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Verständnisfrage zur Leasingsonderzahlung

Themenstarteram 2. März 2021 um 20:46

Hallo zusammen,

ich habe eine Mahnung vom Händler erhalten, dass ich die Leasing-Sonderzahlung noch zu entrichten habe. Diese ist recht niedrig und steht auch im Leasingvertrag. Ich dachte sie wäre schon mit einer anderen Zahlung zu Beginn der Laufzeit abgegolten, war sie aber offenbar nicht. Soweit aber alles kein Problem, und soll hier auch gar nicht Thema der Diskussion sein.

Es geht mir eher darum, dass ich den oder einen anderen Händler beim nächsten Mal gleich darauf ansprechen kann:

Ist es normal, dass das Autohaus keine Rechnung über eine Anzahlung / Sonderzahlung ausstellt, sondern mit Verweis auf den Leasingvertrag der Bank gleich eine Mahnung verschickt? Muss man also jedes Mal von sich aus (der Verkäufer hat das nicht erwähnt) die Zahlung an das Autohaus leisten, wenn man einen entsprechenden Paragraphen zur Sonderzahlung im Leasingvertrag sieht?

Und zuletzt: Ist die in der verbindlichen Bestellung angegebene mtl. Rate damit nicht Schall und Rauch? Schließlich könnte man dort auch 5€ mtl. veranschlagen und dann im eigentlich Leasingvertrag auch eine Sonderzahlung von 10.000€ unterbringen.

 

 

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26 Antworten

Die haben echt 30% Nachlass gegeben? Wow...

Weiterhin machen 199 EUR Sonderzahlung ja auch überhaupt keinen Sinn, das sind gerade mal 3 Monatsraten...

Und die Mehrwertsteuer? Die stimmt doch vorne und hinten nicht!

Zitat:

@spohl schrieb am 5. März 2021 um 13:53:37 Uhr:

Den Punkt würde ich in der Tat sehr genau prüfen lassen.

Ich habe für meine Gattin auch einen 500 C über Santander geleast. die 2400 EUR Sonderzahlung wurden direkt vor Ort beim Händler bezahlt. Da es eine Tageszulassung war, entfielen die Kosten für die Überführung. Bei deinem Angebot (Bild1) ist keine Leasingsonderzahlung zu leisten. Scheinbar kann der Händler deine ursprünglich getätigte Zahlung nicht zuweisen und versucht sie deshalb erneut zu kassieren.

Santander hätte sich innerhalb von 30 Tagen gemeldet wenn keine Sonderzahlung eingegangen wäre, nicht nach so vielen Monaten ;)

Genau so habe ich verstanden.

Zitat:

@olmedolme schrieb am 6. März 2021 um 07:27:16 Uhr:

Und die Mehrwertsteuer? Die stimmt doch vorne und hinten nicht!

Komisch

Themenstarteram 6. März 2021 um 10:23

Zitat:

@SvenBplus schrieb am 5. März 2021 um 12:37:49 Uhr:

Ohne den Leasingvertrag zu kennen ist es schwer zu sagen, aber das Angebot war m.E. ohne Leasingsonderzahlung.

Ich gehe davon aus, dass sich die Bank bei fehlender Sonderzahlung auch schon früher gemeldet hätte.

Hast Du mal da nachgefragt, ob diese die Sonderzahlung überhaupt erhoben haben?

Ich habe schon bei der Bank deswegen angefragt. Warte derzeit auf Rückmeldung.

Aber im Leasingvertrag wird die Sonderzahlung tatsächlich aufgeführt. Deshalb sage ich ja, dass die Forderung zumindest nicht völlig an den Haaren herbeigezogen ist.

Es ist nur wie @olmedolme schreibt: Es passt einfach nichts zusammen. Die Aussagen der Händler, das Angebot und die von beiden Seiten unterschriebene Bestellung passen nicht zum Vertrag. Bei der Bestellung ist dazu noch die USt auf das Auto nicht ausgewiesen und im Vertrag wurde eine falsche Summe gezogen (s. Bild).

