Verwarngeld -> Falscher Hersteller steht auf dem Ticket
Hallo!
Ich habe beabsichtigt auf dem falschen Parkplatz geparkt (Lehrerparkplatz), da auf dem Schülerparkplatz täglich die Autos zerkratzt werden.
Dafür habe ich ein Verwarngeld von 10 Euro bekommen, was ich mit sicherheit bezahlen werde. Ich sehe es als "miete" für einen vernünftigen Parkplatz.
Auf dem Verwarnbescheid steht allerdings ein falsches Fabrikat. Angeblich würde ich einen Hyundai fahren, dabei fahre ich einen Honda.
Praxis: Ich habe beabsichtigt falsch geparkt und habe das Risiko für eine Strafe in Kauf genommen -> Natürlich werd ich bezahlen.
Theorie: Könnte ich jetzt nicht theoretisch abwarten, bis ich einen Busgeldbescheid zugeschickt bekomme, auf den ich dann antworten werde, dass ich zu dem Zeitpunkt nicht dort war und auch gar keinen Hyundai fahre -> Es wurde das falsche Kennzeichen aufgeschrieben?
Falls es noch wichtig ist: An meinem Auto befinden sich weder Typen- noch Herstellerkennungen. Diese habe ich entfernt.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von samthepspuser
... Angeblich würde ich einen Hyundai fahren, dabei fahre ich einen Honda ...
... Falls es noch wichtig ist: An meinem Auto befinden sich weder Typen- noch Herstellerkennungen. Diese habe ich entfernt ...
Heißt also wenn man sein Auto unkenntlich macht (Bodykit bis nix mehr erkennbar ist) braucht man keine Strafzettel mehr zu bezahlen.
Daß jeder Strafzettelaussteller sämtliche
Modelle unterscheiden kann, kann wohl niemand erwarten.
Gruß Metalhead
68 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Ok, ich kann wieder etwas sehen, weil ich Tränen in den Augen hatte .......... Ich sag' jetzt nicht ob vom lachen oder traurig sein ... 😁 Nun ja.
Erst dachte ich ja WOU wieder mal Märchenstunde bei MT. Aber, es ist ja ernst.
Fast 2 Jahre habe ich in der Nähe eines Berufskolleg gewohnt und fahre momentan täglich daran vorbei. Viele kommen mit Autos die irgendwo geparkt werden (müssen), einige kommen mit dem Zweirad. Explizite LEHRER Parkplätze gibt es hier nicht. Zudem gibt es noch eine Real- und 2 Grundschulen und einen Kindergarten. Die wollen alle ihre Autos parken - teilweise im Parkverbot. Egal!
2 mal wurden in der Zeit in der ich dort wohnte, Autos abgefackelt, allerdings außerhalb der Schulzeit. Soweit so gut.
Das LEHRER durch eigene Parkplätze bevorzugt werden, ok! Wenn es so ist, ist es eben so. Was mich stört ist, dass das Ordnungsamt dort Tickets verteilt. Die Schule ist doch Privatgelände, oder? Davon abgesehen, ob ich dann unbedingt den Lehrerparkplatz nutzen würde ist eine andere Sache.
Aber, der Vorschlag von @ einsdreivier ist doch OK. Denn, bevor ich mir Schäden an meinem Auto einfange komme ich eher zu Fuß, mit dem Rad oder mit dem Moped, mit Kollegen oder schaffe mir ein billiges Auto als "Winterwagen" an.Und die Annahme, früher hätte es keinen Vandalismus gegeben, kann ich SO nicht bestätigen. Den gab's auch früher schon, aber mangels Masse nicht so häufig. Denn, erstens gab es weniger Autos. Zweitens hatten die AZUBI nicht so viel Geld in der Tasche sich getunte oder PS starke PKW's leisten zu können. Und ich durfte noch mit Bus und Bahn zur Berufsschule fahren. Siehst du heute einen Jugendlichen mit einem PS-Monster hat er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine andere Einnahme Quelle als eine Lehrstelle.
Die Frage von @ bischerl habe ich nicht verstanden. Wenn ein fremdes Kennzeichen aufgeschrieben wurde, wie sollte der TE denn das Ticket erhalten? 😕
Das Ticket klemmte unter meiner Windschutzscheibe!
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Mit deiner Rechtschreibung aber auch nicht... 😉Zitat:
Original geschrieben von burbaner
... so wird das jedenfalls nichts mit dem Hauptschuhlabschluss! 😁
Ich könnte ja sagen, dass es von mir so beabsichtigt war, aber mir ist das "H" tatsächlich "entfleucht". Kann ja mal passieren, wenn man innerhalb 15 Minuten 3 verschiedenen Sprachen benutzt... 😁
Zum Thema:
Ich dachte auch erst an einen verspäteten Aprilscherz...
Dem TE kann ich nur empfehlen das Verwarngeld zu zahlen, da sonst die Kosten unverhältnismäßig ansteigen.
