! Da sind mindestens 5 Seiten "Kleingedrucktes" am Vertrag aber das bezieht sich sicherlich alles auf einen normalen Kauf also ohne die Abwrackprämie. Eh ich das alles durchgearbeite habe ist der Liefertermin ran. Ich werd mir mal was überlegen wie ich als juristischer Laie so eine Forderung nach einem vorgezogen Lieferdatum formulieren kann. Natürlich mit dem üblichen Satz. Sollte ich binnen der nächsten 14 Tage von Ihnen nichts mehr hören gehe ich von der Rechtmäßigkeit meines... aus!
Unten steht folgendes ganz klein:
Besondere Vereinbarungen mit Vorrang gegenüber nachseitigen Verkaufsbedingungen
über die Kundenvorteile der Aktionspakete wurde informiert!
Ja(...)
Preis incl. Umweltprämie, bei gleichzeitiger Verschrottung des Altfahrzeuges (MOL-*******) durch das Auto-Center ......GmbH
Zulassungskosten 130,-€ separat
Liefertermine sind in der Regel unverbindlich.
"Unverbindlicher Liefertermin XX.XX.XXXX."
Sollte das in deinem Vertrag stehen, kannst du dir deinen ganzen Formulierungen sparen
Gruß
Frank
Der Liefertermin ist unverbindlich und DU hast Dich durch Deine Unterschrift verbindlich damit einverstanden erklärt. Also kann der Verkäuver nich tin Regress genommen werden, wenn der unverbindliche Termin platzt. Aber keine Panik, die Abwrackprämie wird Dir wohl noch ausgezahlt. Allerdings kann das auch noch länger dauern, als Du den Wagen im Hof stehen hast. Mußt die 2500 Euro also erst mal sowieso vorstrecken, weil die ja an Dich ausgezahlt werden und nicht an den Autoverkäufer. Und die geschieht wie gesagt nicht zeitgleich mit der Schlüsselübergabe. Das Geld wird dir auf Dein Konto überwiesen.
Danke Danke! Obwohl ich es hätte auch noch verkraftet. Ich sag immer: "Früher haben sie Pferde geklaut und heute verkaufen sie Autos!" ;-)
Gruß auch an alle Autoverkäufer. Beim nächsten mal schreib ich hier mal in den passenden Thema was mir damals mir dem Kauf des jetzt zur Verschrottung anstehenden Gebrauchtwagen alles Passiert ist und was ich für Erfahrungen mit dem Autoverkäufer Herr ... gemacht habe.
Zitat:
Original geschrieben von Didi2453
Gruß auch an alle Autoverkäufer.
auch wenn du sauer bist macht es wenig Sinn alle in einen Topf zu werfen.
Zitat:
Beim nächsten mal schreib ich hier mal in den passenden Thema was mir damals mir dem Kauf des jetzt zur Verschrottung anstehenden Gebrauchtwagen alles Passiert ist und was ich für Erfahrungen mit dem Autoverkäufer Herr ... gemacht habe.
ja ist sicher ganz witzig- dafür kannst du ja die Blog-Funktion nutzen und alles was neu dazukommt aktuell berichten.
Vielen Dank für den Hinweis wegen der BlogFunktion muß ich mal suchen.. Ist halt in jedem Forum anders. Bin auch im Forum Motorschirm.de. Die haben sich auch vor einigen Jahren mächtig in die Wolle gekriegt mit Rechtsanwalt und so seit dem ist es ein geschossenes Forum und nur für angemeldete User. Da sollt jeder vorsichtig sein, damit sich keiner auf den Schlips getreten fühlt und andere User verklagt da kommer ruck zuck 10000,-€ Geldstrafe zusammen.
Keine Panik, Du wirst Die Abwrackprämie bekommen. Sehe ich das richtig, daß bei den im Vertrag stehenden 20.800,00€ schon die 2x 2500 Euro Prämien abgezogen sind?
Heißt das, daß Du Deinen Altwagen zum VW Händler bringt, ihm 20800€ gibst und mit dem neuen wegfährst, und er sich um den Rest kümmert (incl. Papierkram mit der BAFA und Vorstrecken der stattlichen Prämie)? Wenn ja, hättest Du eh kein Problem.
Genau so sehe ich das seit gestern (Tagesschau) auch. Ich freu mich schon auf das neue Vihikel. Hoffentlich komm ich in die Tiefgarage, wegen der Einfahrt. Da ist nämlich ein ziemlich ekliger Huckel. Mein Golf hab ich deshalb mit 15mm und 25mm hinten höher legen lassen, weil der Endschalldämpfer immer beim rein und raus geschrapt hat. Der Neue hat ein "Schlechtwegefahrwerk" das ist schon von Haus aus 20mm höher. Ich nehme an es reicht. Ansonsten ist der normale Golf in dieser, für mich wichtigen Frage ja ganz gut. Bin deshalb extra mit Zollstock in Autohaus und fast runtergekrochen :-) die Verkäufer haben mich deshalb ganz blöde angeguckt. Ein Vorführer um mal zu testen hab ich mir nicht genommen. Wollten für die Ausfahrt über 25km noch mal extra Löhnung haben :-( Und außerdem wär das nur mit normalen, also ohne Schlechtwegefahrwerk, Golf möglich gewesen.
Zitat:
Original geschrieben von Didi2453
Danke Danke! Obwohl ich es hätte auch noch verkraftet. Ich sag immer: "Früher haben sie Pferde geklaut und heute verkaufen sie Autos!" ;-)
Gruß auch an alle Autoverkäufer. Beim nächsten mal schreib ich hier mal in den passenden Thema was mir damals mir dem Kauf des jetzt zur Verschrottung anstehenden Gebrauchtwagen alles Passiert ist und was ich für Erfahrungen mit dem Autoverkäufer Herr ... gemacht habe.
Ich bin kein Autoverkäufer und habe mit dieser Zunft auch sonst nichts zu tun. Und dennoch halte ich diese pauschale Verunglimpfung eines ganzen Berufstandes für unerträglich, zumal wenn sie von jemanden kommt, der offensichtlich Rechte nur auf seiner Vertragsseite sieht.
Wer einen unverbindlichen Liefertermin vereinbart, neben dem großzügigen Preisnachlass des Händlers/Herstellers auch die sogenannte möglicherweise ihm zustehende Umweltprämie in den Kaufpreis einrechnen lässt und alle Risiken hinsichtlich der Auszahlung dieser Umweltprämie auf den Händler abwälzen will und dafür nach rechtlichenTricks sucht, der lässt ein Verständnis über den fairen Umgang unter Vertragspartner erkennen, das kaum dazu berechtigt, andere pauschal krimineller Machenschaften zu bezichtigen.
Zitat:
Original geschrieben von Didi2453
"Wir haben ihren Antrag ......
Hallo Didi,
wie gesagt:es ist erst mal ein Antrag!
Antrag kann auch abgelehnt werden!Darüber sollte man sich im klaren sein!
In anderen Threads schreien schon die ersten nach ZINSEN!!! weil das beantragte Geld noch nicht geflossen ist...🙄
Ein Antrag ist nicht gleichbedeutend mit "Zahlung erfolgt!" sondern kann auch bedeuten "Antrag abgelehnt!"😉