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Welche Strafe bekommt man, wenn man ohne Fahrerkarte fährt

Themenstarteram 20. März 2013 um 19:31

Nur mal aus Intresse. Ich habe gehört, wenn man keine Fahrerkarte benutzt (gewerblich), dass dann der Führerschein eingezogen wird und die Strafen in 4stelliger Höhe ausfallen. Ist das so richtig?

Ich habe schon im Internet gesucht, aber nichts passendes gefunden.

Beste Antwort im Thema

Für das Fahren ohne Fahrerkarte sollte die Prügelstrafe eingeführt werden pro Minute die ohne gefahren wird einen Stockhieb.Anders scheinen es einige nie zu lernen.

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am 22. März 2013 um 5:56

Zitat:

Original geschrieben von Transportcampus

Zitat:

Original geschrieben von OpelWelt

Er hat keine Karte und soll trotzdem fahren. Übrigens fahre ich nicht.

Wenn er keine Karte hat und dennoch fahren soll, ist das nochmal eine andere Dimension, als nur die Karte nicht zu stecken. Wenn er überhaupt keine Karte hat, darf er kein Fahrzeig mit digitalem Tachografen fahren. Da würde ihm auch kein Ausdruck vor Fahrtbeginn und nach Fahrtende etwas nutzen. Das gilt nur, wenn die Karte ode das Gerät nicht funktioniert.

Da ist dann nicht nur der Fahrer mit 250 € je 24 Stundenzeitraum dran, sondern auch der Unternehmer mit 750 €. Da der Unternehmer sich vorher davon überzeugen muss, dass eine Fahrerkarte vorliegt, ist das ganze auch noch vorsätzlich, das bedetet, das Bußgeld verdopplet sich für beide. Da der Unternehmer in der Folge keine Daten speichern kann, weil ja keine da sind, liegt bein ihm Tatmehrheit vor. Er zahlt also nochmal 75% seines Bußgeldes dafür, dass er nicht ordnungsgemäß die Daten der Fahrerkarte speichert. Da ist er dann bei einer Summe von rund 1300 € pro 24-Stunden Zeitraum. Ähnlich sieht es für den Fahrer aus. Da er keine Kontrolle ermöglicht, weil seine Fahrerkarte nicht mitführt (er hat ja keine) erhöht sich sein Bußgeld hier auch nochmal um 75%, also liegt er bei 437,50 € pro Arbeitstag.

Da ja davon auszugehen ist, dass deshalb keine Fahrerkarte vorhanden ist, weil massiv gegen die Sozialvorschriften verstoßen werden soll, wird es ganz bestimmt noch weitere Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten geben. Dafür erhöht sich das Bußgeld auch nochmal um 75% des jeweiligen Bußgeldsatzes. Die Daten, die aus dem Massenspeicher des Fahrzeuegs ausgelsen werden, werden in jedem Fall deinem Freund zugeordnet. Und dann ist er dafür auch nochmal dran.

Schon bei einem Kontrollzeitraum von 28 Tagen hat der Fahrer und der Unternehmer ein Bußgeld an der Backe, dass ihnen die Tränen kommen werden. Soviel können sie in der Zeit garnicht verdienen, was da an Bußgeldhöhe heraus kommt. Wenn es sich um eine Transportunternehemr handelt, der so was anordnet oder zulässt, hat er noch ein viel dickeres Problem am Hals: er kann damit seine Lizenz für den Güterkraftverkehr verlieren, weil er als nicht zuverlässig eingestuft wird. (Vorschrift nach dem neuen GÜKG).

Im Falle einer Kontrolle bleibt das Fahrzeug stehen, bis ein Fahrer mit Fahrerkarte da ist, der Fahrzeug weiter fährt.

Was ist das denn für ein Unternehmer, der sowas verlangt? Rate deinem Kumpel ab, dort zu arbeiten; der reitet sich doch selbst in die Schei...

