Verstoß gegen Schadenminderungspflicht?

Hallo,

mir ist vor Kurzem jemand in mein Auto gefahren.

Die Höhe des Schadens laut Gutachter (TÜV) beträgt 740 Euro. Die Gutachterbegühren belaufen sich auf knapp 200 Euro.
Habe jetzt Angst, dass die gegnerische Versicherung sich weigert die Gutachtergebühren (KURZGUTACHTEN) zu zahlen?

Liegt ein Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht vor?

Gibt es genau festgelegte Grenzen ab wann die Versicherung die Gutachtergebühren übernimmt?

Wäre eine Sauerei, wenn ich die Gutachtergebühren noch zahlen dürfte.... :-(

Gruß

André

17 Antworten

Hallo,

grundsätzlich hast du natürlich das Recht einen Gutachter zu nehmen, da du so gestellt werden musst als wenn nix gewesen wäre.
Es soll angeblich eine Bagatellgrenze geben, welche je nach Versicherung so um die 1.000€ liegt. Ist der Schaden drunter, kann die Versicherung sich weigern den Gutachter zu bezahlen da die Verhältnismäßigkeit fehlt. Ob die Versicherung das Recht dazu hat, kann ich nicht sagen. Das Wissen die Gutachter aber eigentlich und trotzdem holt die Werkstatt wegen jeder kleinen Schramme nen Gutachter ( ob die dafür Provision kriegen ? ).

Würd mich interessieren wie es ausgeht, es erzählt nämlich jeder was anderes.

Christo

Hallo ,

wird normalerweise auch übernommen.Auch wenn die Grenze bei ca. 1000 € liegt wird sich normalerweise keine VS querstellen , ist mir jedenfalls nix bekannt.Alles Peanuts.

Gruß
capri

Wieso fragst das nächste mal nicht vorher ob die das zahlen?

Bei sowas reichen Bilder vollkommen aus und wenn dann doch was verzogen ist, dann meldet sich schon deine Werkstatt und dann kommt halt doch der Gutachter,... durch solche Vorgänge verursacht man nur zus. Kosten, die letztendlich wir alle mitzahlen.

Die Frage ist, ob man das wissen muss? Ich habe mich beim Tüv erkundigt.
Der Sachvberständige hat mir erklärt, dass hierfür ein Kurtzgutachten vollkommen ausreichen würde.
Trotzalledem hätte er von sich sagen können, dass es evt. zu Schwierigkeiten kommen kann.
Das Lächerliche an der Geschichte ist, dass im Grunde genommen, keine Grenzen festgelegt sind.
Ich habe gelesen, dass die Grenze bei 500 Euro liegen soll, aber auf Grund der heutigen AUTOS (Preise) soll jene Grenze längst überschritten sein.

Ich bin gespannt...das wäre ja noch was... :-(

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Ich denke nicht, dass das ein Problem wird. Nach meiner Erfahrung zahlen Versicherungen lieber drauf und haben dafür schwarz auf weiß, was tatsächlich an Schaden entstanden ist. Letztendlich sorgt dieses Prinzip im Ganzen gesehen wahrscheinlich eher dafür, dass überzogene Schadensabrechnungen verhindert werden.

Also: Nicht unnötig Sorgen machen.

Halt uns mal auf dem Laufenden, was draus wird!

Hallo,

haltet Euch fest, was die gegnerische Versicherung geschrieben hat.

Ich habe auf Gutachten-basis abgerechnet.
Von diesen 740 Euro habe ich einen 514 Euro Verrechnungsscheck erhalten.

Wieso nur 514 Euro? In dem Schreiben steht drin, dass ein gewisser Schaden anhand der Gutachterbilder vom Tüv nicht ersichtlich ist.
Das heißt in meinem Fall, dass die Versicherung mir einfach 100 Euro abgezogen hat. Toll, was!?!?

Das Beste kommt allerdings.
Da es sich laut DEVK um einen Bagatellschaden handelt, übernehmen Sie die Gutachterkosten nicht.

So: 514 Euro - 200 Euro ergeben 314 Euro.

Wo soll man für 314 Euro eine komplett neu lackierte Stoßstange für einen Audi A3 herbekommen?

