Welche Geschwindigkeit auf Autobahnauf- und -abfahrt?
Hallo zusammen,
mal eine etwas (in meinen Augen) knifflige Frage an euch:
Wenn ich bei uns auf die Autobahn möchte, dann fahr ich vorher über eine Straße mit Tempolimit 50 über die Autobahnbrücke auf welche ich gleich fahren möchte. Biege dann rechts ab und muss erstmal eine 180° Schleife fahren um auf die Auffahrt (nicht der Beschleunigungsstreifen ist gemeint) zu kommen. Auf dem Weg dorthin begegnen mir lediglich die Schilder 330 (bedeutet, ab hier beginnt die Autobahnzufahrt, Autobahnauffahrt oder generell die Autobahn) und 205 (Vorfahrt gewähren).
Kurz nach Schild 205 befinde ich mich auf der rechten von nun 2 Fahrspuren (daher auch Vorfahrt gewähren). Meine rechte wird am Ende zur einer Abfahrt von der BAB runter und muss, um auf die BAB zu kommen, nach links wechseln.
Auf genau diesem Teilstück befindet sich aber keinerlei Tempolimit, was ich etwas merkwürdig finde aus folgenden Gründen:
- die linke Spur ist Anfangs die "Abfahrtspur" für die jenigen, welche dann kurz danach nach rechts wechseln um dort abzufahren
- aus Ortskenntnis weiß ich, dass diese Leute, welche von der linken "Abfahrtspur" kommen, vorher das Tempolimitschild 60 km/h haben (verständlich, da es sich um eine Abfahrt handelt und weiterer Verkehr hinzustößt)
- Dieses Tempolimitschild sieht man als "BAB Auffahrer" aber nicht
- Die linke Spur, welche nachher auch Richtung Beschleuningsstreifen führt, bekommt kurz vor dem Beschleunigungsstreifen nochmal Besuch von einer anderen BAB die dort mit einmündet
Woher soll ein Ortsunkundiger nun wissen, welches Tempo auf diesem Teilstück gilt?
Das scheinen selbst Ortskundige nicht so genau zu wissen, denn dort wird von Tempo 60 bis 130 alles gefahren 😰
Allein dadurch, dass hier anfangs aus einer Spur zwei werden, dann kurzzeit die linke Spur alleine ist und dann von rechts eine weitere BAB Zufahrt/Einmüdnung kommt, kann ich mir in DE nicht so ganz vorstellen, dass man hier bis open end fahren kann und auch nicht sollte.
Was sagt die StVO dazu?
Danke + Gruß
Beste Antwort im Thema
Wenn kein Limit nach dem Beginn der Autobahn dasteht, dann ist das Tempo nicht limitiert. Es gilt die Richtgeschwindigkeit und jeder darf so schnell fahren wie er meint zu können. Bei Irrtum kommt dann die Feuerwehr und schneidet die Opfer der Selbstüberschätzung wieder raus.
37 Antworten
Für mich zählt der Beschleunigungsstreifen zur Autobahn. genau so wie Verzögerungsstreifen.
Für das Ende der Beschleunigungsspur hielte ich 80-130 (je nach Verkehrslage) für angemessen, aber sofern es eindeutig eine Autobahn ist, aber noch keinerlei Limitierung erfolgte gilt Richtgeschwindigkeit bzw. Feuer frei.
Unabhägig vom Erlaubten ist es natürlich aber nicht immer schlau am Limit zu beschleunigen. Der vorwegfahrenden Verkehrsteilnehmer aber auszubeschleunigen und frühes Rüberziehen auf andere Spuren führt auch bei Einhaltung eines aTL regelmässig zu Mithaftungen für die Schäden.
Zitat:
@Mars_gib_Gas schrieb am 25. September 2019 um 12:31:16 Uhr:
Zitat:
@MvM schrieb am 25. September 2019 um 12:24:47 Uhr:
Es ging um das "Brille aufsetzen, und richtig lesen... Sowas kann vielleicht ein Lehrer zu einem Schüler sagen, aber hier im Forum ist es unangebrecht.
Zitat:
@Mars_gib_Gas schrieb am 25. September 2019 um 12:31:16 Uhr:
Zitat:
@MvM schrieb am 25. September 2019 um 12:24:47 Uhr:
Was sollten die da auch messen? Für die einen gibt es halt kein TL.
