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W208 Felgen auf W210

Mercedes E-Klasse W210
Themenstarteram 9. August 2014 um 20:14

Hallo,

auf meiner alten C-Klasse (W202) hatte ich die Hochglanzfelgen vom Clk (W208) montiert.

Ich stehe total auf diese Felgen und würde die sehr gerne auf meinen W210 E280 V6 montieren.

Kann mir jemand sagen, ob man diese problemlos eingetragen kriegt?

Sind 16 Zöller mit ET 37 glaube ich.

Teilenummer ist A2084010002.

Beste Antwort im Thema

meines Wissens ist es bedenkenlos. Nur noch auf die Richtige Bereifung achten (Abrollumfang).

Einfach beim TÜV vorbei gehen (kostet nichts) und fragen.

Glaube auch nicht das diese eingetragen werden müssen. Steht eine Räderverwendung von 16 Zoll im Brief / Schein?

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meines Wissens ist es bedenkenlos. Nur noch auf die Richtige Bereifung achten (Abrollumfang).

Einfach beim TÜV vorbei gehen (kostet nichts) und fragen.

Glaube auch nicht das diese eingetragen werden müssen. Steht eine Räderverwendung von 16 Zoll im Brief / Schein?

Themenstarteram 10. August 2014 um 6:59

Zitat:

Original geschrieben von AMG Racer

Steht eine Räderverwendung von 16 Zoll im Brief / Schein?

Ich glaube ja.

Allerdings mit 215er Reifen.

Die CLK-Felgen hatte ich mit 205er Bereifung bei der C-Klasse montiert.

Wäre das ein Problem bei der E-Klasse?

Ist es prinzipiell möglich/erlaubt die W210 mit 205er Reifen zu fahren?

Falls nein, kann man jene Felgen auch mit 215er Reifen fahren?

Kurze Frage nebenbei um Dir genauer zu helfen.

- - - - - - -

Welche Felgengröße hast Du eigentlich? Rundum gleich, oder sind die Felgengrößen an VA und HA unterschiedlich?

Eine zulässige Reifengröße vom 16 Zoll Felgen sieht vor / siehe PDF Variante 4

Reifengröße: -> 215 / 55 R 16

Felgengröße: -> 7,5J x 16 ET 41

Wegen der ET Differenz von 4 mm musst Du Dir wohl keine großen Gedanken machen. Ein Radfreilauf innen und aussen ist mit Sicherheit gegeben. Schließlich werden auch andere Felgengrößen mit ET 37 am W210er verwendet.

Themenstarteram 10. August 2014 um 10:07

Zitat:

Original geschrieben von AMG Racer

Welche Felgengröße hast Du eigentlich? Rundum gleich, oder sind die Felgengrößen an VA und HA unterschiedlich?

Habe vorne und hinten die vorgeschriebenen 215/55 R16.

Kann man auf Felgen, welche 205er Reifen haben, 215er aufziehen?

Woran erkennt man ob sowas geht?

Mit dem bloßen Auge kann ich nicht erkennen, ob die 10mm zuviel sind.

Hallo ATE5H.

Zitat:

Kann man auf Felgen, welche 205er Reifen haben, 215er aufziehen?

In diesem Fall ja. Nach ETRTO-Norm können Reifen mit dem Querschnitt 215/55 auf Felgenkonturen von 6J bis 7½J montiert werden.

Zitat:

Mit dem bloßen Auge kann ich nicht erkennen, ob die 10mm zuviel sind.

Man kann hier nicht mit Nennbreiten rechnen. Ein Reifen mit Querschnitt 215/55 hat auf Felgenbreite 7½ eine maximale Breite von 240 mm von Flanke zu Flanke, auf Felgenbreite 7 sind es dagegen nur noch 235 mm. 205/55 auf Felgenbreite 7 bringt es auf maximal 228 mm.

215/55 ragt mit 7J also 2,5 mm weniger nach außen. Dazu die 4 mm weniger Einpresstiefe eingerechnet, steigt der Raumbedarf um nur 1,5 mm nach außen, was harmlos ist.

 

Mehr Gedanken habe ich mir um Traglast und Festigkeit der Räder gemacht.

Ein Typ 208 Cabrio hat eine Achslast von höchstens 1070 kg, Deine 210er Limousine aber 1135 oder 1140 kg. Dazu kommt noch ein höherer Abrollumfang der Reifen. Hier würde man eine Bescheinigung von Daimler brauchen, die bestätigt, dass die Räder auch größere statische und dynamische Lasten aushalten können. Ohne das wird ein Nachweis der Tauglichkeit schwer.

