Was kann man dagegen tun???

Hallo,

bei uns im Ort hat sich die Anzahl der Katzen vervielfacht - immer mehr dieser Tiere
lungern nachts in der Gegend rum und "sche..." alles voll. Bei uns ist das zum Glück
nicht all zu wild aber wir haben die Katzen auf den Autos liegen. Immer wieder sind
unsere Autos morgen mit Katzenpfoten übersäht.

Kann man dagegen nix unternehmen (lassen) ???

Schaut mal die Bilder - das ist nur vom Wochenende!!

DANKE
TOM

Sam-1809
Sam-1819
Sam-1813
Beste Antwort im Thema

Den Astra anschließend mit Klarlack lackieren und als Sonderedition "Tigerkralle" bei Ebay verkaufen. Garantierte Wertsteigerung😁

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Zitat:

Original geschrieben von Hellhound1979


Ich weiß nicht, irgendwie wird das Problem hier ganz schön aufgebauscht. Ich habe selbst 3 Katzen (alles Freigänger) und einen Hund.
Die Katzen sitzen auch dann und wann auf meinen Autos, ist zwar ärgerlich und macht diese schmutzig, aber Kratzer hatte ich in all den Jahren noch nie im Lack, die Waschanlage ist da schlimmer. 🙂 Die Vögel die immer auf der Stromleitung sitzen welche über meiner Einfahrt ist und mein Auto zukacken regen mich da schon mehr auf, aber deswegen käme ich nie auf die Idee diese abzuschießen!?

-> wenn meine Katze nachweisbar einen Schaden verursacht, zahlt meine Haftpflicht.

Da gab's aber offensichtlich schon gegenteilige Gerichtsurteile, wo der Besitzer bzw. dessen Versicherung nicht bezahlen musste, obwohl sogar zweifelsfrei feststand, dass es seine Katze war. Hab hier schon einen Link zu einer derartigen Diskussion auf einer anderen Webseite gepostet und da war glaube ich das AZ genannt.

notting

Zitat:

www.anwalt.de


Haftung des Katzenhalters
Die Haftung als Katzenhalter gehört zur allgemeinen Tierhalterhaftung und ist in § 833 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Tierhalter ist derjenige, der aus eigenem Interesse die Bestimmungsmacht über das Tier hat, für die Kosten des Tieres aufkommt, den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres für sich in Anspruch nimmt und das Risiko seines Verlustes trägt. Auch mehrere Personen können Tierhalter eines Tieres sein.

Bei diesem Tatbestand handelt es sich um einen Fall der sog. Gefährdungshaftung. Das bedeutet, dass der Tierhalter unabhängig von einem eigenen Verschulden verpflichtet ist, den Schaden zu ersetzen, der durch das Tier einem anderen an dessen Körper, Gesundheit oder Eigentum entstanden ist. Grund für die Gefährdungshaftung ist die Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens und die dadurch hervorgerufene Gefährdung von Rechtsgütern anderer. Neben der Gefährdungshaftung muss aber auch ein eventuelles Mitverschulden des Geschädigten rechtlich gewürdigt werden, z.B. wenn die Katze provoziert worden ist oder wenn eine fremde Katze gestreichelt wird. Im Falle eines Mitverschuldens muss der Geschädigte einen Teil des Schadens oder in schwerwiegenden Fällen möglicherweise sogar den ganzen Schaden selbst tragen.

Die Schadensersatzpflicht des Tierhalters umfasst sämtliche Schäden, die durch das Tier verursacht worden sind. Hierzu gehört auch der Schmerzensgeldanspruch. Ein vertraglicher Haftungsausschluss ist grundsätzlich möglich.

http://www.tierimrecht.org/.../Katzenmagazin_3_10.pdf

Zitat:

http://www.tierschutzakademie.de/836.html


Katzenkratzer am Autolack

Zwischen Autobesitzern und Katzenhaltern kommt es immer wieder zu Streitigkeiten wegen der Kratzspuren, welche die Katzen auf dem Autolack hinterlassen sollen. Es ist unbestritten, dass die nach dem Betrieb des Autos aufgeheizte Motorhaube und auch das durch Sonnenstrahlen erwärmte Autodach beliebte Aufenthaltsplätze für Katzen sind. Die beteiligten Parteien streiten in erster Linie um Schadenersatzansprüche wegen angeblich von den Katzen verursachten Lackschäden oder um Unterlassungsansprüche dahingehend, dass die Tiere das betreffende Auto nicht mehr betreten dürfen.

In beiden Fällen hat der Besitzer des Autos zu beweisen, dass es gerade die Katze des Nachbarn ist, welche die Schäden an seinem Wagen verursacht haben soll. In einem vom Amtsgericht Celle zu entscheidenden Fall aus dem Jahr 1998 (Az.: 16 C 187/97) ist es dem auf Schadenersatz klagenden Autobesitzer nicht gelungen zu beweisen, dass die Kratzer auf seinem Fahrzeug von der Katze der beklagten Nachbarin stammten. Der vom Gericht bestellte Sachverständige sah es als unwahrscheinlich an, dass Katzen durch das bloße Betreten einer Motorhaube überhaupt erhebliche Kratzspuren verursachen können. Es sei unplausibel, dass Katzen die glatte Oberfläche eines Fahrzeugs mit ausgefahrenen Krallen betreten, da zwischen den weichen Ballen und der glatten Lackierung eine Haftung erfolgen könne, die aufgrund ausgefahrener Krallen wieder verloren ginge.

In einem vom Landgericht Lüneburg zu entscheidenden Fall aus dem Jahr 2000 (Az.: 1 S 198/99) ist es dem Autobesitzer anhand von Zeugenaussagen gelungen zu beweisen, dass es die beiden Katzen des Nachbarn waren, die wiederholt sein Cabriolet betraten und dort Sandspuren und Katzenhaare, auch im Inneren des Wagens hinterließen. Das Gericht hat dem geltend gemachten Unterlassungsanspruch stattgegeben und den Katzenhalter dazu verurteilt dafür zu sorgen, dass seine Tiere das Auto des Nachbarn nicht mehr betreten. Eine Duldungspflicht des Nachbarn hat das Gericht hier verneint, weil die von den Katzen hinterlassenen Verschmutzungen über das zumutbare Maß hinausgingen.

Zitat:

Dann hat dein Katzenmistvieh sich von fremdem Grund zu verpissen oder selber schuld.

Wenn du auf mein Grundstück kommst, hau ich dich auch mit nem Eisen zusammen, "verpissen oder selber schuld". Komische Einstellung..

Tag die Herren,

bich glaube kaum, daß hier noch konstruktive Beiträge kommen; deswegen ist dann auch

***geschlossen***

MfG

invisible_ghost

MOD

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