Für das Fahren ohne Fahrerkarte sollte die Prügelstrafe eingeführt werden pro Minute die ohne gefahren wird einen Stockhieb.Anders scheinen es einige nie zu lernen.

Zitat:

Original geschrieben von worti32

Für das Fahren ohne Fahrerkarte sollte die Prügelstrafe eingeführt werden pro Minute die ohne gefahren wird einen Stockhieb.Anders scheinen es einige nie zu lernen.

So ist richtig.

Aber nicht nur das, sondern dann wird hier auch noch geschrieben das man auch ohne Karte Fahren dürfe wenn man in einer Firma neu anfängt oder mal nur so zur Vertretung.

An solch einem Schwachfug sieht man was in Punkto Fahrerkarte,auch nach so viel Jahren,noch für ein Informationsbedarf besteht.

Um es vielleicht noch mal richtigzustellen:

Das Fahren ohne Faherkarte ist nur zulässig:

1. Man muß überhaupt erst einmal eine besitzen

2. Sie ist verloren oder geklaut worden

3. Sie ist beschädigt

Nur in diesen Fällen darf man bis zu 15 Tage mit ausgefülltem Tagesausdruck weiter fahren.

Selbst wenn eine Fahrerkarte nicht rechtzeitig verlängert wurde und sie nun abgelaufen ist, kann man nur hoffen das noch etwas Jahresurlaub vorhanden ist.

am 22. März 2013 um 12:47

O.K ich nehme das mal so hin. Jedenfalls hat der Dozent als ich die Module gemacht habe das so erzählt.

Bis dato war für mich das Digitale Kontrollgerät auch ein rotes Tuch und ich hatte so meine schwierigkeiten. Bis auf diese Fähr und Zug Einstellung komme ich ganz gut damit zurecht. Ob es immer wirklich alles so richtig ist was Dozenten bei Schulungen so erzählen sei dahin gestellt. Jedenfalls setze ich aus Unwissenheit nicht irgend etwas in die Welt. Uns wurde es so sugeriert ich hatte es mitgeschrieben und noch mal nachgeschaut. Jedenfalls ist es für mich auch nicht relevant da ich im besitz einer Karte bin.

Und ich muss sagen das die Karte für alle fahrer ein Segen ist. Allerdings finde ich das es nicht sein kann das 5 Minuten Überschreitung dermaßen geandet werden. Aber darüber gibt es ja genug Themen hier.

Wie ich schon erwähnte gehört solch Unternehmen die Lizens entzogen die solche Aktionen machen.

schönes Wochenende

Zitat:

Original geschrieben von glandienhh

 

Und ich muss sagen das die Karte für alle fahrer ein Segen ist. Allerdings finde ich das es nicht sein kann das 5 Minuten Überschreitung dermaßen geandet werden. Aber darüber gibt es ja genug Themen hier.

Wobei das meiste davon nur Truckerlatein ist Ich fahre seit 6 Jahren auf Karte und es kommt auch bei mir mal vor das es einige Minuten mehr werden (Allerdings nur 3 bis 4 mal im jahr und noch nie wurde so etwas in einer Kontrolle auch nur bemängelt sogar in France hies es immer : Bon Voyage

 

Es wird unter Fahren nicht mehr gelogen als um Verdienst bezahlte Strafen und gefahrene Km.

am 23. März 2013 um 6:05

Ich gebe Dir recht mit dem Truckerlatein. Wie oft höre ich " Pass auf in Frankreich da musst du zahlen , und Zeige dich lieber selber in Deutschland an dann können sie dir nichts in Frankreich usw.

