Vollkasko Fahrzeug zum WBW am Markt nicht erhältlich

Hallo,

ich hatte einen Unfall mit Totalschaden. Jetzt hat sich der SV das Fahrzeug angesehen und einen WBW ermittelt, zu dem ich das Auto mit der Laufleistung und Ausstattung am Markt nicht bekomme. Was kann man tun. Außerdem hat er in seiner Bewertung den Lichtsensor vergessen, sollte man das ansprechen oder lohnt sich das nicht.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@rrwraith schrieb am 26. Juni 2015 um 14:51:54 Uhr:



Zitat:

@Moers75 schrieb am 26. Juni 2015 um 14:34:51 Uhr:


Gibt es da auch in weiterem Umkreis nur höhere Angebote muss der Sachverständige u.U. schlicht nachbessern.
Der weiß doch genau, was er da auf Anweisung macht.

Soso.... Das kannst Du natürlich auch belegen, nicht wahr? Sonst kommt noch jemand auf die Idee, dass du hier nur unqualifizierte Stimmungsmache betreibst.

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Zitat:

@mandarine123 schrieb am 26. Juni 2015 um 12:37:34 Uhr:


Vielen Dank für die Vorschläge GustavSturm.

Ich komme aus NRW, Nähe Köln, und weiß nicht, ob es zumutbar ist, quer durch Deutschland zu fahren, wegen eines gleichwertigen Fahrzeugs, (s.u.) das habe ich dazu gefunden.

Naja, wohne hinter München und mein Schwiegervater hat sich einen Mercedes im Internet angesehen und den gekauft. Der stand in Hamburg und wurde vom Händler bis vor die Haustüre gefahren. Natürlich musste man den Fahrer zahlen 150 Euro und man hat das Fahrzeug nur anhand der Bilder im Internet gekauft. Nachdem der Herr auch zurück musste, und er nicht mit der Bahn fahren wollte, hat er ihm doch glatt den alten Wagen abgekauft und hier hat der Händler nur eine kurze Beschreibung (der Fahrer ist nicht der Händler) übers Telefon bekommen! LoL

Heutzutage kann man ruhig etwas flexiebel sein, sonst muss man das kaufen was kommt und wenn es in Deiner Region nichts passendes gibt, hast Du leider Pech gehabt.

Zitat:

@K10725 schrieb am 26. Juni 2015 um 13:54:33 Uhr:



Bzw. wer hat diese Definition des Wiederbeschaffungswertes so ausgelegt?
Steht das so in den AKBs deiner Versicherung?

Der Wiederbeschaffungswert eines unfallbeschädigten gebrauchten Kfz ist nach dem

Preis zu bestimmen, den ein Geschädigter aufzubringen hat, wenn er von einem

seriösen Händler ein dem Unfallfahrzeug vergleichbares Ersatzfahrzeug nach gründlicher technischer Überprüfung – unter Umständen mit Werkstattgarantie – erwerben will.

Dies ist die Definition nach herrschender Rechtsprechung.

@Mandarine
Lass Dir von einem Sachverständigen einen realistischen Wiederbeschaffungswert nennen.
Die von Versicherungssachverständigen genannten Werte sind in aller Regel deutlich zu niedrig, das liegt in der Natur der Sache.
Aber selbstverständlich steht es beiden Vertragspartnern zu, eigene Feststellungen zur Schadenshöhe zu treffen.
Wenn beide Werte deutlich auseinanderliegen, versuche, mit der Versicherung eine zufriedenstellende Einigung zu erzielen. Sollte diese auf ihrem Wert beharren, hilft das Sachverständigenverfahren.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 26. Juni 2015 um 14:18:09 Uhr:


Die von Versicherungssachverständigen genannten Werte sind in aller Regel deutlich zu niedrig, das liegt in der Natur der Sache.

Aber auch der muss/sollte erklären können wie er auf den WBW kommt, also anrufen. Irgendwelche Zahlen ausdenken damit die Versicherung weniger zahlen muss ist Pfusch.

