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Vollkasko bei Basler-Securitas, nur Bluff ??

Leider habe ich beim Rangieren auf einem Hinterhof einen Blumentopf übersehen, der in Höhe der oberen Kante der Einstiegstür meines Reisemobils LMC VAN 654 Basic TI an einem 50 cm abstehenden Winkeleisen befestigt war. Durch den Kontakt seitlich mit diesem Winkeleisen sind auf einer Länge von 10 cm drei 6mm tiefe Eindrücke incl. Kratzern von dem Blumentopf entstanden, die über die gesamte Breite des Reisemobils ab Einsteigstür nach inten in oberen Drittel incl. der Fenster gehen.
Den Schaden habe ich meiner Versicherung , der BASLER-SECURITAS, zur Vollkasko gemeldet und es wurde ein weit von meinem Wohnsitz entfernter Sachversträndiger beauftragt, die Schadenhöhe festzustellen. Obwohl ein Sachverständiger aus meiner Heimatregion den Schaden besichtigt und genau dem beauftragten Sachverständigen beschrieben wurde ( also 6mm tiefe Einstiche sowie Kratzer über Tür und hinteres oberes Seitenteil) behauptet der Sachverständige, es handele sich um einen "leichten Streifschaden", das könne gespachtelt und Lackiert werden.
Es handelt sich hier um ein 4 Monate junges Reisemobil und die entsprechenden Händler und Fachwerkstätten erklären mir alle in Übereinstimmung mit einem Gutachter der DEKRA, dass für eine Wiederherstellung das Seitenteil ausgetauscht werden muss.
Meine Versicherung verlangt nun von mir, dass ich auf eigene Kosten ein Zweitgutachten erstellen lasse, bevor man dann ggfs. ein Sachverständigenverfahren einleitet, in dem die Gutachter ihre Argumente austauschen und sich einigen sollen.
Eine so penetrant aufwendige Schadensermittlung ist nach meiner Ansicht unzumutbar und ich bitte euch alle, mir Ratschläge zu geben, wie ich mit dem Schaden umgehen sollte.
Das ich die Versicherung in Zukunft nicht mehr in Anspruch nehmen werden, steht natürlich ausser Zweifel. !

23 Antworten

Die BASLER-SECURITAS steckt übrigens hinter den preisgünstigen Angeboten von W O H N M O B I L C L U B . D E und
E S V S C H W E N G E R GMBH & CO

Leider ist der VN auf Gedei und Verderb auf die Laune des Gutachters angewiesen, die natürlich durch Widerspruch und Argumentation nicht besser wird. Hier ist es wohl so, dass ohne Rechtsanwalt wohl nicht mit der BASLER-SECURITAS verhandelt werden sollte.
Es ist nunmal wichtig, dass ein Schaden so wiederhergestellt wird, dass nicht auf Dauer doch noch Folgeschäden auftreten, die dann nicht mehr geltend gemacht werden können. Die Beschädigung an der Seitenwand ist nicht nur im Sichtbereich außen, sondern ebenfalls auf der anderen Seite, also innen. Wenn schon gespachtelt und lackiert werden soll, dann also auf beiden Seiten und von innen versiegelt, oder ??

Einen solchen Schaden zu spachteln und anschließend zu lackieren wäre wirklich Pfusch.

hallo drahkke, bist du vom Fach ?? Ich bin der gleichen Meinung, aber ich muß Sachverständige überzeugen

Karosseriebauer bin ich leider nicht, aber in meinem Bekanntenkreis wurde bei ähnlichen Schäden auch immer grundsätzlich das entsprechende Seitenteil ausgetauscht.

Auf so großen Flächen kommt es immer zu Verwindungen, denen kein Spachtel auf Dauer gewachsen ist. Daher ist vorherzusehen, daß es früher oder später in der gespachtelten Fläche zu Rissen kommen wird.

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Das ist wirklich ein Problem und m.E. der "Geiz-ist geil"-Mentalität geschuldet (ohne deinen Vertrag zu kennen).
ICH habe ähnliches erlebt (HUK, Select-Tarif), wollte auf Teufel-komm-raus sparen und musste dann das Gutachten des HUK-eigenen Sachverständigen hinnehmen.
Hätte nur mit eigenem Gutachten (selber bezahlen) und Anwalt dagegen halten können.
Das dauert und man will den Schaden ja gemacht bekommen. Ich habe seinerzeit die Kratzer auf der Motorhaube meines PKW hingenommen, habe das Geld der HUK eingesteckt (ist rechtmäßig) und gewechselt !
Das hilft nicht wirklich...ne?

Zitat:

Original geschrieben von cptrips


Hätte nur mit eigenem Gutachten (selber bezahlen) und Anwalt dagegen halten können.

hätte dir aber nichts viel gebracht, das im kaskobereich die versicherung emhr oder weniger zahlen kann wie sie lustig ist.....und wenn die huk der meinung gewesen wäre dein gutachter hätte dne schaden zu hoch eingeschätzt, hätten sie auch nur den niedrigeren betrag ausgezahlt..

heute hat die BASLER-SECURITAS mal wieder geantwortet. Weder die Fragen der "vergessenen" Schadenberechnungen, was Austausch eines Fensters oder Lackierung der Eingangstür anbelangt, noch die unter Vorlage der Unterlagen und Fotos vom LMC-Kundenservice einzuholende Auskunft wurde angesprochen. Dafür kam jetzt die BASLER mit dem Argument, im Falle einer Abrechnung nach Gutachten (um die ich bisher überhaupt nicht gebeten hatte) würde der Schadensbetrag um 50 % gekürzt, abzüglich der Selbstbeteiligung.
Und so komme ich dann wieder zu dem Schluss

VOLLKASKO BEI DER B A S L E R _ S E C U R I T A S ist nicht nur Bluff !!

