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Verzurren ja oder nein?

Servus ihr,

ich bräuchte mal euere Hilfe.
Wir haben einen Dreiseitenkipper mit Stahlstirnwand und Alubordwänden.
Wir laden eigentlich immer 3 Paletten in der Reihe,immer formschlüssig.
Problem dabei is nur das ich mit den Spanngurten immer außen über die Bordwand
verzurre. Geht ja nicht anders weil die Paletten direckt abschließen. Außen über die
Bordwand darf man ja eigentlich nicht Laden.

Irgendwann hat mal ein Fahrer zu mir gesagt das ich garnicht verzurren müsste weil die
Bordwand höher sei wie meine Ladung und ich ja Formschlüssig geladen habe. Is das richtig?

wie is das bei euch?

Gruß Steffen

Beste Antwort im Thema

steini hat ja schon gesagt wie gesicher werden muß:
Nicht kippgefährdete Ladung:
80% der Gewichtskraft nach vorne
50% der Gewichtskraft zur Seite und nach hinten
100% nach oben

Die Gleitreibbeiwert Europalette-Siebdruckboden wird mit etwa ?0,2-0,3 angegeben. Sprich durch die Reibung werden 20-30% des Ladungsgewichts gesichert.
Den Rest muß gesichert werden. Entweder durch Formschluß oder durch Kraftschluß.

Seit etwa April 2002 gilt für Fahrzeuge über 3,5t die DIN EN 12642. Die schreibt vor, dass der Aufbau nach vorne 40% der Nutzlast halten muß. Allerdings ist die maximal geforderte Prüfkraft 5000daN. Die Rückwand muß 25% der Nutzlast bzw. maximal 3100daN halten.
Bei den Seitenwänden gibt's ein Fahrzeug, bei der der Aufbau nichts sichern können muß: der Curtainsider. Alle anderen Aufbauten müssen 30% der Nutzlast sichern können.

Wenn der Aufbau der DIN EN 12642 entspricht, sollte sich irgendwo ein entsprechendes Hinweisschild befinden. Normalerweise blau mit weißer Schrift und meistens an der Stirnwand zu finden. Ansonsten gibt's auch noch 'Einzelabnahmen' bei denen es dann ein Zertifikat gibt, genauso wie bei Aufbauten, die der DIN EN 12642XL entsprechen. Da können dann spezielle Sachen drinstehen, so kann man dann z.B. einen Aufbau für die Sicherung einer bestimmten Ladung zertifizieren lassen.

Ich vermute mal, dass die Fahrzeuge von den beiden Fragenden nicht diesem Typ entsprechen.
Beim 1. Fahrzeug ist die Frage, ob es überhaupt der DIN EN 12642 entspricht oder geprüft wurde. Ist es das nicht, so ist der Aufbau zur Ladungssicherung nicht geeignet (=nicht da).

Aber gehen wir mal einfach davon aus, dass der Aufbau der DIN EN 12642 entspricht. Die Nutzlast dürfte wohl großer als 12,5t sein; somit sind wir im Bereich der maximal geforderten Prüfkräfte (für vorne und hinten). Also:
80% des Ladungsgewichts müssen nach vorne gesichert werden. 20% übernimmt die Reibung. Bleiben 60% des Ladungsgewicht, die dürfen maximal 5000daN (5t) sein. Die Ladung darf also maximal etwa ~8,33t wiegen.
50% des Ladungsgewichts müssen zur Seite gesichert werden. 20% übernimmt wieder die Reibung. Bleiben 30%, dass muss der Aufbau gemäß DIN EN 12642 halten. Somit kein Problem
5ß% des Ladungsgewichts müssen nach hinten gesichert werden. 20% übernimmt wieder die Reibung. Bleiben 30%, die dürfen maximal 3100daN sein. Die Ladung darf also maximal ~10,33t wiegen

Fazit: Wenn die Ladung max. 8,33t wiegt, kann der Aufbau sie sichern. Bei höherem Gewicht muß nachgesichert werden.*

ARM sind auch eine schöne Sache, hier wird aber i.d.R. gefordert, dass die Ladung niedergezurrt wird, um ein hüpfen der Ladung zu verhindern.

*100% des Ladungsgewichts müssen nach oben gesichert werden, dass wird aber i.d.R. übersehen/ignoriert...

@peach:
Die deutsche STVO vordert nur, dass die Ladung so zu sichern ist, "dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten."
Bei Schüttgütern gilt, dass sie nicht vom LKW fallen/heruntergeweht werden dürfen. Je nachdem ist abflachen des Schüttkegels, abplanen oder auch einfach weniger laden möglich...
Bei Steinen reicht es also z.B. so zu laden, dass nichts runterfallen kann; bei feinem trockenem Sand ist abplanen quasi Pflicht.

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Zitat:

Original geschrieben von mikefiwi



Zitat:

Original geschrieben von Kunstbanause



100% nach oben

...hier wird aber i.d.R. gefordert, dass die Ladung niedergezurrt wird, um ein hüpfen der Ladung zu verhindern.

*100% des Ladungsgewichts müssen nach oben gesichert werden, dass wird aber i.d.R. übersehen/ignoriert...

Kann es sein, daß hier LKW mit Hubschraubern/Flugzeugen verwechselt werden ?

Hier wird eine eiertanzende Wissenschaft aus ner ganz simplen Sache gemacht - was sich während der Fahrt bewegen kann, wird festgemacht.

Es ist halt meiner Meinung nach sinnvoll, die Vorschrift zu kennen. Ansonsten gibt's wieder so Aussagen wie: "Der Gurt hält 2t" und die Leute wundern sich, weshalb ihnen bei der Kontrolle gesagt wird, das sie anstatt 12 Gurten mit >100 Gurten niederzurren müssen...