Ansonsten einfach selber mal auf mobile.de und co. gucken was da bundesweit so im Angebot ist bei Baujahr, Motorisierung und Laufleistung. Gibt es da auch in weiterem Umkreis nur höhere Angebote muss der Sachverständige u.U. schlicht nachbessern.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 26. Juni 2015 um 14:34:51 Uhr:


Gibt es da auch in weiterem Umkreis nur höhere Angebote muss der Sachverständige u.U. schlicht nachbessern.

Der weiß doch genau, was er da auf Anweisung macht. Aber da in 95% der Fälle kein qualifizierter Widerspruch stattfindet, funktioniert das System.

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Zitat:

@rrwraith schrieb am 26. Juni 2015 um 14:51:54 Uhr:



Zitat:

@Moers75 schrieb am 26. Juni 2015 um 14:34:51 Uhr:


Gibt es da auch in weiterem Umkreis nur höhere Angebote muss der Sachverständige u.U. schlicht nachbessern.
Der weiß doch genau, was er da auf Anweisung macht.

Soso.... Das kannst Du natürlich auch belegen, nicht wahr? Sonst kommt noch jemand auf die Idee, dass du hier nur unqualifizierte Stimmungsmache betreibst.

Guck mal hier - sind Antworten von echten Anwälten:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Wiederbeschaffungswert---f5700.html
und hier:
http://www.frag-einen-anwalt.de/...gswert-bei-Diebstahl---f260933.html

Im ersten Link ist die Frage genauso nutzlos wie die Antwort. Wenn der dortige Geschädigte mit dem Ergebnis "seines" Gutachtens nicht zufrieden ist, ist das einzig und allein sein Problem, das er mit "seinem" Gutachter klären muss.

Etwas anderes würde allenfalls gelten, wenn er nicht den SV beauftragt hat. Das geht aber aus der Frage nicht hervor und der "echte" Anwalt hätte genau das klären sollen, bevor er eine völlig unsinnige Antwort absetzt.

Der Versicherer wird bei einem Parteigutachten, mit dem der Geschädigte selbst nicht einverstanden ist, die Schultern zucken und mitteilen, dass er keine Veranlassung hat, die vom Geschädigten vorgetragene Schadenhöhe zu bezweifeln. Damit ist die Sache nach Zahlung für den Versicherer erledigt.
Bin gespannt, wie der echte Anwalt dem Mandanten dann erklärt, was er bei der Versicherung noch einklagen will.... So ein Blödsinn.

geh einfach zu dem, der das gutachten erstellt hat und bitte ihn dir ein gleichwertiges fahrzeuge zum ermittelten wbw zu zeigen.

der macht im übrigen auch nichts anderes als das, was du gemacht hast, nämlich einschlägige autobörsen auf.

was auch logisch ist; denn was bitte spiegelt den marktwert denn besser wieder als eben der Markt (Angebote in den Autobörsen)?

meistens liegt der meinungsverschiedenheit eher eine unterschiedliche wertevorstellung zum fahrzeug zu grunde als tatsächlich ein fehler in der ermittlung bzw. rechenfehler, was auch logisch ust, da es wie gesagt so schwer nicht ist den wert zu ermitteln:

http://suchen.mobile.de/.../search.html?...

einfach noch weiter filtern...

Was mir noch aufgefallen ist, dass es in 2010 auch ein Modellwechsel gab.
Hast Du ein altes Modell, musst Du auch nach dem entsprechenden schauen; hast Du das neuere entsprechend. Du kannst Dir natürlich auch ein neueres modell, wenn du vorher das alte hattest! Dann ist es aber Privatvergnügen.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 28. Juni 2015 um 08:28:08 Uhr:



was auch logisch ist; denn was bitte spiegelt den marktwert denn besser wieder als eben der Markt (Angebote in den Autobörsen)?

Der Marktwert hat recht wenig damit zu tun, was der Verkäufer fordert, sondern nur damit, was er am Ende bekommt.

Es kommt auf die tatsächlich erzielten Verkaufspreise an.

Und da liegen zwischen mobile & Co und der Realität Welten...