Eine Lösung für das Grundproblem kann ich leider nicht erkennen, höchstens den Vorschlag mit dem "Winterauto" oder öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Es ist traurig, dass der geringschätzige Umgang mit dem Besitz Anderer immer mehr um sich greift und man als Opfer komplett hilflos ist. Selbst wenn du den Vandalen erwischen solltest, hast du keine Garantie auf Schadensersatz.
Geh dem Ganzen am Besten aus dem Weg und halte dein Auto aus der Schusslinie...
Zitat:
Original geschrieben von burbaner
Ich könnte ja sagen, dass es von mir so beabsichtigt war, aber mir ist das "H" tatsächlich "entfleucht". Kann ja mal passieren, wenn man innerhalb 15 Minuten 3 verschiedenen Sprachen benutzt... 😁Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Mit deiner Rechtschreibung aber auch nicht... 😉Zum Thema:
Ich dachte auch erst an einen verspäteten Aprilscherz...
Dem TE kann ich nur empfehlen das Verwarngeld zu zahlen, da sonst die Kosten unverhältnismäßig ansteigen.
Eine Lösung für das Grundproblem kann ich leider nicht erkennen, höchstens den Vorschlag mit dem "Winterauto" oder öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Es ist traurig, dass der geringschätzige Umgang mit dem Besitz Anderer immer mehr um sich greift und man als Opfer komplett hilflos ist. Selbst wenn du den Vandalen erwischen solltest, hast du keine Garantie auf Schadensersatz.
Geh dem Ganzen am Besten aus dem Weg und halte dein Auto aus der Schusslinie...
Traurig aber wahr: es ist leider kein Scherz, ich wünschte es wäre einer.
Deinen Rat verfolge ich schon seit ich an der Schule bin. Bisher ist meinem Auto zum Glück noch nichts passiert.
Die Lehrerparkplätze sind übrigens überwacht, daher habe ich da geparkt.
Nach Möglichkeit fahre ich einfach gar nicht erst selbst zur Schule.
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Zitat:
Original geschrieben von samthepspuser
Hallo!Theorie: Könnte ich jetzt nicht theoretisch abwarten, bis ich einen Busgeldbescheid zugeschickt bekomme, auf den ich dann antworten werde, dass ich zu dem Zeitpunkt nicht dort war und auch gar keinen Hyundai fahre -> Es wurde das falsche Kennzeichen aufgeschrieben?
Wenn das falsche Kennzeichen und eine falsche Marke auf dem "Knöllchen" stand wird wohl ein anderer der das "Knöllchen " bekommen hat es hinter deinem Scheibenwischer gesteckt haben in der Hoffnung das du das für Ihn zahlst.
Hatte ich auch schon, falsche Farbe und Hersteller und kein Bild gemacht aber Kennzeichen stimmte. Wiederspruch war sinnlos weil Kennzeichen angegeben.
Anderer Fall, wieder falscher Hersteller und Farbe, wieder kein Bild gemacht aber Kennzeichen aufgeschrieben. Doof war nur das ich dass Fahrzeug 3 Tage vorher auf den Schrott geschoben hab und es nicht mehr angemeldet war.
Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
Daß jeder Strafzettelaussteller sämtlicheReisko...Modelle unterscheiden kann, kann wohl niemand erwarten.
Wenn man bedenkt, dass die das hauptberuflich machen...
Erstens möchte ich daran erinnern, dass der TE eine recht konkrete Frage stellte. Es ist daher müßig, über dessen Schule, rowdyhafte Zeitgenossen, evtl. Kameraüberwachung oder Alternativen zu seinem Schulbesuch zu meditieren. Die ganzen drohenden Nebendiskussionen über den Überwachungsstaat und die Schlechtigkeit der Welt sollte jeder gestandene V&S-Nutzer vorhersehen können 😉
Zur konkreten Frage - zahl das Ticket. Du hast dort gestanden, die Ordnungsamts-Mitarbeiter machen eh ein Foto - Du kommst aus der Nummer eh nicht raus. Wie schon o.g. - es zählt das Kennzeichen, nicht der Fahrzeug-Typ.
Zitat:
Original geschrieben von Xaven1978
Wenn man bedenkt, dass die das hauptberuflich machen...Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
Daß jeder Strafzettelaussteller sämtlicheReisko...Modelle unterscheiden kann, kann wohl niemand erwarten.
Haste wohl überlesen: Markenzeichen waren abgemacht😉 alles im neutralen Bereich😁
Ob du fähig gewesen wärst, dann die Marke eindeutig zu bestimmen - zumal das Auto des TE schon ein wenig älter ist.
Zitat:
Original geschrieben von samthepspuser
Traurig aber wahr: es ist leider kein Scherz, ich wünschte es wäre einer.
Deinen Rat verfolge ich schon seit ich an der Schule bin. Bisher ist meinem Auto zum Glück noch nichts passiert.
