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Was ist ein Unfall??

Hallo zusammen,

wann ist ein Wagen als nicht mehr unfallfrei zu bezeichnen?
Ich denk mal, wenn ich z.B. mit nem Einkaufswagen am Kotflügel entlangkratze, ist das kein Unfall, oder?

Oder ist ein Unfall erst dann einer, wenn was am Rahmen ist? Oder richtet sich das nach den Reparaturkosten?

Wär dankbar, wenn mich einer aufklären könnte.

MfG Braddock

9 Antworten

Dies ist keine Rechtsberatung sondern gibt nur meine Meinung wieder.
Rechtsbratung kann nur durch zugelassene Stellen zb Rechtsanwalt erfolgen!!!

Ein Unfall ist:
wenn plötzlich, von außen her, mit mechanischer Gewalt ein einwirkendes Ereignis erfolgte.

Nach dieser definition ist das von dir geschildertes Ereigniss bereits ein Unfall.

Bei Kfz gilt es zu unterscheiden:

Unfallfrei

Bei zusichernden Erklärungen in Bezug auf eine Unfallfreiheit kann ein Käufer, sofern nicht besondere Umstände vorliegen, nur erwarten, dass das Fahrzeug keine über die Bagatellgrenze hinausgehenden Unfallschäden erlitten hat.
Üblicherweise werden Unfallschäden von sogenannten Bagatellschäden abgegrenzt

Als Bagatellschäden können aber wirklich nur geringfügige, äußere (Lack-)Schäden angesehen werden, nicht hingegen andere (Blech-)Schäden, auch wenn diese keine weitergehenden Folgen haben entfällt daher die Haftung für das Fehlen einer zugesicherten Unfallfreiheit lediglich bei bloßen Lackschäden, insbesondere in Form von Kratzern, und allenfalls noch bei ganz geringfügigen kleinen Dellen im Blech.

Unfallwagen

"Ein Fahrzeug gilt als Unfallwagen, wenn eine erhebliche Schadeneinwirkung auf die primärtragende Fahrzeugstruktur erfolgte".

Daraus geht unmissverständlich hervor: Fahrzeuge moderner Bauart, welche Deformationselemente vor den primär tragenden Teilen haben, sind kaum von diesem Begriff betroffen. Eine Ausnahme sind sehr hochpreisige Fahrzeuge bei welchen sich rein wirtschaftlich gesehen auch Instandsetzungen lohnen, welche einige zehntausend EURO kosten. Wird ein solches Fahrzeug perfekt instand gestellt, ist es qualitativ und technisch einem unbeschädigten gleichzustellen, der Schaden muss jedoch unbedingt deklariert werden.

Wenn mir ein Verkäufer sagt, der Kotflügel und Stossfänger wurden getauscht, weil der Wagen angeblich in der Tiefgarage irgendwo kurz angeeckt ist, ist der Wagen dann ein Unfallwagen??

Ob das jetzt stimmt oder nicht, egal, sagen wir mal es ist so passiert.

Es würd mich nur interessieren, wie da die Rechtslage ist.

Edit: Nach mehrmaligem Durchlesen der o.g. Ausführungen denke ich mal, dass so ein Fahrzeug nicht mehr als unfallfrei zu bezeichnen ist.

Hi,

also in dem Fall würd ich sagen es ist ein Unfallwagen.
Die Kotflügel waren ja nicht durchgerostet oder routinemäßig getauscht, sondern weil auf den Kotflügel etwas eingewirkt hat (eben die Ecke vom Parkhaus *gg*)

Zitat:

Original geschrieben von Karloenzo


Unfallfrei

Bei zusichernden Erklärungen in Bezug auf eine Unfallfreiheit kann ein Käufer, sofern nicht besondere Umstände vorliegen, nur erwarten, dass das Fahrzeug keine über die Bagatellgrenze hinausgehenden Unfallschäden erlitten hat.
Üblicherweise werden Unfallschäden von sogenannten Bagatellschäden abgegrenzt

Als Bagatellschäden können aber wirklich nur geringfügige, äußere (Lack-)Schäden angesehen werden, nicht hingegen andere (Blech-)Schäden, auch wenn diese keine weitergehenden Folgen haben entfällt daher die Haftung für das Fehlen einer zugesicherten Unfallfreiheit lediglich bei bloßen Lackschäden, insbesondere in Form von Kratzern, und allenfalls noch bei ganz geringfügigen kleinen Dellen im Blech.

