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Vollkasko Schaden melden

Themenstarteram 15. Januar 2024 um 19:48

Hi

ich hatte einen Unfall den ich selbst verschuldet habe. Ich möchte den Schaden meiner Versicherung melden. Es wurde kein fremdes Auto/Gegenstand beschädigt.

Meine SF ist 3 Haftpflicht und Vollkasko. Das Auto ist über meinen Vater versichert.

Wenn ich jetzt den Schaden melde kann ich

1.) Lediglich Vollkasko kündigen?

2.) Mein Vater hat mehrere Autos. Eines seiner Autos wollen wir verkaufen. Die SF von der Haftpflicht und von der Vollkasko will ich auf mein Auto übernehmen.

3.) Wenn in Zukunft mein Vater ein neues Auto kaufen sollte könnte er es ja als Zweitwagen versichern. Dann hätte mein Vater wieder SF4

Wäre das so möglich? Habe ich da ein Denkfehler?

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16 Antworten

0.) Der Vater muss den Schaden melden, weil er der VN ist.

1.) würde ich erst zur nächsten Hauptfälligkeit kündigen, wenn die Hochstufung kommt.

2.) Ja

3.) Je nachdem, wie lange das aktuelle Fahrzeug noch versichert bleibt, wahrscheinlich bleibt er aber in SF3.

Ergänzung zu 2.):

Wenn die Versicherung des Vaters auf Deinen Namen (Du VN wirst) werden soll, kannst Du aber nur den SFR übernehmen, den Du Dir selbst mit Deinem Führerscheinbesitz hättest erfahren können. Also z.B. SF 30 des Vaters mit 10 Jahren Führerscheinbesitz bei Dir funktioniert nicht.

Themenstarteram 15. Januar 2024 um 20:32

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 15. Januar 2024 um 20:55:55 Uhr:

0.) Der Vater muss den Schaden melden, weil er der VN ist.

1.) würde ich erst zur nächsten Hauptfälligkeit kündigen, wenn die Hochstufung kommt.

2.) Ja

3.) Je nachdem, wie lange das aktuelle Fahrzeug noch versichert bleibt, wahrscheinlich bleibt er aber in SF3.

Ergänzung zu 2.):

Wenn die Versicherung des Vaters auf Deinen Namen (Du VN wirst) werden soll, kannst Du aber nur den SFR übernehmen, den Du Dir selbst mit Deinem Führerscheinbesitz hättest erfahren können. Also z.B. SF 30 des Vaters mit 10 Jahren Führerscheinbesitz bei Dir funktioniert nicht.

Danke für deinen Beitrag.

Das heißt ich kündige erst kurz vor Ende 2024. Mein Vater bleibt Versicherungsnehmer. Das reparierte Auto hat dann 2025 eine SF von 35 in Vollkasko und Haftpflicht und wenn mein Vater ein neues Auto kauft 2025 hätte dieses Auto mit der Zweitwagenregelung SF4 in Vollkasko und Haftpflicht. Habe ich das so richtig verstanden?

Wenn dein Vater mehrere Autos versichert hat, dann werden doch trotzdem nicht alle auf SF 35 stehen? Oder hat er tatsächlich 35 Jahre lang mehrere Autos gehabt?

Zitat:

@Karano schrieb am 15. Januar 2024 um 21:32:41 Uhr:

..............

Das heißt ich kündige erst kurz vor Ende 2024. Mein Vater bleibt Versicherungsnehmer. Das reparierte Auto hat dann 2025 eine SF von 35 in Vollkasko und Haftpflicht und wenn mein Vater ein neues Auto kauft 2025 hätte dieses Auto mit der Zweitwagenregelung SF4 in Vollkasko und Haftpflicht. Habe ich das so richtig verstanden?

Wie kommst Du jetzt auf eine Zweitwagenregelung? Der alte (unbelastete) Haftpflicht-Vertrag bleibt doch mit dem dann gültigen SFR bestehen :confused:, oder wollt Ihr noch einen weiteren Vertrag beginnen?

Gibt es bei der Versicherung des Vaters einen Berater? wenn ja, solltet Ihr den mit einbeziehen. Wenn nein, dann bin ich mir nicht sicher, ob das alles richtig funktioniert so wie Ihr das dann macht.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 15. Januar 2024 um 21:53:09 Uhr:

Zitat:

@Karano schrieb am 15. Januar 2024 um 21:32:41 Uhr:

..............

