Wartung verpasst, bzw. nicht eingetragen...
Gutem morgen zusammen,
Ich möchte euch heute mal mein Problem schildern und hoffe auf gute Ideen:
Ich habe im März einen 3 Jahre alten W247 GLB 250, 4 matic gekauft. Das Fahrzeug stand als Inzahlungname bei einem Ford Händler. Erst mal ein paar Fakten.
Er hatte ca.60.000km gelaufen und befand sich in top Zustand.
Ich bin nun ca. 4000km gefahren und jetzt zeigt er Wartung B5 an.
Bei der Recherche stellt sich heraus, dass bereits die letzte Wartung 2024, bei ca.54.000km nicht gemacht, bzw. nicht in die Wartungshistorie eingetragen wurde. Der Händler versichert diese Wartung vor der Übergabe erledigt zu haben.
Mercedes sagt jetzt - kein lückenlose Service, im Fall des Falles, keine Kulanz etc. möglich.
Die zusätzich abgeschlossene Gebrauchtwagen Garantie, könnte mit gleicher Begründung Leistungen verweigern.
Kann man die Wartung noch rückwirkend eintragen und was mache ich mit der anstehenden B5 Wartung, für die Mercedes ca. 1600€ aufruft? Wohlgemerkt, Ich habe das Auto 4 Monate und 4000km.
Ich bitte euch NUR um konstruktive Vorschläge und Ideen. Posts wie z.B. "Pech gehabt" o. "Selber schuld" helfen nicht weiter an dieser Stelle.
Im Voraus herzlichen Dank
Liebe Grüße
Heinz
14 Antworten
Hallo Heinz, ist die angeblich ausgeführte Wartung durch eine Rechnung o.ä. belegbar und wurde diese bei MB oder einem Verttagspartner durcgeführt?
Danke für deine schnelle Reaktion.
Wie gesagt, der Ford Händler hat lt.seiner Aussage die Wartung gemacht, aber nicht eingetragen.
Meine freie Werkstatt hat die Wartungen früher an meinem Vorgänger Mercedes gemacht und in das Mercedes System eingepflegt. Das ist ja rechtl. möglich. So hatte der ein lückenloses " Scheckheft"
LG
Eine nicht dokumentierte Wartung ist meines Erachtens durchaus ein Mangel sofern er dir beim Verkauf angegeben hat, dass er alle Wartungen gemacht hat. Nachdem durchaus die Kulanz vom Hersteller von Bedeutung ist könnte man meines Erachtens nach sogar über eine Rückabwicklung nachdenken wegen nicht vertragsgemäßer Leistung. Du müsstest dann die gefahrenen Kilometer bezahlen und das Auto zurückgeben.
Zumindest kann man dem Händler damit drohen und eine anderweitige bessere Vereinbarung zu treffen wie eine schriftliche Vereinbarung falls dadurch Nachteile entstanden sind oder entstanden werden.
Vielen Dank für deine Antwort.
Da das Auto beim Kauf keine Wartung anzeigte und im Menü auch noch eine Restlaufzeit zur nächsten Wartung anzeigte, musste ich davon ausgehen, dass die Wartung gemacht wurde. Ich habe ja keinen Zugriff auf das virtuelle Mercedes Service Programm.
Ich werde sehen, was ich tun kann. Gibt es noch andere Meinungen?
LG Heinz
Unterm Strich ändert sich an dem Kulanz-Thema nichts. Ob die Wartung vergessen oder in einer freien Werkstatt außerhalb des MB-Netzes erledigt, macht für das digitale Serviceheft keinen Unterschied.
Bei einer etwaigen Kulanzanfrage wird kein Haken für vollständige MB-Wartung gesetzt.
Eine nicht dokumentierte Wartung eines Händlers würde ich als nicht durchgeführte Wartung ansehen- erst recht, wenn er den Service auch nicht schriftlich bestätigen willl.
Der Servicestand kann mit wenigen Tastendrücken von jedermann zurückgesetzt werden, dazu brauche ich mir das Auto nicht mal näher ansehen. Für mich deshalb durchaus vorstellbar, dass ich ohne Unterlagen ein Problem im Garantie- oder Kulanzfall bekommen kann.
Zitat:
@Taunusrenner schrieb am 29. Juli 2025 um 16:51:48 Uhr:
Für mich deshalb durchaus vorstellbar, dass ich ohne Unterlagen ein Problem im Garantie- oder Kulanzfall bekommen kann.
Das ist vermutlch sicher, nicht nur vorstellbar...der TE hat ja auch schon geschrieben, dass Mercedes sich dahingehend eindeutig geäußert hat. Auch völlig berechtigt, Kulanz ist freiwillig, es gibt eindeutige Regeln dafür und die erfüllt das Fahrzeug vom TE nunmal nicht. Das Thema Kulanz dürfte damit für die Zukunft erledigt sein, das Versäumnis bei der Wartung lässt sich nicht rückwirkend beheben.
Die MB 100 kann evt. noch abgeschlossen werden, weiß aber nicht genau, ob es die Möglickeit noch gibt. Das Stichwort für die Anfrage bei einem Mercedes Partner heißt "MB100 neu abschließen nach Wartung". Es gelten einige Bedingungen, dann konnte man nach Wartung die MB100 Garantie (besser Reparaturkostenversicherung) für ein Jahr abschließen und danach bei Bedarf jährlich verlängern. Gegen Geld natürlich :-)
Gruß Hagelschaden
Aus eigener leidiger Erfahrung kann ich bestätigen, dass MB da sehr unflexibel reagiert. Kulanz wg. Wassereinbruch (!) beim A180 mit Verweis auf Fremdwartung angelehnt
Du nennst es, aus deiner Sicht, unflexibel, ich finde es grundsätzlich völlig ok, wenn der Hersteller seine Kulanz an Bedingungen knüpft. Beides geht halt nicht, bei Kauf und/oder Wartung sparen und gleichzeitig Kulanz erwarten. Wobei es ja auch Ausnahmen gibt, die (bei einigen Modellen) rostenden Hinterachsen werden von Mercedes auf Kulanz und ohne Berücksichtigung der Service-Historie getauscht.
Gruß Hagelschaden
Da gebe ich dir erst einmal Recht, aber ein Wassereinbruch (war bei dem Modell ein Konstruktionsfehler) hat nicht wirklich etwas mit Wartung zu tun. Habe allerdings auch megrfach positive Erfahrung mit Rückrufen gemacht
Der Mangel an sich vielleicht nicht - aber eben die Bereitschaft der anderen Seite Geschenke zu verteilen.
We kennt denn den genauen Umfang der Wartung B bei ca. 65.000km? Evtl. mit den ca. Kosten?
Bez. des Ölwechsel des DSG Getr. habe ich schon verschiedene Infos bekommen.
Danke vielmals
LG Heinz
Zitat:
@Heinz.S schrieb am 31. Juli 2025 um 09:19:06 Uhr:
We kennt denn den genauen Umfang der Wartung B bei ca. 65.000km? Evtl. mit den ca. Kosten?
Jeder Mercedes Partner - die können das ganz genau sagen, die erstellen sogar einen KV / ein Angebot wenn man danach fragt.
Gruß Hagelschaden