Daraufhin habe ich den Sachbearbeiter angerufen.
Ich habe ihn gefragt, wo die Grenze liegen würde, und wann ein Verstoß gegen gegen die Schadenminderungspflicht vorliegen würde. Er konnt mir es noch nicht einmal sagen. Lächerlich!
Er stotterte rum und sagte, dass es immer auf die Art des Schadens ankommt. Er nannte ein Beispiel mit einem Porsche. Wenn die Stoßstange bei einem Porsche ausgewechseln werden würde, wäre dies auch ein Bagatellschaden, obwohl die Kosten beispielsweise 3000 Euro betragen würden.

"Es kommt also auf die Art und nicht auf die Höhe des Schadens an."

Ich habe dem Sachbearbeiter ein Urteil vom Landegericht Karlsruhe vorgelesen.

Hier mal der Link:
http://www.greif-autovermietung.de/unfall_verhalten/zehnpunkte.htm

Die Grenze liegt demnach bei ca. 600 EURO!!!!

Daraufhin sagte er mir, dass er dies nochmals prüfen werde.

Was sagt ihr zu dem Verhalten des Sachbearbeiters?
Was soll die "Kürzung" der Schadenshöhe auf Grund der nicht eindeutigen Bilder des Gutachtens?
100 Euro einfach gestrichen mit den Worten : "nicht zu erkennen".

Ich könnte vor Wut platzen.

Hi,

ganz ruhig - der ist auch nur'n Mensch, der die Fotos bekommt, das Gutachten und dann von seinem Platz entscheiden muss (nicht vergessen).

Und wenn du schon angerufen hast, warte doch ab, was draus wird.
Ich musste letztens auch bei einer nachhaken, weil die erst nur die Hälfte der Tage Nutzungsausfall gezahlt haben.
3 Tage später war der nächste Scheck da.
(bei ner privaten Haftpflichtsache vor 3 Jahren übrigens war die DEVK spitze - 2 Tage nach Meldung, muss man ja auch mal loben 🙂)

Das mit der Bagatellgrenze ist eben (wie im Thread angesprochen) tatsächlich ne Einzelfallentscheidung.

Also - gib denen mal noch 3 Tage Zeit, ruf an, was draus geworden ist und wenn du immer noch nicht zufrieden bist, schick ein Schreiben mit ner Frist.

Und obwohl dir unser Juri-Junkie Bush-irgendwie zu nem Bataillon Anwälte raten wird, würde ich angesichts der Differenz davon absehen....

Ist natürlich ärgerlich.
Du kannst ja jetzt auch nix mehr ändern - das Gutachten steht und die Kosten sind entstanden.

Noch ne Frage:
Auf dem Gutachten stehen 740€ - inklusive allem drum und dran?
Was sagen Werkstätten dazu (Kostenvoranschlag?) - für wieviel reparieren die es dir?

Also....
In deinem Fall sind ja tatsächlich 20% der veranschlagten Kosten Gutachterkosten - zur Not schlag nen Kompromiß vor, der auch dir finanziell halbwegs entgegen kommt...
Aber das würd ich nach dem Schreiben mit der Frist machen 😉

Grüße und alles Gute
Schreddi

Da es "nur" ein Landesgericht ist und wahrscheinlich 10 Urteile was anderes sagen, ist der Link relativ sinnlos und auch die Grenze von 600 Euro gibt es nirgendwo fest.

Ich sage ja immer als "dummer Versicherungsfuzzi" erst mit der Versicherung sprechen und dann reparieren. Warum immer gleich nen Gutachten? Warum ist Schadensteuerung schlecht? Wer möchte denn die niedrigen Beiträge? Woher will der ADAC wissen das es alles Billigwerkstätten sind, bei uns sind es VW, Opel und Huyndai als Partnerwerkstätten. Natürlich nur die billigsten.
Die Versicherungen haben eins festgestellt, dauert die Klärung des Schadens ne Woche kommen Rep.-Kosten und eventuell nen Mietwagen. Bis 3 Wochen dann + Gutachter und Anwalt und der Schaden ist dann komischerweise höher und nach noch längerer Zeit, verdoppelt sich der Aufwand schon. Warum kann man nicht in eigenem Interesse den Arbeits- und Kostenaufwand gering halten?

ICH verstehe es nicht!

Es ist erschreckend das eine Autovermietung sich so reinhängt und sowas veröffentlicht. So´n Auto kriegt man im übrigen beim Marktführer wesentlich bililger.
Kooperationspartner der DEVK sind im übrigen Sixt und Europcar.

Geh zum Anwalt und verklage die DEVK.

