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Voraussetzung Nebengewerbe

Themenstarteram 5. November 2012 um 12:27

Servus an alle hier :) ich denk hier bin ich richtig...hab das Forum nach dem Thema schonmal durchforstet aber nichts gefunden... Ich bin der tobi komm aus Sachsen u fahr nen octavia rs(keinen Kombi ; ausversehen verklickt) nun zu meiner Frage:ich hab evtl vor n nebengew. als fzg-aufbereiter anzumelden...hat jem ne Ahnung welche Voraussetzungen ich erfüllen muss um das zu tun?!spezielle räume, Anträge bei Ämtern etc... Will mich nicht in die Nesseln setzen gerade bez. Umwelt weil auf den Datenblättern der Mittel(foersch) die ich verwenden möchte doch einiges draufsteht wegen wasserverunreinigung etc

Vielen dank schonma im voraus :)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Andree13

hallo

das ist nicht ganz einfach , erstens zu hause geht das gar nicht, vom gesetz her, von den nachbarn , von den stellplätzen, gibt 100% krach.

dann reinigst du das fzg zuvor mit hochdruckriniger ?

dann brauchst du Öl wasser abscheider,

genauso bei Motorwäsche...

also man bräuchte eine kleine waschhalle, mit ablauf und so, was ist im winter ? heizung lüftung , halle muss beheitzt sein wenn mit wasser gearbeitet wird.... und poliert wird...

dann sanitäre anlagen waschbecken tolette usw....

dann das nebengewerbe , eigentlich kein problem , du musst alle ausgaben und einahmen in einem kassenbuch mit datum notieren. quittungen aufheben, allerdings darfst du nicht mehr als 17500 euro

umsatz im jahr haben. umsatz ist einnahmen und ausgaben zusammen.

ist der umsatz grösser geht nichts mehr mit nebengewerbe. dann ist es ein normales gewerbe und du brauchst einen steuerberater und musst vierteljählich vorsteuer bezahlen. das ist dann alles etwas aufwendiger auch von dem zeitaufwand. das muss stimmen , sonst wird man geschätzt. alles gut überlegen dann rechnen dann handeln...

Sorry, aber in deinem Post gibt es viele Teile die vorne und hinten nicht stimmen!

1.: Zu Hause ist reltiv: Wenn er in einem Mischgebiet wohnt, kann er sich einfach eine Waschhalle auf seinem Grundstück bauen. Des weiteren spricht auch überhaupt nichts dagegen das Gewerbe nur in den "warmen" Monaten auszuüben, somit braucht man keine Heizung usw...

2.: Wenn man alleine Arbeitet und keine Angestellten hat brauchst Du auch keine Toilette, Aufenthaltsraum usw. Das wird erst fällig wenn man jemand anstellt.

3.: Über 17.500€ Jahresumsatz ist man lediglich Umsatzsteuerpflichtig, darunter kann man sein Unternehmen auch als sogenanntes Kleinunternehmen nach § 19 Umsatzsteuergesetz führen. In dem Fall darf man auf Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen, und kann allerdings auch keine Vorsteuer geltend machen.

Man kann allerdings auch auf diese Vereinfachung verzichten, jedoch muss man dann je nach Umsatz Jährlich, vierteljährlich, oder Monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. In den ersten zwei Jahren muss die Anmeldung grundsätzliche Monatlich abgegeben werden.

4.: Es gibt keine Gesetzt das dir einen Steuerberater vorschreibt, wenn man etwas fit ist bekommt man das recht gut selbst hin.

5.: Es gibt im Steuerrecht kein Nebengewerbe, ein Gewerbe ist ein Gewerbe, egal ob es Neben oder Hauptberuflich geführt wird.

6. Der Umsatz ist die Summe aller Einnahme, wenn man davon die Summe aller Ausgaben abzieht erhält man den Gewinn.

Edit: Fast vergessen: Auch beim Kleinunternehmen gelten die selben Grenzen bei den Abschreibungen, allerdings gilt hier der Endpreis und nicht der Netto Preis.

Sprich alles unter 150€ ist GWG und kann im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben werden

alles zwischen 151€ und 1000€ wird pro Jahr in einen GWG-Pool zusammengefasst und auf 5 Jahre abgeschrieben.

Alles über 1000€ wird laut AFA-Tabelle abgeschrieben, wobei von der Tabelle in begründeten Fällen (erhöhte Abnutzung) abgewichen werden kann.

Edit 2: Wenn jemand wirklich ernsthaft Interesse hat ein Gewerbe anzumelden würde ich dieses Seminar empfehlen:Klick

Hier jetzt als Beispiel von Stuttgart, jedoch bieten alle IHKs dieses Seminar an.

