Vorteilsausgleich nfa ?!
Hallo Leute!
Ich habe mein erstes Auto seit Ende März und gleich meinen ersten Unfall vor 1 Woche gehabt. Es ist zwar ein Wildunfall gewesen, bei dem das Reh auch verendet ist, aber nun gut. Nachts auf der Landstraße mit 90 km/h - keine Chance.
Polizei war natürlich vor Ort, hat alles aufgenommen. Den Unfall habe ich meiner Versicherung gemeldet, die unbedingt einen Sachverständigen vorbeischicken wollte. Nach gut einer Woche kam er auch vorbei, begutachtete meinen Polo fast ne 1 Std lang und sagte mir, "es ist kein wirtschaftlicher Totalschaden, der Wagen ist durchaus reparaturwürdig, eine genaue Kalkulation schicke ich Ihnen per Mail".
Dadurch, dass kurz nach dem Unfall die Abgaswarnleuchte aufleuchtete, wies ich ihn darauf hin und meinte, ich wüsste nich, ob das nur ein Fehler ist oder ob da mehr beschädigt wurde.
Er war sich sofort sicher, das hat mit dem Unfall gar nichts zu tun (mag sein, ich habe von Kfz wirklich keine Ahnung). Er öffnete die Motorhaube und zeigte auf die Lambdasonde mit den Worten: "Der Verkäufer hat das Kabel hier nur geflickt, um Kosten zu sparen." Tatsächlich war das Kabel an einer winzigen Stelle mit einem Band "isoliert". Dies würde er als Altschaden mit aufnehmen, ich müsse mich da nur an den Verkäufer wenden. Alles gut, war damit einverstanden.
Die Kalkulation erhielt ich per Mail mit dem Hinweis, dass sie der Werkstatt auch geschickt werden müsse. Dies tat ich gestern.
Heute ruft mich meine Werkstatt an und fragt mich, ob ich mir da wirklich sicher bin, einen Vorteilsausgleich von 1000 EUR selbst zu zahlen. Ich hatte mir das 8-seitige Dokument zwar angeschaut, aber kaum was "verstanden". Nur dass Reparaturkosten in Höhe von 4200 EUR anfallen würden.
Der Mitarbeiter von der Werkstatt wies mich darauf hin, dass man mir einen Vorteilsausgleich angerechnet hat für Lackierung 474 EUR, für Ersatzteile 444 EUR und für einen Altschaden 100 EUR.
Den Altschaden wusste ich, die anderen waren mir neu.
Er sagte mir am Telefon, dass er auch bei der Versicherung angerufen habe, um zu fragen, ob das ihr ernst sei (Originalaussage). Die Versicherung würde in meinem Fall so vorgehen. Dann habe er sich bedankt und aufgelegt.
Jetzt sagte er mir auch, dass so eine Summe wirklich selten vorkäme und man auch zu anderen Stundensätzen abgerechnet habe als die Werkstatt abrechnet. Und bevor er das Auto zerlegt, wollte er natürlich diesen Umstand beseitigen.
Nun meine Frage, ich habe keine Ahnung von dieser Angelegenheit, erstes Auto, erster Unfall, noch nie mit Versicherungen i-was zu tun gehabt. Welches Vorgehen würdet ihr mir empfehlen? Was ist mit einem Vorteilsausgleich gemeint. Ich verstehe die Erklärungen im Internet nicht so ganz.
Ich habe nicht wirklich das Interesse, 1000 EUR nochmal hinzublättern, weil der Wagen mich 5600 EUR gekostet hatte. Ich habe bei der Versicherung eine Selbstbeteiligung von 150 EUR, wieso muss ich jetzt plötzlich 1000 EUR zahlen?
Hab mir das Dokument genauer angeschaut und die Stelle gefunden. Der Auszug liegt dem Beitrag bei.
Beste Antwort im Thema
Wirft man einen Blick in die AKB der Directline, sieht das für dieses Fall folgendermaßen aus:
Werden bei der Reparatur alte Teile gegen Neuteile ausgetauscht, entwendete Teile ersetzt oder das Fahrzeug ganz oder teilweise neu lackiert, ziehen wir von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung einen dem Alter und der Abnutzung der alten Teile entsprechenden Betrag ab.
Bei Pkw und Krafträdern ist der Abzug neu für alt auf die Bereifung, Batterie und Lackierung beschränkt, wenn das Schadenereignis in den ersten 4 Jahren nach der Erstzulassung eintritt.
Wir verzichten bei Vorlage der entsprechenden Reparaturrechnung auf den Abzug von den Kosten der Lackierung, sofern das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert wird.
UND
Rest- und Altteile sowie das unreparierte Fahrzeug verbleiben bei Ihnen und werden zum Veräußerungswert auf die Entschädigung angerechnet
Die haben sich wohl sklavisch an ihre Bedingungen gehalten.