Christo

@Gott:
War das mit dem Klagen jetzt ernst?
Jetzt schon?

Grüße
Schreddi

Das mit dem Anwalt denke ich ist auch noch zu früh.
Ich bin gespannt, was daraus wird, aber der Sachbearbeiter hat sich nach der mir oben zitierten Schilderung anders verhalten.

Aber mal ehrlich. Wenn ich ein Schreiben bekomme in dem drinsteht, dass ich der Versicherung eine Schadensmitteilung mit Bildern zukommen lassen soll, dann fällt einem doch zuächst ein Gutachter ein.
Wenn ein Kostenvoranschlag gereicht hätte, hätte man mir dies im Schreiben sagen sollen.
Eine Frechheit finde ich, dass die einfach das Gutachten vom TÜV zu ihrem Vorteil ändern.
Ich war nicht bei irgendeinem Hinterhofgutachter, sondern beim TÜV. Das sollte denen mal klar sein.

Wenn mir nichts anderes übrig bleibt, wird ein Anwalt eingeschaltet.

Hat sich mal jemand den Link durchgelesen Pkt. 1,8 und 10 ?

Natürlich, wenn sogar der ADAC dazu rät, sofort mit Gutachter und Anwalt bei 600€ Schaden auf die gegenerische Versicherung loszugehen, warum darf ich das dann nicht ?

Man muss ja bloß mal rechnen.
Schaden 740€, Gutachten 200€, Mietwagen ?, Anwalt 150€ und was ich noch so vergessen habe

Ergebnis: mind. 1.100€

Ich hatte ja schon mal erwähnt, dass ich auch vor kurzen einen kleinen Rempler hatte. Die Werkstatt kam auch gleich mit Gutachter und so, auf meine Nachfrage wegen der "Bagatellgrenze" kam, sowas gibt es nicht, ich hätte das Recht auf nen Gutachter. Ich lehnte trotzdem dankend ab. Versicherung angerufen wie ich verfahren soll. Kostenvoranschlag + Fotos rübermailen, Schadenhergang und fertig. Geld hab ich schon nach 1 Woche gehabt. Sicher, mit Gutachter + Mietwagen,+,+,+ hätte ich mehr rausholen können. Davon habe ich aber nix, ich kann mein Geld auch durch meine Arbeit verdienen.

Aber es sind ja immer die bösen Versicherungen ( ganz allgemein ) die nicht genug zahlen, hier und da kürzen und erst nach 2 Wochen das Geld lockermachen. UND der Hammer, dann am Jahresanfang auch noch immer tuerer werden.

Wenn ich sowas lese, schwillt schon wieder mein Hals.

Christo - der auf die sanfte Tour steht

P.S. Bush..., lass es !

..auf die Anwaltskosten und Mietwagenkosten wollte ich auch verzichten.
Ich habe auch gelesen, dass mir sogar ein Pauschale in Höhe von knapp 30 Euro zustehen würde.
Wer zahlt mir die Telefonkosten und Kosten für Bus und Bahn?

Die Telefonkosten sind mit der angesprochenen Pauschale abgegolten

Grüße
Schreddi

Hallo,

tja. Versicherung zahlt von den 740 Euro nur 514 Euro. Habe nach Gutachten abgerechnet.
Dementsprechend fällt die Mwst. weg.

Die waren, wie oben schon geschrieben, so frech und haben einfach ca. 130 Euro für ein Ersatzteil abgezogen, das aus dem Schaden anhand der Gutachterbilder nicht ersichtlich ist.

Begründung war u.a. das jedes 2. Gutachten von heute laut "Stiftung Warentest" falsch ausgestellt ist.

Die Gutachtergebührern werden nicht übernommen, da angeblich der Schaden zu gering ist.

Die haben einfach mal das Gutachten "gekürzt" um somit unter die Bagatellschadensgrenze zu kommen.

Daher bezahlen die auch die Gutachterkosten nicht.

Ich habe mich darüber aufgeregt. Der Gruppenleiter, mit dem ich gesprochen habe, sagte mir, dass ich das Gutachten in Regress nehmen soll.
Der Gutachter soll ordentliche Bilder machen.

Der Schaden ist aber schon behoben. Der Gutachter hat mir aber versichert, dass anhand der Bilder der Schaden eindeutig zu sehen ist.

Was kann oder soll ich nun machen?

Sofort Anwalt einschalten oder gibt es noch was Höheres als nen Gruppenleiter?

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