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Welche SUV sind Offroad talentiert und welche eher nicht ...??

Themenstarteram 20. August 2019 um 23:33

Hallo,

Sicherlich ein Thema wo so mancher Offroad Fan die Stirn runzelt ....SUV und Offroad passt für manche eher nicht zusammen und dennoch mal als Thema ....ist auch immer die Frage wie jemand Offroad definiert .

Welche SUV sind in Euern Augen für Offroad durchaus brauchbar und bei welchen ( die 2WD Varianten mal außen vor gelassen ) sollte man da gar nicht drüber nachdenken ??

Habe in Ungarn tief im Wald eine kleine Farm die ich zeitweise nutze zum entspannen oder Urlaub zu machen wo nur unbefestigte Wege hinführen aber kein hartes Offroad ....ich stell die Frage aber nicht für mich sondern mal ganz allgemein.

Ja in Ungarn darf man da noch fahren ohne Stress zu bekommen :p

 

Ich hab ja nun auch einiges an 4x4 Fahrzeugen durch .....und bisher war mein ungarischer Wald mit keinem ein Problem selbst zur Schneeschmelze nicht.

Ich selbst habe Erfahrungen mit folgenden Modellen bisher ...

2x Kia Sportage (;erste Serie ) einmal kurz ( Cabrio ) und einmal Station Wagon

Nissan Pathfinder R50

Subaru Forester 2,5XT

Renault RX4

Opel Frontera 2,2 i lang

Honda HR-V

Subaru Outback 2,5 LPG

...und jetzt Dacia Duster 4x4 DCI aus BJ 2014

Hab öfter gewechselt weil Lust auf was neues hatte oder TÜV /Reparaturen zu umfangreich wurde ....und ich hier in Bad Brückenau in der schönen bayrischen Rhön auch mal im Winter bei Schnee gerne in die Berge fahre und da ist ein 4x4 SUV wie der Dacia Duster genau richtig.

 

Bei allen Fahrzeugen hab ich jedoch auf eine Bereifung geachtet die auch für Nutzung abseits der Straße geeignet ist oder war.

Eure Meinung bzw. Erfahrungen zu dem Thema SUV Offroad allgemeine interessiert mich .... ;)

Grüße Andy

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4 Antworten

Zunächst mal muss jeder für sich selbst definieren, was er unter "off-road" versteht. Bei den von dir genannten Fahrzeugen denke ich, dass du ziemlich genaue Vorstellungen hast.

Der Trend in Europa geht allerdings zu komfortablen Straßen-SUV, die vielleicht mal über einen Feldweg rollen, den auch jeder 2WD problemlos fahren könnte.

Die STVZO sagt zum Thema Geländewagen:

Vorder- und Hinterachse gleichzeitig angetrieben (auch zuschaltbar),

Differentialsperre (mindestens eine) oder Mechanismus, der eine ähnliche Wirkung gewährleistet,

und wenn sie als Einzelfahrzeug eine Steigung von 30 % überwinden können, nachgewiesen durch Rechnung.

Außerdem müssen sie mindestens fünf der folgenden sechs Anforderungen erfüllen:

der vordere Überhangwinkel muss mindestens 25° betragen;

der hintere Überhangwinkel muss mindestens 20° betragen;

der Rampenwinkel muss mindestens 20° betragen;

die Bodenfreiheit unter der Vorderachse muss mindestens 180 mm betragen;

die Bodenfreiheit unter der Hinterachse muss mindestens 180 mm betragen;

die Bodenfreiheit zwischen den Achsen muss mindestens 200 mm betragen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Geländewagen

Ich füge hinzu:

hohe Reifenflanken-keine Niederquerschnittsreifen,

AT-Profile für die erlaubten Reifengrößen verfügbar,

durch Bleche geschützter Unterboden, so dass ein Aufsetzer keine Schäden verursacht.

Für SUV gilt nichts davon zwingend, das ist einfach eine Marketingbezeichnung für kombiähnliche KFZ mit etwas höherer Karosserie. Ein Vorteil für PKW, die als Geländewagen klassifiziert sind, ist die höhere, erlaubte Anhängelast bis zum 1,5 fachen des zGG des Zugfahrzeugs.

