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Warnung vor HUK Coburg!

Themenstarteram 28. August 2015 um 16:57

Ich habe mein Fahrzeug seit Jahren bei der HUK Coburg Versicherung vollkasko-versichert. Die pünktliche Abbuchung der Beiträge hat natürlich immer problemlos funktioniert.

Vor einigen Wochen hatte ich einen Steinschlagschaden auf der Windschutzscheibe. Eine Reparatur war nicht möglich, so dass die Scheibe ausgetauscht werden musste. Der Austausch wurde von meiner Vertragswerkstatt vorgenommen, wo ich mein Auto neu gekauft hatte und seitdem alle Wartungen und Reparaturen habe durchführen lassen. Von den Reparaturkosten habe ich die Selbstbeteiligung in Höhe von 150 EUR bezahlt und den Restbetrag an das Autohaus abgetreten, die sich dann zur Begleichung dieser Restsumme an die HUK Coburg gewandt hat. Insoweit ein ganz normaler Vorgang, so dass ich davon ausgegangen bin, dass damit der Fall erledigt sei.

Ein paar Wochen später erhielt ich ein Schreiben von der HUK Coburg, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die in meiner Werkstatt angefallenen Reparaturkosten die durchschnittlich hierfür anfallenden Kosten um ca. 200 EUR überschritten haben. Als Nachweis wurde mir ein sogenannter Prüfbericht der Firma Control Expert zur Verfügung gestellt, aus dem sich diese Kürzung ergibt. Nach meinen Recherchen handelt es sich bei diesem Unternehmen nicht ein neutrales Sachverständigenbüro, sondern um eine Firma, die im Auftrag der HUK Coburg diese Kürzungen auf der Grundlage von sog. EDV-Datenbanken willkürlich vornimmt und für diese Dienstleistung von der HUK Coburg Provisionen auf Basis der dadurch entstehenden Einsparungen zu Lasten der Versicherungsnehmer erhält.

Anzumerken ist, dass mein Versicherungsvertrag keine Werkstattbindung vorsieht und ich somit im Schadensfall mein Fahrzeug in einer Werkstatt meiner Wahl reparieren lassen kann.

Nach weiteren Recherchen handelt es sich bei dieser Vorgehensweise um eine "Masche" einiger Versicherungsgesellschaften (insb. der HUK Coburg) um die Kosten der Schadensregulierungen willkürlich zu kürzen, da viele Versicherungsnehmer dies - aus welchen Gründen auch immer - widerspruchslos hinnehmen. Es gibt sehr viele Urteile, in denen dieses Verhalten der Versicherungen als rechtlich unzulässig und unbegründet beurteilt wurde und den entsprechenden Klagen der Versicherungsnehmer daher stattgegeben wurde.

Ich selbst habe die HUK Coburg inzwischen aufgefordert, den gekürzten Betrag in Höhe von ca. 200 EUR, den ich zusätzlich zur Selbstbeteiligung an meine Werkstatt überweisen musste, an mich zu überweisen. Sollte dies nicht innerhalb der gesetzten Frist geschehen, werde ich natürlich umgehend meinen Rechtsanwalt beauftragen, die HUK Coburg zu verklagen. Meine Werkstatt hat mir übrigens mitgeteilt, dass die Rechnungskürzung nicht gerechtfertigt sei und sie eine derartige Vorgehensweise noch bei keiner einzigen anderen Versicherungsgesellschaft erlebt habe.

Die Kfz-Versicherung bei der HUK Coburg werde ich selbstverständlich kündigen, da ich nicht erleben möchte, welche Schwierigkeiten mir diese Versicherungsgesellschaft im Falle eines hoffentlich nicht eintretenden gravierenden und damit kostenintensiveren Unfallschadens bereiten wird.

Ich hoffe, dass ich hinreichend deutlich gemacht habe, welche Schwierigkeiten aktuelle und zukünftige Kunden bei dieser Versicherungsgesellschaft im Schadensfall zu erwarten haben. Denn die häufig anzutreffenden positiven Bewertungen der HUK Coburg beziehen sich regelmäßig nur auf die Höhe der Versicherungsprämien, die tatsächlich häufig günstiger als bei der Konkurrenz sind. Aber was nützt dies einem Kunden, der zur Durchsetzung seiner Rechte nur Ärger bekommt und eventuell sogar vor Gericht ziehen muss.

