VW Privat Leasing / Vorzeitig aus dem Vertrag ?

Hallo zusammen,

ich überlege jetzt einen Neuwagen von VW zu kaufen und diesen als Privat Leasing zu leasen.
Die Laufzeit würde 60 Monate betragen (nur so passt die Rate).

Wie würde ich denn aus dem Vertrag wieder raus kommen, wenn ich z.B. nach 3 Jahren das Auto verkaufen wollen würde, weil ich gerne wieder was neues hätte?

Geht das überhaupt?
Welche Nachteile habe ich dadurch? welchen finanziellen Schaden etc?

Kennt sich jemand mit dem VW Privat Leasing aus?

Ich freue mich sehr über jede Antwort

Gruß

Beste Antwort im Thema

Also du verkaufst das Auto eh nicht, da es dir gar nicht gehört.

Wenn man dich raus lässt, wirst du natürlich eine ordentliche Nachzahlung bekommen, allein aus der Tatsache, dass ein Auto anfangs mehr an Wert verliert, als zum Ende. Aus dem Grund ist die Rate ja auch günstiger bei 60 Monaten, als bei kürzeren Zeiträumen. Es wird also min. das fällig, was du z.B. jeden Monat an Rate bei einem 36 Monate langen Leasing mehr gezahlt hättest (also 36x diese Differenz).
In der Praxis wird es mit Bearbeitungsgebühr und Co. wahrscheinlich noch etwas mehr als bei einem 36 Monate Leasing.

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Zitat:

@C63AMGler schrieb am 22. April 2015 um 05:46:39 Uhr:


@pepperduster:

Irgendwie passt deine Antwort nicht zu meiner Frage ;-)

Das liegt wohl daran das die die Antwort nicht verstanden hast.

Wäre mein Profilname Rolls Royce 01 und ich würde nach einer Finanzierung für einen Fiat Panda fragen hätte ich ein Identitätsproblem, oder der Name spielt den anderen was falsches vor.

Gott sei Dank gibt es in unserer Gesellschaft noch Menschen, die mehrere Fahrzeuge haben ;-)

Zitat:

@rainer-wi schrieb am 22. April 2015 um 07:32:13 Uhr:


wieso vorzeitig rausgehen ...wenn der Vertrag gut verhandelt ist, findet man leicht einen Anderen der in den Vertrag eintritt , gegen Umschreibegebühr

Den findet man ganz sicher nicht (warum wurde schon gesagt).

Und ich habe so das dumme Gefühl, dass beim TE das Budget genauso eng ist, wie bei dir. Und das ist keine gute Voraussetzung.

Lediglich bei deinem wäre eine gute Chance da gewesen, den z.B. ein Jahr früher gut los zu werden.
Da wäre es durchaus verlockend gewesen, einen 3-4 Jahre altes Fahrzeug zu übernehmen, wo man eigentlich nur für 10tkm/Jahr zahlt, aber 34.000 Freikilometer hat. Der Deal passt sicher ohne irgendwelche Zahlungen seitens des ersten Leasingsnehmers.

Ist euch aufgefallen, dass der TE zwar postet, sich aber gar nicht an der Diskussion beteiligt? 🙄

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Zitat:

@C63AMGler schrieb am 21. April 2015 um 18:13:21 Uhr:


ich überlege jetzt einen Neuwagen von VW zu kaufen und diesen als Privat Leasing zu leasen.

Geht das überhaupt?

Nein, ein Kauf mit anschließendem Leasing ist nicht möglich.

Falls der Leasinggeber eine entsprechende Option anbietet, ist es allenfalls möglich, daß du nach dem Ende der Leasingzeit von 60 Monaten das Fahrzeug zum Restwert übernimmst. Eine Übernahme des Fahrzeuges durch Kauf während der Leasingzeit (nach z.B. 3 Jahren) wird der Leasinggeber nicht gestatten - dies würde für dich als Käufer auch nicht wirklich Sinn machen.

Zitat:

@rainer-wi schrieb am 22. April 2015 um 07:32:13 Uhr:


wieso vorzeitig rausgehen ...wenn der Vertrag gut verhandelt ist, findet man leicht einen Anderen der in den Vertrag eintritt , gegen Umschreibegebühr

Hallo,

bei vorzeitiger Umschreibung auf einen Folgebesitzer verlangt die Audi-Volkswagenleasing EUR 350.-- Gebühr vom Übernehmer. Der Händler, hier der Audi Händler, verlangt für einen A 6 der gerade 12 Monate alt ist und noch 24 Monate Restleasingdauer hat, einen Leasingpreissaufschlag von 3% auf den internen Restwert weil dann 2. Halter.

Bei Ablöse und Neukauf eines Folgefahrzeuges wurde mir folgendes auf 10 Tage befristetetes Angebot im Monat Dez. 2015 gemacht:

UVP AUDi A 6 tdi Modell 2015 in 12/2014 waren EUR 73.000.--(SZ 23000.--, 36 Mo./60 tsd. km)
nach 12 Monaten und 15 000 km bietet der Audi Händler bei Folgekauf eines Q 5 S eine Inzahlungsnahme
von EUR 38.000.-- brutto - das sei angeblich der Schwacke Einkauf-. Die Leasing verlangt eine Ablöse
von EUR 50.400,-- zum 12/2015.
Sonderzahlung in 12/14 waren EUR 23.000.-- + mtl. Leasingraten 180,--EUR .

