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Vorsicht

Themenstarteram 3. Juni 2006 um 13:57

Hallo Bikers,

ich weiss, es wurde schon viel über das Thema "Motorradmissachtung durch Autofahrer" geschrieben. Trotzdem möchte ich hier und heute noch einmal meine "Aufregung" mit euch teilen.

In einer einspurigen Kurve, die in einer Kreuzung endete, wurde ich heute von einem nervös hupenden Pkw-Fahrer rücksichtlos auf den rechten Fahrbahnrand gedrängt und direkt auf der Kreuzung geschnitten und überholt.

Glücklicherweise hatte der Pkw-Fahrer das gleiche Fahrziel - Heddesheim/Bergstrasse. Dort trafen wir beide auf einem Parkplatz aufeinander. Nach meiner höflichen Frage "was war los?" antwortete mir ein älterer Herr um die 70 in einem erzieherischen Ton "Sie sind verpflichet, rechts zu fahren."

Also, jeder von euch, der sich als gleichwertiger Strassenverkehrsteilnehmer fühlt : achtet bitte auf einen silberfarnenen VW mit dem Kfz-Kennzeichen OG-HP 1936, Raum Offenburg !

Wer diesen Fahrer kennt, richtet bitte einen Gruss von allen Motorradfahrern aus.

10 Antworten
am 20. Juni 2006 um 7:51

Oha dann muss ich ja auch aufpassen. Komme auch aus dem Raum Offenburg. Wo wohnst du?

und leider hat er sogar Recht! Für Motorradfahrer gilt noch immer das Rechtsfahrgebot! Sind gleich gestellt mit Fahrschülern, mofas, etc :(

am 21. Juni 2006 um 16:53

Nenene!

Für Krafträder über 125ccm steht die gesamte Fahrbahnbreite zut Verfügung, da bin ich mir zu 99% sicher...

Also die gesamte Spur, nicht die Fahrbahn. ;)

Ansonsten gilt natürlich für alle Verkehrsteilnehmer ein Rechtsfahrgebot (Stichwort Mittelspurschleicher)..

am 22. Juni 2006 um 13:09

Huhu Korja,

wenn dich ein 70-jähriger Dosenfahrer in einer einspurigen Kreuzung schneiden und überholen kann, solltest du an deiner Fahrtechnik noch etwas feilen. :D

Tante-Erna

Zitat:

Original geschrieben von Toby@6N

Für Krafträder über 125ccm steht die gesamte Fahrbahnbreite zut Verfügung, da bin ich mir zu 99% sicher...

Der Gesetzgeber unterscheidet nicht nach Art der Fahrzeuge. Es gilt generell § 2 StVG , wonach rechts zu fahren ist. Einspurige Fahrzeuge betreffend heißt daß, soweit rechts wie möglich auf dem Fahrstreifen.

Das Verhalten des Autofahrers ist natürlich induskutabel, keine Frage. Oberlehrer halt......

Gruß, Hagen

am 22. Juni 2006 um 14:06

die meinungen nach der gesetzlichen grundlage meiner vor-schreiber sind ja gespalten,weiss ich auch nich genau...

von jeher beweg ich mich immer mittig auf meiner spur,eben um so`ner knalltüte gar nich die möglichkeit zu geben mich abzudrängen....kommt hier in münchen desöfteren vor das so`n kleiner prollo sich mit nem bike messen will...

in der mitte besteht immer noch die möglichkeit ,sollte man geschnitten werden den meter nach rechts auszuweichen ohne gleich in die bordsteinkante zu beissen....

hab selbst immer ein ungutes gefühl im auto wenn ein 50-ccm-roller auf meiner spur mit 45 km/h am rechten fahrbandrand dahintuckelt .

vom logischen denken und meinem bauchgefühl her kann ich mir beim besten willen nich vorstellen das für motorräder als vollwertige verkehrsteilnehmer ein rechtsfahrgebot in seinem eigenen fahrbahnbereich besteht,is absolut lächerlich...

 

gruss robi h 1

@ d5män : m.E. bezieht sich der von dir zitierte § auf kfz allgemein und das de mit nem wagen rechts fahren solltest ,bedarf keiner diskussion.der is ja auch a bisserl breiter (meistens zumindest )als a bike.

sollte ich mit meiner maschine am rechten rand fahren,würde wohl jeder autofahrer einen defekt oder ähnliches vermuten und dies würde einer einladung zum überholen gleichkommen.oder die grünweissen würden mich zu`ner fröhlichen alko-blase-party einladen.

Zitat:

Original geschrieben von hotrod 1

@ d5män : m.E. bezieht sich der von dir zitierte § auf kfz allgemein und das de mit nem wagen rechts fahren solltest ,bedarf keiner diskussion.der is ja auch a bisserl breiter (meistens zumindest )als a bike.

sollte ich mit meiner maschine am rechten rand fahren,würde wohl jeder autofahrer einen defekt oder ähnliches vermuten und dies würde einer einladung zum überholen gleichkommen.oder die grünweissen würden mich zu`ner fröhlichen alko-blase-party einladen.

