Wahlfreiheit bei seltsamer Beschilderung?

Hallo,
bin vorgestern eine Straße Richtung Ortsausgang entlang gefahren, die auf 30 km/h begrenzt war. Der Grund war nicht beschildert, ich nehme an, Rollsplit auf der ausgebesserten Fahrbahn war der Grund.
Die Begrenzung endete nicht am Ortsausgang. Die eine Richtungsfahrspur teilte sich irgendwann in 2 Fahrspuren auf, bei denen per Beschilderung die linke Spur mit einer Mindestgeschwindigkeit von 50 km/h ausgewiesen war. Soweit klar?
Jetzt dachte ich mir, ich könnte ja auf der 2spurigen Straße jetzt frech (und das Rechtsfahrgebot außerorts mißachtend) auf der linken Spur mit den außerorts üblichen 100 km/h fahren. Okay, ich hab's dann einfach gemacht, da ich sicher sein konnte, nicht erwischt zu werden. Vor mir gab es keine Fahrzeuge und die Fahrzeuge hinter mir sahen nicht nach zivilen Einsatzfahrzeugen aus und wenn denn doch eines drunter war, dann hätte ich mir schon eine Ausrede einfallen lassen ;-). Der 2spurige Teil ist eh nur ca. 500 Meter lang.
Nun, wie ist es.... Tempo 30 Geschwindigkeitsbegrenzung und dann ein Schild, auf dem darauf hingewiesen wird, daß die Fahrbahn gleich 2spurig wird und auf der linken Spur Mindestgeschw. 50 einzuhalten sind? Was ist für mich bindend? Wenn auf der rechten Spur jetzt auch noch Fahrzeuge mit 30 gefahren wären, dann hätte ich ja überholt und dabei nicht einmal gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen.
Wird die 30er Begrenzung mit der späteren Festsetzung einer höheren Mindestgeschwindigkeit automatisch für die betreffende Fahrspur aufgehoben? Oder für beide Spuren? Oder gar nicht?

Danke

P.S. Bevor entsprechende Kommentare kommen.. Nein-ich wurde nicht erwischt, es ist nix passiert. Mich interessiert nur, wie diese Kombination von Ge- und Verbot richtig zu deuten ist.

Zu Zeichen 275 heißt es:
"Fahrzeugführer dürfen nicht langsamer als mit der angegebenen Mindestgeschwindigkeit fahren, sofern nicht Straßen-, Verkehrs-, Sicht- oder Wetterverhältnisse dazu verpflichten. Es verbietet, mit Fahrzeugen, die nicht so schnell fahren können oder dürfen, einen so gekennzeichneten Fahrstreifen zu benutzen."

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von 100avantquattro


Hallo,
bin vorgestern eine Straße Richtung Ortsausgang entlang gefahren, die auf 30 km/h begrenzt war. Der Grund war nicht beschildert, ich nehme an, Rollsplit auf der ausgebesserten Fahrbahn war der Grund.

Zu Zeichen 275 heißt es:
"Fahrzeugführer dürfen nicht langsamer als mit der angegebenen Mindestgeschwindigkeit fahren, sofern nicht Straßen-, Verkehrs-, Sicht- oder Wetterverhältnisse dazu verpflichten. Es verbietet, mit Fahrzeugen, die nicht so schnell fahren können oder dürfen, einen so gekennzeichneten Fahrstreifen zu benutzen."

Die Antwort hast du dir doch schon selbst gegeben.

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Ist die 30 nicht eh ab Ortsausgang aufgehoben, oder Standen weiter 30 Schilder?

Zitat:

Original geschrieben von 100avantquattro


Hallo,
bin vorgestern eine Straße Richtung Ortsausgang entlang gefahren, die auf 30 km/h begrenzt war. Der Grund war nicht beschildert, ich nehme an, Rollsplit auf der ausgebesserten Fahrbahn war der Grund.

