Vollkasko bei Basler-Securitas, nur Bluff ??
Leider habe ich beim Rangieren auf einem Hinterhof einen Blumentopf übersehen, der in Höhe der oberen Kante der Einstiegstür meines Reisemobils LMC VAN 654 Basic TI an einem 50 cm abstehenden Winkeleisen befestigt war. Durch den Kontakt seitlich mit diesem Winkeleisen sind auf einer Länge von 10 cm drei 6mm tiefe Eindrücke incl. Kratzern von dem Blumentopf entstanden, die über die gesamte Breite des Reisemobils ab Einsteigstür nach inten in oberen Drittel incl. der Fenster gehen.
Den Schaden habe ich meiner Versicherung , der BASLER-SECURITAS, zur Vollkasko gemeldet und es wurde ein weit von meinem Wohnsitz entfernter Sachversträndiger beauftragt, die Schadenhöhe festzustellen. Obwohl ein Sachverständiger aus meiner Heimatregion den Schaden besichtigt und genau dem beauftragten Sachverständigen beschrieben wurde ( also 6mm tiefe Einstiche sowie Kratzer über Tür und hinteres oberes Seitenteil) behauptet der Sachverständige, es handele sich um einen "leichten Streifschaden", das könne gespachtelt und Lackiert werden.
Es handelt sich hier um ein 4 Monate junges Reisemobil und die entsprechenden Händler und Fachwerkstätten erklären mir alle in Übereinstimmung mit einem Gutachter der DEKRA, dass für eine Wiederherstellung das Seitenteil ausgetauscht werden muss.
Meine Versicherung verlangt nun von mir, dass ich auf eigene Kosten ein Zweitgutachten erstellen lasse, bevor man dann ggfs. ein Sachverständigenverfahren einleitet, in dem die Gutachter ihre Argumente austauschen und sich einigen sollen.
Eine so penetrant aufwendige Schadensermittlung ist nach meiner Ansicht unzumutbar und ich bitte euch alle, mir Ratschläge zu geben, wie ich mit dem Schaden umgehen sollte.
Das ich die Versicherung in Zukunft nicht mehr in Anspruch nehmen werden, steht natürlich ausser Zweifel. !
23 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von bediekra
Die Versicherung will offensichtlich weiterhin eine Verzögerungstaktik fahren, nachdem man gehofft hatte, durch Zahlung von 50 % der vom Sachverständigen zu gering festgestellten Schadenssumme abzüglich der Selbstbeteiligung aus der Nummer herauszukommen.
.... abzüglich der MwSt.
natürlich ohne MwSt, aber das ist ja auch völlig in Ordnung, wenn man keine MwSt bezahlt hat. Ich finde es nur bescheuert, dass sich die Versicherung anmaßt, mir die Entscheidung über Reparatur/Wiederherstellung aus der Hand zu nehmen und glaubt, die Versicherten für dumm verkaufen zu können.
Zitat:
Original geschrieben von bediekra
natürlich ohne MwSt, aber das ist ja auch völlig in Ordnung, wenn man keine MwSt bezahlt hat. Ich finde es nur bescheuert, dass sich die Versicherung anmaßt, mir die Entscheidung über Reparatur/Wiederherstellung aus der Hand zu nehmen und glaubt, die Versicherten für dumm verkaufen zu können.
Das hat wiederum möglciherweise mit Deinem Vertrag zu tun, indem so etwas geregelt ist.
ich habe mich heute auf die Bitte der BASLER hin mit Herrn Happel am Schadenort getroffen. Wie befürchtet hatte ich den Eindruck eines völlig voreingenommen und aufStreit eingestellten Sachverständigen. Obwohl die Kratzer am Seitenteil/Fenster/Eingangstür genau im Höhenbereich des an einem Winkeleisen aufgehängten Blumentopfes zu sehen waren, behauptete er, diese könnten auch von Sträuchern verursacht sein. Natürlich ist nicht auszuschließen, dass es auch Streifen oder Kratzer von Sträuchern an dem Wohnmobil gibt, das passiert auf Campingplätzen auch mal. In diesem Fall waren aber die Schäden nach der Beschädigung durch das Winkeleisen festgestellt worden.
Ich habe keine Lust, weiter mich auf diese Spielchen einzulassen und hab die BASLER gebeten, den Vertrag gegen Rückzahlung des bereits überwiesenen Almosens von gut 500 € schadenfrei zu stellen. Gleichzeitig habe ich die Versicherung gekündigt. Das Andenken an diesen Fehlgriff werde ich wohl behalten.
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Zitat:
Original geschrieben von bediekra
Obwohl ein Sachverständiger aus meiner Heimatregion den Schaden besichtigt und genau dem beauftragten Sachverständigen beschrieben wurde ( also 6mm tiefe Einstiche sowie Kratzer über Tür und hinteres oberes Seitenteil) behauptet der Sachverständige, es handele sich um einen "leichten Streifschaden", das könne gespachtelt und Lackiert werden.n Übereinstimmung mit einem Gutachter der DEKRA, dass für eine Wiederherstellung das Seitenteil ausgetauscht werden muss.
Meine Versicherung verlangt nun von mir, dass ich auf eigene Kosten ein Zweitgutachten erstellen lasse, bevor man dann ggfs. ein Sachverständigenverfahren einleitet, in dem die Gutachter ihre Argumente austauschen und sich einigen sollen.