SUV Interessenten können in der Liste ankreuzen, was für sie wichtig ist und danach die Suche beginnen.

Hier mal ein interessantes Video zum RAV4 Hybrid 4x4 und seinen offroad Qualitäten:

https://youtu.be/Vdjb8CrAA6w

Dank HSD und dem hohen Drehmoment der E-Motoren direkt aus dem Stand macht er das erstaunlich gut, herkömmliche 4x4 würden an einigen Stellen Untersetzung und Diff Sperre benötigen.

Ein echter Offroader ist er nicht und wird er nicht, dafür hat Toyota andere Fahrzeuge im Angebot, leider noch nicht als Hybrid.

Interessant finde ich in dem Film, wie und unter welchen Bedingungen die elektrisch angetriebene Hinterachse das Fortkommen unterstützt. Gut zu sehen bei den Rollentests.

Bei dem Film war der Boden trocken. Auf vermatschten Steigungen wären die Straßenreifen schnell am Ende.

 

 

Eigentlich ganz einfach:

 

Ein echter Geländewagen definiert sich durch Starrachsen. Der Verschränkung wegen. Jeep hat sich mit seinem Grand Cherokee ab 2004/5 getraut die Vorderräder einzeln aufzuhängen. Das war ein gelungener Kompromiss für echte Geländetauglichkeit und Straßenkomfort. Ich hab den CRD 172 tkm gefahren. Ein klasse Fahrzeug, das mit 200 kmh eine gute Figur macht und sonst überall durchkommt.

"Ein echter Geländewagen definiert sich durch Starrachsen."

Nicht grundsätzlich. Aber üblich ist zumindest eine Starrachse hinten.

Aber das Problem bleibt: Der TE weiß nicht oder sagt uns nicht, was er wirklich will/braucht.

Das sagt die STVZO: (lange Version)

4. Geländefahrzeuge (Symbol G)

4.1.

Fahrzeuge der Klasse N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 2 Tonnen und Fahrzeuge der Klasse M1 gelten als Geländefahrzeuge, wenn sie wie folgt ausgestattet sind:

-mit mindestens einer Vorderachse und mindestens einer Hinterachse, die so ausgelegt sind, dass sie gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann;

–mit mindestens einer Differenzialsperre oder mindestens einer Einrichtung, die eine ähnliche Wirkung gewährleistet; als Einzelfahrzeug müssen sie eine Steigung von 30% überwinden können, nachgewiesen durch Berechnung

Außerdem müssen sie mindestens fünf der folgenden sechs Anforderungen erfüllen:

– der vordere Überhangwinkel muss mindestens 25 Grad betragen,

–der hintere Überhangwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,

–der Rampenwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,

–die Bodenfreiheit unter der Vorderachse muss mindestens 180 mm betragen,

–die Bodenfreiheit unter der Hinterachse muss mindestens 180 mm betragen,

–die Bodenfreiheit zwischen den Achsen muss mindestens 200 mm betragen

4.2.Fahrzeuge der Klasse N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2 Tonnen sowie Fahrzeuge der Klassen N2 und M2 und der Klasse M3 mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 12 Tonnen gelten als Geländefahrzeuge, wenn alle Räder gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann, oder wenn die drei folgenden Anforderungen erfüllt sind:

– Mindestens eine Vorderachse und mindestens eine Hinterachse sind so ausgelegt, dass sie gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann,

– es ist mindestens eine Differenzialsperre oder mindestens eine Einrichtung vorhanden, die eine ähnliche Wirkung gewährleistet,

–als Einzelfahrzeug müssen sie eine Steigung von 25% überwinden können, nachgewiesen durch Berechnung.

.3.

Fahrzeuge der Klasse M3 mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12 Tonnen und Fahrzeuge der Klasse N3 gelten als Geländefahrzeuge, wenn alle Räder gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann, oder wenn die folgenden Anforderungen erfüllt sind:

Mindestens 50% der Räder sind angetrieben;

es ist mindestens eine Differenzialsperre oder mindestens eine Einrichtung vorhanden, die eine ähnliche Wirkung gewährleistet,

als Einzelfahrzeug muss das Fahrzeug eine Steigung von 25% überwinden können, nachgewiesen durch Berechnung,

und mindestens vier der folgenden sechs Anforderungen erfüllt sind:

der vordere Überhangwinkel muss mindestens 25 Grad betragen,

der hintere Überhangwinkel muss mindestens 25 Grad betragen,

der Rampenwinkel muss mindestens 25 Grad betragen,

die Bodenfreiheit unter der Vorderachse muss mindestens 250 mm betragen,

die Bodenfreiheit zwischen den Achsen muss mindestens 300 mm betragen,

die Bodenfreiheit unter der Hinterachse muss mindestens 250 mm betragen

4.4.