Hey Robi,

der § 2 StVO (und nicht StVG, wie von mit falsch zitiert) bezieht sich auf Fahrzeuge im allgemeinen. Man unterscheidet Fahrzeuge und Kraftfahrzeuge sowie die einzelnen Arten der Kraftfahrzeuge.

Also: Auch ein Fahrrad ist ein Fahrzeug im Sinne des § 2 StVO, siehe Abs. 4. (Ausnahmen § 24). Darum gelten für Radfahrer auch alle Verkehrsregel und -zeichen, auch wenn die Radfahrer das nicht wahrhaben wollen.

Kraftfahrzeuge (KFZ) sind Auto, Motorräder, Elektrorollstühle etc. . Darum gilt für diese z.B. der Abs. 3a. Achte also darauf, daß Dein Motorad Winterreifen hat und immer genug Frostschutz in der Waschanlage (;)). Hier hat der Gesetzgeber wieder übermotiviert gehandelt.....

Und schließlich gibt es dann noch Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Kräder (amtsdeutsch für Motorräder...) und andere. Und das Rechtsfahrgebot gilt für alle KFZ, also auch für Kräder, nicht nur für PKW.

Und es wird dich kein Polizist anhalten, nur weil Du mit dem Motorrad rechts fährst.

Gruß, Hagen

Themenstarteram 23. Juni 2006 um 19:47

Hallo Biker!

Jetzt muss ich aber auch ein paar Worte zu meinem Thread sagen - obwohl das Thema und der Vorfall für mich längst abgeschlossen sind.

Nach dem Vorfall war ich wegen einer Anzeige bei der Polizei. Aber wie so oft - kein Zeuge, kein Ankläger. Dies trifft hier zu, da ich keinen Zeugen dabei hatte. Wäre das der Fall gewesen (Zeuge), hätte sich der Pkw-Fahrer folgender Punkte schuldig gemacht:

1. Überholen an unübersichtlicher Stelle/unklare Verkehrslage(Kurve plus Einfahrt auf eine Straße mit bevorrechtigtem Querverkehr)

2. Nötigung (ihr habt Recht - ein Motorrad darf überholt werden, auch bei Überholverbot, weil es ein einspuriges Verkehrsmittel ist. Nur - der Überholende muß ausreichend Platz haben und darf nicht hupen, drängeln und damit nötigen.)

Als Motorradfahrer bin ich Neuling. Daher respektiere ich alle Fahrer, gleich ob Pkw oder Fahrrad (das mag für manche seltsam erscheinen). Jedoch habe ich mein Leben nicht im Mülleimer gefunden und möchte dies auch nicht ändern. Deshalb möchte ich meine Kräfte nicht mít einem (stärkeren) Pkw messen und am Ende im Graben landen.

Ich wünsche Euch allen gute und sichere Fahrt.

Gruß, Korja

zum einen muss ich dir recht geben, zum andern nicht.

das verkehrszeichen, welches im volksmund "überholverbot heisst, ist irgendwo (fragt mich nur net wo) näher deklariert.

(ich weiß es noch aus der fahrschule.

das zeichen besagt:

verbot für fahrzeuge ein oder mehrspuriger bauweise, mehrspurige fahrzeuge zu überholen.

dies bedeutet:

farräder, roller, mofas, motorräder dürfen auch bei diesem verkerszeichen überholt werden.

ein beispiel (auch wenns unrealistisch ist) ein traktor darf ne turbo busa überholen, andersrum aber net!

und nun zum sweiten punkt:

als fausregel gilt beim überholen von krafträdern (oder fahrzeugen, einspuriger bauweise) 1,5 m sicherheitsabstand einzuhalten, da der zu überhölende schlingern oder gar stürzen könnte.

und nun meine eigene meinung:

ich fahr in der mitte und meist zügig. da kommt's dann schon meist gar nicht zu so komischen überholvorgängen.

(höchstens zu anderen komischen)- aber das ist jetzt nicht das thema.

beim motorrad mit leistungsreserve gibts eine fluchtrichtung:

und die liegt meist vorne. bremsen dauert meist länger als zu beschleunigen. manchmal ist es halt nur wichtig, zügig aus der gefahrenzone zu kommen.

eine unfallfreie saison wünsch ich euch und mir auch

vlg manni

Zitat:

Original geschrieben von mademaster3d

zum einen muss ich dir recht geben, zum andern nicht.

das verkehrszeichen, welches im volksmund "überholverbot heisst, ist irgendwo (fragt mich nur net wo) näher deklariert.

(ich weiß es noch aus der fahrschule.

das zeichen besagt:

verbot für fahrzeuge ein oder mehrspuriger bauweise, mehrspurige fahrzeuge zu überholen.

dies bedeutet:

farräder, roller, mofas, motorräder dürfen auch bei diesem verkerszeichen überholt werden.

Jepp, stimmt:

§ 5 StVO Abs. 3 Ziff. 2 i.V.m § 41 StVO, Zeichen 276:

"Überholverbote verbieten Führern von Kraftfahrzeugen aller Art, mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen zu überholen"

Gruß, Hagen

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