Viele Grüße

Räuber

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 28. August 2015 um 18:23

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 28. August 2015 um 19:35:23 Uhr:

Zitat:

@Räuber schrieb am 28. August 2015 um 18:57:33 Uhr:

Ein paar Wochen später erhielt ich ein Schreiben von der HUK Coburg, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die in meiner Werkstatt angefallenen Reparaturkosten die durchschnittlich hierfür anfallenden Kosten um ca. 200 EUR überschritten haben. Als Nachweis wurde mir ein sogenannter Prüfbericht der Firma Control Expert zur Verfügung gestellt, aus dem sich diese Kürzung ergibt.

Ich selbst habe die HUK Coburg inzwischen aufgefordert, den gekürzten Betrag in Höhe von ca. 200 EUR, den ich zusätzlich zur Selbstbeteiligung an meine Werkstatt überweisen musste, an mich zu überweisen. Sollte dies nicht innerhalb der gesetzten Frist geschehen, werde ich natürlich umgehend meinen Rechtsanwalt beauftragen, die HUK Coburg zu verklagen.

Meine Werkstatt hat mir übrigens mitgeteilt, dass die Rechnungskürzung nicht gerechtfertigt sei und sie eine derartige Vorgehensweise noch bei keiner einzigen anderen Versicherungsgesellschaft erlebt habe.

Die Kfz-Versicherung bei der HUK Coburg werde ich selbstverständlich kündigen, da ich nicht erleben möchte, welche Schwierigkeiten mir diese Versicherungsgesellschaft im Falle eines hoffentlich nicht eintretenden gravierenden und damit kostenintensiveren Unfallschadens bereiten wird.

auch wenn es die meisten nicht hören wollen. Günstig versichert führt nach marktmäßigen Gesetzen auch zu entsprechender Gegenleistung.

Grundsätzlich bewegen wir uns in der Kaskoversicherung also nicht im Schadensersatzrecht, sondern im Vertragsrecht, im speziellen im Versicherungsvertragsrecht.

Es gilt also das, was vereinbart wurde.

Nach den aktuellen Bedingungen der Huk Coburg gilt nach A.2.6.2 a AKB, dass sie im Reparaturschadenfall "die für die Reparatur erforderlichen Kosten" gezahlt werden.

Nun ist es aber so, dass nach deutschem Recht grundsätzlich derjenige, der eine ihm günstige Rechtsposition für sich in Ansprucht nimmt, diese auch beweisen.

Schaut man genauer hin hast Du einen Anspruch nach §1 VVG i.V.m. A.2.6.2 a AKB implizit geltend gemacht. Ohne Schadenmeldung, zu der Du vertraglich verpflicht bist oder sonstiger Absprache. Zumindest hast Du davon nichts geschrieben.

Die Huk-Coburg im Gegenzug hat aus ihrer Sicht die für Reparatur erforderlichen Kosten bezahlt und belegt dieses mit einem Prüfbericht von einem Sachverständigen. Wenn Du genauer nachdenkst machst Du tagtäglich nichts anderes oder überweist Du ungeprüft und unreflektiert Geld durch die Republik?

Deine Mutmaßungen, dass dieser Sachversändge nicht neutral usw. ist mögen vielleicht richtig sein, hilft Dir aber null, denn wie gesagt derjenige der was will muss es beweisen. Sprich Du muss jetzt beweisen, dass die Reparaturkosten der Höhe nach erforderlich waren. Du und niemand anders.

Und da bringt Dir eine unbegründete Aufforderung oder die bloße Beauftragung eines Rechtsanwaltes rein garnichts. Letzterer verursacht Kosten, die außergerichtlich nicht erstattungsfähig sind.

Im Übrigen ist alles andere was Du schreibst nicht nur unsachlich und schädigt Dich selber, weil Du selbst nicht objektiv bist und somit nicht rational entscheidest wie du weiter vorgehst, sondern nicht bewiesen und im Zweifel eher im Bereich der übelen Nachrede einzuordnen.