Belastungs- und Prüfbedingungen

4.4.1.

Fahrzeuge der Klasse N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als zwei Tonnen und Fahrzeuge der Klasse M1 müssen fahrbereit sein, d. h. mit Kühlflüssigkeit, Schmiermitteln, Kraftstoff, Werkzeug und Ersatzrad versehen sowie mit dem Fahrer besetzt sein. (Die Masse des Fahrers wird mit 75 kg veranschlagt – davon entfallen nach der ISO-Norm 2416-1992 68 kg auf die Masse des Insassen und 7 kg auf die Masse des Gepäcks –, der Kraftstoffbehälter ist zu 90% und die andere Flüssigkeiten enthaltenden Systeme – außer für Wasser genutzte Systeme – sind zu 100% des vom Hersteller angegebenen Fassungsvermögens gefüllt.)

4.4.2.

Andere als die unter Nummer 4.4.1. genannten Fahrzeuge müssen mit der vom Hersteller angegebenen technisch zulässigen Gesamtmasse beladen sein.

4.4.3.

Die Prüfung der geforderten Steigfähigkeit (25% und 30%) erfolgt durch einfache Berechnungen. In Grenzfällen kann der technische Dienst jedoch verlangen, dass ein Fahrzeugtyp einem praktischen Fahrversuch unterzogen wird.

4.4.4.

Bei der Messung des vorderen und hinteren Überhangwinkels und des Rampenwinkels werden die Unterfahrschutzeinrichtungen nicht berücksichtigt.

4.5.

Definitionen und Skizzen der Bodenfreiheit. (Definitionen für den vorderen und hinteren Überhangwinkel und den Rampenwinkel gemäß ISO-Norm 612-1978 Nr. 6.10, 6.11 und 6.9.)

4.5.1.

Die "Bodenfreiheit zwischen den Achsen" ist der kleinste Abstand zwischen der Standebene und dem niedrigsten festen Punkt des Fahrzeugs. Mehrachsaggregate gelten als eine einzige Achse.

... (nicht darstellbares Fahrzeug, BGBl. I 2006, 1075)

4.5.2.

Die "Bodenfreiheit unter einer Achse" ist durch die Scheitelhöhe eines Kreisbogens bestimmt, der durch die Mitte der Aufstandsfläche der Reifen einer Achse (der Innenreifen bei Zwillingsreifen) geht und den niedrigsten Festpunkt zwischen den Rädern berührt.

Kein starres Teil des Fahrzeugs darf in den gestrichelten Kreisabschnitt der Zeichnung hineinragen. Gegebenenfalls ist die Bodenfreiheit mehrerer Achsen in der Reihenfolge ihrer Anordnung anzugeben, beispielsweise 280/250/250.

... (nicht darstellbares Teil des Fahrzeug, BGBl. I 2006, 1075)

4.6.

Kombinierte Bezeichnung

Das Symbol "G" wird mit dem Symbol "M" oder "N" kombiniert. So wird beispielsweise ein Fahrzeug der Klasse N1, das als Geländefahrzeug verwendet werden kann, mit N1G bezeichnet.

zusammengestellt von https://www.allradtouren.de/expeditionsfahrzeug-events/

Quelle: www.bmj.bund.de

Sorry für fehlendes Feedback ,die Frage war eher allgemein gehalten .....habe selbst den Daca Duster 4x4 DCI und Kia Sorento 2,5 Diesel aus 2004 ( eher klassischer Offroader mit Leiterrahmen und Untersetzung )

Bin mit beiden zufrieden ....den Kia hab ich vorallem wegen der hohen Anhängelast was die Offroad Talente angeht dürfte der Duster durch geringes Gewicht dem Kia Sorento ebenbürtig sein;)

Grüße Andy

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