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Welche Geschwindigkeit auf Autobahnauf- und -abfahrt?

Themenstarteram 25. September 2019 um 9:29

Hallo zusammen,

mal eine etwas (in meinen Augen) knifflige Frage an euch:

Wenn ich bei uns auf die Autobahn möchte, dann fahr ich vorher über eine Straße mit Tempolimit 50 über die Autobahnbrücke auf welche ich gleich fahren möchte. Biege dann rechts ab und muss erstmal eine 180° Schleife fahren um auf die Auffahrt (nicht der Beschleunigungsstreifen ist gemeint) zu kommen. Auf dem Weg dorthin begegnen mir lediglich die Schilder 330 (bedeutet, ab hier beginnt die Autobahnzufahrt, Autobahnauffahrt oder generell die Autobahn) und 205 (Vorfahrt gewähren).

Kurz nach Schild 205 befinde ich mich auf der rechten von nun 2 Fahrspuren (daher auch Vorfahrt gewähren). Meine rechte wird am Ende zur einer Abfahrt von der BAB runter und muss, um auf die BAB zu kommen, nach links wechseln.

Auf genau diesem Teilstück befindet sich aber keinerlei Tempolimit, was ich etwas merkwürdig finde aus folgenden Gründen:

- die linke Spur ist Anfangs die "Abfahrtspur" für die jenigen, welche dann kurz danach nach rechts wechseln um dort abzufahren

- aus Ortskenntnis weiß ich, dass diese Leute, welche von der linken "Abfahrtspur" kommen, vorher das Tempolimitschild 60 km/h haben (verständlich, da es sich um eine Abfahrt handelt und weiterer Verkehr hinzustößt)

- Dieses Tempolimitschild sieht man als "BAB Auffahrer" aber nicht

- Die linke Spur, welche nachher auch Richtung Beschleuningsstreifen führt, bekommt kurz vor dem Beschleunigungsstreifen nochmal Besuch von einer anderen BAB die dort mit einmündet

Woher soll ein Ortsunkundiger nun wissen, welches Tempo auf diesem Teilstück gilt?

Das scheinen selbst Ortskundige nicht so genau zu wissen, denn dort wird von Tempo 60 bis 130 alles gefahren :eek:

Allein dadurch, dass hier anfangs aus einer Spur zwei werden, dann kurzzeit die linke Spur alleine ist und dann von rechts eine weitere BAB Zufahrt/Einmüdnung kommt, kann ich mir in DE nicht so ganz vorstellen, dass man hier bis open end fahren kann und auch nicht sollte.

Was sagt die StVO dazu?

Danke + Gruß

Beste Antwort im Thema

Wenn kein Limit nach dem Beginn der Autobahn dasteht, dann ist das Tempo nicht limitiert. Es gilt die Richtgeschwindigkeit und jeder darf so schnell fahren wie er meint zu können. Bei Irrtum kommt dann die Feuerwehr und schneidet die Opfer der Selbstüberschätzung wieder raus.

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Nee. Aber so wie es eingemalt ist, betrifft es die Gegenrichtung.

ich verstehe schon worauf der TE hinaus will, aber es gibt nunmal für auf- und abfahrten keine festgelegten geschwindigkeiten. diese gibt es nur wenn die auf- bzw. abfahrt ein schild vorzuweisen hat.

jede komune hat in der regel eine straßenverkehrsbehörde oder ein straßenverkehrsamt. die beschilderung sollte m.E. in deren zuständigkeit fallen.

der TE könnte für diesen bezirk das entsprechdene amt herausgoogeln und erfragen was man sich dabei gedacht hat.

die antwort finden bestimmt viele hier spannend.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 26. September 2019 um 10:34:31 Uhr:

Nee. Aber so wie es eingemalt ist, betrifft es die Gegenrichtung.

Wohl eher beide Hauptfahrbahnen.

Ich würde es so deuten: Für die Abfahrt gelten 60km/h. Die von rechts kommenden Fahrzeuge befinden sich auf der Auffahrt bzw. dem Beschleunigungsstreifen und können dort schneller fahren um auf die Autobahn aufzufahren (auch wenn es immernoch der Bereich der Abfahrt ist). Die Auffahrenden dürfen dann aber rechts schneller vorbei.

Theoretisch könnte man ja aber auch von der Hauptfahrbahn abfahren, vorbei am 60er Schild und später wieder zurück auf die Hauptfahrbahn (weil man sich geirrt hat oder so).

Dann gelten die 60 für denjenigen ja bis zur Aufhebung (habe ich nichts von gelesen) oder bis zum nächsten Tempolimit. Das können dann ja auch mehrere KM werden...

Themenstarteram 26. September 2019 um 10:30

Zitat:

@benz-tastic83 schrieb am 26. September 2019 um 10:45:54 Uhr:

ich verstehe schon worauf der TE hinaus will, aber es gibt nunmal für auf- und abfahrten keine festgelegten geschwindigkeiten. diese gibt es nur wenn die auf- bzw. abfahrt ein schild vorzuweisen hat.

jede komune hat in der regel eine straßenverkehrsbehörde oder ein straßenverkehrsamt. die beschilderung sollte m.E. in deren zuständigkeit fallen.

der TE könnte für diesen bezirk das entsprechdene amt herausgoogeln und erfragen was man sich dabei gedacht hat.

die antwort finden bestimmt viele hier spannend.

