Verspiegeln!!!

BMW

Hallo Zusammen!!!

Ich möchte mein Fahrzeug verspiegeln, (Scheiben(E34/530i))
verdunkeln oder abtönen, inwie fern darf ich das machen?
darf ich alles zu machen, nur ein teil oder ?

Ich hoffe mir kann Jemand weiter helfen!!!

dank MPX

11 Antworten

also ich hab mich da mal erkundigt bei unserem Freund und Helfer :-) kurz die POLIZEI und die haben mir versichert, dass man alles abdunkeln darf, man sollte jedoch vom hersteller für alle verdunkelten Scheiben ABE bekommen. Ich hab bei meinen Auto noch nichts mit folien gemacht.... aber mein Motto wenn DANN ALLES !

seitenscheiben von fahrer und beifahrer vorn ist in deutschland grundsätzlich verboten,egal ob folie oder bedampft.wir haben deswegen bei uns hier schon einige sachen mit polizei und gericht hinter uns.
hinten seiten und heckscheibe ist im prinzip alles erlaubt wenn du ne abe hast,die ist aber eigentlich immer vorhanden wenn du folie kaufst

mfg

hier mal ein Schreiben vom TÜV zu dem Thema

ALLGEMEINES zum Thema "Chromoluxfolie" VORNE (!)

HIER das Schreiben vom TÜV:

 

Sehr geehrter Herr xyz,

zu Ihrer Frage bezüglich einer Tönung der vorderen Seitenscheiben ist folgendes zu beachten: 1. Der § 22a Absatz 1 Nr.3 StVZO fordert eine allgemeine Bauartgenehmigung für Scheiben aus Sicherheitsglas und Folien auf Scheiben (Nachweis eines definierten Bruch- und Festigkeitsverhaltens; definierte lichttechnische Eigenschaften, usw.).

2. Der § 35b Absatz 2 StVZO fordert ein ausreichendes Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsbedingungen (180 ° Winkel um den Fahrer herum; auch bei Nacht !!)

3. Der § 40 Absatz 1 StVZO fordert, daß Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind (=> aus der Sichtfeld-Definition heraus => die Winschutzscheibe und die vorderen Seitenscheiben), klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein müssen !!

Diese Kombination von 3 gesetzlichen Forderungen sind momentan (vom Stand der Technik her) ein schwer zu erfüllendes Kriterium, welches bislang meines Wissens keine Scheibenfolie und keine nachträglich aufgebrachte Bedampfung (Verspiegelung) nachweislich eingehalten hat. Es gibt derzeit nur Scheiben, die mit einer speziellen Bedampfung ausgerüstet sind, (siehe bestimmte Renault-, Mercedes-Benz- und BMW-Fahrzeuge) welche aber die oben genannten Kriterien einhalten und nur leicht getönt sind.

Das heißt: solange die Einhaltung der oben genannten Kriterien nicht nachgewiesen ist => ist ein solcher Anbau mit Tönungsfolie auch nicht zulässig. Grundsätzlich wäre dies natürlich möglich, wenn Sie eine bauartgenehmigte Scheibenfolie finden, die in der allgemeinen Bauartgenehmigung eine Anbringung an den vorderen Seitenscheiben zuläßt (Bedingungen einer definierten Lichtdurchlässigkeit, Verzerrungsfreiheit, etc.). Hierbei wäre die Anbringung jedoch nicht an allen Scheiben zugelassen, so erfüllen bereits getönte Scheiben die oben genannten Bedingungen nicht mehr nach der Anbringung einer Folie. Zudem wäre hier immer eine Abnahme gemäß § 19 StVZO erforderlich, bei der unter anderem photometrische Messungen durchgeführt werden müssen. Dies bedeutet, daß diese Abnahme nur an speziell ausgerüsteten Orten durchgeführt werden kann.