Das heißt ich kündige erst kurz vor Ende 2024. Mein Vater bleibt Versicherungsnehmer. Das reparierte Auto hat dann 2025 eine SF von 35 in Vollkasko und Haftpflicht und wenn mein Vater ein neues Auto kauft 2025 hätte dieses Auto mit der Zweitwagenregelung SF4 in Vollkasko und Haftpflicht. Habe ich das so richtig verstanden?

Wie kommst Du jetzt auf eine Zweitwagenregelung? Der alte (unbelastete) Haftpflicht-Vertrag bleibt doch mit dem dann gültigen SFR bestehen :confused:, oder wollt Ihr noch einen weiteren Vertrag beginnen?

Genau lesen, was der TE machen will:

Sein Vater trennt sich von einem seiner Fzge., das Auto vom TE übernimmt den unbelasteten Vertrag mit z.B. SF 35 (Vater bleibt aber VN)

Und falls (!) der Vater doch wieder ein neues Auto kauft, dann bekommt dieses mit der Zweitwagenregelung SF 4.

 

Das alles kann man im Eingangspost einfach nachlesen :)

Ich habe genau gelesen und verstanden, du hast vielleicht gelesen und nicht verstanden.

Nö, hast du nicht. Sonst hättest du nicht die unsinnige Frage nach der Zweitwagen Regelung gestellt.

Dann lass mich doch mal wissen, wieso der Vater für ein neues Fahrzeug die Zweitwagenregelung nutzen sollte, wenn der Haftpflicht-SFR des jetzt beschädigten Fahrzeugs frei ist?

- Vater verkauft ein Fahrzeug, welches in SFR schieß-mich-tot eingestuft ist.

- das jetzt beschädigte Fahrzeug übernimmt diesen SFR des Vaters, der auch VN bleibt.

- somit wird der vorhandene SF 3 frei und ruht. Ein Haftpflichtschaden wird ja lt. Aussage des TE nicht reguliert.

- Vater kauft in Zukunft ein neues Auto und kann diesen SFR nutzen.

- wenn seit dem VK-Schaden mehr als 12 Monate vergangen sind, kann der VK-SFR auch wieder angeglichen werden.

Gerne. Der verunfallte Wagen hat jetzt nur SF 3 und der Vertrag wird zurückgestuft auf SF O o.ä.

 

Per Zweitwagen Regelung kann das neu gekaufte Auto aber mit z.B

SF 4 starten.

 

Oder gibt's bei VK keine Rückstufung?

Wie ich schon geschrieben habe, wird der Haftpflicht-Teil des Vertrags nicht zurückgestuft sondern nur der VK-Teil.

Wir wissen nicht wann "in Zukunft" ist, wir wissen auch nicht.

Ich bleibe bei meinem Rat von weiter oben an den TE und gebe Dir Recht.

Ich finde auch dass der TE zu einem Berater gehen sollte.

Das ist für Aussenstehende doch absolut undurchschaubar mit den vielen verschiedenen Autos, (jedes mit eigenem Vertrag oder alles Zweitwägen, Drittwähen?) SFR’s, Haltern, VN , Sondereinstufungen, Gesellschaft XY, Zweitwagenregelung, Vollkasko Stufen, Haftpflicht Stufen, (aber Schaden ist kein HP sondern VK Fall, von daher wird die Haftpflicht Rabattstufe tatsächlich nicht rückgestuft wenn kein 3. Ansprüche stellt)

Ich steig da jedenfalls nicht durch und hab keine Antwort ausser: s.o.

@remarque4711

Zitat:

Wie ich schon geschrieben habe, wird der Haftpflicht-Teil des Vertrags nicht zurückgestuft sondern nur der VK-Teil.

Aber nur, wenn er den Schaden am anderen Wagen selbst bezahlt.

Es liegt doch gar kein Fremdschaden vor.

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 17. Januar 2024 um 15:38:03 Uhr:

@remarque4711

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 17. Januar 2024 um 15:38:03 Uhr:

Zitat:

Wie ich schon geschrieben habe, wird der Haftpflicht-Teil des Vertrags nicht zurückgestuft sondern nur der VK-Teil.

Aber nur, wenn er den Schaden am anderen Wagen selbst bezahlt.

Es wäre maximal hilfreich, würde man sich VOR Beteiligung an einem Thema dieses erstmal durchlesen.

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