 

Grüße

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Lass es bleiben. Du schreibst, dass du nicht gerade die nettesten Nachbarn hast. Die werden dann schon den einen oder anderen Anruf tätigen. Und wenn das Ordnungsamt dich nach den Fahrzeugpapieren fragt, dann stehst du dumm da.

Mein Tipp: Mach es richtig (also legal) oder lass es bleiben.

Themenstarteram 5. November 2012 um 13:49

Das hab ich auch eigentlich vor...war nur n Gedankengang Recht hast du....

am 5. November 2012 um 13:57

was müsstest Du denn pro Aufbereitung nehmen und wie viele Autos muss du machen am Tag / Woche / Monat damit es sich lohnt ? --- wenn du nicht alles direkt vor Ort machen kannst, dann wird es auch zeitlich ein Problem, oder ?

Themenstarteram 5. November 2012 um 15:27

Hab so an ~ 100 Taler gedacht für n kompl Auto innen außen...damit sich's rentiert....mal noch was andres...hatte auch dran gedacht evtl ma noch n paar ältere gebrauchte kaufen um die aufzu hübschen und dann gewinnbringend zu verkaufen....kann ich die wenigstens zuhaus (Hof/Garage) aufbereiten???

Die entscheidende Frage dabei, ob du das gewerblich machst oder nicht. Die Ausübung eines solchen Gewerbes in einem reinem Wohngebiet ist nicht zulässig! Ob du in einem reinen Wohngebiet oder einem Mischgebiet wohnst und was an deinem Wohnort erlaubt ist können dir die zuständigen Behörden sagen.

Zitat:

Original geschrieben von Twduke

Hab so an ~ 100 Taler gedacht für n kompl Auto innen außen...damit sich's rentiert....

Damit rentiert sich nicht...

Wie viel Erfahrung hast Du? Es ist bei der Sache auch nicht ganz unwichtig... ;)

 

Hallo,

ich würde als erstes das IHK Seminar für Existenzgründer besuchen, dort werden viele Grundlegende Dinge angesprochen und erklärt.

Auch der Punkt mit Wohn-, bzw Michgebiet. Das lässt sich allerdings leicht beim Bauamt anfragen, der Anruf kostet nur ein paar Min.

Um einen Ölabscheider wirst du wenn du das Gewerblich machst, sicher nicht herum kommen.

Grüße

am 5. November 2012 um 19:43

hallo

das ist nicht ganz einfach , erstens zu hause geht das gar nicht, vom gesetz her, von den nachbarn , von den stellplätzen, gibt 100% krach.

dann reinigst du das fzg zuvor mit hochdruckriniger ?

dann brauchst du Öl wasser abscheider,

genauso bei Motorwäsche...

also man bräuchte eine kleine waschhalle, mit ablauf und so, was ist im winter ? heizung lüftung , halle muss beheitzt sein wenn mit wasser gearbeitet wird.... und poliert wird...

dann sanitäre anlagen waschbecken tolette usw....

dann das nebengewerbe , eigentlich kein problem , du musst alle ausgaben und einahmen in einem kassenbuch mit datum notieren. quittungen aufheben, allerdings darfst du nicht mehr als 17500 euro

umsatz im jahr haben. umsatz ist einnahmen und ausgaben zusammen.

ist der umsatz grösser geht nichts mehr mit nebengewerbe. dann ist es ein normales gewerbe und du brauchst einen steuerberater und musst vierteljählich vorsteuer bezahlen. das ist dann alles etwas aufwendiger auch von dem zeitaufwand. das muss stimmen , sonst wird man geschätzt. alles gut überlegen dann rechnen dann handeln...

Zitat:

Original geschrieben von Andree13

hallo

das ist nicht ganz einfach , erstens zu hause geht das gar nicht, vom gesetz her, von den nachbarn , von den stellplätzen, gibt 100% krach.

dann reinigst du das fzg zuvor mit hochdruckriniger ?

dann brauchst du Öl wasser abscheider,

genauso bei Motorwäsche...

also man bräuchte eine kleine waschhalle, mit ablauf und so, was ist im winter ? heizung lüftung , halle muss beheitzt sein wenn mit wasser gearbeitet wird.... und poliert wird...

dann sanitäre anlagen waschbecken tolette usw....

dann das nebengewerbe , eigentlich kein problem , du musst alle ausgaben und einahmen in einem kassenbuch mit datum notieren. quittungen aufheben, allerdings darfst du nicht mehr als 17500 euro

umsatz im jahr haben. umsatz ist einnahmen und ausgaben zusammen.

ist der umsatz grösser geht nichts mehr mit nebengewerbe. dann ist es ein normales gewerbe und du brauchst einen steuerberater und musst vierteljählich vorsteuer bezahlen. das ist dann alles etwas aufwendiger auch von dem zeitaufwand. das muss stimmen , sonst wird man geschätzt. alles gut überlegen dann rechnen dann handeln...

