Wäre das ein Fall für den Schutzbrief?
Ich mach es mal kurz:
Viele Motorräder haben nur eine Abblendlichtlampe (die zusätzlich bei einigen Modellen nicht ohne weiteres zu wechseln ist). Nehmen wir an, diese fällt bei einer Tour aus und man kommt in die Dämmerung.
Wäre dies ein Grund den Schutzbrief (Ersatzfahrzeug/Hotelübernachtung) in Gebrauch zu nehmen?
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Zitat:
@Wolkenkater schrieb am 21. November 2015 um 14:10:40 Uhr:
Denke er NEIN, weil das Motorrad ist fahrbereit und zur Not kann man auch mit Standlicht oder Fernlicht zur nächsten Werkstatt fahren.
Es gibt tatsächlich Leute, die fahren sogar um Mitternacht im Nebel mit Standlicht. Nein, das kann man auch nicht zur Not. Das Fahrzeug ist ohne Beleuchtung entspr. StVZO bei Dunkelheit NICHT fahrbereit.
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Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 22. November 2015 um 12:11:15 Uhr:
Was nutzt es mich, wenn der Wechsel mit wenigen Handgrifffen möglich ist, man aber nachts wenn die großen Motorradzubehörläden geschlossen haben keine Leuchtmittel mehr bekommt?Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 21. November 2015 um 09:41:49 Uhr:
Anstatt mich im Zweifel über eine Hotel-Übernachtung zu streiten würde ich mir erstmal anschauen, wie aufwendig der Wechsel in der Realität ist.An Tankstellen ist das Sortiment meist auf H3/H4/H7 Lampen beschränkt!
Selbst beim Bosch-Dienst muss vieles erst bestellt werden...insbesondere wenn es sich dann um 6V Lampen handelt.
Ich denke die Intension war, dass man eine solche Ersatzlampe mitschleppen kann...
Ob man Platz dafür findet ist gerade bei Supersportmaschinen eine andere..
Zitat:
Ich denke die Intension war, dass man eine solche Ersatzlampe mitschleppen kann...
Ob man Platz dafür findet ist gerade bei Supersportmaschinen eine andere..
Es gibt nach meiner Kenntnis in Deutschland (wohl aber in anderen Ländern) keine Vorschrift, dass Ersatz-Leuchtmittel mitzuführen sind.
Da auch im Notfall niemals bei Dunkelheit ohne die nach StVZO und StVO vorgeschriebene Beleuchtung gefahren werden darf, ist der Ausfall der Beleuchtung (warum immer) nach meiner Sicht der Dinge mit den üblichen Schutzbriefen versichert wie alle anderen Schäden am Fahrzeug, welche eine Weiterfahrt verhindern, auch.
Nicht alle verstehen, warum Standlicht nicht Fahrlicht heißt (es gibt ja sogar viele, die glauben, Standlicht hätte unter dem Aspekt des Tagfahrlichts auch nur den Funken eines Ansatzes von Sinn).