Das kann sich der TE natürlich von einem Anwalt vorlesen lassen. Die Kosten der Konsultation wird rrwraith wohl nicht übernehmen.
25 Antworten
Zitat:
@Ervo17 schrieb am 19. Mai 2016 um 13:28:58 Uhr:
Nun meine Frage, ich habe keine Ahnung von dieser Angelegenheit, erstes Auto, erster Unfall, noch nie mit Versicherungen i-was zu tun gehabt.
Zitat:
@Ervo17 schrieb am 19. Mai 2016 um 13:46:57 Uhr:
Ich hab ne Teil-Kasko bei der direct line.
Jup, das macht Sinn!
Keine Ahnung haben aber zu einer Direktversicherung zu gehen.
Du lernst wohl gerade kennen, was Abzug Neu für Alt bedeutet.
Das hätte man mit etwas Beratung leicht vermeiden können.
Zitat:
Jup, das macht Sinn!
Keine Ahnung haben aber zu einer Direktversicherung zu gehen.Du lernst wohl gerade kennen, was Abzug Neu für Alt bedeutet.
Das hätte man mit etwas Beratung leicht vermeiden können.
Die Versicherung hat mein Vater abgeschlossen, da er einen sehr geringen SF-Rabatt hat. Also ich melde mich hier nicht an, um mir son Mist anzuhören. Ärgern tue ich mich sowieso. Da brauche ich nicht noch einmal solche Kommentare. Es ist auch richtig, dass ich jetzt erst kennenlerne, was Abzug Neu für Alt bedeutet. Woher soll ichs auch wissen? Wurde dir das angeboren? Zumal man im Netz die verschiedensten Sachen liest *kopfschüttel*
"Die Abzüge NFA auf Ersatzteile und Lackierung sind laut Ihrem Versicherungsvertrag vertraglich vereinbart und im Gutachten auszuweisen. Bitte beachten Sie dazu bitte die 1.Seite des Versandblattes.
Der Abzug für Altschaden in Höhe von 100,-€ begründet sich aufgrund der korrodierten Motorhaube, welche schadenbedingt erneuert wird.", so der SV.
Ich weiß immer noch nicht, wo die 1200 EUR herkommen 🙁
Natürlich wurde mir Angeboten das raus zu nehmen.
Man zahlt ja mit Abzug Neu für Alt im Schadenfall voll drauf, wie du gerade merkst.
Frag einfach deinen Vater.
Der hat ja den Vertrag abgeschlossen.
Der wird sich mit Versicherungen dann ja bestimmt gut auskennen.
Zitat:
@Ervo17 schrieb am 19. Mai 2016 um 15:57:57 Uhr:
Hierfür wird abgezogen:
Abzug NFA/VORTEILSAUSGLEICH VON LACKIERUNG EUR 474.26-
Ist schon bedingungsgemäß nicht zulässig.
Zitat:
Abzug NFA/VORTEILSAUSGLEICH VON ERSATZTEILEN EUR 444.08-
Ein Neu-für-alt-Abzug ist dann berechtigt, wenn der Geschädigte durch die Unfallschadenreparatur eine spürbare und zeitnahe eigene Investition in das Fahrzeug erspart. Trifft hier wohl eher nicht zu, von daher sehr zweifelhaft.
Zitat:
Abzug für VOR-/ALTSCHADEN EUR 100.00-
Hier wäre ein Abzug nur dann gerechtfertigt, wenn bei der Reparatur der Altschaden zwangsläufig mit beseitigt würde. Da dies nicht der Fall ist, ist auch dieser Abzug ungerechtfertigt.
Teile der Versicherung mit, dass Du das Sachverständigenverfahren anstoßen würdest, wenn sie bei ihrer falschen Rechtsauffassung bleiben.
Und vergiss den Schwachsinn von Vandut!
Ähnliche Themen
Zitat:
@rrwraith schrieb am 19. Mai 2016 um 16:38:47 Uhr:
Zitat:
@Ervo17 schrieb am 19. Mai 2016 um 15:57:57 Uhr:
Hierfür wird abgezogen:
Abzug NFA/VORTEILSAUSGLEICH VON LACKIERUNG EUR 474.26-
Ist schon bedingungsgemäß nicht zulässig.
Zitat:
Werden bei der Reparatur alte Teile gegen Neuteile ausgetauscht, entwendete Teile ersetzt oder das Fahrzeug ganz oder
teilweise neu lackiert, ziehen wir von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung einen dem Alter und der Abnutzung
der alten Teile entsprechenden Betrag ab.
Komisch. Genau das steht aber in den AKBs der Directline. 😉
Zitat:
@rrwraith schrieb am 19. Mai 2016 um 16:38:47 Uhr:
Zitat:
Abzug für VOR-/ALTSCHADEN EUR 100.00-
Teile der Versicherung mit, dass Du das Sachverständigenverfahren anstoßen würdest, wenn sie bei ihrer falschen Rechtsauffassung bleiben.