Ich bin seit über 2 Jahren nicht mehr kontrolliert worden. Ich habe auch keine Angst davor. Auto ist in Top Zustand, Ladungsicherung steht bei mir ganz oben. Allerdings gebe ich zu das so mal die eine oder andere Überschreitung vorhanden ist. Meist handelt es sich nur um 10 oder 15 Minuten . Dafür stehe ich dann wiederum auch mal 12 oder 13 Stunden. ( Obwohl das nichts zu sagen hat)

Wenn man dann die Geschichten mit den Strafen hört hofft man immer hoffentlich kommt keine Kontrolle

Schönes Wochenende

am 23. März 2013 um 16:05

Zitat:

Original geschrieben von glandienhh

Allerdings gebe ich zu das so mal die eine oder andere Überschreitung vorhanden ist. Meist handelt es sich nur um 10 oder 15 Minuten . Dafür stehe ich dann wiederum auch mal 12 oder 13 Stunden. ( Obwohl das nichts zu sagen hat)

Wenn es nicht regelmäßig vorkommt, hast du immer noch die Möglichkeit, solche Übertretungen zu legalisieren: Ausdruck machen, hinten drauf Schreiben (Beim analogen Tachografen auch hinten auf die Scheibe) -Textvorschlag: "Gemäß Artikel 12, EG-VO 561/06 war die "...(welche war es)..."-Überschreitung sozialverträglich und im Interesse des Fahrers. Wegen der Verkehrsbedingungen (Stau, Stockender Verkehr, Witterungsverhälnisse, kein geeigneter Parkplatz usw.) war die Übertreung unvermeidlich. (Datum, Unterschrift).

Damit bist du auch im Ausland im grünen Bereich, denn die kennen den Artikel 12 auch.

Aber mit dem Ruf der Prügelstrafe kommt auch nicht weiter. Denn die Fahrer, die mutwillig ohne Karte fahren sind so dumm, die würden es doch garnicht verstehen, warum sie geprügelt würden ;-)

am 23. März 2013 um 16:15

Zitat:

Original geschrieben von glandienhh

Moin,

ich wiederspreche dir bezüglich der Karte.

Wenn deine Karte verloren gegangen ist oder du neu in einem Unternehmen anfängst und vorher nie eine Karte hattest darfst du fahren.Allerdings musst du nachweisen das eine Karte beantragt wurde.

Hab jetzt erst gemerkt, dass du der Meinung bist, dass man schon fahren darf, wenn man eine Karte beantragt hat. Das ist nicht so. Du darfst erst fahren, wenn du die Karte vorliegen hast (also in ihrem Besitz bist).

Und wenn du das in der Weiterbildung vom Referenten so gehört hast, lass dir mal dein Geld wiedergeben und suche dir für nächsten Module eine Weiterbildungseinrichtung bei der es die Referenten auch wissen.

@tommmmes hat da völlig Recht. So wie er es beschreibt, ist es richtig und nicht anders.

am 23. März 2013 um 16:42

Zitat:

Original geschrieben von OpelWelt

Er hat keine Karte und soll trotzdem fahren. Übrigens fahre ich nicht.

Wieso hat er als Kraftfahrer noch keine Karte?

Themenstarteram 23. März 2013 um 16:51

Weil er eigentlich gar nicht fährt, sondern im Lager arbeitet.

am 23. März 2013 um 17:28

Zitat:

Original geschrieben von OpelWelt

Weil er eigentlich gar nicht fährt, sondern im Lager arbeitet.

Dann wird er wohl eine beantragen müssen, kostet ca 35 €

Zitat:

Original geschrieben von Transportcampus

Zitat:

Original geschrieben von OpelWelt

Er hat keine Karte und soll trotzdem fahren. Übrigens fahre ich nicht.