Als Grenze hier gelten (so wie ich gehört habe) bei den Gerichten so ca. 400 Euro Schadensgrenze. Wenn ich mir überlege, was ein Kratzer in der Stoßstange an Reparaturaufwand verursacht würde ich solche Schäden ebenfalls nennen - am besten mit Rechnung. Tut nicht weh und gibt dem Käufer das sichere Gefühl, einem ehrlichen Verhandlungspartner gegenüber zu sitzen.

Gruß
Bommel

Unfall ist für mich alles, was nicht unfallfrei ist 😉

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@schreddi

Zitat:

also in dem Fall würd ich sagen es ist ein Unfallwagen.

Eben nicht. Es ist ein Fahrzeug das nicht unfallfrei ist.

Es ist keine Schadenwirkung auf die primär tragende Fahrzeugstruktur erfolgt.

@Bommel
400 EUR iss nicht schlecht hängt aber sehr vom Einzelfall ab.

Bei einer Karre die neu 100000EUR kostet kan auch ein Schaden von 1000 Euro eine "Bagatelle" sein. Ebenso könnte bei einem 8 Jahren alten Fiat Panda ein schaden von 200 EUR schon genügen das dieser nicht mehr als unfallfrei gilt.

Zitat:

Original geschrieben von Karloenzo


@schreddi

Eben nicht. Es ist ein Fahrzeug das nicht unfallfrei ist.
Es ist keine Schadenwirkung auf die primär tragende Fahrzeugstruktur erfolgt.

@Bommel
400 EUR iss nicht schlecht hängt aber sehr vom Einzelfall ab.

Bei einer Karre die neu 100000EUR kostet kan auch ein Schaden von 1000 Euro eine "Bagatelle" sein. Ebenso könnte bei einem 8 Jahren alten Fiat Panda ein schaden von 200 EUR schon genügen das dieser nicht mehr als unfallfrei gilt.

Gebe dir da recht, der Betrag stammt auch einem Artikel, der sich mit der Rechtssprechung hierzu beschäftigte, somit also schon variabel ist. Interessant war für mich damals, dass in einem Artikel ein Mini Beule, die gespachtelt und lackiert wurde dazu führte, dass die zugesicherte Eigenschaft "unfallfrei" nicht mehr zutraf.

Gruß
Bommel

Also ich hoffe das ich dazu helfen kann den ich habe dies vor kurzem erst mitgemacht.

Meine letzte Erfahrung war die das mir in mein schönes Auto jemand hinten reingefahren ist und ich mit natürlich darüber geärgert habe.
Dann beim Gutachterwar ich richtig überrascht als er sagte das das Fahrzeug noch als Unfallfrei gelte!

Begründung von ihm: Er sagt man musste nur die Stoßstange und den Stoßfänger auswechseln und halt Lackieren.
So lange am Fahrzeug nichts verzogen oder vermessen wurde gilt dies als Unfallfrei so die Aussage vom Kfz-Gutachter.

Zitat:

Original geschrieben von Kuerki


Begründung von ihm: Er sagt man musste nur die Stoßstange und den Stoßfänger auswechseln und halt Lackieren.
So lange am Fahrzeug nichts verzogen oder vermessen wurde gilt dies als Unfallfrei so die Aussage vom Kfz-Gutachter.

Wie gesagt bei Bagatellschäden (und der Begriff ist dehnbar) ist dein Auto unfallfrei, und das macht sich anhand der Kosten fest. Sollte deine Rep. über 500EUR kosten bin ich mir ziemlich sicher das das Auto im Sinne der Rechtsprechung nicht mehr unfallfrei ist, aber ich nix Richter und nix Anwalt 😁.

IMHO wenn am Fahrzeug was verzogen war (tragende Teile/Rahmen) ist es ein Unfallwagen!

Ja meine Reparatur war höher wie 500 Euro und verzogen war gott sei Dank nichts den dann hast Du recht und es wäre ein Unfallwagen.

Aber so nicht, wie gesagt laut Aussage vom Gutachter.

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