Warum sind so viele temporäre Halteverbote falsch beschildert? Was tun?

Hallo liebe Gemeinde,

mir ist in Hamburg aufgefallen, dass ca. 60 bis 70 % der temporären Halteverbote völlig falsch beschildert sind.

Fast immer soll das Halteverbot für den Seitenstreifen gelten (z. B. für einen Umzug oder für eine Baustelle). In den meisten Fällen (n > 200) fehlt aber das Zusatzschild mit dem Text "Auf dem Seitenstreifen" bzw. mit dem entsprechenden Symbol. Bei privaten Halteverboten ist die Fehlerquote mit ca. 80 % deutlich höher als bei gewerblichen Halteverboten, wo die Fehlerquote nur 30 % beträgt.

Offensichtlich ist hierfür ausnahmsweise nicht die Staatsgewalt verantwortlich, da die Schilder von den Antragstellern selbstständig aufgestellt werden (nach entsprechender Genehmigung durch die Polizei).

Aber was tun? Sollte ich mich trotzdem dahin stellen, wenn das Zusatzschild fehlt und somit das Halteverbot eben nicht für den Seitenstreifen, sondern nur für die Fahrbahn gilt? Warum soll ich nicht kleinlich sein, wenn die Politessen es sind und mich aufschreiben, weil mein Auto 20 cm in den Halteverbot reinragt?

Ich habe weniger Angst vor wütenden Bauarbeitern, aber umso mehr habe ich Angst vor Polizisten, die vielleicht selbst den Unterschied nicht kennen und mein Privatauto dort abschleppen lassen. (bei DriveNow bin ich gesperrt, seitdem ich eine unberechtigte Rechnung über knapp 300€ nicht zahlen wollte).

Beste Antwort im Thema

Was sagt denn dein Freundeskreis bzw Bekannte dazu ?

Schon mal ans Auswandern gedacht ? Gibt doch bestimmt ein nettes Stück Land auf dieser Erde wo Mann mit Revolver für seine Grundrechte Kämpfen kann .Wer braucht schon Parkverbote wenn ihm die ganze Straße gehört .

Also Koffer Packen , vorher bei RTL II anrufen und fertig ist das neu Assi TV Format für den kleinen Schwukele im Kampf gegen das Böse

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Mit dem Zusatzzeichen ist wohl mangels anderer Schilder alles gemeint, was rechts der Fahrbahn ist. Daher würde ich dort nicht parken.

Zitat:

@schwukele schrieb am 14. September 2018 um 22:40:42 Uhr:


Ich habe weniger Angst vor wütenden Bauarbeitern, aber umso mehr habe ich Angst vor Polizisten, die vielleicht selbst den Unterschied nicht kennen und mein Privatauto dort abschleppen lassen.

Das gehört aber bei einem richtigen Berufsquerulanten dazu - nennt sich "Sportsgeist". 😁

Umerziehen kannst du Behörden, Schilderfirmen usw. mit derartigen Versuchen nicht, dafür sind die Nachlässigkeiten in diesem Bereich zu sehr gefestigt. Gerade in Hamburg wird selbst bei offensichtlich schrottreifen Schildern abgeschleppt - ich hatte erst vor kurzem so einen Fall auf dem Tisch.

Zitat:

@Leclatcestmoi schrieb am 15. September 2018 um 10:13:31 Uhr:


Mit dem Zusatzzeichen ist wohl mangels anderer Schilder alles gemeint, was rechts der Fahrbahn ist. Daher würde ich dort nicht parken.

Es gibt keine oder kaum Zusatzzeichen. Deren Fehlen wird ja schließlich gerade moniert.

Zitat:

@schwukele schrieb am 14. September 2018 um 22:40:42 Uhr:


[...] Fast immer soll das Halteverbot für den Seitenstreifen gelten (z. B. für einen Umzug oder für eine Baustelle). In den meisten Fällen (n > 200) fehlt aber das Zusatzschild mit dem Text "Auf dem Seitenstreifen" bzw. mit dem entsprechenden Symbol. [...]

