Volvo vs. Golf 3
Gestern nach dem Einkaufen ist es passiert.
Der Alptraum jeder Eltern. Kind 2 reißt die Tür auf und rammt sie in den nebenstehenden Golf. Verluste Golf 1 / Volvo 0.
Soll heißen bei meinem sieht man nichts aber am Golf ist ein bischen Lack abgeplatzt.
Leider saß eine Frau drin die dann auch gleich rausstürmte und uns mit einem freundichen: "Das hat aber ganz schön geknallt und können Sie nicht auf ihre Kinder aufpassen",begrüßte.
Ich machte Sie dann auf die anderen 8 Macken (teilweise schon angerostet) auf ihrer Tür aufmerksam und sagte das Sie ja nun endlich einen dummen gefunden hätte der ihr die Lackierung bezahlt.
Ich hatte dann auch keinen Bock mehr zu diskutieren und wir tauschten die Adressen.
Nun meine Frage: Wer zahlt in diesem Fall. Meine Haftpflicht oder die meines Kindes (2Jahre alt, hat also keine Haftpflicht) oder tritt die KFZ-Versicherung dafür ein?
27 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Ullei
Na das hoffe ich nicht denn dann kündige ich sofort!
Unsere Familie ist schon seit Generationen bei der Versicherung und da hoffe ich das man mir bescheid gibt wenn ich für etwas gerade stehen soll. Ich habe ja schließlich kein Schuldgeständnis unterschrieben.Man sagte mir das es sich ,in meinem Fall, erst ab 950!Euro lohnen würde die Versicherung in Anspruch zu nehmen. Na toll.:-(
Man wird dann um 15% hochgestuft.
Vergiss es!
Wir hatten mal einen Schaden an einer Autobahnleitplanke verursacht, der nie repariert, aber vom Landschaftsverband, bzw. von der "ausführenden" Firma berechnet wurde.
Selbst der Hinweis an die Versicherung hat diese nicht abgehalten den Schaden zu begleichen 🙁
Hochgestuft wird man normalerweise nicht sofort, wenn man bis dato eine weiße Weste hatte!
Gruß
Martin
Re: Volvo vs. Golf 3
Zitat:
Original geschrieben von Ullei
...Kind 2 reißt die Tür auf und rammt sie in den nebenstehenden Golf. ....Leider saß eine Frau drin die dann auch gleich rausstürmte ....
Und wenn sie nicht drin gesessen hätte Vollgas und weg, gelle?
He nun mal langsam. Ich finde es schlimm wenn man einen Schaden verursacht und sich dann aus dem Staub macht.
In diesem Fall (siehe Foto) hätte ich es wahrscheinlich getan.
In einem anderen Fall hätte ich meine Adresse hinterlassen.
Und wenn der Golf meiner wäre dann hätte ich nicht so einen Aufstand gemacht. Entweder man hält sein Auto in Schuß oder läßt es.
Ich schreibe auch immer auf einen Zettel.:
Ich habe ihr Fahrzeug beschädigt,die umstehenden Leute denken gerade ich schreibe ihnen meine Adresse auf,aber ich bin doch nicht blöd....😉
Gruß Martin
Ähnliche Themen
Gestern war es dann soweit und die Dame schob uns den Kostenvoranschlag für den Schaden mit einem Lächeln rüber.
Jetzt habe ich gehört das mein Sohn (2,5 Jahre alt) gar nicht haftbar gemacht werden kann. Neues Gesetz seit 2004.
Stimmt das ?
Zitat:
Original geschrieben von Michael N.
Hallo
Und was will Sie haben ????
Das würde mich auch mal interessieren.
Also so sieht jede Golf Tür aus,wenn Mutti damit unterwegs ist,ist Leider so....🙁
Meine sah auch so aus,als ich das Auto vor Knapp einem Jahr bekommen hab,aber wie Du schon geschrieben hast,Lackstift und gut war es,sieht man nix mehr von.
Naja ist nicht Billig,der wird sicherlich auch seine Rostflächen bearbeiten lassen,aber der Preis ist OK.
Ich würde dem das aber so bezahlen,und die Vers. da raus lassen,nicht das Du wegen der paar Kröten hochgestuft wirst.
Zitat:
Original geschrieben von Ullei
Gestern war es dann soweit und die Dame schob uns den Kostenvoranschlag für den Schaden mit einem Lächeln rüber.
Jetzt habe ich gehört das mein Sohn (2,5 Jahre alt) gar nicht haftbar gemacht werden kann. Neues Gesetz seit 2004.
Stimmt das ?
1.unterlassene Aufsichtspflicht!
2.Hat die Rechtsprechung gerade auf Parkplätzen und in Wohngebieten ältern zur Haftung gezogen wieil diese Kinder beim spielen Beulen in Fahrzeuge gemacht hatten.
Gruß Martin (kein Anwald aber durch Nachbars Kinder betroffener🙁 )
Scheint eher Auslegungssache des jeweiligen Richters zu sein!
Einem Freund ist ein Kind (5 Jahre alt) vors Motorrad gelaufen. Vollbremsung mit Sturz und erheblicher Schaden. Er ist auf der Rechnung sitzen geblieben obwohl der Vater des Kindes ein paar Meter weiter auf einer Parkbank sass. Mit der unterlassenen Aufsichtspflicht war vor Gericht nicht zu argumentieren.
