Vom Kauf zurücktreten, da Lieferverzug und Preisreduzierung des Facelift Modells?
Im Herbst soll mein neues Auto geliefert werden. Lieferung war ursprünglich für den Sommer als unverbindliches Lieferdatum festgelegt. Lieferverzug also von mehreren Monaten. Nun ist im Sommer diesen Jahres das Facelift Modell erschienen und die Kosten für die gewählte Ausstattung sind deutlich geringer als beim Vorgängermodell. Rabatte bleiben auf ähnlichem Niveau.
Hatte hier schon jemand einen ähnlichen Fall? Eigentlich habe ich wenig Lust auf ein weiteres Hin und Her mit dem Auto, aber ich frage mich, ob ich nicht entsprechend den Händler in Lieferverzug setzen soll und ggf. vom Kaufvertrag zurücktreten. Die Lieferzeiten des Facelifts scheinen inzwischen ziemlich kurz zu sein. Ärgert mich einfach mehr für ein Vorgängermodell zu zahlen, welches am Schluss nicht einmal schneller geliefert wird als das Facelift Modell.
19 Antworten
Zitat:
@hydrou schrieb am 15. August 2023 um 09:50:26 Uhr:
Falls der unverbindliche Liefertermin um mehr als 6 Wochen überschritten wurde, schriftlich Nachfrist von 2 Wochen setzen, danach kann man i.d.R. vom Vertrag zurücktreten.
Sommer 2023 wurde zugesagt (bis 23 September), und nun wurde Herbst angekündigt (bis 22 Dezember). Es muss zuerst der Ursprungstermin um 4 Monate überzigen werden. Dein Vorschlag kann frühstens im Jannuar 2024 angewendet werden.
Bevor man 15 % Entschädigung zahlen muss, sollte man passende Gründe haben:
https://www.generali.de/.../...st-du-vom-kaufvertrag-zuruecktreten?...
Zitat:
@MvM schrieb am 16. August 2023 um 08:31:50 Uhr:
Zitat:
@hydrou schrieb am 15. August 2023 um 09:50:26 Uhr:
Falls der unverbindliche Liefertermin um mehr als 6 Wochen überschritten wurde, schriftlich Nachfrist von 2 Wochen setzen, danach kann man i.d.R. vom Vertrag zurücktreten.Sommer 2023 wurde zugesagt (bis 23 September), und nun wurde Herbst angekündigt (bis 22 Dezember). Es muss zuerst der Ursprungstermin um 4 Monate überzigen werden. Dein Vorschlag kann frühstens im Jannuar 2024 angewendet werden.
Die Frage wäre doch, ob jedes Mal eine erneute Auftragsbestätigung mit dem neuen unverbindlichen Liefertermin verschickt wurde und man als Kunde dieser zugestimmt hat. Ich kenne das Spiele selber, mein Händler hat das damals bei meinem i4 auch probiert. Schweigen ist in dem Fall keine Zustimmung, es bedarf einer schriftlichen Zustimmung durch den Kunden, eine einseitige Änderung ist nicht zulässig. Und nein, es sind nicht 4 Monate, sondern wie geschrieben 6 Wochen. Danach schriftlich mit Nachfrist in Verzug setzen. Ich habe das selber erlebt, daher weiß ich schon, wovon ich schreibe.
Zitat:
@Blackmen schrieb am 16. August 2023 um 08:48:08 Uhr:
Bevor man 15 % Entschädigung zahlen muss, sollte man passende Gründe haben:https://www.generali.de/.../...st-du-vom-kaufvertrag-zuruecktreten?...
Und auch das trifft nur zu, wenn man in der regulären Lieferzeit ist. Befindet sich der Händler im Verzug, kann man ohne Schadenersatz vom Kaufvertrag zurücktreten bzw. ist ggf. sogar im Gegenteil der Händler schadenersatzpflichtig.
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Zitat:
@MvM schrieb am 16. August 2023 um 08:31:50 Uhr:
Zitat:
@hydrou schrieb am 15. August 2023 um 09:50:26 Uhr:
Falls der unverbindliche Liefertermin um mehr als 6 Wochen überschritten wurde, schriftlich Nachfrist von 2 Wochen setzen, danach kann man i.d.R. vom Vertrag zurücktreten.Sommer 2023 wurde zugesagt (bis 23 September), und nun wurde Herbst angekündigt (bis 22 Dezember). Es muss zuerst der Ursprungstermin um 4 Monate überzigen werden. Dein Vorschlag kann frühstens im Jannuar 2024 angewendet werden.
Im anderen Thread schreibt der TE von einem unverbindlichen Liefertermin im Mai '23