Verwarnungsgeld wegen Falschparken ohne Beweisfoto

Servus zusammen,

in habe einen Schreiben von der Stadt bekommen, in der mir mitgeteilt wird, dass ich ein Verwarnungsgeld wegen falsch parken zu zahlen habe (Beweismittel: Foto).

Ich war an dem Tag und zu der angegebenen Zeit dort, habe nämlich Fußball geschaut in einer Kneipe, bis ich von der netten Kellnerin darauf aufmerksam gemacht wurde, dass die Polizei gerade eine Kontrolle durchführt auf den Parkplätzen. Somit eilte ich rasch zum Auto und parkte um, an eine Straße, an der es erlaubt war zu parken. Auf dem Rückweg zur Kneipe habe ich festgestellt, dass die Polizisten erst zu diesem Zeitpunkt angefangen hatten, die Autos zu fotografieren, wo ich zuvor parkte.

Genau 3 Wochen später kam dann der Brief und ich dachte mir, dass kann nicht sein, die können definitiv kein Foto gemacht haben. Diese Skepsis hat mich dazu verleitet eine E-Mail an die Kontaktperson, die in dem Brief zu finden war, zu schreiben. Ich bat die Bearbeiterin, mir das Beweisfoto zu senden, weil ich bereits vor der polizeilichen Kontrolle bereits umgeparkt hatte.

Die Antwort der Bearbeiterin war folgendermaßen:

Sehr geehrter Herr XY,

nach Durchsicht der Akten war in Ihrem Fall kein Lichtbild vorhanden. Wir bitten dies zu entschuldigen, dass als Beweismittel "Foto" vermerkt war.

Gründe für eine Einstellung der Verwarnung sind hier nicht gegeben.

Ihnen wird nochmals die Gelegenheit gegeben das Verwarnungsgeld unter Angabe des Aktenzeichen auf eines der Konten der Stadtverwaltung [Stadt] zu überweisen.

Jetzt fehlt zufälligerweise auch noch das Beweisfoto zu diesem Fall. Ich fühle mich durch das Verwarnungsschreiben und wegen der Antwortmail der Bearbeiterin total verarscht! Es sind zwar nur 10 € aber ich will das aus Prinzip nicht zahlen, weil da ohne Beweis, nach Lust und Laune Verwarnungsgelder rausgeschickt werden.

Meint ihr, dass war von Nachteil, dass ich erwähnt habe, dass ich vor der polizeilichen Kontrolle bereits umgeparkt habe?

Was soll ich jetzt tun? Wenn ich nicht zahle, wird bestimmt eine Gebühr drauf kommen.

Beste Antwort im Thema

Auch eine Zeugenaussage ist ein Beweis. Eine solche (durch die Polizei) muss es geben, sonst hätte man Dir keine Verwarnung zusenden können. Du hast falsch geparkt und bist aufgeschrieben worden. Wogegen willst Du Dich jetzt wehren?

Wenn Du nicht zahlst, kommen 28,50 € Verwaltungskosten für den dann fälligen Bußgeldbescheid oben drauf. Chancen, Dich dagegen zu wehren, hast Du nicht. Besser die 10.- € zahlen, Deine Aufregung ist völlig überflüssig.

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Vielleicht parkst du in Zukunft einfach korrekt.

Zitat:

@boerni666 schrieb am 5. November 2019 um 15:13:51 Uhr:


Vielleicht parkst du in Zukunft einfach korrekt.

Das wäre dann ja zu langweilig... 😁

also wenn ich korrekt parke, fehlt mir der nervenkitzel, vor allem warte ich immer noch drauf, dass mir dann was passiert, womit ich hier nen thread aufmachen und jammern könnte

also wenn da foto steht, sollen die auch liefern

Zitat:

Ich denke ich zahle Rechnung einfachheitshalber, da ich mir ja selber ins Knie geschossen habe und passe auf, dass ich in Zukunft gegenüber den Bearbeiter/innen vielleicht doch nicht so ehrlich bin mit meinen Mails 🙂

Als hätte es der Anwalt gesprochen 😁

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Zitat:

@AudiS5_BL schrieb am 5. November 2019 um 15:12:15 Uhr:


... konnte ich mir das Lachen nicht verkneifen. 😁

Na dann hast für deinen Zehner wenigstens was bekommen. 😉

Gruß
Der Zyniker

Zitat:

Ich denke ich zahle Rechnung einfachheitshalber, da ich mir ja selber ins Knie geschossen habe und passe auf, dass ich in Zukunft gegenüber den Bearbeiter/innen vielleicht doch nicht so ehrlich bin mit meinen Mails

Jaja, hier gilt: Reden ist Silber schweigen ist Gold. Wegen 'nem 10er erst gar nicht anfangen nachzudenken, ist die Lebenszeit gar nicht wert.

