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Vollkasko Totalschaden. Welche Möglichkeiten gibt es?
Ein Bekannter hat mich gebeten hier kurz nachzufragen, welche Optionen er hat.
Werte aus dem Gutachten:
Reparaturkosten ohne MwSt. 5794,31
Mehrwertsteuer 19% 1100,92
Reparaturkosten mit MwSt. 6895,23
Beurteilung keine Reparaturfreigabe
Wiederbeschaffungswert (differenzbesteuer 2,5%) 5.170,73
Wiederbeschaffungswert mit MwSt. 5.300,00
Resterwert mit MwSt. 2.720,00
Selbstbeteiligung Vollaksko 500,00
Kosten Notreparatur ohne MwSt. 49,00
Versicherung hat jetzt schon die 1950,73 € überwiesen.
Mir dem Auto wurde eine Leitplanke gestriffen und die komplette Fahrerseite von vorne bis hinten ist zerkratzt.
Sohn vom Fahrzeugbesitzer ist Kfz Mechaniker und der würde das Fahrzeug wieder etwas zusammen flicken.
Auto soll also behalten werden.
Welche weiteren Möglichkeiten gibt es denn jetzt noch, außer die 1950,- € zu nehmen und nichts weiter bei der Versicherung zu machen?
- Kann er für Teile die er kaufen muss (z.B. neuen Kotflügel) die MwSt. noch nachfordern?
- Wenn der Sohn das unentgeltlich repariert kann man dann noch was nachfordern?
Es gibt doch irgendwie die Regelung, dass die Versicherung bei Reparatur (vollständiger Reparatur?, verkehrssicherer Reparatur?) bis zum Wiederbeschaffungswert bezahlen muss?
Braucht ihr noch weitere Infos, um das beurteilen zu können?
Vielen Dank schon mal
Beste Antwort im Thema
@machselbst
Nein
Der VN hat das Recht auf einen von hm bestellten neutralen gerichtlichen SV!
Hurra !!!
Danke für diesen Hinweis, nun kann ich ja richtig Geld verdienen......
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21 Antworten
Zitat:
@lemonshark schrieb am 17. Oktober 2017 um 11:18:08 Uhr:
Hat er auch noch Anspruch auf einen Rentenberater? Ich möchte auch mitverdienen.....
tja, mein Lieber, hier kannst du echt was lernen bei MT......
Als niederschwellige Dienstleistung kommt das in Betracht. Anspruchsgegner ist allerdings nicht der Unfallverursacher und der finanzielle Rahmen ist auch sehr überschaubar.
Wenn er Teile kauft, also z.B. neuen Kotflügel, gibt es dann bei dieser Abrechnung (Differenzbesteuerung) die MwSt. für die gekauften Teile nachbezahlt?
Danke für die Antworten bisher schon mal!
Zitat:
@MeisterEder25 schrieb am 17. Oktober 2017 um 13:02:56 Uhr:
Wenn er Teile kauft, also z.B. neuen Kotflügel, gibt es dann bei dieser Abrechnung (Differenzbesteuerung) die MwSt. für die gekauften Teile nachbezahlt?
Nein, bzw. allerhöchstens in Höhe der ausgewiesenen 2,5% Differenzsteuer (129,xx €). Wobei es die meiner Meinung nach nur bei Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs geben kann.
Doch. Aber die Gesamtsumme darf halt nicht über dem WBW liegen.
Gilt hier die 130% Regel?
Nein, nicht im Kaskobereich.