Grüsse
Volvo 174
BGH, Urt. v. 30.11.2004 - VI ZR 335/03 und VI ZR 365/03 -
Haftung von Kindern im Straßenverkehr
Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in zwei Fällen die Berufungsurteile der Landgerichte bestätigt, die eine Haftung von Minderjährigen bei Beschädigung parkender Fahrzeuge angenommen haben. In dem einen Fall war der damals 9 Jahre alte Beklagte bei einem Wettrennen mit seinem Kickboard gegen einen ordnungsgemäß am rechten Straßenrand geparkten PKW geprallt. In dem anderen Fall fuhren die damals neunjährige Beklagte und ihre Spielkameraden mit Fahrrädern auf einem Parkplatz zwischen parkenden Fahrzeugen hindurch. Dabei verlor die Beklagte das Gleichgewicht, kippte mit ihrem Fahrrad um und stieß gegen den dort geparkten PKW des Klägers.
Durch das zweite Gesetz zur Änderung schadensrechtlicher Vorschriften vom 19. Juli 2002 (BGBl. I S. 2674) hat der Gesetzgeber für schädigende Ereignisse, die nach dem 31. Juli 2002 eingetreten sind, die Verantwortlichkeit Minderjähriger neu geregelt. Nach dieser Neuregelung ist ein Minderjähriger, der das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen fahrlässig zufügt, nicht verantwortlich (§ 828 Abs. 2 Satz 1 BGB).
Seit Inkrafttreten dieser Vorschrift wird kontrovers erörtert, ob sich diese ohne Ausnahme auf sämtliche Unfälle bezieht, an denen ein Kraftfahrzeug beteiligt ist, und ob demgemäß auch bei der fahrlässigen Beschädigung eines parkenden Fahrzeugs eine Verantwortlichkeit von Kindern dieser Altersgruppe ausgeschlossen ist. Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat nunmehr entschieden, daß nach dem Zweck des § 828 Abs. 2 Satz 1 BGB ein neunjähriges Kind für die Beschädigung eines parkenden Fahrzeugs verantwortlich sein kann.
Mit der Einführung dieser Ausnahmeregelung hat der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung getragen, daß Kinder regelmäßig frühestens ab Vollendung des 10. Lebensjahres im Stande sind, die besonderen Gefahren des motorisierten Straßenverkehrs zu erkennen und sich den Gefahren entsprechend zu verhalten. Die Heraufsetzung des deliktsfähigen Alters ist auf Schadensereignisse im motorisierten Straßen- oder Bahnverkehr begrenzt. Hierbei kommen nämlich die altersbedingten Defizite eines Kindes, wie z.B. Entfernungen und Geschwindigkeiten nicht richtig einschätzen zu können, regelmäßig zum Tragen, weil sich Kinder im motorisierten Verkehr unter anderem durch die Schnelligkeit, die Komplexität und die Unübersichtlichkeit der Abläufe in einer besonderen Überforderungssituation befinden. Diese Überforderungssituation ist Grund für das gesetzliche Haftungsprivileg des § 828 Abs. 2 BGB. Eine solche Überforderungssituation war in den beiden entschiedenen Fällen nicht gegeben, weil sich nach den tatsächlichen Feststellungen der Berufungsgerichte die spezifischen Gefahren des motorisierten Verkehrs nicht ausgewirkt haben.
BGH - Urt. v. 30.11.2004 - VI ZR 335/03 und VI ZR 365/03 -
Karlsruhe, den 30. November 2004
Pressestelle des BGH
Also es gibt nicht nur schwarze Schafe, also mein Opa hat auch schon ne Autotür verdellt das resultat war der Unfallgegner hat gleich gesagt bring mir morgen ne kiste Bier und die sache ist erledigt.
Also ich Parke auf Parkplätzen mittlerweile ganz abseitz denn bei meinem 480er waren schönsterweise beide aussenkannten richtig verkratzt, ich binn nirgendwo dranngerennt aber von nemm Kollegen dumm angemacht worden "ist das auto so gross für die oder sid das schleifer" das war als die Fahrerseite zerkratzt war. Dann habe ich wieder auf dem Aldi Parkplatz rückwäts eingepark aber diesesmal war die Begrünung auf der Beifahrerseite ich binn ausgestiegen und die Stosstang war noch Top.Als ich zurrückgekommen binn konnte ich schon von weitem sehen das sie wieder auf einem großen stück zerkratzt ist.
Natürlich hatt sich niemand gemeldet und ich hätte auf keinem fall 320€ gewollt.Ich hätte es zum selbskostenpreis gemacht.
Aber ich habe daraus gelernt ich laufe lieber ein paar meter mehr und weiss aber sicher das ich mein Auto da über tage hinweg abstellen könnte ohne das ein Auto dort parkt .Und das würde ich dir auch vorschlagen denn den können deine Kinder die Türen soweit aufreisen wie nur möglich. Abseits part niemand und du laufst auch keine gefahr das deine Kinder dich nochmals 320€ oder mehr kosten.