Gruß Metalhead

„Ich war an dem Tag und zu der angegebenen Zeit dort, habe nämlich Fußball geschaut in einer Kneipe, bis ich von der netten Kellnerin darauf aufmerksam gemacht wurde, dass die Polizei gerade eine Kontrolle durchführt auf den Parkplätzen. Somit eilte ich rasch zum Auto und parkte um, an eine Straße, an der es erlaubt war zu parken“

Also hast Du bewusst falsch geparkt.
Dann kannst auch bewusst diesen Pipifax Betrag überweisen.

Zitat:

@AudiS5_BL schrieb am 5. November 2019 um 14:45:20 Uhr:


Es sind zwar nur 10 € aber ich will das aus Prinzip nicht zahlen, weil da ohne Beweis...

Wenn eine Zeugenaussage und das Geständnis des Täters vorliegen, ist der Fotobeweis nicht mehr erforderlich.

Man kann auch ein paar Tage falsch parken, dann lohnt sich der Einspruch, mehr als 10€ sollten es schon sein, möglichst mit Punkt.

Ich gebe zu, ich habe schon ewig keinen Verwarnzettel wegen Falschparkens mehr erhalten.
Wenn ich mich aber recht erinnerte war das früher gar nicht üblich, dass ein Foto als Beweismittel vorrgelegt wurde.
Ist das heute tatsächlich so?

Zitat:

@AudiS5_BL schrieb am 5. November 2019 um 15:12:15 Uhr:


Ich denke ich zahle Rechnung einfachheitshalber, da ich mir ja selber ins Knie geschossen habe…

Auch, wenn du dich nicht ins Knie geschossen hättest, weil du zugegeben hast, umgeparkt zu haben, wärst du um eine Zahlung der 10,- € nicht herumgekommen.

Die Sache ist wohl so abgelaufen, dass zuerst „alle“ Fahrzeuge aufgeschrieben wurden, die falsch geparkt hatten und erst anschließend wurden diese Fahrzeuge fotografiert. Zwischen diesen beiden Vorgängen hast du nun dein Fahrzeug umgeparkt. Es gibt somit zwar kein Foto aber es gibt einen Zeugen, die Ordnungskraft oder die/den Polizisten die/der den Wagen falsch geparkt gesehen hat und dann aufgeschrieben hat. Somit gibt es einen Beweis durch einen Zeugen. Ein Foto als zusätzlichen Beweis ist nicht notwendig und wird nur gemacht, damit das Verfahren anschließend einfacher ist. Gibt es ein Foto, wird sich nicht geziert das Verwarngeld oder Bußgeld zu bezahlen. Ohne Foto sieht das oft anders aus, was du mit deinem Fall ja selber zeigst.

Gruß

Uwe

War das parken denn an der Stelle überhaupt verboten?

Habe es schon öfters erlebt, das man gerne was verbieten möchte, es aber anders ausgeschildert hat.

Zitat:

@Matsches schrieb am 6. November 2019 um 07:40:35 Uhr:


Ich gebe zu, ich habe schon ewig keinen Verwarnzettel wegen Falschparkens mehr erhalten.
Wenn ich mich aber recht erinnerte war das früher gar nicht üblich, dass ein Foto als Beweismittel vorrgelegt wurde.
Ist das heute tatsächlich so?

Ich beobachte es in Dresden und Berlin häufig. Es wird immer ein Foto gemacht. Heute kein Problem mehr und die Behauptung, man habe dort gar nicht geparkt und alles müsse eine dumme Verwechslung sein, ist schnell wiederlegt.

Es legt ja nicht jeder ein schriftliches Geständnis ab. 😉

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 6. November 2019 um 11:04:41 Uhr:



Zitat:

@Matsches schrieb am 6. November 2019 um 07:40:35 Uhr:


Ich gebe zu, ich habe schon ewig keinen Verwarnzettel wegen Falschparkens mehr erhalten.
Wenn ich mich aber recht erinnerte war das früher gar nicht üblich, dass ein Foto als Beweismittel vorrgelegt wurde.
Ist das heute tatsächlich so?

Ich beobachte es in Dresden und Berlin häufig. Es wird immer ein Foto gemacht. Heute kein Problem mehr und die Behauptung, man habe dort gar nicht geparkt und alles müsse eine dumme Verwechslung sein, ist schnell wiederlegt.

Es legt ja nicht jeder ein schriftliches Geständnis ab. 😉

Grüße vom Ostelch

Wobei in Dresden gabs jetzt Ärger und es mussten Zettelschreiber gehen, bzw. wurden die befristeten Verträge nicht verlängert, weil die selber mehrfach falsch geparkt haben und sich nicht gegenseitig aufgeschrieben haben ^^

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