Zitat:

Original geschrieben von bediekra


...mit dem Argument, im Falle einer Abrechnung nach Gutachten (um die ich bisher überhaupt nicht gebeten hatte) würde der Schadensbetrag um 50 % gekürzt, abzüglich der Selbstbeteiligung.

Haben die das wirklich als "Argument" bezeichnet? 🙄

Das ist eine Maßnahme, aber doch kein Argument. Hier ist das Unternehmen eher gehalten, den Sinn der geplanten Maßnahme mit Argumenten zu erklären, was hier offensichtlich nicht geschehen ist.

Zitat:

Original geschrieben von bediekra


heute hat die BASLER-SECURITAS mal wieder geantwortet. Weder die Fragen der "vergessenen" Schadenberechnungen, was Austausch eines Fensters oder Lackierung der Eingangstür anbelangt, noch die unter Vorlage der Unterlagen und Fotos vom LMC-Kundenservice einzuholende Auskunft wurde angesprochen. Dafür kam jetzt die BASLER mit dem Argument, im Falle einer Abrechnung nach Gutachten (um die ich bisher überhaupt nicht gebeten hatte) würde der Schadensbetrag um 50 % gekürzt, abzüglich der Selbstbeteiligung.
Und so komme ich dann wieder zu dem Schluss

VOLLKASKO BEI DER B A S L E R _ S E C U R I T A S ist nicht nur Bluff !!

Bitte nicht vergessen im Falle der Abrechnung lt. Gutachten, dass sich der auszuzahlende Betrag (50%) um die MwSt. reduziert.

Zahlt die BS den Gutachter selbst?

hallo drahke,
vielleicht erklärst du mal, was du mit deinem Beitrag zur Sache beitragen wolltest ?
Tempomat:
der Schadensbetrag wird tatsächlich um die MwSt reduziert, wenn auf Gutachten abgerechnet wird. Das kann auch nicht beanstandet werden, weil man die MwSt dann ja auch nicht gezahlt hat. Der Sachverständige wird von der Versicherung bezahlt. Bei dieser Gelegenheit darf mal erwähnt werden, dass das Gutachten des angeblich so renomierten Sachverständigen HAPPEL in Basd Endbach vor Fehlern strotzt. Teils sind beschädigte Teile schlichtweg vergessen worden und erforderten Nachträge, teils waren im Reparaturweg Materialien bzw. Arbeitszeit vergessen worden anzusetzen, es wurden Begutachtungen aufgrund von Angaben eines weiteren Gutachters, der den Schaden vorort besichtigt und dokumentiert hatte, abgegeben, die mit diesen Dokumentationen nicht überein stimmten. Außerdem wurden die Dokumentationen nicht dem Gutachten beigefügt.
In meinem Falle war das Gutachten aber außerdem noch auf angebliche Aussagen des LMC-Kundenservice gestützt worden, die ebenfalls nicht belegt wurden. Eine Zusage der Schadenssachbearbeiterin, dem LMC-Kundenservicealle Unterlagen zu einer schriftlichen Beurteilung vorzulegen, wurde nicht eingehalten.

Ich wollte eigentlich nur wissen, mit welchem Argument die Gesellschaft die Kürzung um 50% begründet. Dies würde evtl. einen Ansatz für das geplante weitere Vorgehen ergeben.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Ich wollte eigentlich nur wissen, mit welchem Argument die Gesellschaft die Kürzung um 50% begründet. Dies würde evtl. einen Ansatz für das geplante weitere Vorgehen ergeben.

Die BASLER-SECURITAS begründet die Kürzung allgemein mit "Bedingungsgemäß", ob wohl die Versicherungsbedingungen (AKB) in § 13 eine solche Kürzung nicht zulassen. Es wäre auch ein Grund, eine solche Versicherung nicht abzuschliessen, weil das völlig unüblich ist und die Absicherung gegen Schäden dadurch adabsurdum geführt werden.

Zitat:

Original geschrieben von bediekra


...begründet die Kürzung allgemein mit "Bedingungsgemäß", ob wohl die Versicherungsbedingungen (AKB) in § 13 eine solche Kürzung nicht zulassen.

Dieser Umstand sollte für einen guten Fachanwalt für Versicherungsrecht eigentlich eine Steilvorlage für eine erfolgreiche Klage darstellen. Wenn du rechtschutzversichert bist, solltest du diesen Weg wählen, falls sich die Gesellschaft nicht noch einsichtig zeigt.

die BASLER-SECURITAS hat mir jetzt mitgeteilt, dass sie den Sacherverständigen Happel erneut um Stellungnahme gebeten hat. Auf die Fragen und Einwände geht man allerdings nicht ein. Jetzt möchte man - immerhin nach über 50 Tagen nach dem Schadensereignis einen Termin mit dem Sachverständigen am Schadensort durchführen, an dem ich mit dem Wohnmobil "bei guten Lichtverhältnissen" kommen soll. Es ist mir schleierhaft was das jetzt soll und ich habe den Fachanwalt darüber informiert. Die Versicherung will offensichtlich weiterhin eine Verzögerungstaktik fahren, nachdem man gehofft hatte, durch Zahlung von 50 % der vom Sachverständigen zu gering festgestellten Schadenssumme abzüglich der Selbstbeteiligung aus der Nummer herauszukommen.

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