Die Lehrerparkplätze sind übrigens überwacht, daher habe ich da geparkt.
Nach Möglichkeit fahre ich einfach gar nicht erst selbst zur Schule.
Ist leider wohl das Beste!
Ich hatte im letzten Jahr zwei ähnliche Fälle.
Parkschaden mit Fahrerflucht auf einem Supermarktparkplatz, ohne Zeugen. Fahrer ist mir Bekannt und es befand sich auch Farbe an meinem Auto und trotzdem reichte das nicht aus, weil ein schwarzer VW-Lack nicht aussagekräftig genug sei. Im zweiten Fall handelte es sich um eine Gruppe Kinder, die mir die Antenne abknickten. Einen konnte ich erwischen, doch der sagte nur rotzfrech, er sei noch keine 12 Jahre, weshalb ich ihm nichts könnte...
Letztendlich bleibt nur noch, solch "gefährliche" Situationen zu meiden.
Wie schon gesagt, ist die Verwarnung rechtmäßig. Der "Parkplatzbesitzer" kann veranlassen, dass einen solche Verwarnung ausgesprochen wird. Unabhängig davon könnte er auch noch Schadensersatz fordern.
Dass ein falscher Fahrzeugtyp oder Hersteller angegeben ist, tut nichts zur Sache. Wichtig ist das Kennzeichen. Falls allerdings noch weitere Angaben falsch sind, sollte man nachforschen lassen, ob nicht doch ein "Klon" existiert.
Der "Hilfssheriff" kann für die falschen Angaben nichts, da die automatisch ergänzt werden...
Zitat:
Original geschrieben von twindance
Zur konkreten Frage - zahl das Ticket. Du hast dort gestanden, die Ordnungsamts-Mitarbeiter machen eh ein Foto - Du kommst au der Nummer eh nicht raus. ie schon o.g. - es zählt das Kennzeichen, nicht der Fahrzeug-Typ.
Mal ernsthaft: WARUM soll der TE ein Ticket zahlen wenn das Kennzeichen nicht stimmt??? Wie @ Pepper schon bemerkte, vielleicht hat es ein Spaßvogel von einem anderen Fahrzeug hinter den Wischer gesteckt?
Warum soll ich im Supermarkt die Ware zahlen, die von und für einem anderen Kunden von der Kasse versehentlich eingetippt wurde?
Und die Frage wie der TE das Tickt erhalten hat, wenn ein fremdes Kennzeichen auf dem Ticket steht, war nicht so blöd wie es ausschaut. Denn, hier wurde ja bereits von Bußgeldbescheid gesprochen, den der TE erhält, zahlt er das Ticket nicht. Wie soll er aber einen Bußgeldbescheid bekommen, wenn das Kennzeichen jemand anderem gehört und nicht zu seinem Wagen? 😕
Ja, mir ist vor kurzem passiert, dass ich in MEINER Post noch die Post von jemand anderem hatte. Die klebte einfach an meinem Schreiben. Muss ich dann trotzdem die fremde Post bezahlen? 😕
Hi,
wenn ich das richtig lese das stimmt das Kennzeichen doch. Es wurde nur die falsche PKW Marke aufgeschrieben.
Da steht dann ja meistens sowas wie : "...parkten falsch mit PKW Honda...." . obwohl der TE einen Hyundai fährt.
Dieser Fehler reicht meiner Meinung nach aber nicht um aus der Sache raus zu kommen 😁
Bei mit stand mal drauf "PKW unbekannt" das war ein VW Passat 🙄 ok der war ein bißchen umgemodelt 😉
Gruß tobias
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Haste wohl überlesen: Markenzeichen waren abgemacht😉 alles im neutralen Bereich😁Zitat:
Original geschrieben von Xaven1978
Wenn man bedenkt, dass die das hauptberuflich machen...
Ob du fähig gewesen wärst, dann die Marke eindeutig zu bestimmen - zumal das Auto des TE schon ein wenig älter ist.
Hab ich nicht überlesen und bleibe dabei: Wenn ich etwas hauptberuflich tue, dann kenn ich mich da auch entsprechend aus. Man stelle sich einen Holzfäller vor, der Kiefer und Tanne nicht auseinander halten kann... 😉
... also wie ich das verstanden habe, war das Kennzeichen richtig und nur der Fahrzeughersteller falsch angegeben.
Die Frage verstand ich so, dass der TE sich fragt, ob er aufgrund des Tickets auf einen "Verfahrensfehler" plädieren kann. Und das wird wohl nicht klappen...
Zitat:
Original geschrieben von Xaven1978
Hab ich nicht überlesen und bleibe dabei: Wenn ich etwas hauptberuflich tue, dann kenn ich mich da auch entsprechend aus. Man stelle sich einen Holzfäller vor, der Kiefer und Tanne nicht auseinander halten kann... 😉
Der Job ist Knöllchenaussteller und nicht KFZ-Ing. 😉