Sorry, aber in deinem Post gibt es viele Teile die vorne und hinten nicht stimmen!

1.: Zu Hause ist reltiv: Wenn er in einem Mischgebiet wohnt, kann er sich einfach eine Waschhalle auf seinem Grundstück bauen. Des weiteren spricht auch überhaupt nichts dagegen das Gewerbe nur in den "warmen" Monaten auszuüben, somit braucht man keine Heizung usw...

2.: Wenn man alleine Arbeitet und keine Angestellten hat brauchst Du auch keine Toilette, Aufenthaltsraum usw. Das wird erst fällig wenn man jemand anstellt.

3.: Über 17.500€ Jahresumsatz ist man lediglich Umsatzsteuerpflichtig, darunter kann man sein Unternehmen auch als sogenanntes Kleinunternehmen nach § 19 Umsatzsteuergesetz führen. In dem Fall darf man auf Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen, und kann allerdings auch keine Vorsteuer geltend machen.

Man kann allerdings auch auf diese Vereinfachung verzichten, jedoch muss man dann je nach Umsatz Jährlich, vierteljährlich, oder Monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. In den ersten zwei Jahren muss die Anmeldung grundsätzliche Monatlich abgegeben werden.

4.: Es gibt keine Gesetzt das dir einen Steuerberater vorschreibt, wenn man etwas fit ist bekommt man das recht gut selbst hin.

5.: Es gibt im Steuerrecht kein Nebengewerbe, ein Gewerbe ist ein Gewerbe, egal ob es Neben oder Hauptberuflich geführt wird.

6. Der Umsatz ist die Summe aller Einnahme, wenn man davon die Summe aller Ausgaben abzieht erhält man den Gewinn.

Edit: Fast vergessen: Auch beim Kleinunternehmen gelten die selben Grenzen bei den Abschreibungen, allerdings gilt hier der Endpreis und nicht der Netto Preis.

Sprich alles unter 150€ ist GWG und kann im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben werden

alles zwischen 151€ und 1000€ wird pro Jahr in einen GWG-Pool zusammengefasst und auf 5 Jahre abgeschrieben.

Alles über 1000€ wird laut AFA-Tabelle abgeschrieben, wobei von der Tabelle in begründeten Fällen (erhöhte Abnutzung) abgewichen werden kann.

Edit 2: Wenn jemand wirklich ernsthaft Interesse hat ein Gewerbe anzumelden würde ich dieses Seminar empfehlen:Klick

Hier jetzt als Beispiel von Stuttgart, jedoch bieten alle IHKs dieses Seminar an.

 

Grüße

am 5. November 2012 um 21:03

hallo

schon gehts los

natürlich hast du recht bei fast allem wenn ich nur im sommer arbeite brauch ich keine heizung wenn ich ein gewerbe habe , dann sag ich dem kunden nein im winter nicht. es gibt autohäuser die lassen auch im winter ihre gebrauchten aufbearbeiten ..... dann sage ich leider nur im sommer ..

sanitäre anlage brauch ich immer , hat was mit sauberkeit und hygiene zu tun . ich muss meine hände waschen bevor ich ins auto steige. und einte tolette ist für mich und auch für den kunden von vorteil wenn er mal muss oder in den wald gehen.

zur gewerbe anmeidung ists bei uns so , du gehst aufs rathaus und beantragst ein gewerbe , ausfüllen abgeben , das ganze geht zum finanzamt und kommt von dort zurück , dann trage ich ein gewerbe oder nebengewerbe ein und gebe es auf dem finanzamt ab.

ich besitze zufällig so einen nebengewerbe schein....

es ist doch immer was will ich wo wie und wieviel...

aber nach deiner aussage ist das ja alles nicht dringend erforderlich ???

ich kann auch ein fzg auf einem feldweg mit einem eimer wasser und stromagregat und poliermaschiene aufbereiten , jetzt mal übertrieben

gesagt.... wenn ich was mache entweder richtig oder nicht.

da kenn ich mich ein bisschen aus mein kumpel hat so eine autoaufbereitung betrieben.

aber nichts für ungut , muss jeder selber wissen wie er sich was vorstellt und wie er es dann räumlich und finaziell verwirklichen will und kann.

wenn ich das ganze in meiner privaten garage betreibe siehts von der kostenrechnung auch ganz anders aus.

will er das für seine kumpels und bekanntenkreis machen ist nur das ergebniss entscheidend. wenn ich aber ein paar autohäuser an der hand habe , sollte ich ja meine fa auch präsentieren können..

muss eine rechnung schreiben usw....

ich sehs halt so , ein anderer hat ganz andere vorstellungen von einem nebengewerbe.

weiter so passt schon ..

gruss andree

 

Hallo,

sicherlich hast Du mit vielen Punkten recht, allerdings sind diese wohl eher auf der "Marketing" Seite zu sehen.

