Wandlung...
Hi,
habe Euch ja vor nem Monat berichtet, dass mein Wagen nen Kurbelwellenlagerschaden (wassn Wort) hatte.
Der steht nun immer noch in Paderborn inner Werkstatt, also ~ 300 km von mer weg...
Verena meinte nun, dass man irgendwann "bei Versage(r)n der Reperatur" Wandlung verlangen könnte...
Hat das in irgendner Form oder Art & Weise schon mal gemacht oder von gehört...?!?
Habe nämlcih keine Böcke 1500,- € für den Leihwagen zu zahlen, wenn die zu blöd sind...
So, nun das, was mich vorhin vor Lachen fasst vom Hogga riss:
Die in Paderborn ruften mich erfreut an (nachdem ich BMW-Servicezentrale einschaltete) und verkündeten mit Stolz, das der Wagen läuft - allerdings nicht im Leerlauf... Sie fragten allen ernstes, ob ich ihn schon so abholen wolle...
11 Antworten
Ich glaube bevor eine Wandlung möglich wird, hat die Werkstatt drei mal die Möglichkeit, den Fehler zu beheben.
Außerdem kriegst du nicht das ganze Geld zurück... sondern abzüglich der gefahrenen Kilometer * Kilometerpauschale. Weiß jetzt aber nicht, wie hoch die ist.
IQ-Man hat Recht, 3-mailges erfolgloses Versuchen der Beseitigung EINES Mangels berechtigt zur Wandlung. Treten weitere auf, müssen auch die leider 3 Mal im Versuch stehen, behoben zu werden. Das trifft nicht zu, wenn ein Mangel ursächlich einen weiteren hervor ruft. Frag´ mal radioactive man, der hat seinen Z4 nach einer kurzen Zeit genau deswegen gewandelt bekommen.
Wenn der Leerlauf nicht geht, ist das eine weitere Nichtfunktionalität - es lohnt sich für Dich, aufzulisten, welche Mängel auftraten, wie oft versucht wurde, das zu beheben und ob damit einher gehend neue auftreten. Das scheint mir bei Dir gegeben.
Viel Glück, und lass´ Dich nicht abwimmeln.
Es grüßt Euch die Verena
0,67% vom Kaufpreis pro gefahrene 1.000 km
Du mußt dem Händler 2 Versuche einräumen den Fehler zu beheben. Schlägt der 2. fehl - Wandlung (BGB §440 Abs. 2)
Zus. Info zur Gewährleistung - ist das Fahrzeug älter als 6 Monate dreht sich die Beweislast um und Du mußt den Nachweis erbringen, dass dre Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bereits bestand :-(
Mein Händler war beim Thema Wandlung erstmal auf beiden Ohren taub, aber am Ende gab' es doch einen Weg (man muss nur frech genug sein die richtigen Leute in München zu kontaktieren...)
Grüße aus Mannheim
Micha
(der noch bis Mo. auf sein neues Baby warten muss...)
Sorry - selbstvertändlich meinte ich 2 Nachbesserungen...
Übrigens: bei Fehlerhäufung an einem kann trotz Behebung einiger Mängel besteht die Chance ebenfalls das Fahrtzeug zurückzugebn (LG Münster, Az. 2 O 603/02)
Hätte doch Jura studieren sollen ;-)
Übrigens: anbei der Lohn meiner Wandlungsbemühungen
Hoffentlich ist bald Montag...
Micha
Zitat:
Original geschrieben von radioactive man
0,67% vom Kaufpreis pro gefahrene 1.000 km
Du mußt dem Händler 2 Versuche einräumen den Fehler zu beheben. Schlägt der 2. fehl - Wandlung (BGB §440 Abs. 2)
Zus. Info zur Gewährleistung - ist das Fahrzeug älter als 6 Monate dreht sich die Beweislast um und Du mußt den Nachweis erbringen, dass dre Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bereits bestand :-(
Mein Händler war beim Thema Wandlung erstmal auf beiden Ohren taub, aber am Ende gab' es doch einen Weg (man muss nur frech genug sein die richtigen Leute in München zu kontaktieren...)
