Verstoß gegen Schadenminderungspflicht?
Hallo,
mir ist vor Kurzem jemand in mein Auto gefahren.
Die Höhe des Schadens laut Gutachter (TÜV) beträgt 740 Euro. Die Gutachterbegühren belaufen sich auf knapp 200 Euro.
Habe jetzt Angst, dass die gegnerische Versicherung sich weigert die Gutachtergebühren (KURZGUTACHTEN) zu zahlen?
Liegt ein Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht vor?
Gibt es genau festgelegte Grenzen ab wann die Versicherung die Gutachtergebühren übernimmt?
Wäre eine Sauerei, wenn ich die Gutachtergebühren noch zahlen dürfte.... :-(
Gruß
André
17 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Andre26
Die haben einfach mal das Gutachten "gekürzt" um somit unter die Bagatellschadensgrenze zu kommen.
Sofort Anwalt einschalten oder gibt es noch was Höheres als nen Gruppenleiter?
Die Bagatellgrenze liegt bei 1.000€, da musste nix gekürzt werden.
Es gibt zwar noch was höheres, der hat aber mit Entscheidungen nichts zu tun.
Nimm die nen Anwalt, und lass auch prüfen, ob du an den Gutachter ran kommst, denn aus den Fingern saugen tun die sich auch nichts, wenn sie wissen das sie beim Gerichtsprozess 100pro verlieren, das wär doch blöd!
Christo
Zitat:
Original geschrieben von Andre26
wo steht das, dass die Grenze bei 1000 Euro liegt?
Wo steht, das diese bei 600€ liegt ?
Es ist bei jeder Gesellschaft anders.
Christo