Er möge den Beitrag nochmal richtig lesen. Das scheint er ja nicht getan zu haben, wenn er sagt, meine Frage lautet was die StVO dazu sagt. Das war nur eine von zwei Fragen. Ich nahm an, er sei Brillenträger (per se ja kein Problem) und hat die Frage evtl. auch nur überlesen aufgrund von eventueller Leseschwäche ohne Sehhilfe. Daher meine Bitte. Wo ist jetzt dein Problem?Zu deiner zweiten Frage:
Das beisst sich ein wenig. Sollte da ein Blitzer stehen, wie soll der denn wissen, für welches Auto jetzt Tempo 60 gilt (der Abfahrende) und für welches kein Tempolimit (der Auffahrende). Ich glaube ihr missversteht mich bei der Schilderung etwas.
Für den einen gilt 60, für den anderen nichts. Aber beide fahren über mehrere hundert Meter nebeneinander her, ohne bauliche Trennung. Das kann so nicht stimmen.
Ich kenne eine Stelle an der ist es ganz ähnlich. Offenbar tun sich die für die Verkehrsführung Verantwortlichen schwer damit, das Problem - dass auf derselben Spur der eine von 100 auf 60 verzögern und der andere von 60 auf 100 beschleunigen muss - mit einer unmissverständlichen Regelung aufzulösen. In der meisten Zeit bestimmt sowieso die Verkehrsdichte die Geschwindigkeit die gefahren werden kann. Da es dort nach meinem Wissen zu überraschend wenigen Unfällen kommt, hat sich wohl die Überzeugung durchgesetzt dass man gut damit fährt die Autofahrer nach gesundem Menschenverstand entscheiden zu lassen, was zwischen 60 und 100 gerade angemessen ist. Ungewöhnlich für unser regelungswütiges Land, aber da es in der Praxis funzt, hat man sich wohl entschieden es so zu lassen. Die Erfahrung zeigt, dass eine noch so gut gemeinte Änderung erst einmal Verwirrung stiftet und die Gefahren erhöht. Sollten sich einmal dort Unfälle häufen, wird man das ggf. überdenken.
Danke @Bloedbaer
Direkt grün dafür!
Eine Skizze würde wahrscheinlich helfen, werde auch nicht so recht schlau was du meinst.
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Moin!
Es gibt Lehrer, die da wo eigentlich kein Problem ist, ein Problem machen können. Die Sache ist doch eindeutig. Der auf die Autobahn auffährt verhält sich entsprechend der dort vorgesehenen Regelung. (...) und der bereits auf der Autobahn ist, entsprechend der dort vorgesehenen Regelung. Wenn dort eine Begrenzung auf 60 km/h ist, dann sollte er sich daran halten. Wenn der, der auf die Autobahn auffahrt das Schild nicht sieht, weil es auf der Autobahnzufahrt nicht steht, kann er sich auch daran nicht halten.
G
Hallo in die Runde,
Wer vom Zubringer ( Kreisstr. , Bundesstr.) auf die Autobahn fährt, benutzt aie Autobahnauffahrt, um die Einfädelungsspur zu erreichen. Für diese Strecke gilt ohne weitere Beschilderung 60 Km/h, bis zum Erreichen der Einfädelungsspur. Für die Autobahnausfahrt gilt das Gleiche.
Gruß,
Thomas
Zitat:
@Knatterknarf schrieb am 25. September 2019 um 19:55:02 Uhr:
Hallo in die Runde,
Wer vom Zubringer ( Kreisstr. , Bundesstr.) auf die Autobahn fährt, benutzt aie Autobahnauffahrt, um die Einfädelungsspur zu erreichen. Für diese Strecke gilt ohne weitere Beschilderung 60 Km/h, bis zum Erreichen der Einfädelungsspur. Für die Autobahnausfahrt gilt das Gleiche.
Und das steht wo geschrieben?
Kleiner Hinweis: Die Brille hab ich immer auf, sogar beim Schlafen. Sonst sehe ich meine Träume nicht.
Gleiche Problem ist z.B. auf der dreispurigen A1 - Auffahrt Cloppenburg. Ist aber kein großes Problem, weil wenige m später das Tempolimit aufgehoben wird. Schon mal darauf geachtet, wann beim TE die 60 aufgehoben werden?