 

Gruß

Alpha Lyrae

Themenstarteram 10. August 2014 um 14:32

Zitat:

Original geschrieben von Alpha Lyrae

Zitat:

Ein Typ 208 Cabrio hat eine Achslast von höchstens 1070 kg, Deine 210er Limousine aber 1135 oder 1140 kg.

Aber ein Clk 320 oder 430 kommt von Gewicht doch sicher an meine W210 heran.

Ich habe mir schon die Daten von 208 Cabrios angesehen, weil sie von Haus aus höhere Achslasten als die Coupés besitzen. Darunter auch CLK320 und CLK430. Das Ergebnis bleibt 1070 kg.

Themenstarteram 10. August 2014 um 15:17

Mein Fehler.

Habe auf das Leergewicht des Autos geschaut.

Was ist mit der W202?

Die Felgen, die ich will, sind sogar für den Schwersten als Kombi (2,8 Benziner) zugelassen.

Die 202er T-Modelle haben keine höheren Achslasten. Ich habe mir C280, C250 CDI und sogar C43 AMG angesehen. Auch die haben nur maximal 1070 kg.

Themenstarteram 10. August 2014 um 17:43

Du machst mich fertig ;)

..

Leider wird mir Daimler NIEMALS soetwas bescheinigen. Damit würden die sich verantwortlich machen. Und bei einem Kunden mit einem 17 Jahre alten Wagen schon garnicht.

Der Nachweis der Tauglichkeit interessiert mich nicht besonders, wohl aber die Gesundheit von Frau und Kindern..

Bleibt zu hoffen, dass Daimler mir zumindest "sagen" kann ob die Felgen mein Auto aushalten.

Zitat:

Original geschrieben von ATE5H

Du machst mich fertig ;)

..

Leider wird mir Daimler NIEMALS soetwas bescheinigen. Damit würden die sich verantwortlich machen. Und bei einem Kunden mit einem 17 Jahre alten Wagen schon garnicht.

Der Nachweis der Tauglichkeit interessiert mich nicht besonders, wohl aber die Gesundheit von Frau und Kindern..

Bleibt zu hoffen, dass Daimler mir zumindest "sagen" kann ob die Felgen mein Auto aushalten.

Also Daimler Richtet sich immer an Ihre eigenen Datenblätter wie eben die Räder / und Reifenkombination die für ein bestimmtes Modell freigegeben sind.

Wenn Du wie in Deinem Fall die Felgen einer anderen BR (Baureihe) verwenden, kann ich Dir sagen das Mercedes sagt, dass diese nicht zulässig sind. Weil die Felgen einer anderen BR zugeordnet sind.

ich denke die Tragfähigkeit der Felgen werden dein W210er verkraften.

Wenn Du 215er Reifen hast ist es kein Problem auf 205er zu wechseln wie der vorherige Kollege schon sagte.

Themenstarteram 10. August 2014 um 23:08

Wundert mich, dass ich bei der Websuche nicht ein Bild von einer E-klasse mit diesen Felgen gefunden habe.

Vom W124 gibt es schon welche, aber die ist ja auch leichter als mein W210.

..

Nur so am Rande.. Wenn ich für mein Fahrzeug zugelassene Felgen fahre, dann erwarte ich doch, dass diese problemlos und nicht gerade so mein Fahrzeug aushalten. Ich meine..Es kann doch nicht sein, das die Dinger bei einer AchslastDifferenz von 70kg brechen..

Kritisch sollte es doch erst dann werden, wenn ich die Felgen an einem W140 montieren würde.

Oder verharmlose ich das jetzt zu sehr?

Rein Theoretisch werden in der Entwicklung Teile hergestellt die selbst unter

extremen Belastungen (Überladenen Fzg.)noch Stand halten können.

Es ist eben so seitens der Hersteller und der "Produkthaftung" wegen, dass man eine

niedrigere Traglast zuteilt um OHNE Bedenken das jeweilige Teil verwenden kann.

Ein wichtiger Aspekt spielt auch das jeweilige Teil.

In diesem Fall die Alufelge. Auch dieses gehört in die Sparte Verschleißteil.

Das konnte ich zwar auch nicht glauben aber so ist es.

Im laufe der Zeit nutzt sich die Felge auch ab.

- Das Fahren über / gegen Bordsteine, Schlaglöcher oder andere Verkehrseinflüsse.

Somit kann, aber nicht muss es zu Materialermüdung kommen. Wobei die Sicherheit im Straßenverkehr nicht mehr gegeben ist.

Aber ich denke, Du bist auch sehr gut beraten wenn Du einfach kurz zum TÜY fahrst.