Wie sieht denn der Seitenstreifen aus? Hast Du mal ein Beispielbild?

Das ZZ mit dem durchge-xten Auto bedeutet übrigens "auch auf dem Seitenstreifen". ZZ mit dem Schriftzug "auf dem Seitenstreifen" wären sinnfrei, weil dann ja auf der Fahrbahn weiterhin gehalten werden dürfte.

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Zitat:

@Mischkolino schrieb am 15. September 2018 um 12:34:31 Uhr:


ZZ mit dem Schriftzug "auf dem Seitenstreifen" wären sinnfrei, weil dann ja auf der Fahrbahn weiterhin gehalten werden dürfte.

Aus dem Grund wird es ja auch manchmal so beschildert, das muss dann auch nicht sinnfrei sein. Das Zusatzzeichen "auf dem Seitenstreifen" ist übrigens Zeichen 1053-34.

Das andere Zusatzzeichen "auf dem Seitenstreifen" macht schon in einigen Fällen Sinn, z.B. an Ladesäulen für Elektrofahrzeuge auf Seitenstreifen oder in Parkbuchten. Dann sind das über einen Umweg "gekennzeichnete Parkflächen", der Benutzung durch Parken auf der Fahrbahn verhindert wird und das ist schon via §12 verboten.

Hier mal ein älteres Beispiel (da war mein Kundenkonto bei DriveNow noch nicht gesperrt):

Wie man sehen kann, habe ich absolut korrekt geparkt.

Zitat:

@schwukele schrieb am 15. September 2018 um 13:01:34 Uhr:


Wie man sehen kann, habe ich absolut korrekt geparkt.

Nein, du hättest deinem Foto 3 entsprechend ganzseitig auf dem Gehweg parken müssen, nicht auf dem Seitenstreifen. 😛

Zitat:

@schwukele schrieb am 15. Sep 2018 um 12:1:34 Uhr:


Wie man sehen kann, habe ich absolut korrekt geparkt.

Ja das hast du. Glückwunsch. Du bist ein ganz ein Feiner. Hast dir ein Sternchen für dein Grundschulzeugnis verdient. 😉

Nicht unbedingt, denn das ist kein gutes Beispiel, da es zu viele Fallstricke enthält.

Ausgehend von der ortsfesten Beschilderung wird offenbar der gesamte Bereich als Gehweg angesehen, weshalb hier ein Zusatzzeichen nicht unbedingt erforderlich ist. Streiten kann man sich darüber, ob ein mobiles vorübergehendes Haltverbot (auf der Fahrbahn) das Zeichen 315 (Gehwegparken) aufhebt - dann wäre es unzulässiges Gehwegparken.

Verneint man dies, bleibt die Parkerlaubnis des Zeichen 315 erhalten, es läge kein Verkehrsverstoß vor. Da die Regelung mit den temporären Haltverboten recht neu ist, gibt es hierzu noch keinen Rechtsprechung. Dagegen kann der TE ja etwas unternehmen.

Wenn es sich jedoch um einen Seitenstreifen handelt, dann wäre das Haltverbot in der Tat wirkungslos.

Ist es denn ein 315? Zu klein, zu alt ... ?

Das Thema mache ich hier lieber nicht auf. 😁

Schwukele for Bundesverkehrsminister. Beim Jetzigen hätte er gute Chancen gewählt zu werden.

Gruß

Meinst du die Vorgänger waren besser? 😁

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 15. September 2018 um 17:42:10 Uhr:


Meinst du die Vorgänger waren besser? 😁

Sorry U. Korsch.
Mittlerweile gibt es kein gut oder besser mehr. Nur noch das geringere Übel. Große, die Weltpolitik bestimmende, Länder haben Clowns vorstehen wobei mir nichts mehr einfällt.
Somit kann ich die Frage beim besten Willen nicht seriös beantworten.

Gruß

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