Da ist dann nicht nur der Fahrer mit 250 € je 24 Stundenzeitraum dran, sondern auch der Unternehmer mit 750 €. Da der Unternehmer sich vorher davon überzeugen muss, dass eine Fahrerkarte vorliegt, ist das ganze auch noch vorsätzlich, das bedetet, das Bußgeld verdopplet sich für beide. Da der Unternehmer in der Folge keine Daten speichern kann, weil ja keine da sind, liegt bein ihm Tatmehrheit vor. Er zahlt also nochmal 75% seines Bußgeldes dafür, dass er nicht ordnungsgemäß die Daten der Fahrerkarte speichert. Da ist er dann bei einer Summe von rund 1300 € pro 24-Stunden Zeitraum. Ähnlich sieht es für den Fahrer aus. Da er keine Kontrolle ermöglicht, weil seine Fahrerkarte nicht mitführt (er hat ja keine) erhöht sich sein Bußgeld hier auch nochmal um 75%, also liegt er bei 437,50 € pro Arbeitstag.

Hätte da mal ne Frage wegen der Speicherung.

Mein Chef fährt für ein Unternehmen, welches Mo bis Mi Touren anbietet. Dazu holen wir Mo morgens die Fahrzeuge (2 bis 3) bei nem Verleiher ab. Diese Fahrzeuge (7,49t) werden von meinem Chef nicht mittels Unternehmerkarte angemeldet und der Speicher wird bei Abgabe am Mi abend auch nicht ausgelesen. Wir werfen einfach den Schlüssel beim Verleiher in den Nachttresor. Diese Fahrzeuge sind auch ohne Güterlizenz unterwegs. Wenn ich eine solche Tour fahren muss, nehme ich meine eigenen Gurte mit, da ich ansonsten keine Möglichkeiten zur Ladungssicherung hätte.

Welche Strafe würde meinen Chef und die jeweiligen Fahrer (im Hinblick auf die digitalen Daten) erwarten?

Edit: Ach ja. Mein Chef hat meine Fahrerkarte schon seit nem Dreivierteljahr nicht mehr ausgelesen. Sehe auch nicht mehr ein, ihm hinterher zu rennen. Gibt es da irgendwelche Peobleme für mich?

Ob dein Chef die Daten ausliest, deine Karte ausliest,oder sonnst irgendetwas treibt , soll die schei.... egal sein. Du hast damit nichts zu tun, stecke deine Karte, halte dich an Lenk und bla bla.......dann hast und bekommst du auch keinerlei Probleme.

Deine Karte mußt du auch nur deinem Chef zum auslesen zur Verfügung stellen, eine Erinnerungsfunktion des Fahrers sieht das Gesetz nicht vor.

Also alles ganz easy.

Wenn es aber ernst wird, möchte ich nicht in der Haut deines Chefs stecken.

am 24. März 2013 um 6:49

Icxh sach mal so !!! Wenn ich das lese was dein Chef so betreibt könnte ich kotzen.Das sind genau die Unternehmer welche die gesamte Branche in Verruf bringen. Wahrscheinlich hat dein Chef noch nicht mal eine Lizenz.

Genau solche Unternehmen sind es auch wo sich die Ordnungsmacht mal wieder bestätigt fühlt die Kontrollen weiter auszubauen.

Wie auch immer würde ich mir überlegen in so einem Unternehmen noch tätig zu sein. Wenn ich Namentlich von so einem Unternehmen wüsste würde ich ohne zu Überlegen Anzeige erstatten.

Schönen Sonntag

Themenstarteram 24. März 2013 um 10:46

Zitat:

Original geschrieben von glandienhh

Icxh sach mal so !!! Wenn ich das lese was dein Chef so betreibt könnte ich kotzen.Das sind genau die Unternehmer welche die gesamte Branche in Verruf bringen. Wahrscheinlich hat dein Chef noch nicht mal eine Lizenz.

Genau solche Unternehmen sind es auch wo sich die Ordnungsmacht mal wieder bestätigt fühlt die Kontrollen weiter auszubauen.

Wie auch immer würde ich mir überlegen in so einem Unternehmen noch tätig zu sein. Wenn ich Namentlich von so einem Unternehmen wüsste würde ich ohne zu Überlegen Anzeige erstatten.

Schönen Sonntag

Wiso mein Chef? Ich arbeite da doch gar nicht!:confused:

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