Was darf ich mit alter Klasse 3 alles fahren?
Hallo,
bin etwas verwirrt. kann mir einer detailiert sagen was ich mit der alten Führeschein Klasse 3 alles fahren darf?
Ein Kollege hat einen Eintrag im neuen Führerschein (alte klasse 3) das er fahrzeuge bis 18T Zgg fahren darf. Kann das sein.
Bitte klärt mich auf.
Gruß
Andreas
Beste Antwort im Thema
Hallöchen!
Die alte Klasse 3 schließt BE, C1E, CE 79, T, M und L ein.
BE steht für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen mit oder ohne Anhänger,
C1E steht für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen mit oder ohne Anhänger, dabei darf der Zug ohne Rücksicht auf Zahl der Achsen 12 Tonnen nicht übersteigen,
CE 79 steht für Zugfahrzeuge bis 7,5 Tonnen mit Anhänger mit maximal 3 Achsen ohne Rücksicht auf das Gewicht des Hängers,
T steht für Traktoren,
M steht für Kleinkrafträder mit maximal 50 cm³ und Vmax bis 45/50/60 km/h je nach Alter und Herkunft des Fahrzeugs,
L steht für Krankenfahrstühle, selbstfahrende Arbeitsmaschinen usw.
In dem angefragten Fall ist wohl CE 79 relevant. An einen 7,5-Tonnen-LKW darf man in der Regel das 1,5fache des zGG des Zugfahrzeuges anhängen, an einen 7,5-Tonner also 11,25 Tonnen. Addiert macht das 18,75 Tonnen zulässiges Zuggesamtgewicht mit maximal 3 Achsen. Wenn zwei Achsen weniger als 1m voneinander entfernt sind, werden sie nach dieser Vorschrift als eine Achse gewertet.
MfG Meehster
33 Antworten
Zitat:
@hk_do schrieb am 8. Dezember 2016 um 20:57:26 Uhr:
Stand tatsächlich auch die (falsche!) Aussage schon im Thread, bei umgeschriebener Klasse 3 würde die Klassse C1(E) mit 50 verfallen?
Richtig. Ab 50 führt kein Weg zum Arbeitsmediziner vorbei. Dieser stellt die körperliche und auch die Sehleistung fest. Wenn der Arbeitsmediziner Sehfehler feststellt, die unter den Werten der Anlage 6 der FEV liegen, gibt es noch nen Termin beim Augenarzt dazu.
Zitat:
@Feuertonner schrieb am 29. September 2018 um 00:22:41 Uhr:
Hier kursieren ja die wildesten Gerüchte im Bezug auf die Führerscheinklassen.
Das Hauptproblem scheint ja der alte Klasse 3- Lappen zu sein.
Das Hauptproblem ist, dass außer den richtigen Antworten auch immer wieder falsche Antworten gegeben werden. Gerne auch mal, nachdem der Thread monate- oder gar jahrelang geruht hat. Natürlich auch dann, wenn die richtigen Antworten vorher schon mit Verweisen auf die relevanten Vorschriften belegt wurden.
Aber zu den Fakten:
Der ursprüngliche Geltungsbereich der alten Klasse 3 spielt heute keine Rolle mehr.
Maßgeblich ist ausschließlich der Umfang der sich aus der Anlage 3 unter Berücksichtigung des §76 der aktuellen FeV ergibt. Siehe §6(6).
Wer als Inhaber einer vor dem 01.01.1999 erteilten Fahrerlaubnis der Klasse 3 keine in den Bereich der Klasse CE fallenden Kombinationen fahren will, muss sich auch keiner ärztlichen Untersuchung unterziehen. Die Klassen C1 und C1E gelten für diesen Personenkreis also unbegrenzt. Siehe §76 Nr. 9.
Kann auch ne "Durchgehende "hydraulische sein.
B 19
Zitat:
@Bopp19 schrieb am 30. September 2018 um 18:03:34 Uhr:
Kann auch ne "Durchgehende "hydraulische sein.
B 19
Kennst Du eine zugelassene hydraulische?
mir sind nur die im landwirtschaftlichen Bereich bekannt