Grüße aus Mannheim
Micha
(der noch bis Mo. auf sein neues Baby warten muss...)
absolut korrekt :-) ... dieses Vorgehen und dieser Prozentsatz ist bei allen Herstellern in Deutschland identisch.
Es gelten dabei die begonnen 1000 km ...
Um alle Fehler und Macken zu dokumentieren, genügt es bei BMW im Servicecenter anzurufen und sie zu bitten, den jeweiligen Mangel im System unter der Fahrgestellnummer aufzunehmen.
Händler sind manchmal wirklich ein wenig taub.
Wichtig ist auch, dass man nicht zig Fehler hat und die Abarbeitung aller Fehler gleichzeitig versucht, sondern, dass man sich auf einen speziellen Fehler konzentriert (ok, hier ist es einfach - bei Montagsautos wird's schwieriger)
Der Händler darf im allgemeinen nicht selbst die Wandlung einleiten, sondern das muss über das Servicecenter gehen - der Händler wird dann als "Zeuge" befragt und stimmt der Wandlung nur noch zu.
So war es bei meinem Fall (Lupo GTI)
Gruß, Jokin
hallo zusammen
ich habe meinen wagen auch wandeln lassen.
nachdem ich in einem anderen forum schon ausführlichst über meine sorge berichtet habe, möchte ich euch das gejammer ersparen. nur so viel: ich habe nicht 3x den gleichen defekt abgewartet. bei mir traten die fehler an allen ecken und enden auf, zum teil aber auch mehrfach.
der händler und auch bmw zeigten sich aber höchst kulant und freundlich. es gab erst gar keine große diskussion, bis bmw der wandlung zugestimmt hat.
es kommt doch immer auch auf den fehler an. ein lockerer sitz wird nicht zur wandelung berechtigen.
ein so kapitaler motordefekt wie bei baroensche sollte aber sofort zu einer wandelung führen. die zerfleddern das ganze auto und meinen dann, dass der wagen wieder "wie neu" dasteht.
lass dir den müll nicht wieder andrehen baroensche, steh zu deinem recht. ausserdem mußt du für den ersatzwagen auch kein geld zahlen, da dass in die gewährleistung fällt.
die kilometer sind nach so einer langen zeit auch sekundär. ich hatte einmal eine geschäftsreise mit so einer leihure - das mit den kilometern war anschliessend absolut kein problem.
Ich meine dass es sich hier um einen Gebrauchtwagen handelt.
Ist hier eigentlich auch die Wandlung innerhalb der Garantiezeit möglich?
Hallöchen,
das mit den 0,67 pro 1000km ist so aber nicht ganz korrekt. Das ist nur ein Richtwert wird/sollte sich aber immer am Fahrzeugwert orientieren. Mein E46 Cabrio wurde vor 1,5 Jahren gewandelt der Händler wollte mir auch die 0,67 anrechnen und es kam zur Gerichtsverhandlung. Bei den 0,67 wird eine mögliche Fahrleistung des Autos von 165000km angenommen. Da kam die Frage des Richters ob ein BMW 6Zylinder nicht mehr Km schaffen würde fand der Händler aber nicht Witzig. Es wurden dann 0,5% festgelegt. Würde mir also nicht so ohne weiteres die 0,67 diktieren lassen.
Gruss Torsten
ja, klar - aber wer zahlt denn die ganzen Prozesskosten? Du hast kein "Recht" auf weniger als 0,67% - das ist gesetzlich so festgelegt. Wenn das Gericht anders befindet, dann ist das schön und gut - aber dafür vor Gericht zu ziehen?!?
Gruß, Jokin
Man kann auch als Laie das Internet mit seinen unzähligen Suchfunktionen bemühen und wird dann feststellen das dieser Wert 0,67 mit Sicherheit nicht gesetzlich festgelegt ist. Das ist ein reiner Richtwert. Machte bei mir 1000€ Differenz.
Dat is nu mal so. Aber egal
Torsten