Bitte mach ein Video von der Schadenabteilung wenn du das ankündigst.
Ich möchte mal wieder Leute vor Lachen zusammen brechen sehen! 😁
Wirft man einen Blick in die AKB der Directline, sieht das für dieses Fall folgendermaßen aus:
Werden bei der Reparatur alte Teile gegen Neuteile ausgetauscht, entwendete Teile ersetzt oder das Fahrzeug ganz oder teilweise neu lackiert, ziehen wir von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung einen dem Alter und der Abnutzung der alten Teile entsprechenden Betrag ab.
Bei Pkw und Krafträdern ist der Abzug neu für alt auf die Bereifung, Batterie und Lackierung beschränkt, wenn das Schadenereignis in den ersten 4 Jahren nach der Erstzulassung eintritt.
Wir verzichten bei Vorlage der entsprechenden Reparaturrechnung auf den Abzug von den Kosten der Lackierung, sofern das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert wird.
UND
Rest- und Altteile sowie das unreparierte Fahrzeug verbleiben bei Ihnen und werden zum Veräußerungswert auf die Entschädigung angerechnet
Die haben sich wohl sklavisch an ihre Bedingungen gehalten.
Das kann sich der TE natürlich von einem Anwalt vorlesen lassen. Die Kosten der Konsultation wird rrwraith wohl nicht übernehmen.
Okay, vielen Dank. Soweit habe ich es verstanden.
Bin ich denn überhaupt verpflichtet, die Motorhaube austauschen zu lassen? Bei einem Schaden, den man durch Ausbeulen beheben könnte, halte ich es für nicht notwendig. Ich sag mal, nur weil kleine Stellen verrostet sind, muss ich ja nicht die ganze Haube austauschen.
aus dem Beitrag von gammoncrack wird aber deutlich, wenn du komplett nach Gutachten reparieren lässt, entfällt der Abzug neu für alt.
Wichtig ist noch, dass die Werkstatt die ausgebauten Teile nicht wegwirft, sondern dir mitgibt. Es könnte nämlich sein, dass die Versicherung verlangt, dass du die alten Teile verkaufst.
Das lese ich aber nirgends.
Die Versicherung verlangt überhaupt nichts. Die ziehen den Wert der Altteile ab. Ob der TE die wegwirft oder verkauft, ist denen egal.
Okay dann formuliere ich das etwas anderes. Wenn man die Teile nicht mehr hat, lässt sich schwer der "Wert" der Teile beziffern, den die Versicherung dafür abzieht.
Könnte insgesamt noch viele Diskussionen mit der Versicherung geben.
Nach einem 30minütigen Telefonat mit dem SV, in dem ich wirklich von vorne bis hinten alles durchging, stellten wir folgendes fest:
Also man will mich weder übern Tisch ziehen wie manch Einer hier behauptet noch ist das eine Masche einer Billigversicherung. In meinen Augen war ein etwas unverständliches Gutachten des SV der Auslöser hier und natürlich, dass ich keine Ahnung habe (woher auch, wenn ich seit 2 Monaten mein erstes Auto und mit ihm verbunden die erste Kfz-Versicherung hab).
Und an dieser Stelle möchte ich an den Beitrag von querys anknüpfen:
Zitat:
@querys schrieb am 19. Mai 2016 um 18:26:28 Uhr:
aus dem Beitrag von gammoncrack wird aber deutlich, wenn du komplett nach Gutachten reparieren lässt, entfällt der Abzug neu für alt.
Genau so ist es. Den Abzug für den Altschaden (ca. 100 EUR) muss ich sowieso zahlen, da verrostete Stellen am Fahrzeug eben diesen Altschaden verursachten. Der Abzug nfa für Lackierung und Ersatzteil entfällt, wenn ich es komplett reparieren lasse.
Aber: Sollte ich mir das Geld auszahlen lassen, wird der Betrag aber in Höhe von 1200 inkl MwSt komplett abgezogen, also Altschaden+Lackierung+Ersatzteil, so dass ich nur einen Teilbetrag bekäme, die mit dem Altschaden nichts zu tun haben.
Das war nicht ganz ersichtlich, weil im Gutachten alle 3 Abzüge untereinander vermerkt sind mit einer Summe ganz unten, so dass die meisten eigtl darauf kommen, als müsse man im Falle der Reparatur alles selbst zahlen. (nur im Falle der Auszahlung wird abgezogen, sonst nicht).
Die Werkstatt hatte mich aber nach Erhalt des Gutachtens angerufen und nachgefragt, ob ich mir sicher sei, die 1200 zu zahlen. Wenn die Werkstatt das Gutachten auch nicht entziffern konnte, dann war es wirklich doof erstellt.
Aber es war eine Erfahrung wert. Vielen Dank für die Antworten noch einmal an dieser Stelle.