Gruß

Hallo,

nach Lesen Deines Beitrags war mir bereits nach wenigen Sätzen klar, dass Du als Mitarbeiter einer Versicherungsgesellschaft tätig bist. Du kannst davon ausgehen, dass ich als selbstständiger, freiberuflich tätiger Steuerberater durchaus in der Lage bin, Versicherungsbedingungen zu begreifen.

Ich habe den Schaden selbstverständlich der HUK Coburg vor Beauftragung meiner Werkstatt gemeldet. Als Versicherungsnehmer kann ich davon ausgehen, dass diese Werkstatt für die Reparatur die erforderlichen Kosten in Rechnung stellt, solange mir keine Umstände bekannt sind, dass diese Werkstatt überhöhte Kosten berechnet. Ich bin nicht verpflichtet, mich mit der Kalkulation und den Stundensätzen dieser Werkstatt auseinanderzusetzen und diese mit anderen (Vertrags-)Werkstätten zu vergleichen, zumal die nächste Vertragswerkstatt weitere 50 Kilometer entfernt liegt. Darüber hinaus bin ich nicht verpflichtet, mein Fahrzeug in einer anderen, freien Werkstatt reparieren zu lassen, da dies nicht in dem Versicherungsvertrag vereinbart wurde und auch nicht durch den Begriff der "Erforderlichkeit" durch die Hintertür geboten ist.

Dass von der Firma Control Expert keine Sachverständigen-Leistungen erbracht werden, hatte ich bereits erwähnt und wird auch vom Geschäftsführer dieses Unternehmens bestätigt. Auf dem "Prüfbericht" wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser "im Auftrag der Versicherungsgesellschaft erstellt wurde". Es handelt sich somit nicht um ein neutrales Sachverständigengutachten und ist daher im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ohne Relevanz.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass es sich bei dem zu reparierenden Fahrzeug um einen offenen Sportwagen eines deutschen Herstellers handelt. Es dürfte daher klar sein, dass die Reparaturkosten bei diesem Fahrzeug durchaus höher sind als die durchschnittlich für einen Windschutzscheibenaustausch anfallenden Kosten (z.B. für einen VW Golf). Diese Tatsache fließt jedoch bei der Kalkulation der Kaskobeiträge ein, denn für einen Porsche zahlt man zweifellos höhere Versicherungsbeiträge als z.B. für einen VW Golf.

Es ist mir auch bekannt, dass außergerichtliche Anwaltskosten nicht erstattungsfähig sind. Daher hatte ich auch geschrieben, dass ich meinen Anwalt mit einer Klage beauftragen werde. Hierbei handelt es sich dann eben nicht um außergerichtliche, sondern um gerichtliche Kosten.

Deinen Vorwurf der "üblen Nachrede" lasse ich unkommentiert, da er unbegründet und unsachlich ist und ich mich nicht auf ein derartiges Niveau begebe.

Grüße vom Räuber

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Zitat:

@LKunz2022 schrieb am 23. Oktober 2022 um 11:40:09 Uhr:

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 23. Oktober 2022 um 11:31:05 Uhr:

beim Feierabendbier

Da haste es.

Mit deiner Neutralität und Unabhängigkeit wars das jetzt.

:D :D :D

was kann ich dafür, wenn so ein Versicherungsfuzzi auf einem Seminar an meinen Lippen hängt?

:D:p

:D

Schönen Restsonntag.

dir auch :cool:

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 23. Oktober 2022 um 11:41:57 Uhr:

Zitat:

@LKunz2022 schrieb am 23. Oktober 2022 um 11:40:09 Uhr:

Da haste es.

Mit deiner Neutralität und Unabhängigkeit wars das jetzt.

:D :D :D

was kann ich dafür, wenn so ein Versicherungsfuzzi auf einem Seminar an meinen Lippen hängt?

:D:p

War vielleicht ein missglückter Abwerbeversuch. :D

Komm auf die dunkle Seite der Macht!