Ich hätte es in dem Fall auf das Verfahren ankommen lassen und wäre sofort zu dem betreffenden Gutachter der Dekra der den Schaden gesehen hat gegangen und hätte den um seine Einschätzung gebeten. Fragen kostet erstmal nichts und vermutlich kann der dir zumindest eine Größenordnung des Schadens direkt nennen. Jetzt bleibst du auf dem Schaden komplett sitzen, damit riskierst du maximal die Kosten für ein weiteres Gutachten.
Bzgl. Mehrwertsteuer: Dürfen die m.W. nur einbehalten wenn tatsächlich nicht repariert wird. Rechnest du auf Gutachtenbasis ab und reparierst den Schaden (ggf. sogar selber) gibt´s auch die MwSt.. Ohne Rechtsanwalt geht heute wohl gar nichts mehr. Dinge wie die 50%-Kürzung sind individuelle Klauseln bei Kaskoversicherungen, daher lässt sich da pauschal auch nicht viel zu sagen. 🙁
Meinen letzten Schaden (Haftpflichtschaden, ich war Geschädigter) bekam ich mit der Allianz auch nur per Rechtsanwalt geregelt. Selbst da wurde die Summe in 3 Teilen mit jeweils neuen Nachforderungen seitens meines Rechtsanwaltes beglichen. 😠
Gruß Meik
Edit: In wie weit die Versicherung so sch... ist lass ich allerdings dahingestellt. Die können den Schaden ja lediglich aufgrund des ihnen vorliegenden Gutachtens bewerten. Deine Ausführungen sind daher für die erstmal nichts als unbewiesene Behauptungen deinerseits. Daher ja das Sachverständigenverfahren, ohne eigenes Gutachten kannst du denen keine andere Sichtweise nachweisen. Die Sachbearbeiter sind ja keine Sachverständigen, die können erstmal nur mit den Summen im Gutachten arbeiten das/die ihnen vorliegen.
der Kundendienst der Firma LMC hat sich hier massiv in die Abwicklung meines Kaskoschadens eingemischt. Aus einem Einstich in die Aluhaut des WoMos wurde dadurch ein "Streifschaden", den man nur überlackieren muß. Die Firma LMC macht das nach Auskunft des LMC-Kundendienstes auch bei noch nicht ausgelieferten Neuwagen so. Ich habe, um den Schadenfreiheitsrabatt zu retten, die gesamte Regulierung rückgängig gemacht und wechsle jetzt die Versicherung. Der BASLER-SECURITAS habe ich gekündigt.
Übrigens:
die Accura-Versicherungsmakler GmbH in Nürnberg bietet ebenfalls Wohnmobilversicherungen an. Hierbei ist eine Versicherung (HDI-Gerling), die ohne die von der BASLER vorgenommene Kürzung um 50 % vor Abzug des Eigenanteils auskommt Teurer ist die auch nicht und ich hoffe, dass ich mir dadurch für die Zukunft Ärger erspare.
Zitat:
Original geschrieben von bediekra
der Kundendienst der Firma LMC hat sich hier massiv in die Abwicklung meines Kaskoschadens eingemischt. Aus einem Einstich in die Aluhaut des WoMos wurde dadurch ein "Streifschaden", den man nur überlackieren muß. Die Firma LMC macht das nach Auskunft des LMC-Kundendienstes auch bei noch nicht ausgelieferten Neuwagen so. Ich habe, um den Schadenfreiheitsrabatt zu retten, die gesamte Regulierung rückgängig gemacht und wechsle jetzt die Versicherung. Der BASLER-SECURITAS habe ich gekündigt.
Übrigens:
die Accura-Versicherungsmakler GmbH in Nürnberg bietet ebenfalls Wohnmobilversicherungen an. Hierbei ist eine Versicherung (HDI-Gerling), die ohne die von der BASLER vorgenommene Kürzung um 50 % vor Abzug des Eigenanteils auskommt Teurer ist die auch nicht und ich hoffe, dass ich mir dadurch für die Zukunft Ärger erspare.
hallo bin auch bei der basler..auch womo versicherung aber immer eins bedenken:wenig beitrag=höheres risiko=mehr selbstbeteiligung da hilft nur eins..besser fahren können und mit versicherungen grundsätzlich nur über rechtsanwälte seines vertrauens kommunizieren....weil...man ist ja selber keiner da nützt auch der versicherungswechsel nichts die backen alle gleich...
das mit dem Versicherungswechsel habe ich mir wohl gut überlegt, immerhin gibt es z.B. die Regelung einer Kürzung der Schadenssumme um 50 % vor Abzug der Eigenbeteiligung bei Abrechnung nach Gutachten nicht bei allen Versicherungen und teuerer muß es auch nicht werden (s. Accura Versicherungsmakler GmbH, Nürnberg - HDI-Gerling bei SF 10 (30 %) Jahresbeitrag 324,98 € bei Haftpflicht mit Vollkasko 500/150 in Tarufgruppe 2 (öD).
Das blöde bei der Basler war aber die Beauftragung eines weit vom Fahrzeugstandort entfernten Gutachters, der zunächst das Fahrzeug nicht selbst besichtigt hat sondern einen Kollegen aus der Umgebung mit der Schadensaufnahme beauftragte. Durch das schriftliche Auswerten des Aufnahmeberichtes und der Fotos muß es dann zu Mißverständnissen kommen, die dann später aufgrund der bereits entstandenen Irritationen nicht mehr ausgeräumt werden können.