Zitat:

@Hafi545 schrieb am 27. Juni 2015 um 19:23:54 Uhr:


Im ersten Link ist die Frage genauso nutzlos wie die Antwort. Wenn der dortige Geschädigte mit dem Ergebnis "seines" Gutachtens nicht zufrieden ist, ist das einzig und allein sein Problem, das er mit "seinem" Gutachter klären muss.
.
.
Bin gespannt, wie der echte Anwalt dem Mandanten dann erklärt, was er bei der Versicherung noch einklagen will.... So ein Blödsinn.

Sorry, aber Deine polemische Kritik enthält keinen einzigen Lösungsvorschlag.

Es spielt doch keine Rolle, ob im ersten Beispiel der SV vom Geschädigten beauftragt wurde. Der Anwalt geht jedenfalls davon aus und entsprechend ist seine Antwort ausgefallen.
Ich lese aus beiden Antworten folgende Handlungsmöglichkeiten heraus und darum geht es doch hier im dem Thread:

1. Beim Sachverständigen nachfragen und begründete Bedenken anmelden, ggfls. mit dem Sachverständigenverfahren „drohen“

Keine Einigung:
2. Kontakt mit Versicherung aufnehmen, die den SV bestellt hat und begründete Bedenken anmelden, ggfls. mit dem Sachverständigenverfahren „drohen“

Keine Einigung:
3. Der TE teilt dem Versicherer schriftlich mit, dass er das Sachverständigenverfahren einleiten möchte, benennt seinen eigenen Sachverständigen (hat er ja schon) und fordert die Gegenseite auf, innerhalb von 2 Wochen ihr Ausschussmitglied zu benennen

Dabei gilt: Der TE muss beweisen, dass das Gutachten, um das es hier geht, unrichtig ist. Wenn er das Sachverständigenverfahren verliert, hat er auch die Kosten zu tragen. Er und "sein" SV sollten sich also ihrer Sache sicher sein.

Zitat:

@Hafi545 schrieb am 28. Juni 2015 um 10:12:07 Uhr:



Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 28. Juni 2015 um 08:28:08 Uhr:



was auch logisch ist; denn was bitte spiegelt den marktwert denn besser wieder als eben der Markt (Angebote in den Autobörsen)?
Der Marktwert hat recht wenig damit zu tun, was der Verkäufer fordert, sondern nur damit, was er am Ende bekommt.

Es kommt auf die tatsächlich erzielten Verkaufspreise an.

Und da liegen zwischen mobile & Co und der Realität Welten...

diese effekte lassen sich am mathematisch durch mittelwerte wegdifferenzieren.

sich nicht am markt zu orientieren wäre der tot für die richtigkeit jedes gutachten.

soll ich würfeln oder was?

Naja, es gibt ja auch die Schwacke-Liste. Hier gibt es einen Händler-Einkaufspreis und einen Händler-Verkaufspreis. Das ist schon mal der Erste Anhaltspunkt. Dann noch vergleichportale. Weis jetzt nicht ob ein Sachverständiger "bessere" hat als unser eins. AutoScout24 uns. sind nett, aber es handelt sich "fast" immer um Verhandlungsbasis-Preise! Der einen handelt besser der andere schlechter. 😉
Natürlich kann ein Sachverständiger mal eine Sonderausstattung übersehen. Wenn ich mir das Gutachten ansehe und da was unrichtig, falsch oder fehlend ist, den Gutachter ansprechen, dass dieser das Gutachten berichtigt. Hatte mal einen 325er BWM und im Gutachten stand 316er. Kleiner Unterschied! 😉

Als gewerblicher kann ein Sachverständiger i.d.R. im Gegensatz zum Privatkunden das Datum sehen wann die Anzeige online gestellt wurde. Je älter desto mehr zeigt sich dass der Preis für den Markt wohl zu hoch angesetzt ist, junge Angebote sind passender, zu günstige eh innerhalb weniger Stunde wieder raus.

kannst du auch als privatmann!
bei autouncle.de (eiine börse, die auf alle börsen zugreift) kannst du sogar die hostorischen preise sehen :-) sehr cool, wenn der händler die dann verkaufen will, dass fahrezeug erst seit einem monat im hof steht und du ihm dann anhängendes bild zeigst. wurde aber auch schon vom hof gejagt. Vorsicht ist also geboten :-)

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