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Weißer Pfeil auf blauem Grund

Themenstarteram 12. Juli 2009 um 6:03

Hallo,

da es ja mittlerweile einige ungültige Verkehrszeichen gibt, frage ich mich wie es mit den vorgeschriebenen Fahrtrichtungen aussieht.

Von diesen gibt es ja auch zwei Varianten: Einmal die bei der dir rückwärtigen Kanten abgerundet sind und dann noch das neue "spitze" Design, wie man es auch im Verkehrszeichenkatalog findet.

Sind beide gültig oder nur noch die Spitzen?

Ähnliche Pfeile finden sich auch auf Halt- und Parkverbotsschildern, da dürfte die Sache dann besonders interessant werden, falls die abgerundeten ungültig sein sollten.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen!

Viele Grüße,

Chris

Beste Antwort im Thema
am 12. Juli 2009 um 9:02

Ist das nicht egal ob rund oder eckig?

Wenn das Schild dort steht ist der Verkehr dort so geregelt.

Ich finde das echt lustig womit manche Leute sich so beschäftigen :confused:

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Themenstarteram 12. Juli 2009 um 17:57

Hallo Hugaar,

danke für deine Antwort! Ungültige Verkehrszeichen sind für mich z.B. die Geschwindigkeitsbeschränkung mit km Angabe drauf, das durchgestrichene P (Parkverbot :D) oder die Radweg Schilder im alten Design.

Dementsprechend dachte ich, dass das evtl auch für die besagten Pfeile gelten könnte.

Du hast natürlich Recht, es gibt kein Parkverbot, sondern nur Haltverbot inkl Einschränkung.

Mit den Verwaltungsvorschriften kenne ich mich nicht aus, ich habe mit "Verkehrszeichenkatalog" die Regelung gemeint, die besagt wie die Dinger auszusehen haben.

am 12. Juli 2009 um 18:28

Da spendiere ich mal 2 Urteile:

Ausnahmsweise nichtig und damit unbeachtlich für jedermann sind – abgesehen von dem Fall der Anbringung durch Unbefugte – nach der StVO zugelassene Vorschriftszeichen nur bei offensichtlicher Willkür, Sinnwidrigkeit oder objektiver Unklarheit, die sich auch im Wege der Auslegung nicht beheben lässt. Dabei muss der Mangel so schwerwiegend und bei verständiger Würdigung so offenkundig sein, dass die Fehlerhaftigkeit der Aufstellung des Zeichens sich ohne weiteres aufdrängt (OLG Düsseldorf in VRS 96, 143). Ist eine Anordnung nicht aus sich heraus eindeutig und gibt es bei vernünftiger Auslegung berechtigten Anlass zum Zweifel, so geht diese Unklarheit zu Lasten der Behörde (BayObLG VRS 69, 64).

Strenggenomen sind eigentlich die "alten" Verkehrszeichen mit den abgerundeten Pfeilen nicht mehr gültig, da in der StVO nur noch die eckigen Pfeile enthalten sind.

Aber ich denke, daß jedem der Sinn des Verkehrszeichens, egal ob eckig oder rund, klar sein dürfte.

Oder wie es das bayerische Oberlandesgericht im Umkehrschluß ausdrücken würde

Die Anordnung ist eindeutig und gibt selbst bei vernünftiger Auslegung keinen berechtigten Anlaß zum Zweifel.

Themenstarteram 12. Juli 2009 um 19:41

Danke F213!

Damit sind alle meine Fragen beantwortet.

Viele Grüße,

Chris

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