Zu Zeichen 275 heißt es:
"Fahrzeugführer dürfen nicht langsamer als mit der angegebenen Mindestgeschwindigkeit fahren, sofern nicht Straßen-, Verkehrs-, Sicht- oder Wetterverhältnisse dazu verpflichten. Es verbietet, mit Fahrzeugen, die nicht so schnell fahren können oder dürfen, einen so gekennzeichneten Fahrstreifen zu benutzen."

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Zitat:

Original geschrieben von mattalf


Ist die 30 nicht eh ab Ortsausgang aufgehoben, oder Standen weiter 30 Schilder?

Da standen auch weiter Schilder. Zwischen dem letzten 30er und dem Mindestgeschwindigkeitsschild war keine Kreuzung/Einmündung und kein weiteres Verkehrsschild.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von 100avantquattro


Hallo,
bin vorgestern eine Straße Richtung Ortsausgang entlang gefahren, die auf 30 km/h begrenzt war. Der Grund war nicht beschildert, ich nehme an, Rollsplit auf der ausgebesserten Fahrbahn war der Grund.

Zu Zeichen 275 heißt es:
"Fahrzeugführer dürfen nicht langsamer als mit der angegebenen Mindestgeschwindigkeit fahren, sofern nicht Straßen-, Verkehrs-, Sicht- oder Wetterverhältnisse dazu verpflichten. Es verbietet, mit Fahrzeugen, die nicht so schnell fahren können oder dürfen, einen so gekennzeichneten Fahrstreifen zu benutzen."

Die Antwort hast du dir doch schon selbst gegeben.

Dann hätte man sich doch die ganzen 30er Schilder sparen können und am 1. Schild ranschreiben können "solange Rollsplit auf der Straße liegt".

Kann mich jetzt auch nicht erinnern, ob auf der linken Spur Rollsplit lag. Ich könnte heute vielleicht nochmal langfahren und es mir ansehen oder filmen (lassen).

Die Frage, ob ich dann die 30 überschreiten darf oder muß ist deswegen noch nicht geklärt. Ich hätte ja aufgrund der Straßenverhältnisse nicht 50 km/h fahren müssen. Ich hätte aber 45 km/h fahren können, was dann unter der Mindestgeschwindigkeit aber immer noch über den zuvor geforderten 30 km/h gelegen hätte. Und nun?

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Zitat:

Original geschrieben von 100avantquattro



Dann hätte man sich doch die ganzen 30er Schilder sparen können und am 1. Schild ranschreiben können "solange Rollsplit auf der Straße liegt".
Kann mich jetzt auch nicht erinnern, ob auf der linken Spur Rollsplit lag. Ich könnte heute vielleicht nochmal langfahren und es mir ansehen oder filmen (lassen).
Die Frage, ob ich dann die 30 überschreiten darf oder muß ist deswegen noch nicht geklärt. Ich hätte ja aufgrund der Straßenverhältnisse nicht 50 km/h fahren müssen. Ich hätte aber 45 km/h fahren können, was dann unter der Mindestgeschwindigkeit aber immer noch über den zuvor geforderten 30 km/h gelegen hätte. Und nun?

"Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzschild die Länge der Verbotsstrecke angegeben ist. Sonst ist es gekennzeichnet durch die Verkehrszeichen 278 bis 282 StVO." (§ 41 Abs. 2 Nr. 7 StVO).

Wenn Du dich nicht mehr daran erinnern kannst, wie weit der Rollsplit auf der Straße lag aber im Gegenzug noch alle Schilder gut im Gedächtnis hast, solltest Du die Prioritäten deiner Wahrnehmungen im Straßenverkehr generell mal überdenken.

Ein Streckenverbotsschild wird übrigens nicht durch ein Richtzeichen aufgehoben. Nach der VwV-StVO dürfen beide Zeichen auch nicht gleichzeitig aufgestellt sein.

Wenn du also kein Schild übersehen hast, dann wird das 30er Schild wohl vergessen worden sein.

