Was ist im Schadensfall ?
Hi
meine Eltern haben sich einen Touareg gekauft und eine Vollkaskoversicherung von VW abgeschlossen.
Meine Mutter ist als jüngste Fahrerin angegeben.
Was ich mich jetzt frage ist:
Darf niemand unter Ihrem alter das Auto fahren ? Also z.B wenn das Auto an die Familie ausgeliehen wird oder so ?
Deckt dann die Versicherung auch den Schaden oder Zahlen die einfach nicht.
Stimmt es das es dann so eine art Strafzahlung von einem Jahresbeitrag gibt wenn ein jüngerer Fahrer das Auto zusammenlegt ?
Also z.B ich mit 20 ?
Wenn ja kann mir da bitte eine einen Verweis auf die AGBs oder so geben da ich sie leider bei VW nicht finden kann.
DANKE
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von mavFG
Zitat:
Grundsätzlich ist ein Versicherer sogar von der Leistungspflicht befreit: § 2b Abs. 2 c + Abs. 3 AKB
"Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug gebraucht.."
Da bist du aber auf einer völlig falschen Baustelle. Ein unberechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug gegen den ausdrücklichen oder stillschweigenden Willen des Halters oder desjenigen benutzt, der anstelle des Halters über die Benutzung des Fahrzeuges bestimmen kann.
Die Altersangaben zum Fahrer eines versicherten Fahrzeuges dienen ausschließlich der Risikobestimmung. Verstöße werden durch Vertragsstrafen sanktioniert, die in den Tarifbestimmungen beschrieben werden. Unmittelbare Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben Verstöße weder in der Fahrzeug- noch in der Haftpflichtversicherung.
16 Antworten
Moin,
Das neue VVG ist doch unter anderem deshalb entstanden, weil man den Versicherern weniger Schlupflöcher bieten wollte, um sich aus kleinen Formalfehlern um die Regulierung zu drücken. Ich denke nicht, dass der Gesetzgeber an der Stelle jetzt ein solches U-Boot eingebaut hat, und den Versicherungsnehmer aka Verbraucher schlechter gestellt hat.
Die Aussage gilt selbstredend NUR für die Haftpflicht ... bei der Kasko KONNTE die Zahlung ja auch derzeit durchaus verweigert werden, wenn dies in den Versicherungsbedingungen drin stand, die waren ja weitgehend frei.
Was natürlich nicht heißt ... das ein Versicherer es möglicherweise nicht eventuell mal probiert 😁 Ein Gerichtsverfahren ist für so einen Versicherer ja kostenmäßig ein Experiment das sehr günstig ist ... wenn es erfolgreich ist.
MFG Kester
Tag,
ich glaube hier wird einiges durcheinander geworfen...das neue VVG hat imho nix mit dem geschilderten Fall zu tun.
Eine Gefahrerhöhung ist was anderes als eine verletzung des eingetragenen Fahrerkreises. Eine Gefahrerhöhung wäre z.B. eine dauerhafte Nutzung des Fzg. im Ausland oder sowas.
Alles andere ist eine Verletzung der Tarifbestimmungen und führt zu den inzwischen mehrfach geschilderten Konsequenzen.
Und letzlich bleibt nur festzustellen, das es sich nicht lohnt 250€ pa zu sparen um im Schadenfall dann eine Strafe von u.U. 1.000-2.000€ in Kauf zu nehmen. Aber hier muss der TE selber wissen was er macht...
Grüßle