was muss ich nach dem zulassen machen?
Hallo, ich hoffe die frage ist innordnung, ich habe gestern mein erstes Auto zugelassen, aber jetzt kam die frage auf was ich jetzt noch machen muss? Nur weil mir die versicherung einen Code zum Zulassen gegeben hat, ist der ja noch nicht versichert? Eine Umweltplakette brauche ich wohl auch noch, aber außer in umweltzonen darf ich ohne das ding ja trotzdem fahren oder? Darf ich auch fahren ohne das das auto versichert ist? (Wird natürlich noch gemacht nur brauche ich dazu meine Mutter die leider aus persönlichen gründen nicht erreichbar ist) und muss nicht ans kennzeichen noch ein aufkleber wo draufsteht wie lange der noch tüv hat? Wo bekomme ich das wider her? Und muss ich sonst noch was machen oder ist dann endlich alles abgeschlossen? Danke schonmal für alle Antworten, normalerweise würde ich das meine Mutter fragen aber das ist momentan leider nicht möglich.. lg??
Beste Antwort im Thema
Das kann nur ein FAKE sein.
24 Antworten
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 1. Oktober 2019 um 18:37:59 Uhr:
evb code erlischt nach gewisser zeit, wenn KEIN kfz mit der nummer zugelassen wirdund auch ich glaube an fake, sorry
m. W. nach gilt eine ausgestellte eVB 12 Monate. Nach Anmeldung des KFZ gelten bzgl. der vorläufigen Deckung andere Fristen.....
Zitat:
@Eierlein2 schrieb am 1. Oktober 2019 um 14:08:05 Uhr:
Wo hast du den Wagen zugelassen?
Auf der Zulassungsstelle?
Oder meinst du mit der EVB ist der Wagen zugelassen?
evtl beantwortet der te ja die frage noch?
Geht doch alles online. Wunschkennzeichen bestellen, bei Igor die passenden Papiere und Plaketten besorgen, positives MPU-Gutachten und Führerschein bei Bedarf auch noch. Mit 'nem Fuffi pro Zettel sollte dann alles durch sein. RS kann man sich sparen. Die zahlen sowas im Fall der Fälle nicht. Besser monatlich 500,- € für die Verfahrenskosten auf die hohe Kante legen. 😎 Oder ganz sein lassen. Wäre vielleicht am besten. 🙂
Wieso MPU?
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Zitat:
@NDLimit schrieb am 1. Oktober 2019 um 18:50:56 Uhr:
m. W. nach gilt eine ausgestellte eVB 12 Monate. Nach Anmeldung des KFZ gelten bzgl. der vorläufigen Deckung andere Fristen.....
Die eVB kann bis zu 24 Monate gültig sein, die Versicherung kann das eigenständig entscheiden.
Sind die Daten bei der Zulassungsstelle verwendet bleiben diese im System bis eine andere Versicherung eingereicht wird. Die Zulassungsstelle erfasst immer die aktuelle Versicherung.
Zitat:
@Dr.Zulassung schrieb am 1. Oktober 2019 um 22:42:10 Uhr:
Zitat:
@NDLimit schrieb am 1. Oktober 2019 um 18:50:56 Uhr:
m. W. nach gilt eine ausgestellte eVB 12 Monate. Nach Anmeldung des KFZ gelten bzgl. der vorläufigen Deckung andere Fristen.....Die eVB kann bis zu 24 Monate gültig sein, die Versicherung kann das eigenständig entscheiden.
Sind die Daten bei der Zulassungsstelle verwendet bleiben diese im System bis eine andere Versicherung eingereicht wird. Die Zulassungsstelle erfasst immer die aktuelle Versicherung.
ok... ich kannte nur die 12-Monats-Variante 🙂
Zitat:
@nobodya4 schrieb am 1. Oktober 2019 um 13:31:47 Uhr:
Nur weil mir die versicherung einen Code zum Zulassen gegeben hat, ist der ja noch nicht versichert?
Weil Dir die Versicherung einen Code zum Zulassen gegeben hat, ist das Fahrzeug versichert, auch wenn noch kein Vertrag besteht. Du musst allerdings nach der Zulassung dann den Vertrag mit der Versicherung fertig machen und diesen dann auch unterschreiben.
Zitat:
@nobodya4 schrieb am 1. Oktober 2019 um 13:31:47 Uhr:
Eine Umweltplakette brauche ich wohl auch noch, aber außer in umweltzonen darf ich ohne das ding ja trotzdem fahren oder?
Eine Umweltplakette brauchst Du nur, wenn Du in Umweltzonen einfahren willst. Ich würde Dir aber empfehlen, diese Umweltplakette entweder gleich bei der Zulassungsstelle mit zu beantragen oder in einer Werkstatt die berechtigt ist, Abgasuntersuchungen durchzuführen. Dafür kannst Du theoretisch sogar zu ATU gehen, die müssen Dein Auto dafür nicht einmal sehen oder anfassen, der Fahrzeugschein reicht aus.
Auch wenn Du heute nicht in Umweltzonen einfährst weil Du auf dem Dorf wohnst. Wer weiß was in einem halben Jahr oder Jahr ist und dann wirst Du mit Sicherheit vergessen, dass Du diese Plakette brauchst. Also lieber gleich machen.
Zitat:
@nobodya4 schrieb am 1. Oktober 2019 um 13:31:47 Uhr:
Darf ich auch fahren ohne das das auto versichert ist? (Wird natürlich noch gemacht nur brauche ich dazu meine Mutter die leider aus persönlichen gründen nicht erreichbar ist) und
Ein nicht versichertes Auto darf nicht gefahren werden. In Deinem Fall ist es aber wohl versichert, weil Du eine eVB bekommen hast. Weitere Informationen dazu siehe oben.
Zitat:
@nobodya4 schrieb am 1. Oktober 2019 um 13:31:47 Uhr:
muss nicht ans kennzeichen noch ein aufkleber wo draufsteht wie lange der noch tüv hat? Wo bekomme ich das wider her?
Der TÜV-Stempel wird bei der Zulassung von der Zulassungsstelle aufgeklebt. Dazu muss aber auch ein gültiger HU-Prüfbericht vorliegen, ohne den eine Zulassung des Fahrzeugs nicht möglich ist. Wenn man ein gebrauchtes Fahrzeug kauft, muss man sich daher den Prüfbericht vom Vorbesitzer aushändigen lassen, damit man diesen bei der Zulassung vorlegen kann.
Zitat:
@nobodya4 schrieb am 1. Oktober 2019 um 13:31:47 Uhr:
Und muss ich sonst noch was machen oder ist dann endlich alles abgeschlossen?
Nach der Zulassung ab zur Versicherung den Versicherungsvertrag unterschreiben.
also ih habe seit jahren keine kfz versicherung mehr unterschrieben, angerufen mit dem vertreter abgesprochen was ich wie haben will, er hat das im system eingegeben und ne woche später war der versicherungschein spätestens da
aber die frage ist noch immer nicht beantwortet
Zitat:
@Eierlein2 schrieb am 1. Oktober 2019 um 14:08:05 Uhr:
Wo hast du den Wagen zugelassen?
Auf der Zulassungsstelle?
Oder meinst du mit der EVB ist der Wagen zugelassen?
Dass auch ich einen Fake nicht für völlig abwegig halte, habe ich ja schon mit meinen Zweifeln der an der HU zum Ausdruck gebracht. Von daher war meine Versicherungstheorie ja auch nur halb ernst gemeint - was natürlich nix daran ändert, dass ich mich etwas falsch erinnert habe.