Vmax Kraftfahrstrasse innerorts!

Moin,

hier in Bremen (also innerhalb geschl Ortschaften) haben wir eine Brücke von ca 600 Meter, an derem Anfang das Schild 331.1 steht: also Anfang Kraftfahrstrasse. Am Ende der Brücke steht dann das Schild 331.2 = Ende der Kraftfahrstraße

Es ist eine Brücke/Straße, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt ist, für jede Fahrrichtung gibt es 2 Spuren.

Vor der Brücke/Straße liegt die Vmax bei 50 km/h, danach auch bei 50 km/h.

Ändert sich durch das Zeichen "Kraftfahrstrasse" die zulässige Höchstgeschwindigkeit? Oder anders gefragt: wie schnell darf ich auf dieser Brücke fahren.

Wie gesagt, das Ganze spielt sich innerhalb geschlossener Ortschaften ab.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Auf Kraftfahrstraßen gelten die üblichen Tempolimits gemäß § 3 StVO, sofern keine entsprechenden Zeichen eine höhere oder niedrigere Geschwindigkeitsbeschränkung anordnen. Auf mehrspurigen Kraftfahrstraßen, deren Richtungsfahrbahnen baulich voneinander getrennt sind, darf – sofern nicht ein Verkehrszeichen dies beschränkt – wie auf Autobahnen „so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann“.

Der fette Teil des Satzes ist der entscheidende. Solange auf der Brücke nicht noch ein 100 Schild steht, gilt weiterhin 50! Das Zeichen 331.1 regelt nur, das dort nur Fahrzeuge fahren dürfen die mindestens 60 km/h schnell fahren können. Also ist die Brücke z.B. für Mofas tabu!

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http://de.wikipedia.org/wiki/Kraftfahrstra%C3%9Fe

Da steht alles drin!
Es gilt weiterhin 50!

Danke.

da wird aber keine Unterscheidung InnerOrts/AußerOrts gemacht

Zitat:

Original geschrieben von surfkiller20


http://de.wikipedia.org/wiki/Kraftfahrstra%C3%9Fe

Da steht alles drin!
Es gilt weiterhin 50!

Ich lese was anderes aus dem verlinkten Artikel: (?)

Zitat:

Auf mehrspurigen Kraftfahrstraßen, deren Richtungsfahrbahnen baulich voneinander getrennt sind, darf – sofern nicht ein Verkehrszeichen dies beschränkt – wie auf Autobahnen „so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann

Zitat:

Auf Kraftfahrstraßen gelten die üblichen Tempolimits gemäß § 3 StVO, sofern keine entsprechenden Zeichen eine höhere oder niedrigere Geschwindigkeitsbeschränkung anordnen. Auf mehrspurigen Kraftfahrstraßen, deren Richtungsfahrbahnen baulich voneinander getrennt sind, darf – sofern nicht ein Verkehrszeichen dies beschränkt – wie auf Autobahnen „so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann“.

Der fette Teil des Satzes ist der entscheidende. Solange auf der Brücke nicht noch ein 100 Schild steht, gilt weiterhin 50! Das Zeichen 331.1 regelt nur, das dort nur Fahrzeuge fahren dürfen die mindestens 60 km/h schnell fahren können. Also ist die Brücke z.B. für Mofas tabu!

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Zitat:

Original geschrieben von Ein_Bremer


Es ist eine Brücke/Straße, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt ist, für jede Fahrrichtung gibt es 2 Spuren.

Was heißt das jetzt?

Nur eine weiße Linie in der Mitte, oder eine Leitplanke?

Zitat:

Original geschrieben von surfkiller20


Der fette Teil des Satzes ist der entscheidende.

Soweit gehe ich mit dir konform.

Der dann aber direkt im Anschluß folgende und von mir fett markierte Teil liest sich wie eine Einschränkung. Anders würde er auch keinen Sinn ergeben.

Wenn generell die alte Geschwindigkeit gilt, warum dann der Hinweis, dass bei mehrspurigen baulich getrennten Fahrbahnen doch so schnell wie auf ABs gefahren werden darf?

§18 StVO

Zitat:

(5) Auf Autobahnen darf innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf ihnen sowie außerhalb geschlossener Ortschaften auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__18.html

Innerhalb geschlossener Ortschaften - nur auf Autobahnen. z. B. Berlin hat sowas.

Außer natürlich man würde ein (70) aufstellen - dann ja - aber das gilt für alle Straßen, nicht nur Kraftfahrstraßen.

die Spuren sind durch eine Beton-Leitplanke definitiv voneinander getrennt, und nicht nur durch eine weiße Linie.
Ein weiteres Schild zur Geschwindigkeit steht dort NICHT!

egal.

Innerorts sagt das Kraftfahrstraßenschild nichts über Geschwindigkeit aus.

Hmm,

Also Grundsätzlich sehe ich in diesem Fall das Schild so, das verhindert werden soll das eben Mofas, Trecker und andere langsame Fahrzeuge über die Brücke fahren.
Allerdings müsste dann korrekterweise noch ein 50 Schild mit aufgestellt werden. Ich meine mich aber zu erinnern, das die Richtgeschwindigkeitsregel auf Kraftfahrtstraßen nur Außerorts gilt. Nur leider finde ich die Quelle nicht. Andererseits macht es wenig Sinn eine ca. 600 Meter lange Strecke mit > 100 km/h zu befahren, wenn am anderen Ende wieder 50 gilt.

Interessant bleibt die Frage ob ich den Lappen abgeben muss, wenn ich tatsächlich mit 100 über die Brücke rausche dabei geblitzt werde, aber am Ende wieder korrekt auf 50 verzögere.

Quelle hab ich doch verlinkt...
http://www.motor-talk.de/.../...ahrstrasse-innerorts-t4645962.html?...

Und natürlich wirst du zu Recht geblitzt.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess



Zitat:

(5) Auf Autobahnen darf innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf ihnen sowie außerhalb geschlossener Ortschaften auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__18.html

Super, da passt es.

Der Wiki-Artikel ist unvollständig und daher irreführend. Aber im offiziellen Paragraphen ist es ja sauber beschrieben.

Also in der Tat weiterhin 50.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Quelle hab ich doch verlinkt...
http://www.motor-talk.de/.../...ahrstrasse-innerorts-t4645962.html?...

Und natürlich wirst du zu Recht geblitzt.

Arrrghh im Eifer des Gefechts glatt überlesen 😉

Da das geklärt ist... 🙂

Frage an TE:

Was für einen Grund gibt es für 600 Meter auf einer Brücke die mehr als 1 markierte Spur hat sämtliche Kraftfahrzeuge unter 61 km/h auszusperren?
Und man auf der Brücke auch nur 50 fahren darf.

Man könnte auch Verbot für Radfahrer und für Fußgänger aufstellen...

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