Vor Ort können die Dir mehr sagen und haben auf eine Datenbank Zugriff die alle Felgen Marken / Felgentypen beinhaltet.

Eine kurze Beratung um die Verwendung der Felgen auf Deinem Auto kostet nichts.

Hallo ATE5H,

ich habe mir viele Gedanken über Deine Problemstellung gemacht.

Der einfachste Fall wäre, wenn die Räder von einem Fahrzeugmodell stammen würden, das eine maximale Radlast gleich oder größer sowie einen Abrollumfang der Reifen größer oder gleich denen des eigenen Fahrzeugs hat. Beides ist zunächst hier nicht gegeben.

Nun könnte man noch ins Feld führen, dass die Räder auch für Fahrzeuge mit Anhängevorrichtung zugelassen sind, was eine erhöhte Last auf Achse 2 erlaubt. Ohne es genau zu wissen, liegt die Erhöhung bei 60-70 kg Achslast. Da könnten wir etwa im Zielbereich landen, sofern auf Anhängerbetrieb verzichtet wird. Es bleibt aber noch der höhere Abrollumfang der Reifen. Die Idee, auf Reifen 205/55 R 16 rückzurüsten, kann daran scheitern, dass Daimler dafür keine Werksfreigabe für dieses Fahrzeugmodell gibt. Das ist auch in Radgutachten von Sonderrädern für den W210 als Auflage zu sehen.

Fahrzeugräder müssen für die Zulassung einige Prüfungen bestehen, um ihre Tauglichkeit für den dauerhaften Fahrbetrieb nachweisen zu können. Eine der wichtigsten davon ist die Umlaufbiegeprüfung, die die Belastungen bei Kurvenfahrt simuliert. Dabei wird der Radanschluss gegenüber der Felge mit einem Drehmoment beaufschlagt. Dieses Prüfdrehmoment ist abhängig von den dafür vorgesehenen Werten für Radlast und Abrollumfang (auch der Einpresstiefe, aber die bleibt ja beim vorhandenen Rad unverändert).

Mehr Radlast bei weniger Abrollumfang oder umgekehrt könnte dieselben Prüfkriterien erfüllen, falls die ursprünglichen Werte bekannt sind. Eine Umrechnung fällt mir leicht, die mathematische Formel ist bekannt. Die bei der Prüfung der Räder verwendeten Werte können höher gewesen sein, und somit die Zulässigkeit in diesem Fall vielleicht (aber auch nur vielleicht) nachweisen.

Hier liegt das Problem. Diese Werte sind (noch?) nicht bekannt, man müsste Daimler dazu befragen, wenn man denn dort zu einer Antwort bereit ist. Bei AMG gibt es so etwas in Einzelfällen, hier ein Beispiel.

Deine geplante Umrüstung erfordert eine Änderungsabnahme nach §§ 21 + 19(2) StVZO durch einen KFZ-Sachverständigen (aaSmT oder aaS) bei TÜV (alte Länder) oder DEKRA (neue Länder). Den gibt es nicht bei jeder KFZ-Prüfstelle. Bitte frage nach, wo es einen solchen Spezialisten gibt. Nur ein KFZ-Prüfer ist nicht der richtige Ansprechpartner. Ein Vorgespräch empfehle ich unbedingt, bevor Räder und Reifen montiert werden.

ATE5H,

ich weiß, wie gerne Du die Räder auf Deinem W210 fahren möchtest. Aus meinem Beitrag kannst Du entnehmen, dass der Weg dahin steinig sein wird, vielleicht auch unmöglich.

Die Annahme, dass eine Rad-/Reifenkombination auch unter erhöhten Belastungen möglich ist, ist zunächst falsch, solange ein Beweis nicht erbracht werden kann. Damit zerrt man an Reserven, die die Langzeittauglichkeit der Räder deutlich verringern können. Ich nehme an, dass das niemand abnehmen würde.

Du lebst mit einer Frau und Kindern, und es gibt im Familienverbund auch Dich, den dort wohl niemand missen möchte.

Bitte mache hier nichts, was die Fähigkeiten der Räder übersteigen könnte. Materialermüdung über die Zeit ist ein bekannter Effekt.

 

Gruß

Alpha Lyrae

PS: Zu Prüfmethoden von Rädern empfehle ich die Lektüre der Anhänge der ECE-Regelung 124. Sie betrifft zwar Sonderräder, die in den Anlagen beschriebenen Prüfmethoden entsprechen aber denen, die schon seit langer Zeit in Deutschland für Räder üblich sind.

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