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Vertragsrücktritt bei Inflation?

Themenstarteram 20. August 2022 um 16:07

Da die Gebrauchtwagenpreise aktuell so irrwitzig sind, denke ich über die Bestellung eines Neuwagens nach.

Das Aktuelle Auto ist bezahlt und wird wohl noch ein paar km ohne Probleme fahren. Von daher haben wir kein Druck wann der Neue letztendlich irgentwann mal geliefert wird.

Ich stelle mich auf eine Lieferzeit von mindestens einem Jahr ein (VW Händler sprach vorhin von ~ 18 Monaten), möchte aber auch nicht umsonst gewartet haben.

Welche MögIichkeiten hat der Händler vom Vertrag zurück zu treten / den Kaufpreis nach oben anzupassen?

Angenommen im nächsten Jahr haben wir 10% Inflation. Gibt es Klauseln im Kleingedruckten, dass der Verkäufer bei "besonderen Umständen" nicht liefern muss?

23 Antworten

Preisanpassungsklauseln sind möglich.

Preise dürfen in der Regel nach 4 Monaten angepasst werden, gibt wenige Marken die das nicht machen, Porsche aktuell etwa bei da kommt es auch wieder auf das Porsche Zentrum an einige scheren da mittlerweile aus.

Eine Nichtlieferung könnte etwa bei höherer Gewalt möglich sein auch beim Thema Ausstattung die eventuell nicht lieferbar ist kommt es wieder auf die Vertragsdetails an.

Man selbst hat auch Möglichkeiten vom Vertrag zurückzutreten wenn Lieferfristen überschritten werden auch unverbindliche.

Ich erlebe es aktuell auch selbst das Ganze ist ein ziemliches Glücksspiel wenn Du was passendes findest was auf dem Hof steht und andere Kritikern wie eine eventuelle UST Ausweissbarkeit etc. keine Rolle spielen würde ich kaufen und nicht etwas Neues bestellen.

Bei BMW gibt es entsprechende Klauseln, so dass Preiserhöhungen I.d.R. weiter gereicht werden können und auch werden. Meine Bestellung aus 10/21 wurde bereits 3x angepasst. Ab 5% Steigerung hat man als Privatkunde ein Kündigungsrecht.

"Preise dürfen in der Regel nach 4 Monaten angepasst werden..."

Nö, nur wenn das im Vertrag entsprechend geregelt ist. Und falls das in den AGB's aufgeführt wird, muss auch ein Rücktrittsrecht für den Privat-Käufer bei erheblichen Preissteigerungen vorgesehen sein.

Ist es ja auch, nur hilft das einem wenig, wenn man nach Monaten des Wartens kündigt und es bei anderen Marken nicht besser aussieht und man sich dann erneut ins Wartezimmer für Monate setzen darf.

Stimmt vollkommen, nur was soll man machen, wenn das neue Auto dann für einen selbst zu teuer geworden ist? Gerade jetzt, wo die Wohnkosten in die Höhe springen...

Wenn das Auto teurer wird, muss eben der Rabatt steigen.

Das hat doch im Moment kein Händler/Hersteller nötig!

Die Rabattzeit ist überwiegend vorbei.

Zitat:

@Goify schrieb am 22. August 2022 um 10:00:45 Uhr:

Wenn das Auto teurer wird, muss eben der Rabatt steigen.

Wenn man Interdant(in) ist, ist sogar 70% Rabatt drin;)

Keine Ahnung, was ein Interdant sein soll, aber wird schon was Wichtiges sein, wenn man 70 % Rabatt bekommt.

Ich bin nur ein kleines Licht und da hört der Rabatt bei 50 % auf.

Intendantin, wird wohl die Schlesinger gemeint sein.

Ich wette der Kanzler musste seinen Benz (gepanzert) auch nicht zahlen.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 23. August 2022 um 09:21:57 Uhr:

Intendantin, wird wohl die Schlesinger gemeint sein.

Ich wette der Kanzler musste seinen Benz (gepanzert) auch nicht zahlen.

Stimmt. OH MEIN GOTT - wie alle die Dienstwagen fahren ...

Verstehe ich zwar jetzt nicht aber egal.

Ich hatte einen Dienstwagen und für meinen Teil weiß ich wie das ablief.

Du wirst ihn nicht bezahlt haben. Zumindest wir bezahlen unsere Dienstwagen nicht, das besorgt großzügig unser Arbeitgeber.

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