Also rechnerischer Verlust bei Anschaffung eines Q 5 S nach 12 Monaten somit
die Anzahlung von 23.000.--
die Differenz Inz. Preis zum RW Leasing Händlerwert EUR 12.400.--
gezahlte Leasingraten in 2015 EUR 2.160,--

gesamt EUR 37.560,--

Audi Leasing schreibt mir heute, das die komplette Anzahlung von 23.000.-- EUR weg ist, eine
Teilanrechnung gibt es nicht! Habe die Geschäftsbedingungen angefordert!

Wohl gemerkt und dies alles nur bei Neukaufüberlegung eines ca. 85.000,--- kostenden Q5 S als Folgefahrzeug.

Gleichwertige Fahrzeuge wie der A 6 Avant hier werden von Händlern zwischen 48.000,--- und 55.000,-- als gebracht
nach einem Jahr angeboten ( EZ 12/14 und bis 20000 km dasselbe Auto).
Auch der Händler hier hat einen im Angebot für VK EUR 48.000.--, haargenau den gleichen!

(Wertverlust Schwacke lt. Händler bei einem neuen A 6 Modelljahr 2015 nach 12 Monaten und
15000km ist somit die Differenz zwischen der UVP von EUR 73.000.-- und dem Inzahlungsnahmepreis
von EUR 38.000.-- = EUR 35.000.-- (vielleicht abgeschwächt durch Preisnachlaß beim neuen auf
damals EUR 65.000.---, aber immer noch EUR 27.000.-- ..........

Lieber TE, hier mein Senf:

vorzeitig raus? geht, ja, kann aber mehr kosten außer der neue Vertragspartner übernimmt die Kosten
(mein Skoda wurde von VW nach 18 Monaten heraus genommen - dazu wurde mein Skoda von der DEKRA bewertet, die Rückkaufswerte wurden abgefragt und seitdem steht er auf der Homepage des VW Händlers zum Kauf). Mein Vorteil war jedoch, dass ich in diesen 18 Monaten deutlich weniger gefahren bin, als ich an km geleast hatte. Somit 0,0 € Nachzahlung.

einfach und mal eben wie man Lust und Laune hat?
NEIN, geht nicht.

Ferner, so mein empfinden, wird so ein Deal immer nur Konzernintern funktionieren. VAG (Skoda/Seat/Audi/VW (Porsche etc. mal außen vor)). Ein Mercedes Händler wird sich genauso ungern einen VW auf den Hof stellen, wie ein BMW/Ford usw. Händler.

Also, mein Rat: "There is no free lunch!" - die VAG hat das Recht und die Mittel der Bauernschläue entgegen zu treten und entstehenden Schaden vom Vertragspartner einzufordern. Ferner bist Du auf "good will" des dann folgenden Vertrieblers angewiesen.

Hi,

nur so als Idee: ein VW aus der Leasingbörse/Werkswagen kommt nicht in Frage?

Gerade die Werkswagen (wenn Sie hochwertiger sind) sind teilweise zu sehr guten
Konditionen zu bekommen. Nen Passat B8 mit UPE 67k (volle Hütte) bekommt
man für solide 40k nach ~15- 20tkm und voller Garantie, welche auch
verlängerbar ist.

Das Gute bei den Werksdienstwagen ist, dass diese alle schadhaften/mangelhaften
Teile ausgetauscht werden. Ich habe mir aus diesem Pool vor
2 Wochen einen B8 gekauft und kann nur sagen, dass das Auto
absoluten Neuwagen Charakter hat.

Leder + Schaltknauf + Fussmatten + Lenkrad waren bei meinem Flammneu.

Vorteil: Rate meist günstiger da 0,9% Finanzierung und aus der
Finanzierung kommst du jederzeit wieder heraus. Wahrscheinlich
auch nicht +-0 aber deutlich günstiger als beim Leasing. Leasing
habe ich hinter mir, mache ich so schnell nicht wieder wegen der
angesprochenen Problematik der vorzeitigen Vertragsbeendung.

Verbrieftes Rückgaberecht hast du bei der Finanzierung auch, also
keine Probleme nach der Finanzierungszeit.

vG

Zitat:

@LM683 schrieb am 29. Dezember 2015 um 14:20:00 Uhr:



Das Gute bei den Werksdienstwagen ist, dass diese alle schadhaften/mangelhaften
Teile ausgetauscht werden. Ich habe mir aus diesem Pool vor
2 Wochen einen B8 gekauft und kann nur sagen, dass das Auto
absoluten Neuwagen Charakter hat.

So sagts die Werbung.

Unter umständen ist die Realität anders:

Sog. Werksdienstwagen müssen keinerlei Bezug zum Herstellerwerk oder dessen Mitarbeiter haben.

Hier wurde z.B. im Sommer von einem Fall berichtet, in dem ein Käufer genau auf diese Formulierung hereingefallen war.

"Werksdienstwagen" kann die ehemalige Cheflimousine sein, irgendeine Betriebshure im Werkseinsatz genauso wie ein Leihwagen, der extern für Probefahrten, als Werkstattersatzfahrzeug oder als Mietwagen im Einsatz war.

Bei Audi wäre hier zum Beispiel die "Enterprise Autovermietung Deutschland Gmbh" zu nennen, die bei vielen dieser "Werksdienstwagen" als Erstbesitzer in den Papieren steht.

Unterm Strich erzeugt "Werksdienstwagen" einfach ein besseres Käufergefühl als "EX-Mietwagen" .

Das ist der Grund, warum die Bezeichnung verkaufsfördernd benutzt wird.

An sich sinds einfach ehemalige Mietwagen, bzw. es können welche sein.

Neuwagencharakter hat dann fast jedes verkaufte Fahrzeug nach einer prof. Aufbereitung.

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