Ein Ortsunkundiger kann nichts vom Tempolimit wissen und müsste es daher nicht beachten. Im Falle eines Blitzers dürfte er zunächst aber Probleme (Bußgeldbescheid) bekommen. Und er sollte sich vielleicht Gedanken machen, warum die von hinten alle so langsam sind.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 25. September 2019 um 20:05:22 Uhr:
Zitat:
@Knatterknarf schrieb am 25. September 2019 um 19:55:02 Uhr:
Hallo in die Runde,
Wer vom Zubringer ( Kreisstr. , Bundesstr.) auf die Autobahn fährt, benutzt aie Autobahnauffahrt, um die Einfädelungsspur zu erreichen. Für diese Strecke gilt ohne weitere Beschilderung 60 Km/h, bis zum Erreichen der Einfädelungsspur. Für die Autobahnausfahrt gilt das Gleiche.Und das steht wo geschrieben?
Dem schließ ich mich an 😕
Zitat:
@hjluecke schrieb am 25. September 2019 um 16:30:56 Uhr:
Moin!
Es gibt Lehrer, die da wo eigentlich kein Problem ist, ein Problem machen können. Die Sache ist doch eindeutig. Der auf die Autobahn auffährt verhält sich entsprechend der dort vorgesehenen Regelung. (...) und der bereits auf der Autobahn ist, entsprechend der dort vorgesehenen Regelung. Wenn dort eine Begrenzung auf 60 km/h ist, dann sollte er sich daran halten. Wenn der, der auf die Autobahn auffahrt das Schild nicht sieht, weil es auf der Autobahnzufahrt nicht steht, kann er sich auch daran nicht halten.
G
Alles klar, Herr Oberlehrer, dann verlinke mir bitte genau die dort vorgesehenen Regeln mit dem entsprechenden Absatz welcher auf das beschriebene Szenario passt. Wäre dir durchaus dankbar 😉
Ich hab hier nun schon mehrfach gelesen "das sind die und die Regeln, bliblablubb", aber einen entsprechenden Absatz dazu konnte noch keiner liefern.
Scheint wohl doch nicht so einfach zu sein?
So, ich hab das ganze mal mit Maps ein wenig gestaltet.
Die rote Markierung ist genau der Teil, auf dem der von der BAB abfahrende Verkehr aufgrund des Tempolimitschildes 60 eben nur 60km/h fahren darf, der auffahrende Verkehr aber ich-wünsch-mir-was-Geschwindigkeit und das auf 2 Spuren nebeneinander mit Spurwechslungen ohne bauliche Trennung?
Sorry, in Timbuktu vielleicht, aber nicht im reglementierten Deutschland.
Doch doch, auch in D ist das so. Da hat die Autobahnmeisterei evtl. ein TL-Schild zu wenig hingestellt oder es soll für den auffahrenden Verkehr die Flucht nach vorne unterstützt werden.
Zitat:
@Mars_gib_Gas schrieb am 26. September 2019 um 09:00:42 Uhr:
So, ich hab das ganze mal mit Maps ein wenig gestaltet.
Die rote Markierung ist genau der Teil, auf dem der von der BAB abfahrende Verkehr aufgrund des Tempolimitschildes 60 eben nur 60km/h fahren darf, der auffahrende Verkehr aber ich-wünsch-mir-was-Geschwindigkeit und das auf 2 Spuren nebeneinander mit Spurwechslungen ohne bauliche Trennung?
Sorry, in Timbuktu vielleicht, aber nicht im reglementierten Deutschland.
Auf Landstrassen liegt die Differenzgeschwindigkeit der benachbarten Fahrspuren bei 180-240km/h, wäre da dann nicht eher eine bessere Regelung von Nöten?
Zitat:
@Mars_gib_Gas schrieb am 26. September 2019 um 09:00:42 Uhr:
aber ich-wünsch-mir-was-Geschwindigkeit und das auf 2 Spuren nebeneinander mit Spurwechslungen ohne bauliche Trennung?...
Wie stellst Du Dir denn einen Spurwechsel MIT baulicher Trennung vor?
Zitat:
@Mars_gib_Gas schrieb am 26. September 2019 um 09:00:42 Uhr:
So, ich hab das ganze mal mit Maps ein wenig gestaltet.
Die rote Markierung ist genau der Teil, auf dem der von der BAB abfahrende Verkehr aufgrund des Tempolimitschildes 60 eben nur 60km/h fahren darf, der auffahrende Verkehr aber ich-wünsch-mir-was-Geschwindigkeit und das auf 2 Spuren nebeneinander mit Spurwechslungen ohne bauliche Trennung?
Sorry, in Timbuktu vielleicht, aber nicht im reglementierten Deutschland.
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