@Meidlinger

wir stellen Betonwerkstein her. Und mein Beruf nennt sich Betonwerkstein und Terrazzohersteller.
Wir machen halt Winkelstufen, das was die Italiener nicht machen 😁.

@mikefiwi

wenn wir nicht zurren könnten theoretisch die paletten nur nach oben weg.

Etz kommt es im endefekt drauf an was die Bordwände usw. aushalten.
Bei wehm könnte man sowas zu 100% feststellen lassen? Ich würde da dann
schon gern was schriftliches haben. DEKRA vielleicht?

Zitat:

Original geschrieben von Kunstbanause


und die Leute wundern sich, weshalb ihnen bei der Kontrolle gesagt wird, das sie anstatt 12 Gurten mit >100 Gurten niederzurren müssen...

Über die Rechenkünste von Legislative und Exekutive hatte ich mich bereits an anderer Stelle ausgelassen 😉 ...

Solche Extremfälle zeigen aber immer wieder, daß für manches Sesselhirn 66 Jahre Frieden einfach zuviel sind - vor lauter Langerweile kommt dann so ein Vorschriftenhumbug heraus !

Rechnen muß man da eigentlich nicht mehr. Für den praktischen Gebrauch gibt es Tabellen in Scheibenform, wo man die Scheiben nur entsprechend der Grundangaben hindrehen muß und dann das Ergebnis ablesen kann.

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Guten morgen,

ich hab gestern mal mit einem von der Dekra telefoniert und ihm auch Bilder gemailt wie wir unseren LKW laden. Er meinte so wie wir laden wäre das möglich das wir ohne verzurren fahren können, bräuchten nur wie eine Abnahme und ein Schriftstück dazu von der Dekra. Vorher muss ich aber noch klären wie in den Beiträgen vorher schon geschrieben ob meine Alubordwände dafür geeignet sind. Wenn das der Fall ist bekomme ich dafür eine Abnahme und ich brauch keine Gurte mehr.
Wäre für uns natürlich super weil ich mir mindestens jeden Tag ne 1/2 Std. verzurren spare.

Gruß Steffen

Könntest du die gleichen Bilder hier auch mal einstellen?

Grüße
Steini

So sieht das ganze aus.
Ich sollte noch einen Versuch machen: Die Palette der Länge nach anheben in 40 Grad Neigung, wenn die Stufen darauf nocht weg rutschen is die Ware auf der Palette rutsch sicher.

Ich kann auf den Fotos nirgendwo Antirutschmatten erkennen.

hat bei uns bis jetzt noch niemand bemängelt.... wo soll den die Palette hin rutschen? stehn ja alle aneinander an und auch vorne an der Bordwand.

Ich als flüssig fuzzi habe mit Ladungssicherung nicht so wahnsinnig viel am Hut, aber:

Aber für mein Verständnis ist das nicht formschlüssig, weil:

Die Paletten sind wohl formschlüssig, aber die willst Du ja nicht sichern. Die sind ja nicht schwer.
Das Zeugs auf der Palette macht das Gewicht. Gesichert ist es nämlich nicht mit der Palette. Das Spannding geht nicht unter der Palette durch. Somit ist für mich kein formschluss gegeben.

Eben. Formschlüssig wäre es nur, wenn die Ladung formschlüssig geladen wäre und nicht nur das Packmittel (in diesem Fall die Palette).

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Eben. Formschlüssig wäre es nur, wenn die Ladung formschlüssig geladen wäre und nicht nur das Packmittel (in diesem Fall die Palette).

Ja sehe ich auch so. Für mich ist das nicht formschlüssig. Formschlüssig ist wenn das Ladegut "ohne" freien Platz aneinander ist.

Wenn das Ladegut irgendwie 😁 sehr gut mit dem Träger (Palett) verpackt/umpackt ist wurde ich das dann als formschlüssig ansehen.

Aber so wie es jetzt auf dem Foto zu sehen ist, wäre das für mich nicht formschluss.

Nach dem, was unser Referent bei der Weiterbildung erzählt hat, wäre das Formschluss, weil die Paletten nicht durch Bremsen oder Kurvenfahren auf der Ladefläche verrutschen können. Matten wären allerdings schon nötig.

Wenn die Steinchen auf den Paletten zu kippeln anfangen sollten, liegt das komplette Fuhrwerk vermutlich auch gleich in "stabiler Seitenlage".

Die Idee, das bei DEKRA vorzuführen und dort zertifizieren zu lassen, finde ich schon gut. Die Kontrollettis haben nämlich auch nicht immer so die Ahnung und versteifen sich auf Behauptungen, die unhaltbar, aber aufgrund ihrer von Gottes Gnaden gegebenen Machtbefugnisse als unumstösslich richtig zu gelten haben.

Anstelle Diskussion ein Z(ettel)ertifikat von DEKRA/TÜV oä. würde mich da schon sehr beruhigen.

Aber das Zeugs auf der Palette muss zwingend mit der Palette verbunden werden. Sonst ist das ein riesiger Witz.
Auf den Fotos ist das Zeugs nicht mit der Palette verbunden. Daher ist das für mich kein Formschluss.

Leute schlagt Ihr Euch mit so nem Scheiss rum! 😁😁😁😁
Auffüllen, Schieber zu, Verschlusskappe drauf und los gehts. 😁

sry mein Fehler hätte vielleicht schreiben müssen das die Stufen mit der Palette verbunden sind. Bin praktisch nur eine Sprosse weiter rein gegangen sonst würde ich die Palette kaputt machen weil das schon sehr sehr fest gezogen wird.
Verutschen können also die Stufen unmöglich...

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