Werde ich aus reinem Interesse wohl wirklich mal in Erwägung ziehen ;)

Themenstarteram 26. September 2019 um 10:40

Zitat:

@Teksaz schrieb am 26. September 2019 um 10:51:28 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 26. September 2019 um 10:34:31 Uhr:

Nee. Aber so wie es eingemalt ist, betrifft es die Gegenrichtung.

Wohl eher beide Hauptfahrbahnen.

Ich würde es so deuten: Für die Abfahrt gelten 60km/h. Die von rechts kommenden Fahrzeuge befinden sich auf der Auffahrt bzw. dem Beschleunigungsstreifen und können dort schneller fahren um auf die Autobahn aufzufahren (auch wenn es immernoch der Bereich der Abfahrt ist). Die Auffahrenden dürfen dann aber rechts schneller vorbei.

Theoretisch könnte man ja aber auch von der Hauptfahrbahn abfahren, vorbei am 60er Schild und später wieder zurück auf die Hauptfahrbahn (weil man sich geirrt hat oder so).

Dann gelten die 60 für denjenigen ja bis zur Aufhebung (habe ich nichts von gelesen) oder bis zum nächsten Tempolimit. Das können dann ja auch mehrere KM werden...

Exakt. Es betrifft die 3 Hauptspuren der A1 in die eine und die anderen 3 Hauptspuren daneben in die andere Richtung. Zwischen der roten Markierung und dem aufgehoben Schild befindet sich eine bauliche Trennung.

Deine Deutung würde ich nicht so ganz teilen. Der markierte Bereich ist ja kein Beschleunigungsstreifen. Der kommt erst ganz unten am Bildende nachdem die Spur links im Bild (B19 bzw A21 - mit dem weiteren "Vorfahrt gewähren Schild" in den roten Bereich einmündet. Kurz dahinter fängt dieser erst an.

Dein "Abfahren, oh geirrt, einfach weiterfahren auf der linken Spur mit 60 und später wieder drauf" könnte man tatsächlich so machen. Wenn ich mich falsch liege, dann gibt es kein "aufgehoben Schild" beim bzw. kurz nach dem Beschleunigungsstreifen.

Nehmen wir aber nochmal den "oh geirrt" Typen. Der weiß "Ich darf hier 60 fahren (aufgrund des Schildes an der Abfahrt).

Aber woher weiß eben der auffahrende dies? Er hat ja kein Tempo 60 Schild und kann das andere nicht sehen was für den abfahrenden gilt.

So langsam glaub ich wirklich, dass es hier entweder keine klare Regelung gibt oder die einfach ein Schild vergessen haben.

Auch wenn ein gewisser User das noch nie gesehen hat: Im Falle eines Blitzers, wie soll das funktionieren wenn es keine richtige Definition gibt? ;)

Themenstarteram 26. September 2019 um 10:48

Jetzt nochmal als Zoom.

Sollte wohl alle offenen Fragen zum "Zustand" beantworten.

Im vorletzten und letzten Bild sieht man dann auch erst den wirklichen Beschleunigungsstreifen.

In den anderen Bildern hab ich die bauliche Trennung markiert zwischen der Auf-/Abfahrenden Spur und den Hauptspuren.

Bauliche-trennung
Bauliche-trennung
Bauliche-trennung
+3

Also generell sehe ich es so. Die Abfahrenden kommen ja oft mit ziemlich viel Speed an, weshalb an der Abfahrt oft ein Tempolimit ausgesprochen wird. Diese fahren auf der linken Spur und wollen dann i.d.R. Über die rechte Spur, am besten hinter dem Auffahrenden, abfahren. Der Auffahrende kommt aus ner Kurve meist deutlich langsamer als der Abfahrende, womit es sinnvoll ist, dass der Abfahrende nicht mit voll Karacho ankommt und sich hinter ihm rechts einordnet. Der Auffahrende wird, sofern keine Hindernisse vorhanden, auf der Geraden ja eher beschleunigen müssen und somit dann i.d.R. Kein Tempolimit haben.

Wenn man dort mal blitzen will, dann wird man den Blitzer noch vor dem Zubringer, also wo auch nur die Abfahrenden vorbei fahren, aufstellen. ;)

Zitat:

@Mars_gib_Gas schrieb am 26. September 2019 um 08:55:11 Uhr:

Alles klar, Herr Oberlehrer, dann verlinke mir bitte genau die dort vorgesehenen Regeln mit dem entsprechenden Absatz welcher auf das beschriebene Szenario passt. Wäre dir durchaus dankbar ;)

Ich hab hier nun schon mehrfach gelesen "das sind die und die Regeln, bliblablubb", aber einen entsprechenden Absatz dazu konnte noch keiner liefern.

Scheint wohl doch nicht so einfach zu sein?

Du bist irgendwie lustig. In der Fahrschule hast du das Thema verpennt, und willst jetzt, dass andere dir die Regeln raussuchen. Ich werde es dir nicht vorkauen, aber sagen, wie du es innerhalb weniger Minuten findest. Wwenn du höflicher wärst, hätte ich den gefundenen Text einfach nur hier rein kopiert.

Erst suchtst du in google (oder eine anderen Suchmaschiene) nach dem Thema, und findest ein Aktenzeichen. Dann gibst du das Aktenzeiche in der Googel suche an. Leider sind beide Lösungen nicht direkt die ersten Treffer. Natürlich gibt es auch andere Wege, aber so habe ich es gefunden.

Ich glaube allerdings, dass du lieber weiter diskutierst, anstatt selbstständig zu sein.

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