 

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 22. Oktober 2022 um 14:53:06 Uhr:

Die sind auch oft nur deshalb erfolgreich, weil auch Anwälte zu bequem sind, das durchzufechten. Der Streitwert ist zu gering.

Tja, da hat die entsprechende Lobby durch Einflussnahme auf die Gebührenstruktur vorgesorgt.

BTW: Auch die Anwaltschaft kämpft in eigener Sache regelmäßig mit der HUK.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 23. Oktober 2022 um 17:41:51 Uhr:

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 22. Oktober 2022 um 14:53:06 Uhr:

Die sind auch oft nur deshalb erfolgreich, weil auch Anwälte zu bequem sind, das durchzufechten. Der Streitwert ist zu gering.

Tja, da hat die entsprechende Lobby durch Einflussnahme auf die Gebührenstruktur vorgesorgt.

BTW: Auch die Anwaltschaft kämpft in eigener Sache regelmäßig mit der HUK.

Deshalb von vornherein zum Anwalt, dann lohnt es sich für den. ;)

Zitat:

@Franjo001 schrieb am 23. Oktober 2022 um 19:25:21 Uhr:

 

Deshalb von vornherein zum Anwalt, dann lohnt es sich für den. ;)

Ich weiß nicht, was der Zwinker-Smiley hier ausdrücken soll, aber es ist tatsächlich so: SOFORT zum Anwalt gehen.

Wenn von 10.000,- zustehendem Schadenersatz nur 9.000,- gezahlt werden und man schaltet dann erst den Anwalt ein, ist der Streitwert 1.000,-

Hätte man ihn sofort eingeschaltet, wäre der Streitwert 10.000,- gewesen.

Man darf dreimal raten, in welchen der Fälle der Anwalt sich mehr reinkniet.

... und es der Versicherung zu Recht mehr weh tut.

Zitat:

@nogel schrieb am 23. Oktober 2022 um 19:54:31 Uhr:

Zitat:

@Franjo001 schrieb am 23. Oktober 2022 um 19:25:21 Uhr:

 

Deshalb von vornherein zum Anwalt, dann lohnt es sich für den. ;)

Ich weiß nicht, was der Zwinker-Smiley hier ausdrücken soll,

Einen freundlichen Rat. Was sonst? :confused:

Ich bin ja nicht weisungsbefugt. :rolleyes:

Zitat:

@nogel schrieb am 23. Oktober 2022 um 19:54:31 Uhr:

Zitat:

@Franjo001 schrieb am 23. Oktober 2022 um 19:25:21 Uhr:

 

Deshalb von vornherein zum Anwalt, dann lohnt es sich für den. ;)

Ich weiß nicht, was der Zwinker-Smiley hier ausdrücken soll, aber es ist tatsächlich so: SOFORT zum Anwalt gehen.

Wenn von 10.000,- zustehendem Schadenersatz nur 9.000,- gezahlt werden und man schaltet dann erst den Anwalt ein, ist der Streitwert 1.000,-

Hätte man ihn sofort eingeschaltet, wäre der Streitwert 10.000,- gewesen.

Man darf dreimal raten, in welchen der Fälle der Anwalt sich mehr reinkniet.

Stimmt. Aber ohne bestehende RSV zahlst Du Dich blöd und dämlich --- Prozesskostenvorschüsse.

Dann lieber um 1.000 Euro streiten und gewinnen.

Nur am Rande, das müsste normal eine Verkehrsrechtschutzversicherung abdecken und die ist iun vielen Clubmitgliedschaften drin, bitte Umfang prüfen.

In welchen Clubmitgliedschaften ist die denn drin?

Bei meiner ADAC-Plus-Mitgliedschaft muss die bspw. separat abgeschlossen werden.

Rechtsschutzversicherungen sind teils kompliziert und es empfiehlt sich häufig nicht nur den Baustein Verkehrs-RS abzuschließen.

Sorry für das OT

Genau so......und Verkehrsrechtsschutz für nur ein Fahrzeug schon mal gar nicht.

Früher hieß das dann aber Fahrzeugrechtsschutz, ist das heute anders?

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