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von Werkstatt bekommene Rechnung unterschreiben?

Themenstarteram 5. Februar 2021 um 22:32

Hallo,

ich war heute mit meinem Pkw Honda in einer - für mich neuen - Werkstatt zur kleinen Durchsicht.

Der Berater fertigte den Auftrag - er erklärte mir was alles dabei ist (neues Öl, Filterwechsel, Pollenfilter wechseln, Antriebsriemen prüfen usw.). Ich unterschrieb - alles klar. Nach 1,5 Std. war das Auto fertig u. mir wurde Rechnung vorgelegt (200,-). Aber anschließend sollte / musste ich die Kopie für Werkstatt noch unterschreiben! Das habe ich bisher noch nie erlebt. Woanders unterschtieb ehern die Werkstatt (bei Betrag dankend erhalten). Ich unterschrieb folgende Zeile:

Wir danken für Ihren Auftrag. Weiterhin Gute Fahrt! R e c h n u n g !! und Hinweise i.O.

Kennt Ihr soetwas von Werkstätten?

(Natürlich will man sich damit absichern und vermutl. unterschreibt man damit automatisch die AGB´s.)

Ein schönes Wochenende und danke für Eure Antworten

Bufreund

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18 Antworten

Du unterschriebst auch, dass du die Rechnung erhalten hast. Das erspart der Werkstatt die oft endlosen Diskussionen, ob der Kunde denn eine Rechnung erhalten hat oder nicht und damit das nachweisproblem, ob und wann Zahlungsverzug eingetreten ist.

Im Zweifel wird man aber immer rumdiskutieren können. Jede Seite.

Man unterschreibt Willenserklärungen. Eine Rechnung ist keine Willenserklärung. Vielleicht soll das den Erhalt des reparierten Fahrzeugs bestätigen?

Was die Werkstatt damit im Ernstfall erreichen zu können glaubt, steht auf einem anderen Blatt. Ich glaube nicht, dass sie daraus ernsthaft eine Willenserklärung ableiten können, wenn es zu einer juristischen Auseinandersetzung kommen sollte. Viele kleine Betriebe haben von juristischen Zusammenhängen einfach überhaupt keine Ahnung.

Zitat:

Was die Werkstatt damit im Ernstfall erreichen zu können glaubt, steht auf einem anderen Blatt. Ich glaube nicht, dass sie daraus ernsthaft eine Willenserklärung ableiten können, wenn es zu einer juristischen Auseinandersetzung kommen sollte.

Die wahrscheinlichste Variante wurde ja schon genannt, nämlich dass die Unterschrift einfach nur den Erhalt der Rechnung dokumentiert. Und dafür taugt die Unterschrift schon, auch vor Gericht.

richtig, damit du nach 12 wochen nicht sagen kannst, ich hab nie ne rechnung gesehen/bekommen, daher konnte ich die auch bis jetzt noch nicht bezahlen

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