Über das Internet werden in letzter Zeit solche Scheibenfolien angeboten, deren Gutachten sich als gefälscht herausstellten. Diese gefälschten Gutachten inkl. der Scheibenfolie werden gegen eine nicht unerhebliche Gebühr angeboten. Sie sollten sich jedoch auf ein solches Angebot nicht einlassen, denn hierbei ist bereits die Staatsanwaltschaft in mehreren Fällen tätig. Unserem Hause sind derzeit keine Scheibentönungsfolien bekannt, die für die vorderen Seitenscheiben und für die Frontscheibe zugelassen sind. Ich hoffe, dass ich Ihnen damit weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen

Christian Danner

TÜV Verkehr und Fahrzeug GmbH
VFZ, München
Produktbereich Fahrzeuge

genau mit diesen paragraphen hat nen bekannter das verfahren vor gericht verloren.
diese paragraphen muss es aber erst seit ca.2-3 jahren geben.vorher muss dort eine art gesetzeslücke geherscht haben,da fast jeder tüv diese eintragungen gemacht hat,diese gutachter aber nach der gestzänderung alle angeschrieben wurden,das sie es unterlassen sollen diese eintragungen vorzunehmen.desweiteren werden alle eintragungen die zu der zeit gemacht wurden für nichtig erklärt.aber für die polizei reichts in den meisten fällen trotzdem aus.
wasich aber bei der sache nicht verstehe:
1.die folie beeinträchtigt die sicherhet der scheibe in keinem fall,im gegenteil,man vermeidet scheibensplitter.
2.die sicht wird nur bedingt beeinträchtigt.sonnenbrillen sind ja auch erlaubt(auch nachts und bei nichtsonnigen wetter),also von diesem standpunkt auch kein verständniss
meinerseits.
3.wieso sind sie dann auf den hinteren seitenscheiben erlaubt? im dunkeln sieht man auch dadurch schlechter.
4.mit einem augenärztlichen gutachten über "starke lichtempfindlichkeit" bekommt man eine eintragung dazu.dann ist es aufeinmal nichtmehr gefährlich oder wie?
ich habe noch keine plausiblen gründe dazu gehört,wieso es verboten ist,da man immer ein erklärliches gegenbespiel dazu findet.

also die deutschen gesetze hinsichtlich abnahme von zusätzlichen bauteilen sind meines erachtens zum teil nicht durchdacht.man sollte mal seine augen auf andre länder wie griechenland,amerika,polen,italien, usw. werfen. dort interressiert es niemanden.aber die deutschen behörden sind eh in allen standpunkten intollerrant und spießig

mfg

Ja, klarer fall:

DEUTSCHLAND

In Belgien fahren ca 20% der autos vorne getönt, teilweise sogar midnight-reflex.

Kannste da irgendwas schrifltlich vorweisen, von wegen Lichtempfindlichkeit???

MFG DF

Hast du ganz eindeutig Recht m3. Aber wie schon gesagt bei der Polizei angerufen und wegen getönten scheiben an der Fahrer und Beifahrerseite gefragt und als antwort bekommen, Falls Sie ABE darauf bekommen, kein problem.. :-)
Ich glaub wenn du so nen gutachten vom arzt willst musst du gut simmulieren falls du nichts hast :-P

ja simulieren muss man können😁
ne abe dafür wirste wohl nicht bekommen.habe es auf meine autos immer drauf gehabt,und in der abe von der folie steht immer das die sicht des fahrers im winkel von 180° frei sein muss,also nicht auf fahrer und beifahrerseite.man kann die abe auch fälschen,aber die meistenbullen wissen bescheid.

mfg

Oder eintragen lassen:

350 Mark 😁

MFG DF

das bringt gar nix.wie schon gesagt,entweder die lassen dich dann zur zulassungsstelle gehen und du musst es austragen lassen,oder die nehmen dir den prüfschein weg falls es nicht im fahrzeugscein steht.es gibt keinen rechtlichen weg um dieses genehmigt zu bekommen,ausser du bist extrem lichtempfindlich und hast nen atest dafür.
glaub mir,wir haben schon etliches vor gericht deswegen durch.
eingetragen bekommt man das auch für 200 mark,aber das geld ist dann pfutsch,plus umtragung bei der zulassungsstelle + strafgebühr+den ärger den du hast.

mfg

Hm, dann muß ich doch mal zu meinem Onkel gehen, der ist Augenarzt. 😁

MFG DF

PS bei uns interessiert es die Grünen nicht, hauptsache es ist eingetragen.

Im Nachbarort halten einen die Grünen deswegen gar nicht mehr an 😁

Wie funktioniert das mit dem scheiben bedampfen? wie sieht die scheibe danach aus ??ß dunkel oder spiegelnd? und was kostet das und wer macht sowas ?

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