Ich muss ja zugeben, dass es ein Versäumnis von mir war die ganzen Zahlen nicht vor Unterschrift selbst mal durchgerechnet zu haben. Aber tut mir leid, das grenzt ja fast schon an vorsätzliche Irreführung, wenn man es selbst dann nicht hinbekommt die richtige Summe auszuweisen, wenn man eigentlich nur noch die Summe in Excel ziehen müsste. (15.270 + 199 + 199 - 5850 = 9818 !)

202103061101301000

Wieso, steht ja alles da.

Einmal plus 199 zusammen mit dem Kaufpreis ('Nebenkosten').

Zuzüglich 199 zahlbar bei Abholung ('Auslieferungspaket').

Das Fahrzeug kostet also: 15.270-5.850+199=9.619 Anschaffungspreis (Bank)

Zuzüglich 199 cash bei Abholung=9.818 Gesamtkosten

Die Bank hat damit nichts zu tun, die 199 bekommt lt. Vertrag der Händler direkt von dir. Erst lesen, dann unterschreiben.

Mir scheint es ist einmal nicht klar was für eine Rechnung der Leasingnehmer bereits bezahlt hat. Anders kann sein das hier der Händler wohl die bereits bezahlte Buchung nicht zugeordnet hat.

 

Frage:

 

Kontoauszug heraus holen. Verwendungszweck prüfen. Ggfls. Mit Händler in Kontakt treten.

 

Leasingvertrag prüfen bezüglich vereinbarte Sonderzahlungen, bzw. Weitere Kosten.

 

Themenstarteram 7. März 2021 um 8:54

Zitat:

@mike123 schrieb am 6. März 2021 um 13:23:45 Uhr:

Wieso, steht ja alles da.

Einmal plus 199 zusammen mit dem Kaufpreis ('Nebenkosten').

Zuzüglich 199 zahlbar bei Abholung ('Auslieferungspaket').

Das Fahrzeug kostet also: 15.270-5.850+199=9.619 Anschaffungspreis (Bank)

Zuzüglich 199 cash bei Abholung=9.818 Gesamtkosten

Die Bank hat damit nichts zu tun, die 199 bekommt lt. Vertrag der Händler direkt von dir. Erst lesen, dann unterschreiben.

Das Auslieferungspaket ist aber in die Summe einbezogen und nicht die Sonderzahlung. Wenn man es wortwörtlich nimmt, steht dort, dass ich 2x das AP bezahlen muss. 1x inkl. und 1x zzgl.

Das letzte Bild ist aus dem Vertrag mit der Bank und nicht eine Rechnung bzw. die Bestellung vom Autohaus und das steht gar nichts von zzgl. Und ich kann nur nochmal betonen, dass mir wörtlich und schriftlich mitgeteilt wurde, dass AP = Sonderzahlung.

Außerdem war mein Anliegen ja ursprünglich lediglich, ob mir der Händler eine Rechnung über die Sonderzahlung ausstellen muss oder er einfach auf den Passus im Leasingvertrag verweisen kann und dann eine Frist (7 Tage) setzen darf. Ich habe ja bereits um die Rechnung gebeten, aber man weigert sich.

Du hast Anspruch auf eine Berichtigung bzw. Erklärung alles kosten und Bezahlungen.

 

wenn du auf der Mahnung schriftlich beantwortet dass die Rechnungen und die Aufforderung nicht übereinstimmen und das Ganze neu überprüft werden muss —> dürfen sie die Mahnung nicht durchsetzten und keine Inkassofirma beauftragen.

Ein Händler muss für jede Leistung eine Rechnung austellen und sie normalerweise unaufgefordert dem Kunden geben!

Wenn du glaubst die Forderung ist nicht berechtigt, dann teile das dem Händler mit und bitte um Erklärung. Lediglich auf Zuruf (ohne Beleg) wird niemand was bezahlen.

Vorher Kaufvertrag vom Händler genau durchlesen, dein Vertrag mit der Bank ist nur ein Teil davon.

Themenstarteram 13. April 2021 um 11:22

Kurz noch zum Ausgang des Falles:

Mein schriftlicher Widerspruch gegen die Mahnung wurde von der Buchhaltung an die damalige Verkäuferin weitergeben. Diese hat mir in allen Punkt recht gegeben und kurzerhand eine Gutschrift erstellt um den Fehlbetrag auszugleichen.

Vielen Dank nochmal für eure Hilfe!

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