Ich hatte weiter oben schon geschrieben, dass wahrscheinlich ein Ölabscheider notwendig werden wird, das entscheidet allerdings die Gemeinde.

Ich kenne hier einige Autohäuser wo der Aufbereiter ins Autohaus kommt, und dort die Fahrzeuge aufbereitet.

Hat für diese den Vorteil, dass die Fahrzeuge auf dem Hof bleiben, somit entfällt die Fahrt zum Aufbereiter und zurück, welche Personal, Kraftstoff, und "rote Kennzeichen" bindet.

Wie gesagt, in dem IHK Seminar werden viele Dinge angesprochen und gelehrt. Das Geld dafür ist sehr gut angelegt.

Grüße

Themenstarteram 6. November 2012 um 7:53

Wie gesagt es soll ein Zubrot bleiben u nicht ausarten das ich mich vor aufträgen nicht mehr retten kann...abber um kurz drauf zurück zu kommen: wie ist es wenn ich alte gebrauchte ankaufe danach aufbereite(d.h.in dem Sinne mein Auto in meinem Hof/Garage) und diese dann wieder verklingel???ist das dann a) Handel? Und b) können mir die Nachbarn was, weil ich mit meiner Politur u meinem motorreiniger rum hantiere????

Das wäre für mich mal noch interessant :) MfG u guten morgen

Eine Motorwäsche darfst du höchstwahrscheinlich weder an deinem eigenem Fahrzeug noch an Fremdfahrzeugen ohne einen Ölabscheider durchführen.

Das kommt alleine aus der Wasserschutzverordnung, die von Ort zu Ort unterschiedlich geregelt ist, aber eine Motorwäsche dürfte nahezu überall verboten sein. Also die Nachbarn könnten dich so oder so hinhängen.

Wenn du Autos ankaufst mit der Absicht diese in zeitlicher Nähe wieder zu veräußern, dann ist das steuerlich betrachtet automatisch eine gewerbliche Tätigkeit.

am 6. November 2012 um 17:28

hallo

jetzt kommen wir der sache schon näher

so wie ich das lese soll es nicht ausarten , und mehr wahrscheinlich im bekanntenkreis funktionieren. oder wie du schreibst , ein fzg kaufen herrichten und wieder abstossen.

ist alles möglich , aber bei uns gab es schon leute vom finanzamt die jede woche das wochenblatt und die zeitung nach privaten anzeigen studiert haben und bei öfterem erscheinen der gleichen tel nr dem herrn dann einen besuch abgestattet haben. es ist nur legal wenn du das fzg kaufst und auf dich anmeldest und nach einiger zeit wieder verkaufst.

dann dürfte nichts passieren....

und wenn du das mehr oder weniger in kleinem rahmen betreiben willst dann sollten sich die ausgaben für arbeitsgerät und sonstige investionen in grenzen halten , denn unterm strich soll ja was rausschauen , und du machst es ja nicht nur aus freude am leben...

wenn du jedes fzg auf dich anmeldest und selber fährst , brauchst du eigentlich keinen gewerbeschein... wenn ich das richtig sehe .

Zitat:

Original geschrieben von Twduke

wie ist es wenn ich alte gebrauchte ankaufe danach aufbereite(d.h.in dem Sinne mein Auto in meinem Hof/Garage) und diese dann wieder verklingel???ist das dann a) Handel? Und b) können mir die Nachbarn was, weil ich mit meiner Politur u meinem motorreiniger rum hantiere????

Ab einer gewissen Menge an "verschlissenen" Fahrzeugen im Jahr wird es gewerblich, selbst wenn du die Fahrzeuge privat fährst. Ein Typ hier im Dorf hat auch öfter mal um die 10 Fahrzeuge da stehen, zum schlachten, aufbauen oder einfach nur, weil er nicht an einem abgemeldeten Fahrzeug vorbei gehen kann. Bei ihm war auch schon das Ordnungs- und Arbeitsamt, die beide ganz schönen Stress gemacht haben.

Ab einer gewissen Menge fängt überall der gewerbliche Handel an, ob man will oder nicht...

Alleine wegen der Aufbereitung können dir die Nachbarn nicht viel, so lange du polierst usw. Fahrzeugwäsche ist grenzwertig, da nicht überall erlaubt, Motorwäsche ist eh meist verboten...

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