Ab dem Ortsausgang sind meines Wissens die 50 km/h bzw. in dem Falle die 30 km/h aufgehoben. Wenn es eine besondere Lage gäbe, hätte es am Ortsausgang ein weiteres 30-Schild oder eine andere Tempobegrenzung geben müssen. So gelten die regulären Regeln, daß die reguläre Geschwindigkeit außerorts zählt.

In wieweit man nun die Mindestgeschwindigkeit der linken Spur auf die rechte übertragen kann ist eine andere Frage.

Zitat:

Original geschrieben von Michael Gehrt


Ab dem Ortsausgang sind meines Wissens die 50 km/h bzw. in dem Falle die 30 km/h aufgehoben. Wenn es eine besondere Lage gäbe, hätte es am Ortsausgang ein weiteres 30-Schild oder eine andere Tempobegrenzung geben müssen. So gelten die regulären Regeln, daß die reguläre Geschwindigkeit außerorts zählt.

In wieweit man nun die Mindestgeschwindigkeit der linken Spur auf die rechte übertragen kann ist eine andere Frage.

Nein es handelt sich um ein Streckenverbot mit einem zusätzlichen Gefahrenzeichen die Geschwindigkeitsbegrenzung endet erst wenn sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht.

wie bei diesem Bild.

http://www.rp-online.de/.../unfalltod-macht-betroffen-1.449061#

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von 100avantquattro



Dann hätte man sich doch die ganzen 30er Schilder sparen können und am 1. Schild ranschreiben können "solange Rollsplit auf der Straße liegt".
Kann mich jetzt auch nicht erinnern, ob auf der linken Spur Rollsplit lag. Ich könnte heute vielleicht nochmal langfahren und es mir ansehen oder filmen (lassen).
Die Frage, ob ich dann die 30 überschreiten darf oder muß ist deswegen noch nicht geklärt. Ich hätte ja aufgrund der Straßenverhältnisse nicht 50 km/h fahren müssen. Ich hätte aber 45 km/h fahren können, was dann unter der Mindestgeschwindigkeit aber immer noch über den zuvor geforderten 30 km/h gelegen hätte. Und nun?
"Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzschild die Länge der Verbotsstrecke angegeben ist. Sonst ist es gekennzeichnet durch die Verkehrszeichen 278 bis 282 StVO." (§ 41 Abs. 2 Nr. 7 StVO).

Also? Ich dürfte auf der rechten Spur maximal 30 fahren, wenn dort Split liegt, müßte links mindestens 50 fahren, wenn links kein Split liegt und rechts fahrende Fahrzeuge überholt werden?

Zitat:

Original geschrieben von 100avantquattro



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


"Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzschild die Länge der Verbotsstrecke angegeben ist. Sonst ist es gekennzeichnet durch die Verkehrszeichen 278 bis 282 StVO." (§ 41 Abs. 2 Nr. 7 StVO).

Also? Ich dürfte auf der rechten Spur maximal 30 fahren, wenn dort Split liegt, müßte mindestens 50 fahren, wenn links kein Split liegt und rechts fahrende Fahrzeuge überholt werden?

Die 30er Streckenbegrenzung gilt wohl für beide Fahrstreifen. Ich weiß nun nicht wer da einen Fehler bei der Baustellenbeschilderung gemacht hat. Schön wars wenn du mal ein Bild von der Stelle machen kannst.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von 100avantquattro


Also? Ich dürfte auf der rechten Spur maximal 30 fahren, wenn dort Split liegt, müßte mindestens 50 fahren, wenn links kein Split liegt und rechts fahrende Fahrzeuge überholt werden?

Die 30er Streckenbegrenzung gilt wohl für beide Fahrstreifen. Ich weiß nun nicht wer da einen Fehler bei der Baustellenbeschilderung gemacht hat. Schön wars wenn du mal ein Bild von der Stelle machen kannst.

Wie ich schon schrieb... ich fahre da heute vielleicht nochmal lang und halte es (als Beifahrer) auf Handy fest.

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